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Publikation der Gemeindebehörde und Gemeindeverwaltung füllinsdorf tel. 061 906 98 11, fax 061 906 98 00 www.fuellinsdorf.ch

54. Jahrgang Nr. 3 26. februar 2021

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061 902 18 03 · 4414 Füllinsdorf

• Neu- und Umbauten

• Badezimmer- Sanierung

• Heizungs-Sanierung

• Boilerentkalkung

• Allgemeine Service-

& Reparaturarbeiten

• Ausstellung

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• Glashandel

• Glasbearbeitungs-Center

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Glas ist unser Metier!

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Güterstrasse 10 | 4402 Frenkendorf Fon 061 901 26 26 | Fax 061 901 26 66

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Elektrotechnische Unternehmung Güterstrasse 10 4402 Frenkendorf

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www.elektro-naegelin.ch Elektro Naegelin AG bietet von der Planung bis zur Ausführung sämtliche Elektroinstallationen in Neu- und Umbauten sowie Service und Unterhalt an.

o Stark- und Schwachstrom o Telekommunikation o Netzwerk ( EDV ) o Satelliten- und TV-Anlagen o Internetanschlüsse o Beleuchtungskonzepte

o Alarm- und Videoüberwachungssyteme o Haushaltgeräte

o Automatische Rasenpflege

o Gebäudesystemtechnik (EIB KNX/Zeptrion/Barix)

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Parkstrasse 9, 4414 Füllinsdorf Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Sonntag 08.30 bis 17.30 Uhr Reservationen: 061 905 15 27 Bankette und Seminare: 061 905 15 44 info@sz-schoenthal.ch

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Digital druck

Offse tdruck

im Ha nroare al Lies tal

www.regiodruck.ch Tel. 061 921 12 74

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Gemeindeverwaltung

Mitteldorfstrasse 4 Tel. 061 906 98 11 Homepage www.fuellinsdorf.ch Redaktion

Amtsblatt amtsblatt@fuellinsdorf.ch AHV-Zweigstelle Tel. 061 906 98 30 Bauverwaltung Tel. 061 906 98 45 bauverwaltung@fuellinsdorf.ch

Buchhaltung/

Steuereinzug Tel. 061 906 98 40 finanzen@fuellinsdorf.ch

Einwohnerdienste/Bestattungswesen einwohnerdienste@fuellinsdorf.ch

Tel. 061 906 98 30 Gemeindepolizei Tel. 061 906 98 17 Sekretariat GV/GR Tel. 061 906 98 50 info@fuellinsdorf.ch

Sozialberatung Tel. 061 906 98 14 Steuern Tel. 061 906 98 35 steuern@fuellinsdorf.ch

Wasserversorgung Tel. 061 901 42 10 Werkhof, Hammerstr. 10 Tel. 061 906 98 13 COVID-19 reduzierte Schalteröffnungszeiten (gültig für die Einwohnerdienste):

Montag 09.30 – 11.30 14.00 – 18.30 Uhr Dienstag 09.30 – 11.30 geschlossen Mittwoch 09.30 – 11.30 geschlossen Donnerstag 09.30 – 11.30 geschlossen Freitag 09.30 – 11.30 geschlossen Der Schalter Steuern wird bis auf Weiteres geschlossen

Für alle anderen Abteilungen Termine nach Vereinbarung

Telefonzentrale bedient von:

Montag 08.30 – 11.30 14.00 – 18.30 Uhr Dienstag 08.30 – 11.30 nicht bedient Mittwoch 08.30 – 11.30 nicht bedient Donnerstag 08.30 – 11.30 nicht bedient Freitag 08.30 – 11.30 nicht bedient Termine mit der Gemeindepräsidentin (nach Vereinbarung) Tel. 061 906 98 03 E-Mail: catherine.mueller@fuellinsdorf.ch Zivilschutzstelle Altenberg

Gemeindezentrum

Frenkendorf Tel. 061 906 10 46 E-Mail: christine.meier@altenberg.ch

Friedensrichteramt Kreis 11

Fred Surer Tel. 061 641 40 17 Natel 079 371 47 12 Kabelfernsehen:

– Störungsmeldung

EBL Telecom Tel. 0800 325 000

Schulleitungen:

– Kindergarten und Tel. 061 901 10 10 Primarschule

Schulhaus Schönthal

E-Mail: schulleitung@schule-fuellinsdorf.ch Sekretariatszeiten: Mo – Fr 08.00 – 11.30 Uhr Termine mit der Schulleitung

nach Vereinbarung

Schulsozialarbeit 079 937 67 14 Kindergarten und Primarschule

E-Mail: schulsozialarbeit@schule-fuellinsdorf.ch – Sekundarschule

Frenkendorf Tel. 061 552 02 20 E-Mail: info@sekfrenkendorf.ch

Sekretariatszeiten:

Mo – Fr 08.30 – 11.30 Uhr Di + Do 14.00 – 16.00 Uhr Schulsozialdienst (Sekundarschule)

Natel 079 643 01 11

Büro 061 903 92 60

Seniorenzentrum

Schönthal Tel. 061 905 15 00 Spitex Regio Liestal:

Rheinstrasse 3, Liestal Tel. 061 926 60 90 Telefonsprechzeiten:

Mo – Fr 08.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Spitex à la carte Tel. 061 921 07 00 KESB (Kindes- und Erwachsenen-

schutzbehörde): Tel. 061 599 85 00 Mütter- und Väterberatung:

Telefonische Beratung: Tel. 079 872 62 06 Montag bis Freitag 08.00 – 10.00 Uhr Beratungstermine:

jeden Montag, 9.00 – 12.00 Uhr einmal im Monat am Nachmittag (individuelle Termine nach Absprache) Familienzentrum Treffpunkt, Bahnhofstrasse 16, Frenkendorf muetterberatung-n.gisin@bluewin.ch

SOS-Fahrdienst: Tel. 078 406 37 91 Tagesfamilien Oberes Baselbiet:

Rathausstr. 49, 4410 Liestal Tel. 061 902 00 40 Gemeindebibliothek:

Mühlerainstrasse 24 Tel. 061 901 84 80 Öffnungszeiten:

Dienstag 09.00 – 11.00 Uhr

Dienstag bis Freitag 15.00 – 18.00 Uhr

Samstag 10.00 – 12.00 Uhr

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Amtliche

Publikationen

IMPRESSUM

Publikation der Gemeindebehörde und Ge meindeverwaltung Füllinsdorf. Verant wort lich für den Textteil ist die Ge meinde verwal tung.

Inseratenannahme und Druck:

Regiodruck GmbH, Benzburweg 30 a (im Hanro-Areal), 4410 Liestal

Telefon 061 921 12 74, Telefax 061 921 12 89, E-Mail: anzeiger@regiodruck.ch, www.regiodruck.ch Spedition: Gemeindeverwaltung Füllinsdorf. Erscheint alle 3 Wochen.

Insertionspreise (exkl. MWST): 11 Seite Fr. 268.–, 12 Seite Fr. 145.–, 14 Seite Fr. 86.–, 18 Seite Fr. 59.–

InSERATEnSCHLUSS für das nächs te Amts blatt:

Montag, 15. März 2021, 17.00 Uhr Handänderungen

Kauf. ME-Parz. M3210: 1/12 ME an Parz.

S1697 mit Wolfshalde, Grundackerstrasse 24.; ME-Parz. M3212: ½ ME an Parz. S1692 mit Wolfshalde, Grundackerstrasse 24.

Veräusserer: Bolinski-Gazel Mine, Füllins- dorf, Eigentum seit 13.3.2014.

Erwerber: Borner Gabriela Mary, Füllins- dorf.

Kauf. ME-Parz. M3209: 1/12 ME an Parz.

S1697 mit Wolfshalde, Grundackerstrasse 24.; ME-Parz. M3211: ½ ME an Parz. S1692 mit Wolfshalde, Grundackerstrasse 24.

Veräusserer: Bolinski Jan Patrik, Füllins- dorf, Eigentum seit 13.3.2014.

Erwerber: Karimian Amir, Füllinsdorf Kauf. Parz. 3016: 2979 m² mit Gebäude Nr.

37, Wölferstrasse, Umgelände «Gässli».

Veräusserer zu GE: Erbengemeinschaft Gröflin Werner, Erben (Gröflin Kurt Wer- ner, Binningen; Gröflin Thomas, Pleigne;

Gröflin Regula, Basel), Eigentum seit 27.2.2013.

Erwerber: Kellerhals Ralph, Füllinsdorf.

Kauf. Parz. 319: 814 m² mit Wohnhaus, Mitteldorfstrasse 12, übrige befestigte Flä- chen, Gartenanlage «Oberdorf».

Veräusserer: Gugelmann Cornelia, Dieg- ten, Eigentum seit 15.12.2014.

Erwerber: MAM Immobilien AG, Liestal, Liestal BL.

Kauf. Parz. 316: 116 m² mit Wohnhaus, Mitteldorfstrasse 10, Schopf, übrige befes- tigte Flächen, Gartenanlage «Oberdorf»;

Parz. 318: 428 m², Gartenanlage «Ober- dorf».

Veräusserer: Einwohnergemeinde Füllins- dorf, Füllinsdorf, Eigentum seit 10.3.1995, 6.4.1973.

Erwerber: MAM Immobilien AG, Liestal, Liestal BL.

Corona-Hotline des kantonsärztlichen Dienstes

Der kantonsärztliche Dienst hat neu eine Corona-Hotline in Betrieb genommen. Die Nummer lautet 061 552 25 25.

Die Hotline übernimmt Fragen zu Isolation, Quarantäne, Reisequarantäne und weite- res.

Kantonale notfall Hotline 0800 800 112 Die Kantonale Notfall Hotline unter der Nummer 0800 800 112 ist ein Einsatzele- ment des Kantonalen Krisenstabs. Sie steht für die zahlreichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie der Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft an Werktagen von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung.

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Gemeindepersonal

25 Jahre im Dienste der Gemeinde Füllinsdorf

Am 13. Februar 2021 konnte Kaja Lützel- schwab ihr 25-Jahr-Dienstjubiläum feiern.

Wir gratulieren Frau Lützelschwab auch an dieser Stelle herzlich!

Bild: v.l. Mitarbeiterin Sekretariat Fatima Salihovic, Gemeindeverwalter Kurt Sidler, Jubilarin Kaja Lützelschwab, Gemeinde- präsidentin Catherine Müller

Kaja Lützelschwab startete im September 1993 ihre Tätigkeit auf der Verwaltung als Praktikantin. Danach wurde sie als Ver- waltungsmitarbeiterin angestellt. Ihr Auf- gabengebiet umfasste dazumal die Ein- wohnerdienste, das Gemeindearbeitsamt sowie das Sekretariat des Gemeindever- walters. Nach einer Familienauszeit und kurzer Tätigkeit im Sozialdienst ist sie seit Juli 2004 fester Bestandteil des Sekretari- ats des Gemeindeverwalters. Seit August 2013 ist sie als Assistentin des Gemeinde- rates und des Gemeindeverwalters tätig und wurde zugleich zur Gemeindeverwal- ter-Stellvertreterin befördert.

Während all dieser Zeit leistet Frau Lützel- schwab hervorragende Arbeit mit stets viel Kompetenz und Einsatzbereitschaft.

Mit ihrem Einsatz trägt sie sehr viel dazu bei, dass die Geschäfte der Verwaltung korrekt und fristgerecht ausgeführt wer- den. Auch ist sie eine freundliche und

hilfsbereite Kollegin. Für ihre verantwor- tungsvolle und wertvolle Tätigkeit und die langjährige Mitarbeit danken wir Frau Lützelschwab herzlich und sind froh, auf ihre wertvollen Dienste zum Wohle unse- rer Gemeinde und der Einwohnerschaft zählen zu dürfen. Für die Zukunft wün- schen wir Kaja Lützelschwab alles Gute, vor allem gute Gesundheit sowie viel Freu- de und Befriedigung in ihrem Wirkungs- kreis.

Das Wahlbüro sucht zwei neue Mitglieder

Das Wahlbüro überwacht die Stimmabga- be an der Urne, kennzeichnet die Stimm- und Wahlzettel und ermittelt die Ergeb- nisse von Wahlen und Abstimmungen. Das Wahlbüro besteht aus 11 Personen. Jähr- lich finden vier bis fünf Abstimmungen/

Wahlen statt.

Aufgrund Austritte stehen Ersatzwahlen an. Für den Rest der laufenden Amtsperio- de bis zum 30. Juni 2024 suchen wir zwei neue Mitglieder. Sind Sie motiviert und haben Interesse im Wahlbüro mitzuwir- ken? Dann freuen wir uns über Ihr Bewer- bungsschreiben mit Lebenslauf bis am 25. März 2021 – adressiert an die Ge- meindepräsidentin zuhanden der Wahlbe- hörde oder per E-Mail an personaldienst@

fuellinsdorf.ch.

Die Ersatzwahlen werden an der nächsten Sitzung der Wahlbehörde (Gemeinderat/

Gemeindekommission), welche am 14. Juni 2021 stattfindet, vorgenommen.

Absage Einwohnergemeindeversamm- lung von Montag, 26. April 2021 Der Gemeinderat hat die Einwohnerge- meindeversammlung vom 26. April 2021 mangels beschlussreifer Geschäfte ersatz- los gestrichen.

Die nächste Versammlung findet am Mon- tag, 21. Juni 2021, statt.

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Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Ortsschulrat

Herr Sascha Thommen hat am 9. Februar 2021 seine sofortige Demission als Mit- glied des Ortsschulrates eingereicht. Dem- zufolge ist für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. bis 31. Juli 2024, ein neues Mitglied des Ortsschulrates an der Urne zu wählen. Die Ersatzwahl nach dem Majorzsystem – gemäss § 4 der Ge- meindeordnung – ist vom Gemeinderat auf das Wochenende vom 13. Juni 2021 angesetzt worden. Eine allfällige nach- wahl (2. Wahlgang) wäre am 26. Sep- tember 2021 durchzuführen.

Stille Wahl ist laut § 5 der Gemeindeord- nung möglich. Wenn am 34. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wäh- lenden, widerruft der Gemeinderat als Be- stätigungsinstanz die Urnenwahl und er- klärt die Vorgeschlagenen als in Stiller Wahl gewählt.

Wahlvorschläge sind der Gemeindever- waltung Füllinsdorf bis Montag, 26. Ap- ril 2021, 17.00 Uhr, einzureichen.

Für den eventuellen zweiten Wahlgang vom 26. September 2021 müssten die Wahl- vorschläge bis Montag, 9. August 2021, 17.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung un- terbreitet werden.

Wahlvorschlagsformulare können bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen oder auf der Homepage des Kantons her- untergeladen werden.

https://www.baselland.ch/themen/p/politi- sche-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen Inhalt und Form der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthal- ten, als in die betreffende Behörde Mit- glieder zu wählen sind.

Jeder Wahlvorschlag hat eine von den üb- rigen Wahlvorschlägen unterscheidbare Listenbezeichnung aufzuweisen.

Die Vorgeschlagenen sind mit ihren Vor- namen, Namen, Geburtsdaten, Berufen

bzw. Tätigkeiten, Wohnadressen und Hei- matorten zu bezeichnen.

Der Wahlvorschlag muss die unterschriftli- che Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten, die Zustim- mung kann nicht zurückgezogen werden.

Die gleichen Kandidaten oder Kandidatin- nen dürfen nur auf einem Wahlvorschlag aufgeführt sein, andernfalls werden sie auf allen Wahlvorschlägen gestrichen.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Eine stimmberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschla- ges ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Die in der Gemeinde Stimmberechtigten können die Wahlvorschläge und die Na- men der Unterzeichner bei der Gemeinde- verwaltung einsehen.

Standortwechsel Informationskasten im Einkaufszentrum Schönthal

Aufgrund von baulichen Massnahmen bei der Postfiliale im Einkaufszentrum Schön- thal muss der Anschlagkasten der Gemein- de Füllinsdorf versetzt werden. Der Infor- mationskasten wird am Montag, 1. März 2021, abgehängt und am Dienstag, 2. März 2021, an der Fassade der Kantonalbank angebracht.

Immer aktuell informiert!

Möchten Sie über das Geschehen im Dorf auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie den Newsletter direkt und einfach un- ter www.fuellinsdorf.ch. Sie haben die Möglichkeit festzulegen, wie oft und zu welchem Thema Sie den Newsletter erhal- ten möchten.

Dieser Informationsservice der Gemeinde Füllinsdorf ist kostenlos. Ihre Email-Adresse wird für keine kommerziellen Zwecke ge- nutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Sie können jeder Zeit den Newsletter wie- der abbestellen.

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Aus den GR-Verhandlungen

Eine Firma, welche im Immobilienhandel tätig ist, hat uns mitgeteilt, dass eine pri- vate Grundstückseigentümerin die Parzel- le 319 im Mitteldorf verkaufen möchte.

Da dieses Grundstück nur suboptimal er- schlossen werden könnte, wurde die Ge- meinde angefragt, ob Interesse bestehen würde, unsere anliegenden Parzellen 315, 316 und 318 im Mitteldorf (insgesamt 957 m2) ebenfalls zu verkaufen. Mit diesen Parzellen wäre eine gute Erschliessung via Lehmattweg möglich und würde eine sinnvolle Bebauung in der Kernzone ermöglichen. Der Gemeinderat hat den

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TITEL BESCHLOSSENE

KREDITE (inkl. MwSt.)

ABGERECHNETE KREDITE (inkl. MwSt.)

ÜBERSCHREITUNG (-) UNTERSCHREITUNG

SH-Schönthal

Gebäudeverkabelung IT- Schulen 100'000.00 96'879.35 3'120.65 Wölferstrasse Etappe 3 + 4,

Strassenbau 670'000.00 675'315.15 -5'315.15

Umrüstung Hgl-/NA-Leuchten auf

LED, Tranche 2020 60'000.00 30'841.55 29'158.45

Buswartehalle Sanierung und

Neubau Ebene 60'000.00 58'267.20 1'732.80

TITEL BESCHLOSSENE

KREDITE (exkl. MwSt.)

ABGERECHNETE KREDITE (exkl. MwSt.)

ÜBERSCHREITUNG (-) UNTERSCHREITUNG

Ersatz Wasserleitung Neumatt

Projekt 20'000.00 14'799.25 5'200.75

Ersatz Wasserleitungen nach

notwendigem Bedarf 100'000.00 65'459.85 34'540.15

Ersatz Wasserleitung Neumatt

Ausführung 75'000.00 56'222.05 18'777.95

Ersatz Wasserzähler auf Funk;

Tranche 2020 70'000.00 70'000.00

Wölferstrasse Etappe 3, WAR /

WAS Neubau 566'388.00 572'799.85 -6'411.85

Friedhofweg Sanierung MWK,

Projekt 15'000.00 8'633.00 6'367.00

Wölferstrasse Etappe 4, WAR /

WAS Neubau 547'758.00 552'868.60 -5'110.60

Sanierung

Schmutzwasserleitungen n.

Untersuchung 2020 120'000.00 97'402.40 22'597.60

Verkauf der Parzellen 316 und 318 be- reits im Dezember 2020 beschlossen. Bei der Erschliessungsparzelle 315 Mitteldorf/

Lehmattweg mussten noch zusätzliche Abklärungen getroffen werden, wie und welchem Umfang diese Parzelle verkauft werden kann. Der Gemeinderat hat nun im Februar den Verkauf der Parzelle 315 mit der Auflage der Einrichtung einer Dienstbarkeit für die unentgeltliche Nut- zung von sieben, bereits bestehenden Parkplätzen, bewilligt.

Nachfolgende Investitionskredite sind ab- geschlossen und wurden durch den Ge- meinderat genehmigt.

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Gemeindesteuern 2021

Die Vorausrechnungen für das Jahr 2021 wurden anfangs Februar an alle Steuerpflichtigen versendet. Steuerpflich- tige, welche bis Ende Februar keine Vor- ausrechnung erhalten haben, können sich bei der Steuerabteilung (Tel. 061 906 98 35) melden.

Tipps und Hinweise zur Steuererklärung Grundsätzliches

Steuerpflichtige Personen, die bis Ende Fe- bruar 2021 keine Steuererklärung erhal- ten haben, sind verpflichtet, umgehend bei der Steuerverwaltung in Liestal diese zu verlangen.

Legen Sie der Steuererklärung die glei- chen Belege bei, die auch Sie benötigen, um die Steuererklärung korrekt ausfüllen zu können. Zum Beispiel:

– Zins- und Saldonachweis Ihrer Bank- / Postkonti

– Nachweise für Vermögensverwaltungs- kosten

– Dividendenabrechnungen

– Lohnausweise/Rentenbescheinigungen/

Taggeldabrechnung der ALV etc.

– bei vermieteten Liegenschaften: Miet- verträge

– Nachweise für erhaltene oder bezahlte Unterhaltsbeiträge

– Leistungsabrechnung der Krankenkasse (Achtung massgebend ist das Datum der Leistungsabrechnung und nicht das Be- handlungsdatum)

– Nachweis für bezahlte Mitgliederbei- träge an einen Berufsverband

Liegenschaftsunterhalt

Für Steuerpflichtige, welche den Abzug der effektiven Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für Ihre Liegenschaft geltend machen wollen, finden unter www.steuern.bl.ch ein entsprechendes Merkblatt, das als Informationsgrundlage

und Ergänzung der Wegleitung zur Steu- ererklärung gedacht ist. Darin enthalten sind auch die Abzüge für Aufwendungen, die dem Energiesparen, dem Umwelt- und Lärmschutz sowie der Denkmalpflege die- nen. Bitte senden Sie uns nur Kopien ein.

Abzug für selbstgetragene Krankheitskosten

Auch im Steuerjahr 2020 können die selbstgetragenen Krankheitskosten in Ab- zug gebracht werden. Abzugsberechtigt sind Aufwendungen für ärztlich verschrie- bene Medikamente, Zahnarztkosten und Kosten für Brillen/Kontaktlinsen abzüglich der Leistungen der Versicherungen, Kran- kenkassen usw. Verlangen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Jahresabrechnung. Sie erleichtern damit sich und uns die Arbeit.

Sollten die Arztrechnungen unter die Jah- resfranchise fallen, legen Sie bitte die Arztrechnungen bei und geben Sie uns die Höhe der Jahresfranchise bekannt.

Für das Steuerjahr 2020 können nur dieje- nigen Rechnungen, welche im Jahr 2020 ausgestellt wurden, in Abzug gebracht werden. Massgebend ist das Rechnungs- datum, falls keine Anrechnung mit der Krankenkasse erfolgt, ansonsten das Da- tum der Leistungsabrechnung der Kran- kenkasse, nicht das Behandlungsdatum.

Ausfüllen der Steuererklärung

Aus zeitlichen Gründen ist es den Mitar- beitenden des Gemeindesteueramtes nicht möglich, Steuererklärungen auszufüllen.

Die Pro Senectute BL, Tel. 061 206 44 55, bietet einen Steuererklärungsdienst für alle über 60-jährigen Personen an.

Informationen und neuerungen Alle Neuerungen zum Steuerjahr 2021 fin- den Sie mit dem untenstehenden Link:

www.baselland.ch/politik-und-behorden/

direktionen/finanz-und-kirchendirektion/

steuerverwaltung/aktuell

(10)

Ärztlicher notfalldienst

Der ärztliche Notfalldienst, der Notfall- zahnarzt sowie die Notfall-Apotheke sind über die medizinische Notrufzentrale, Telefon 061 261 15 15, erreichbar.

Für lebensbedrohende Notfälle wählen Sie die Nr. 144.

Defekte Strassenleuchten

Auch die modernen energiesparenden Strassenleuchten und deren Verkabelun- gen sind nicht vor Störungen gefeit. Da- mit die Reparaturen möglichst rasch aus- geführt werden können, sind wir auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.

Wir bitten die Bevölkerung defekte Be- leuchtungen mit Angabe der Kandelaber- Nummer mittels Störungsmeldung auf unserer Website mitzuteilen (www.fuellins dorf.ch / unter Dienstleistungen  öffent- liche Beleuchtung) oder telefonisch der Bauverwaltung (061 906 98 12 oder 061 906 98 20) zu melden.

Ablauf Störungsbehebung

1. Die Werkhofmitarbeiter wechseln das Leuchtmittel aus und kontrollieren die Sicherungen

2. Funktionskontrolle der Leuchte durch die Werkhofmitarbeiter am nächsten Arbeitstag. In den meisten Fällen erfüllt die Beleuchtung ihren Dienst.

3. Bei einem Defekt der elektrischen Ins- tallation erfolgt eine Meldung der Bau- verwaltung an die Elektra Baselland. Je nach Komplexität des Defekts muss für die Reparatur mit 5 – 10 Arbeitstagen gerechnet werden.

Die Polizei Kanton Basel-Landschaft informiert nachstehend über die in Füllinsdorf durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen

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Polizei Kanton Basel-Landschaft Gemeinde Füllinsdorf

Die Polizei Kanton Basel-Landschaft informiert nachstehend über die in Füllinsdorf durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen.

Baugesuche

Die Einsprachefrist richtet sich nach der Publikation im Amtsblatt Kanton Basel- Landschaft.

Die öffentliche Planauflage ist angeordnet worden für folgende Bauvorhaben:

– Wolf John, Füllinsdorf

Zwecksänderung alt Wohnen in neu Hostel,

auf Parz. 88 Ringstrasse 2

– Häfeli Marlen u. Mathias Clemens Anbau Wohnhaus / Wintergarten /

Verglasung Gartenhalle auf Parz. 2464

Unterer Eichweg 20 – Gilgen Martin, Füllinsdorf

Wohnungseinbau / Vordach / Balkonan- bau / Fassadenänderung / Stützmauer auf Parz. 365

Lindenweg 5 – Simic Radovan, Basel

Schwimmbad, Neuauflage: Profile auf Parz. 1673

Amselstrasse 9

– Schärer-Tettamanti Martina u. Jürg, Füllinsdorf

Kamin für Cheminée-Ofen auf Parz. 564

Poolstrasse 18

EC- und Postcardsystem

Sie können bei uns bargeldlos bezahlen und das EC- und Postcardsystem benutzen.

Die Gemeindeverwaltung

(11)

Wahlen und Abstimmungen

Am Wochenende vom 7. März 2021 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössisch:

1. Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»

2. Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID)

3. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien Kantonal:

4. Formulierte Gesetzesinitiative «Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3'500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen auf ein vernünftiges Mass reduzieren»

vom 29. August 2019

5. Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) 6. Revision des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes (AMAG)

Kommunal:

Abstimmungsvorlage «Kreditbeschluss Neubau Schulanlage Schönthal»

Die Abstimmungsunterlagen wurden in Kalenderwoche 5 der Post übergeben und mit B-Post Massenversand den Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, welche kei- ne oder unvollständige Unterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich bis spätestens am Dienstag, 2. März 2021, bei unseren Einwohnerdiensten zu melden. Im Stimm- und Wahllokal erhalten Sie keine Unterlagen.

Sie können Ihre Stimme auch brieflich abgeben. Das Verfahren ist auf der Rückseite des Abstimmungs-Couverts beschrieben. Vergessen Sie bei der brieflichen Stimmabgabe nicht, Ihren Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite zu unterzeichnen und in das Abstim- mungs-Couvert zu legen. Bitte verwenden Sie nur das offizielle Abstimmungs-Couvert.

Das Abstimmungs-Couvert muss bis Samstag, 6. März 2021, 17.00 Uhr, bei der Ge- meindeverwaltung eintreffen.

Die Ergebnisse der Wahlen und Abstimmungen werden am Sonntagnachmittag auf der Gemeinde-Website unter den News aufgeschaltet.

Beschwerden

Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts sowie wegen Unregelmässig- keiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen oder Wahlen sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt, dem Regierungs- rat einzureichen. In der Beschwerde ist glaubhaft zu machen, dass die Unregelmässigkei- ten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.

(12)

Heb Sorg zur Umwält!

Der nächste

Häckseldienst

findet statt am

Dienstag, 16. März 2021

– Es ist nicht erforderlich, dass die Eigentümer/innen anwesend sind.

– Das Material muss bis 08.00 Uhr geschichtet am Strassenrand (Vorplatz, Ga ra ge - einfahrt) für das Häckselfahrzeug gut zugänglich bereitgestellt werden.

– Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut nicht abgeführt wird. Das Häckselgut kann in bereitgestellte Behälter abgefüllt werden.

– Material:

– Es kann nur Baum- und Strauchschnitt gehäckselt werden (keine Cotoneaster, Boden- decker usw.)

– Es darf keine Metallteile, Steine oder Erdreich enthalten.

– Der Astdurchmesser darf max. 15 cm betragen.

– Der Häckseldienst ist während 10 Minuten gratis. Zeitüberschreitungen werden in Rechnung gestellt (CHF 3.00 pro Minute).

Schriftliche Anmeldung mit untenstehendem Talon bis spätes tens Mittwoch, 10. März 2021, an die Gemeinde verwaltung, Mittel dorf strasse 4, 4414 Füllinsdorf. Bitte halten Sie diesen Termin ein; nachträgliche Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Häckseldienst – sollte die Firma am Dienstag mit den Arbeiten nicht fertig werden – jeweils am Mittwoch fortgesetzt wird.

Anmeldung für den Häckseldienst vom 16. März 2021 Name: Vorname:

Adresse:

Telefon privat: Geschäft:

Standort Grünzeug:

Ich habe ca. m3 loses Astmaterial Unterschrift:

Einreichen bis 10. März 2021

Die Anmeldung für den Häckseldienst können Sie auch auf unserer Homepage über das Online-Formular vornehmen (www.fuellinsdorf.ch).

(13)

Heb Sorg zur Umwält!

Die nächste

Altpapier-Sammlung

findet am

Samstag, 20. März 2021,

statt

und wird von den Elbisruggern durchgeführt.

– Bitte stellen Sie das Papier gebündelt (kein Karton) vor 8.00 Uhr an den Strassenrand.

– Nicht rechtzeitig bereitgestellte Bündel werden nicht mehr abgeholt.

– Bitte Papier gut bündeln und nicht zu grosse und zu schwere Pakete schnüren.

Denken Sie daran, dass die Bündel mehrmals getragen werden müssen!

Am Sammeltag ist unter folgender nummer die für die aktuelle Sammlung ver- antwortliche Person erreichbar: 079 587 66 83.

Bitte beachten Sie,

dass

– Altpapier in Schachteln

– Altpapier in Plastik- und Papiertragtaschen – Papier aus Aktenvernichtern

nicht mitgenommen wird.

Nächste gebührenfreie

Karton-Abfuhr

ist am

Freitag, 12. März 2021

Zum Karton gehören:

Kartonschachteln (ohne Plastikklebband, unbeschichtet), Couverts aus Karton und Papier, Papiertragetaschen, saubere Eier-, Früchte- und Gemüsekartons, Telefon- und Taschenbücher

nicht zum Karton, sondern in den Kehrichtsack gehören:

Etiketten, Haushaltpapier, Filterpapier, Kleber, Kohlepapier, Papiertaschentücher, Servi- etten, Suppen-, Kaffee-, Biskuit-Verpackungen, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Waschmittelverpackungen

(14)

Schule

mit Zukunft Füllinsdorf

Trotz der massiven Propaganda des Referendumskomitees mit Fehlinformatio-

nen, Halbwahrheiten und (erfolglosen) Rechtsverfahren bleibt es dabei:

der Schulhaus-Neubau im Schönthal ist ein gutes und zukunfts- gerichtetes Projekt im Interesse unserer Schule

es geht nicht um ein Luxusprojekt, sondern um einen funktionalen, bedürfnisgerechten Neubau

die Schule erhält mit dem Neubau die benötigten Räume

die Investition ist für die Gemeinde verkraftbar

es wird verhindert, dass Steuergelder für den teuren Unterhalt und für Sanierungen des Schulhauses Dorf verwendet werden müssen

der Neubau hilft, die Betriebs- und Energiekosten zu senken

bei einem Nein verlieren die Schule, die Kinder, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Gemeinde, wir alle

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

welche Räume die Schule zusätzlich erhält weshalb die Sanierung für 6 Mio. eine Scheinlösung ist Hintergrundinformationen zum BAZ-Artikel vom 15. Februar 2021

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fuellinsdorf.ch

Kredit Neubau Ja

7. März 2021 am

Darum jetzt erst recht: Stimmen Sie JA zum Schulhauskredit

Inserat

(15)

Parteien

Sozialdemokratische Partei Frenkendorf-Füllinsdorf team 75

JA zum Kreditbeschluss für den Neubau Schulanlage Schönthal

Die Gründe, die für ein JA sprechen sind folgende:

• Es ist eine Investition in die Bildung un- serer Kinder, d.h. in unsere Zukunft

• Die Steuergelder werden wirkungsvoll eingesetzt und nicht für teure Renovati- onen verwendet

• Das Projekt wurde seit Jahren mit Fach- leuten, der Schule und den Vereinen er- arbeitet. Es ist nun baureif

• Die Konzentration auf einen Standort erlaubt einen effizienten Schulbetrieb

• Es leistet einen Beitrag zur ökologischen Energienutzung, anstatt viel Geld in eine energetische Sanierung zu stecken

• Im Schönthal vereinen sich bereits jetzt viele Zentrumsfunktionen. Die Konzent- ration der Schule auf einen Standort ist der nächste logische Schritt dazu

• Das Areal «Dorf» eröffnet neue lukrati- ve Optionen

Parolen für die Abstimmungen vom 7. März 2021

Kommunale Abstimmung:

JA zum Neubauprojekt Schulhaus Schönthal Der von der Gemeindeversammlung gut- geheissene Vorschlag löst die Probleme und bringt viele Vorteile: Konzentration der Schule an einem Standort, zeitgemässe

Infrastruktur für Schule, Vereine und Kul- tur, nachhaltiger Bau als sinnvolle Investi- tion in die Zukunft.

Weitere Informationen unter

www.schulemitzukunft-fuellinsdorf.ch Eidgenössische Abstimmungen:

nEIn zur Volksinitiative «Ja zum Verhül- lungsverbot»

nEIn zum Bundesgesetz über elektroni- sche Identifizierungsdienste

Stimmfreigabe zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des umfassenden Wirt- schaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Kantonale Abstimmungen:

nEIn zur formulierten Gesetzesinitiative

«Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3'500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen auf ein vernünftiges Mass reduzieren»

JA zur Revision des Gesetzes über die Be- kämpfung der Schwarzarbeit

JA zur Revision des Arbeitsmarktaufsichts- gesetzes

Rowdytum

Die Intoleranz und Rowdytum um die Pla- kate nehmen Dimensionen an, die wir in der Schweiz im Allgemeinen und im Basel- biet im Besondern nie für möglich gehal- ten hätten. Ein gross Teil der aufgehäng- ten Verhüllungsverbots-Plakate wurden mehrfach abgerissen und zerstört. Wenn

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Referendum

zum Kredit Schulhausneubau

NEIN

zum Kreditbeschluss am 7. März 2021

Referendumskomitee Kredit Schulhausneubau, Füllinsdorf - schulhauskredit@bluewin.ch

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JETZT ABSTIMMEN!

NEIN zur

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(17)

diesen Rowdys und Intoleranten die Mei- nungs- und Diskussionsfreiheit nicht passt, dann haben sie das Recht und die Freiheit unser schönes Land zu verlassen und Ihr Glück wo anders zu suchen! Feiglinge brauchen wir in der Schweiz keine, son- dern Eidgenossinnen und Eidgenossen!

Parolenfassung zu den Abstimmungen vom 7. März 2021

Die SVP Baselland hat folgende Abstim- mungsempfehlungen beschlossen:

Eidgenössische Abstimmungen:

JA zur Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»

Die vom Egerkinger-Komitee lancierte Volksinitiative will im öffentlichen Raum verbieten, das Gesicht zu verhüllen. Die In- itiative richtet sich zum einen gegen die Verhüllung zwecks Unterdrückung der Frau sowie gegen den politischen Islam und zum andern gegen Chaoten, die an Demonstrationen und Sportanlässen ihre Gesichter verhüllen, um unerkannt andere zu attackieren und Vandalenakte zu bege- hen.

JA zum Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungs- dienste (E-ID-Gesetz, BGEID)

JA zum Bundesbeschluss vom 20. Dezem- ber 2019 über die Genehmigung des Um-

fassenden Wirtschaftspartnerschaftsab- kommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Kantonale Vorlagen:

nEIn zur formulierten Gesetzesinitiative

«Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3'500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen auf ein vernünfti- ges Mass reduzieren» vom 29. August 2019

JA zur Revision des Gesetzes über die Be- kämpfung der Schwarzarbeit (GSA) JA zur Revision des Arbeitsmarktauf- sichtsgesetzes (AMAG)

Die beiden Gesetze zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und das Arbeitsmarktauf- sichtsgesetz wurden in mehreren Kommis- sionssitzungen und im Landrat ausgiebig beraten. Sie stellen eine markante Verbes- serung der damals kurzfristig erlassenen Gesetze dar. Lediglich die Fraktion der Grünen/EVP wollte diesen Kompromiss nicht mittragen und haben diese Abstim- mung zu verantworten. Dabei hatte aus- gerechnet diese Fraktion lauthals die Miss- stände beklagt. Mit einem Nein werden gerade die beklagten Missstände zemen- tiert.

Gemeinde Füllinsdorf

JA zum Kredit für den Schulhaus-Bau

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Referendum

zum Kredit Schulhausneubau

NEIN

zum Kreditbeschluss am 7. März 2021

Referendumskomitee Kredit Schulhausneubau, Füllinsdorf - schulhauskredit@bluewin.ch

www.schulhauskredit.ch

«Weil die Schule auf später vertröstet wird.»

NEIN zum

21.5 Millionenkredit.

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Inserat

(19)

An der Abstimmung zum Schulhauskredit von 21.5 Millionen Franken vom 7.3. geht es auch um die Frage, was sich unsere Gemeinde, gerade in Zeiten von Corona, leisten kann und leisten will.

«Corona greift tief ins Portemonnaie der Ba- selbieter Steuerzahler. Es drohen Steuerer- höhungen.» So schreibt neulich die Basel- landschaftliche Zeitung nach Rückfragen bei mehreren Baselbieter Gemeinden.

Im Finanzplan 2021 – 2025 schreibt die Ge- meinde selbst: «Aufgrund der Investitionen in die Schulliegenschaften werden sich die Auswirkungen ab 2026 auf die Erfolgsrech- nung (der Gemeinde) entsprechend stark auswirken.» – Im Klartext: eine Investition von 21.5 Millionen Franken kostet ab 2026 für die nächsten 30 Jahre mindestens 5 Steu- erprozente.

Wollen wir dieses Luxusprojekt gerade in aktuell unsicheren Zeiten wirklich realisie- ren, ohne dass der Schule mit mehr Raum gedient ist?

In die Schulinfrastruktur muss investiert werden. Dessen ist sich auch das Refe- rendumskomitee bewusst. Investitionen und Sanierungen sind dringend notwendig und dürfen nicht länger aufgeschoben werden. – Aber: braucht es als erstes eine Mehrzweck- halle mit 600 Plätzen, eine Aula mit 165 Plät- zen und riesige neue Aussenanlagen? Wollen wir mit diesem Entscheid ohne Not und demokratische Mitbestimmung den Schul- standort Dorf opfern?

Die Kampagne des Pro-Komitees zeigt tren- dige Bilder von glücklichen Jugendlichen.

Wir sehen ganz andere Bilder im Falle einer Annahme der 21.5-Millionen-Vorlage:

… das abgerissene Dorfschulhaus, das einer renditegetriebenen Überbauung weichen muss.

… ältere Leute im oberen Dorfteil, die sozial vereinsamen, weil sich das Zentrum unwider- ruflich ins Schönthal verlagert hat.

… keine Turnhalle mehr im Dorf für Muki-, Kindergarten- und Seniorenturnen.

… überforderte Lehrpersonen in überfüllten Klassen, weil die Schule immer noch nicht über genügend Klassenzimmer verfügt.

… unsere kleinsten Schüler und Schülerin- nen, die, weil das Schulhaus im Dorf nicht mehr da ist, frühmorgens mit einem Schul- bus in die Schule gefahren werden. Und un- zählige Elterntaxis auf der Ergolzstrasse.

… harte Sparmassnahmen in unserer Ge- meinde, weil die hohen Investitionen ver- bunden mit Corona tiefe Löcher in die Ge- meindefinanzen gerissen haben.

Das alles wollen wir nicht, und daher setzen wir uns mit Überzeugung für ein nEIn zum Schulhauskredit von 21.5 Millionen Franken ein, weil…

– die Schule keinen einzigen Raum mehr be- kommt als jetzt.

– dringende Sanierungsmassnahmen an den Schulgebäuden erneut vertagt werden.

– mitunter ältere Mitbürgerinnen und -bür- ger kein Interesse daran haben, dass das Zentrum unserer Gemeinde noch mehr ins Schönthal verschoben wird.

– mit der Umsetzung der 2. Etappe (6 Mio.

Franken) die dringendsten Bedürfnisse der Schule schnell gelöst werden können – die Auswirkungen von CORONA auf die

Gemeindefinanzen so gross sein können, dass das Geld für die notwendigen weite- ren Investitionen in eine echte Schule mit Zukunft nach der Erstellung eines Luxus- baus nicht mehr vorhanden ist.

– unserer Gemeinde für die nächsten 30 Jah- re wohl das Geld fehlen wird, um weiter in Bildung und Digitalisierung, aber auch in Infrastruktur, Umwelt- und Energiemass- nahmen usw. investieren zu können.

Danke für Ihre Unterstützung mit einem nEIn am 7.3.!

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Das Referendumskomitee zum Kredit Schulhausneubau informiert

Inserat

Mit einem nEIn gegen teuren LUXUS – gerade in Zeiten von Corona!

(20)

Referendum

zum Kredit Schulhausneubau

NEIN

zum Kreditbeschluss am 7. März 2021

Referendumskomitee Kredit Schulhausneubau, Füllinsdorf - schulhauskredit@bluewin.ch

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«Kein Luxus in unsicheren Zeiten»

NEIN zum

21.5 Millionenkredit.

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Am 05. Februar 2021

Am 21.Mai 2021

Am 23. Juli 2021

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zum Kredit Schulhausneubau

NEIN

zum Kreditbeschluss am 7. März 2021

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Kirchliche Mitteilungen

Reformierte Kirche Frenkendorf-Füllinsdorf

Sekretariat: Dienstag – Freitag 8.15 – 11.15 Uhr Andrea Bretschneider Tel. 061 903 04 25 Mühlerainstrasse 30, Füllinsdorf

E-Mail: sekretariat@ref-fre-fue.ch

SMS / WhatsApp: 077 508 06 01 www.ref-fre-fue.ch

Pfrn. Andrea Kutzarow Tel. 061 901 49 49 Pfr. Peter Leuenberger Tel. 061 901 14 40 Amrei Ebinger, Tel. 061 901 39 72 Sigristin Frenkendorf

Caroline Winkler, Tel. 061 901 14 12 Sigristin Füllinsdorf

Bitte anmelden zum Mitfeiern Wichtig: Melden Sie sich bitte für alle auf- geführten Gottesdienste bis freitags, 11 Uhr, im Sekretariat an. Bei allen Gottes- diensten sind max. 50 Personen zugelas- sen. Singen ist auch mit Maske nicht er- laubt und die Maskenpflicht herrscht nicht nur in, sondern bereits vor den Kirchen und Kirchgemeindehäusern. Mit diesen Schutzmassnahmen heissen wir Sie weiter- hin herzlich willkommen. Auf unserer Homepage, www.ref-fre-fue.ch finden Sie jeweils die aktuellen Infos und auch Got- tesdienste zum Nachlesen und Mitfeiern.

Sonntag, 28. Februar

> 09.00 Uhr, 11.00 Uhr und 13.00 Uhr auf dem Sender regioTVplus

> 17.00 Uhr, Kirche Frenkendorf, «Wort und Musik im Gottesdienst», Neuvertonung «von guten Mächten» von Samuel Langmeier mit Pfr. Peter Leuenberger, Schoschona Kobelt, Gesang, und Moses Kobelt, Orgel

Amtswoche: Pfr. Peter Leuenberger Sonntag, 7. März

10.00 Uhr, Kirche Füllinsdorf, Gottesdienst mit Pfrn. Andrea Kutzarow und Lektorin Eveline Egloff

Amtswoche: Pfrn. Andrea Kutzarow

Sonntag, 14. März

10.00 Uhr Kirche Frenkendorf, ökumeni- scher Gottesdienst mit pastoralen Mitar- beiterin Claudia Christen und Pfr. Peter Leuenberger

Amtswoche: Pfr. Peter Leuenberger

Gottesdienste Zuhause oder live in den Kirchen:

Unser Gottesdienst vom 28. Februar, um 17.00 Uhr in der Kirche Frenkendorf, wird vorgängig aufgenommen und am Sonntag, 28. Februar, um 9 Uhr, 11 Uhr und 13 Uhr, auf dem Sender regioTVplus ausgestrahlt.

Feiern Sie zuhause oder in der Kirche mit.

Wir werden den link auch auf unserer Homepage einbetten. Das Passionsmusical

«Wir bleiben bei Dir» wird ebenfalls aufge- nommen und am Sonntag, 28. März, aus- gestrahlt. Wir freuen uns auf Sie!

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Armbänder aus der Schweiz, ein Gruss aus Varna

Jahrelang haben wir im März einen gebas- telten Gruss der blinden und mehrfachbe- hinderten Kinder aus Varna, Bulgarien er- halten. Ein Zeichen ihrer Verbundhenheit mit uns. Die Martenizas konnten wir je- weils nach dem Musical am Palmsonntag verteilen. In Bulgarien trägt man im März die rotweissen Armbänder bis es Frühling wird. Die Lage in Bulgarien ist nicht ein- fach. Die Musicalkinder aus Füllinsdorf ha- ben deshalb für die Kinder in Varna Arm- bänder gebastelt als Zeichen unserer Verbundenheit mit ihnen. Das Paket war über zweieinhalb Monate unterwegs. Nun ist es angekommen.

Folgende Zeilen lagen bei: «Dear Eva, dear friends, thank you so much for your pre- sents and sweet surprises. In these difficult days the touching to a friendly hand is a precious gift. The bracelets and the choco- late brought warmth and joy to our child- ren. We are so happy to have friends in Switzerland, who think with love for us.

Friendly and sincere regard: Students and teachers of School for the blind ‹Professor Dr. Ivan Shishmanov› Varna.».

Das gibt uns Mut, weiterzumachen. So wird unser Musical diesmal über die ver- schiedenen Kanäle auch in Varna zu hören

sein. Auf jedenfall sind wir in Gedanken mit allen verbunden. Für den Musicaltreff:

Andrea Kutzarow

Keine Frage, wir machen weiter und spie- len wie jedes Jahr für die blinden und mehrfachbehinderten Kinder unseres Ge- meindeprojektes in Varna.

Passionsmusical «Wir bleiben bei Dir»

Sonntag 28. März, 11 Uhr in der Kirche Füllinsdorf mit Michael Herrmann, Andrea Kutzarow und den Kindern vom Musical- treff. Es wird live gespielt, aber playback gesungen. Musicaltreff mit Zvieri. Für 1. – 6.-Klässler, jeden Freitag im März, 15.30 – 17.00 Uhr.

Die kleine Montagswanderung am 1. März findet nicht statt.

Nächste Wanderung: 12. April 2021 Auf Wiedersehen

Liebe Gemeinde. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge verabschiede ich mich als Jugendbeauftragte aus der Gemeinde. Aus persönlichen Gründen zieht es mich nach kurzer Zeit wieder weg.

Ich bedanke mich für die tolle Zusammen- arbeit und das herzliche Willkommen in schwierigen Zeiten und ich wünsche der Gemeinde alles Gute.

Herzliche Grüsse, Stefanie Lüscher, Jugendarbeiterin.

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Wir bedauern es sehr, dass Stefanie Lü- scher uns verlässt und werden die nächste Zeit nutzen, ein Übergangsangebot zu schaffen. Aufgrund der Corona-Bedingun- gen müssen wir aktuell sowieso flexibel bleiben... Weiterhin erreichbar ist die Kin- der- und Jugendarbeit unter der 076 425 83 36. Weitere Infos folgen hier an dieser Stelle und/ oder auf der Homepage. Mel- det Euch, wenn Ihr ein Anliegen, Ideen oder Fragen habt.

Vielen Dank und beste Grüsse!

Eure Jugendkommission

AMTSHAnDLUnGEn

Wir haben Abschied genommen von:

Frieda Gammeter, 1929, in Frenkendorf Bethli Hofer-Ammon, 1926,

in Frenkendorf

Erwin Hug-Nägelin, 1930, in Frenkendorf Der Herr ist mit mir, darum fürchte ich mich

nicht. Psalm 118, 6

Gemeinsame Mitteilungen

Ökumenische Agenda: Weitere Daten Sonntag, 14. März

10.00 Ökumenischer Gottesdienst in der reformierten Kirche Frenkendorf mit Peter Leuenberger und Claudia Christen

Samstag, 20. März

10.00 Alternativaktion statt Suppentag in der Schönthalpassage in Füllinsdorf (bis 12.00)

10.00 Rosenverkauf mit den Konfirmand-

*innen: Dorfplatz Frenkendorf und Schön- thalpassage (bis 11.30)

Sonntag, 21. März

11.00 Eucharistiefeier und Verleihung des Oscar-Romero-Preises an die Ökumen. AG Eine Welt (Predigt: Maria Klemm)

Klimagerechtigkeit – jetzt!

«KlimaGerechtigkeit-jetzt!» Der Slogan der diesjährigen ökumenischen Kampag- ne prägt sich ein. Er steht auch für den ra- santen und bemerkenswerten Bewusst- seinswandel und die Aktionen der so genannten Klimajugend: Nicht nur dass sie sich lautstark und vernehmbar für ihre Zukunft einsetzen, sich weltweit vernet- zen, die Ergebnisse der Wissenschaften unserm Gewissen vorlegen, sondern dass sie sehr schnell lernten, dass die Klima- und die globale Gerechtigkeitsfrage zu- sammengehören. Dass es um klimatische, wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit geht.

Dazu gehören einfache Einsichten wie die in die Verantwortung der reichen Gesell- schaften für die Klimakrise und in die Möglichkeit, die Erderwärmung noch auf

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Katholische Pfarrei Frenkendorf-Füllinsdorf

Sekretariat: Dienstag – Freitag 8.30 – 11.30 Uhr Adriana Luli Tel. 061 901 55 06 Fax/061 901 55 19 info@pfarrei-dreikoenig.ch

www.pfarrei-dreikoenig.ch Pfarreiteam:

Peter Bernd, Pfarrer Tel. 061 901 55 06 Claudia Christen,

Pastorale Mitarbeiterin Tel. 061 901 55 06 Conny Imboden,

Katechese und Jugend Tel. 061 901 50 82 Sozialdienst vakant Sprechstunden: nach Vereinbarung

Sozialfonds: PC 60-399429-5 1,5 °C zu begrenzen, wenn ab sofort ein

radikaler Wandel in Konsum, Lebenswei- se, Energieverbrauch etc. einsetzt. Beste- chend wird es bei Sichtung von Schaubil- dern und Zahlen. Auf der Webseite der Kampagne findet sich eine Fülle von Ma- terial. Wandel beginnt mit Bewusstseins- wandel und dieser wiederum mit dem Ein- treten auf einen gemeinsamen und solidarischen Weg des Lernens, des Tei- lens, der Aktion und des konkreten Le- benswandels. Die Situation, in der wir uns mit allen Menschen und mit dieser Erde befinden ist dramatisch. In der Schweiz verbrauchen wir die Energie von drei Er- den pro Jahr. Was tust du, was tun wir mit dieser Info?

«Wege entstehen dadurch, dass man sie geht!» An dieses Wort von Franz Kafka er- innert uns die Jugend. Treten wir beherzt

darauf ein! Peter Bernd

Aus der aktuellen ökumenischen Kampagne

«KlimaGerechtigkeit-jetzt.ch» sticht dieses Foto einer Familie in Burkina Faso vor ihrem trockenen Feld besonders hervor: Sie ste- hen exemplarisch für alle Menschen, die von der durch uns verursachten Klimakrise betroffen sind.

Kontonummern:

Fastenopfer: Alpenquai 4, 6002 Luzern – Postkonto 60-19191-7 bzw IBAN: CH16 0900 0000 6001 9191 7, oder Luzerner Kantonalbank, Pilatusstrasse 12, Post- fach, 6002 Luzern IBAN: CH61 0077 8010 0013 9290 3 SWIFT: LUKBCH2260A

Brot für alle: Bürenstrasse 12, 3007 Bern – Postkonto: PC 40-984-9, IBAN:

CH95 0900 0000 4000 0984 9, oder Bas- ler Kantonalbank: Stiftung Brot für alle, IBAN: CH83 0077 0016 0534 5987 8, Swift: BKBBCHBB

AGEnDA

Freitag, 26. Februar

15.00 Präsenzdienst (bis 18.00) Sonntag, 28. Februar Zweiter Fastensonntag 11.00 Eucharistiefeier

Kollekte: Schule Santa Teresa in Nicaragua Mittwoch, 3. März

19.00 Kirchgemeinderatssitzung Freitag, 5. März

15.00 Präsenzdienst (bis 18.00) Samstag, 6. März

15.00 Aktion Heimosterkerzen (bis 17.00):

online-Anmeldung Sonntag, 7. März Dritter Fastensonntag

11.00 Eucharistiefeier mit Peter Dubler Kollekte: Arbeit mit diözesanen Räten und Kommissionen

Referenzen

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