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reguläres Antragsverfahren

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Academic year: 2022

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reguläres Antragsverfahren

1. Leistungskodierung mit CHOP-Kode

"…, sonstige"2

2. Ansteuern der DRG der Leistung

"…, sonstige"2

1. Leistungskodierung mit Analogie-Kode 2. Ansteuern der korrekten DRG durch die mit dem Analogie-kode abgebildet.

Leistung 3. Bei gleichbleibenden Kosten:

Vorübergehende Vergütung der neuen Methode mit angesteuerter, bereits vorhandener DRG

Bei abweichenden Kosten:

Tarifpartner verhand. Abgeltung der Differenz zwischen Vergütung mit angesteuerten DRG und tatsächlichen Kosten

3. Bei gleichbleibenden Kosten:

Vorübergehende Vergütung der neuen Methode mit angesteuerter, bereits vorhandener DRG

Bei abweichenden Kosten:

Tarifpartner verhand. Abgeltung der Differenz zwischen Vergütung mit angesteuerten DRG und tatsächlichen Kosten

Jahr 2 (z.B.

2012)

Entscheid des EDI zur OKP- Pflicht1

Weiterführung der neuen Untersuchungs- bzw. Behandlungs- methoden

Lieferung der Kosten- und Leistungsdaten auf Basis der Leistungs-erfassung an SwissDRG AG

Lieferung der Kosten- und Leistungsdaten auf Basis der

Leistungserfassung mit Analogiekode an SwissDRG AG

1. Partner der SwissDRG AG stellen Anfrage bei SwissDRG AG, ob neue Leistung in FPK schon enthalten ist

2. SwissDRG AG prüft, welche DRG mit neuer Leistung anzusteuern ist u. legt mit BFS Analogiekode fest. Dies ist ein vorhandener CHOP-Kode (kein Kunstkode), der die Leistung in etwa beschreibt bzw. für Ansteuerung der korrekten DRG nötig ist

Entscheid des BFS zu CHOP-Kode-Antrag Partner der SwissDRG AG stellen Antrag für neuen, spezifischen CHOP-Kode an BFS

Jahr 1 (z.B.

2011)

Finanzierung neuer Leistungen und Abbildung von innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Umsetzung auf der Basis des VR-Beschlusses der SwissDRG AG vom 19.04.2011

Prüfung

umstrittener Leistung

Erbringung umstrittener

und nicht umstrittener

Leistung

Leistungserfassung und -Finanzierung neuer / innovativer umstrittener und nicht umstrittener Leistungen

Normalfall: Kodierung mit bereits

vorhandenem unspezifischem und endständigem Kode "…, sonstige"

2

Partner der SwissDRG AG stellt bei umstrittenen Leistungen Antrag an EDI/BAG zur Prüfung der OKP-Pflicht

Ausnahmefall : Kein Kode vorhanden, SwissDRG AG und BFS benennen Analogiekode

3

Entscheid EDI zur OKP- Pflicht1

Spitäler führen neue Untersuchungs- bzw. Behandlungs- methoden ein

3. Bei gleichbleibenden Kosten:

Vorübergehende Vergütung der neuen Methode mit angesteuerter, bereits vorhandener DRG

Bei abweichenden Kosten:

Tarifpartner verhand. Abgeltung der Differenz zwischen Vergütung mit angesteuerten DRG und tatsächlichen Kosten

3. Bei gleichbleibenden Kosten:

Vorübergehende Vergütung der neuen Methode mit angesteuerter, bereits vorhandener DRG

Bei abweichenden Kosten:

Tarifpartner verhand. Abgeltung der Differenz zwischen Vergütung mit angesteuerten DRG und tatsächlichen Kosten

1. Leistungskodierung mit CHOP-Kode "…, sonstige"2 2. Ansteuern DRG der Leistung "..., sonstige"2

1. Leistungskodierung mit Analogie-Kode

2. Ansteuern der korrekten DRG durch die mit dem Analogiekode abgebildeten Leistung

Der verwendete Kode ist bereits im CHOP-Katalog vorhanden

"..., sonstige"2

Vorgehen gemäss Kodierhandbuch: liegt kein spezifischer Kode vor, so wird ein unspezifischer Kode (Resteklasse) verwendet4

FMH Tarifdienst, Bereich SwissDRG, 2011_10_03 Seite 1

(2)

Jahr 4 (z.B.

2014)

Weiterführung der neuen Untersuchungs- bzw. Behandlungs- methoden

Die Kalkulation der spezif. Leistung und der zusätzl. unspezif.

Leistung (Kodierung mit "...,sonstige") ergibt innerhalb der DRG eine

Mischkalkulation

Bei gleichbleibenden Kosten:

Vorübergehende Vergütung der neuen Methode mit angesteuerter, bereits vorhandener DRG

Bei abweichenden Kosten:

Tarifpartner verhand. Abgeltung der Differenz zwischen Vergütung mit angesteuerten DRG und tatsächlichen Kosten

Die Kalkulation der spezif. Leistung und der zusätzl. unspezif.

Leistung (Kodierung mit Analogiekode) ergibt innerhalb der DRG eine

Mischkalkulation

Bei gleichbleibenden Kosten:

Vorübergehende Vergütung der neuen Methode mit angesteuerter, bereits vorhandener DRG

Bei abweichenden Kosten:

Tarifpartner verhand. Abgeltung der Differenz zwischen Vergütung mit angesteuerten DRG und tatsächlichen Kosten

Datenlieferung mit

Verwendung neuer CHOP- Kodes an SwissDRG AG

Jahr 5 (z.B.

2015)

Weiterführung der neuen Untersuchungs- bzw. Behandlungs- methoden

Die Kalkulation der spezif. Leistung und der zusätzl. unspezif.

Leistung (Kodierung mit "...,sonstige") ergibt innerhalb der DRG eine

Mischkalkulation

Bei gleichbleibenden Kosten:

Vorübergehende Vergütung der neuen Methode mit angesteuerter, bereits vorhandener DRG

Bei abweichenden Kosten:

Tarifpartner verhand. Abgeltung der Differenz zwischen Vergütung mit angesteuerten DRG und tatsächlichen Kosten

Die Kalkulation der spezif. Leistung und der zusätzl. unspezif.

Leistung (Kodierung mit Analogiekode) ergibt innerhalb der DRG eine

Mischkalkulation

Bei gleichbleibenden Kosten:

Vorübergehende Vergütung der neuen Methode mit angesteuerter, bereits vorhandener DRG

Bei abweichenden Kosten:

Tarifpartner verhand. Abgeltung der Differenz zwischen Vergütung mit angesteuerten DRG und tatsächlichen Kosten

SwissDRG AG kalkuliert anhand

gelieferter Leistungs- und Kostendaten

Jahr 6 (z.B.

2016)

Weiterführung der Untersuchungs- bzw. Behandlungs- methoden

Vergütung der neuen Leistung auf Basis der spezifischen

Leistungserfassung

1 Ergibt der Entscheid des EDI, dass keine Pflichtleistung nach OKP vorliegt, muss die Leistung trotzdem nicht aus dem Fallpauschalenkatalog genommen werden (Es gilt: Fallpauschalenkatalog entspricht nicht OKP-Pflichtleistungskatalog).

Der Entscheid kann auch länger als 2 Jahre dauern.

3 Die Kodierung mittels einem Analogiekode ersetzt das reguläre Antragsverfahren nicht - Stellen eines Antrages bereits im ersten Jahr ist unerlässlich.

4 Gibt es jedoch einen spezifischen Kode, so ist die Leistung nicht neu, der spezifische Kode muss angewendet werden.

2

Voraussetzung ist, dass die Resteklasse "…, sonstige" in dieselbe DRG mündet wie die spezifische Leistung.

Jahr 3 (z.B.

2013)

Weiterführung der neuen Untersuchungs- bzw. Behandlungs- methoden

Leistungskodierung und Kostenerfassung mit neuem, für die neue Methode spezifischen CHOP-Kode.

Der neue CHOP-Kode löst ab hier den Analogiekode ab

Die Kalkulation der spezif. Leistung und der zusätzl. unspezif.

Leistung (Kodierung mit "...,sonstige") ergibt innerhalb der DRG eine

Mischkalkulation

Bei gleichbleibenden Kosten:

Vorübergehende Vergütung der neuen Methode mit angesteuerter, bereits vorhandener DRG

Bei abweichenden Kosten:

Tarifpartner verhand. Abgeltung der Differenz zwischen Vergütung mit angesteuerten DRG und tatsächlichen Kosten

Bei gleichbleibenden Kosten:

Vorübergehende Vergütung der neuen Methode mit angesteuerter, bereits vorhandener DRG

Bei abweichenden Kosten:

Tarifpartner verhand. Abgeltung der Differenz zwischen Vergütung mit angesteuerten DRG und tatsächlichen Kosten

Die Kalkulation der spezif. Leistung und der zusätzl. unspezif.

Leistung (Kodierung mit Analogiekode) ergibt innerhalb der DRG eine

Mischkalkulation

FMH Tarifdienst, Bereich SwissDRG, 2011_10_03 Seite 2

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