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NRW richtet die Lehrerausbildung auf Zukunft aus

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12.05.2015 Seite 1 von 2

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presse@stk.nrw.de www.land.nrw

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation – 343/5/2015

NRW richtet Lehrerausbildung auf Zukunft aus

Kabinett gibt grünes Licht für die Weiterentwicklung der Lehrer- ausbildung

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilen mit:

Das Landeskabinett hat die Weiterentwicklung der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht und einen Referentenent- wurf für eine Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes zur Verbände- beteiligung gebilligt. Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte: „Auf die Lehrerinnen und Lehrer kommt es an. Professionell ausgebildete Päda- goginnen und Pädagogen sind eine wichtige Voraussetzung für die er- folgreiche Bildungsarbeit in den Schulen. Mit dem vorliegenden Refe- rentenentwurf richten wir die Lehrerausbildung behutsam und konse- quent auf die Zukunft aus.“ Als wichtigste Aufgaben nannte die Ministe- rin die Inklusion und den Umgang mit Vielfalt im Klassenzimmer sowie das Lehren und Lernen mit digitalen Medien.

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hob die erweiterten Möglichkei- ten zum Erwerb des Lehramtes an Berufskollegs hervor: „Wir wollen die Stufung des Lehramtsstudiums in Bachelor- und Masterstudiengänge nutzen, um Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen den Zu- gang zum Lehramt an Berufskollegs zu erleichtern.“

Der Referentenentwurf schreibt für alle künftigen Lehrerinnen und Leh- rer, unabhängig von der angestrebten Schulform und Schulstufe, son- derpädagogische Basiskompetenzen verbindlich vor. Damit werden neue und erweiterte Anforderungen an den Lehrerberuf umgesetzt, die die Kultusministerkonferenz 2014 für die Bildungs- und Erziehungswis- senschaften sowie für die Fachdidaktiken der Unterrichtsfächer be- schlossen hatte.

Mit der Weiterentwicklung der Lehrerausbildung werden die Weichen für eine verbindliche Ausbildung aller Lehramtsanwärterinnen und Lehr- amtsanwärter im Bereich der digitalen Medien gestellt. Ministerin Löhr- mann: „Gerade mit Blick auf Inklusion bieten digitale Medien neue Mög- lichkeiten für die individuelle Förderung.“ Die Landesregierung wird von

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2016 bis 2019 über 4,4 Millionen Euro investieren, um die Medienaus- stattung und Infrastruktur der Zentren für die schulpraktische Lehrer- ausbildung zu verbessern.

Einen Schwerpunkt legt der Referentenentwurf auf die wachsende Be- deutung des Lehramts an Berufskollegs, das so profiliert werden soll, dass es immer eine berufliche Fachrichtung umfasst. Darüber hinaus wird der Quereinstieg von Fachhochschulabsolventinnen und

-absolventen erleichtert. Dies soll dazu beitragen, die Lehrkräfteversor- gung im gewerblich-technischen Bereich zu verbessern.

Weitere Eckpunkte des Referentenentwurfs sind:

- Die Praxiselemente innerhalb des Lehramtsstudiums werden nachjustiert. Das bisherige Eignungspraktikum und das bisherige Orientierungspraktikum werden zu einem neuen fünfwöchigen schulischen Praktikum im Bachelorstudium zusammengeführt.

Gleichzeitig wird das vierwöchige Berufsfeldpraktikum im Ba- chelorstudium klarer als außerschulisches Praktikum profiliert.

- Die Anforderungen an den Nachweis fremdsprachlicher Kennt- nisse im Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamt- schulen werden den heutigen Anforderungen, nicht zuletzt auch in anderen Bundesländern, angepasst. In den modernen Fremd- sprachen soll auf den Nachweis des Latinums verzichtet werden.

In den Fächern Geschichte und Philosophie wird der Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau des Kleinen Latinums erwartet.

- Das Fach „Islamische Religionslehre“ wird als reguläres Fach der Lehrerausbildung eingeführt.

Der Referentenentwurf baut auf den Grundstrukturen des seit 2009 gel- tenden Lehrerausbildungsgesetzes auf und lässt diese unberührt (gleich lange Bachelor/Masterstudiengänge für alle Lehrämter, frühe Praxisori- entierung, Deutsch als Zweitsprache für alle Lehramtsstudierenden). Die Reform des Vorbereitungsdienstes mit dem Element einer benotungs- freien personenorientierten Beratung wird bestätigt. Der Vorbereitungs- dienst dauert 18 Monate. Das landesweit verbindliche Kerncurriculum für die schulpraktische Ausbildung soll unter dem Gesichtspunkt der In- klusion und des Umgangs mit der Heterogenität der Schülerschaft wei- ter entwickelt werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

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