• Keine Ergebnisse gefunden

Zonenvorschriften Siedlung. Zonenplan Siedlung Mutation "Teil Parzelle Nr. 2717" Planungsbericht

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zonenvorschriften Siedlung. Zonenplan Siedlung Mutation "Teil Parzelle Nr. 2717" Planungsbericht"

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gemeinde Arlesheim Kanton Basel-Landschaft

Zonenvorschriften Siedlung

Zonenplan Siedlung

Mutation "Teil Parzelle Nr. 2717"

Planungsbericht

kantonale Vorprüfung / öffentliche Mitwirkung

Stand: 16. März 2017

(2)

I m p r e s s u m Ersteller

www.stierli-ruggli.ch info@stierli-ruggli.ch

Bearbeitung Ralph Christen / Isabella Vögtli

Datei-Name 06025_Ber01_Planungsber_20170316_kantVP_MWV.docx

(3)

Gemeinde Arlesheim Zonenplan Siedlung

Zonenvorschriften Siedlung Mutation Teil Parzelle Nr. 2717

Planungsbericht Inhaltsverzeichnis

I n h a l t

1 Ausgangslage und Absichten ... 1

2 Erläuterungen ... 2

2.1 Gegenstand und Bestandteile ... 2

2.2 Beurteilung Bauzonenfläche ... 2

2.3 Auswirkungen auf rechtskräftige Planungen von Kanton und Gemeinde ... 3

3 Planungsverfahren ... 3

3.1 Kantonale Vorprüfung ... 3

3.2 Mitwirkungsverfahren... 3

3.3 Beschlussfassung ... 3

3.4 Auflageverfahren ... 3

4 Genehmigungsantrag ... 3

A n h a n g

Anhang 1: Nachweis Wendeschleife "Dychweg"

(4)

Zonenvorschriften Siedlung Mutation Teil Parzelle Nr. 2717

Planungsbericht Seite 1

1 Au s gan gslag e und Ab sic hten

Die Parzelle Nr. 2717 liegt im Gewerbegebiet "Oberi Widen" der Gemeinde Arlesheim. Dabei handelt es sich um eine Strassenparzelle ("Dychweg"), welche auf der westlichen Seite einen Wendering mit darin angeordneten Parkplätzen ausgestattet ist. Diese Strassenparzelle befindet sich im Eigentum der Einwohner- gemeinde Arlesheim.

Abb. 1: Lage der Parzelle Nr. 2717 (Quelle: geoview.bl.ch, abgerufen am 10.03.2017)

Abb. 2: Angrenzende Zonierungen zur Parzelle Nr. 2717 gemäss revidiertem Zonenplan Siedlung (Genehmigungsentscheid ausstehend)

Die derzeit noch unbebaute und zur Strassenparzelle östlich angrenzende Parzelle Nr. 6195 befindet sich ebenfalls im Eigentum der Einwohnergemeinde Arlesheim. Im Frühjahr 2016 kam von der Firma Weleda AG mit Hauptsitz in Arlesheim die Anfrage an die Gemeinde für den Kauf der Parzelle Nr. 6195. Die Firma Weleda AG beabsichtigt den heutigen Standort Arlesheim für Forschungszwecke weiter auszubauen.

(5)

Gemeinde Arlesheim Zonenplan Siedlung

Zonenvorschriften Siedlung Mutation Teil Parzelle Nr. 2717

Planungsbericht Seite 2

Für dieses Vorhaben benötigt die Weleda AG jedoch zweckmässige Landreserven um die geplanten Gebäudeerweiterungen vornehmen zu können. Dies ist nur mit einer zusätzlichen Landfläche möglich, da derzeit auf ihrem eigenen Areal (Parzelle Nr. 2720) ein zusätzliches Bürogebäude gebaut wird. Damit eine vernünftige Standortweiterentwicklung möglich ist, hat sich gezeigt, dass neben der Parzelle Nr. 6195 auch der Einbezug des südlichen Teils der Strassenparzelle Nr. 2717 ebenso wichtig ist.

Mit der vorliegenden Mutation soll nun rund die Hälfte dieser Strassenparzelle im Umfang einer Fläche von 806 m2 der Gewerbezone G1 zugewiesen werden. Die Gemeinde unterstützt diese Vorhaben. Begründet wird dies, dass durch den Neubau des Gemeindewerkhofes auch eine öffentliche Parkierungsanlage realisiert wurde. Somit sind auch ohne die bestehenden Parkplätze auf der Strassenparzelle Nr. 2717 ausreichend Parkierungsmöglichkeiten vorhanden. Zudem wird mit einer Zonenzuweisung des südlichen Teils der Strassenparzelle Nr. 2717 in die Gewerbezone G1 die nutzungsplanerische Voraussetzung hergestellt, dass die Firma Weleda AG zusammen mit der Parzelle Nr. 6195 im Anschluss ihres bisherigen Standortes weiter expandieren kann.

Da die Verkaufsverhandlungen erst nach der Gemeindeversammlung über die Zonenplanrevision begannen, konnte diese Umzonung bei der laufenden Zonenplanrevision nicht berücksichtig werden.

2 Erläuteru nge n

2 . 1 G e g e n s t a n d u n d B e s t a n d t e i l e

Gegenstand der Mutation ist ein Teil der Parzelle Nr. 2717, welche von dem heutigen Strassenareal neu in die benachbarte Gewerbezone G1 (gem. laufender Revision, Stand: Planauflage) umgezont werden soll. Die Mutation umfasst folgende Dokumente:

– Zonenplan Siedlung. Mutation "Teil Parzelle Nr. 2717"

– Planungsbericht (orientierende Berichterstattung gemäss Art. 47 RPV)

2 . 2 B e u r t e i l u n g B a u z o n e n f l ä c h e

Mit der Mutation wird die Bauzonenfläche erweitert, da sie ohne flächengleiche Auszonung von Bauzonen- flächen erfolgt. Diese Erweiterung umfasst jedoch nur eine Fläche von rund 800 m2. Die Erweiterung erfolgt zudem nicht am Rande des Siedlungsgebietes, sondern es handelt sich um einen Teil einer bestehenden Strassenparzelle, welche heute Bestandteil einer Erschliessung eines Gewerbegebietes ist. Die Funktion dieser Strassenparzelle steht im Zusammenhang einer siedlungsorientierten Nutzung. Im Weiteren wurde diese Bauzonenerweiterung aufgrund Entwicklungsabsichten eines bestehenden Gewerbebetriebes an benachbartem Standort ausgelöst (siehe Kapitel 1).

Somit werden dadurch keine flächenmässig relevanten zusätzlichen Bauzonenreserven generiert, sondern vorhandenes Innenentwicklungspotential an zweckmässiger Lage für bauliche Erweiterungsmöglichkeiten aktiviert und damit auch einen Beitrag zur Verdichtung nach Innen geleistet.

(6)

Zonenvorschriften Siedlung Mutation Teil Parzelle Nr. 2717

Planungsbericht Seite 3

2 . 3 A u s w i r k u n g e n a u f r e c h t s k r ä f t i g e P l a n u n g e n v o n K a n t o n u n d G e m e i n d e

Die Mutation der Parzelle Nr. 2717 hat keinen Einfluss auf die kantonale Richtplanung.

Die Mutation der Parzelle Nr. 2717 hat keinen Einfluss auf die kommunalen Planungen der Gemeinde Arlesheim (Strassennetzplanung, Bau- und Strassenlinienplanung). Die Zonenzuweisung in die Gewerbezone G1 entspricht einer vorhandenen Zone der Zonenvorschriften Siedlung.

Zudem löst die Mutation keine Kostenfolgen zu Lasten der Gemeinde betreffend kommunalen Infrastrukturen aus. Die Parzelle liegt innerhalb des Siedlungsgebietes und ist erschlossen. Aufgrund der bestehenden baulichen Situation muss der verbleibende Teil der Strassenparzelle zur Gewährleistung von Wendemanöver umgebaut werden. Diese Kosten sind von der Gemeinde zu tragen. Der Nachweis von Wendemöglichkeiten auf dem verbleibenden Teil der Strassenparzelle ist im Anhang 1 enthalten.

3 Planu ngs verfahr en

3 . 1 K a n t o n a l e V o r p r ü f u n g

...wird nach Verfahrensdurchführung formuliert.

3 . 2 M i t w i r k u n g s v e r f a h r e n

...wird nach Verfahrensdurchführung formuliert.

3 . 3 B e s c h l u s s f a s s u n g

...wird nach Verfahrensdurchführung formuliert.

3 . 4 A u f l a g e v e r f a h r e n

...wird nach Verfahrensdurchführung formuliert.

4 Genehmigu ngs antr ag

...wird mit der Endfassung des Planungsberichtes formuliert.

(7)

Gemeinde Arlesheim Zonenplan Siedlung

Zonenvorschriften Siedlung Mutation Teil Parzelle Nr. 2717

Planungsbericht Seite 4

Anhang 1: Nachweis Wendeschleife "Dychweg"

(8)

Zonenvorschriften Siedlung Mutation Teil Parzelle Nr. 2717

Planungsbericht Seite 5

(9)

Gemeinde Arlesheim Zonenplan Siedlung

Zonenvorschriften Siedlung Mutation Teil Parzelle Nr. 2717

Planungsbericht Seite 6

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gestützt auf § 40 VwVG BL wird folgende, vom Gemeinderat Zeglingen beantragte Wiedererwägung genehmigt: Nachtrag Gewässerraumverzicht im Bereich der Parzellen Nrn. 1121 und

Die Interpellation wird nicht beantwortet, da der Interpellant in einer Sache interpelliert, an der er ein unmittelbares persönliches Interesse hat. Gemäss Geschäftsordnung

Der Gemeinderat Riehen hat sich, basierend auf der durch die Firma „BCP Business Con- sulting Pa rtner AG“ ( BCP) ausgearbeiteten Entscheidungsgrundlage, für eine autonome

Aus dem von der Anthroposophie inspirierten Menschenbild und Naturverständnis leitet sich die Vision von Weleda ab: einen Beitrag zu leisten für eine Welt, in der Gesundheit

Die geplante Mutation wird und die damit einhergehende unab- hängige Betrachtung der beiden Areale Nord (Teil Baloise) und Süd (Teil Wohnüberbauung) werden positiv aufgenommen..

Die verkaufte 3.5-Zimmerwohnung im Erdgeschoss des Zweifamilienhauses an der Y.____strasse 10 haben die Rekurrenten nie selbst bewohnt, was angesichts der Tatsache,

sowie der Wohn- und Geschäftszone WG3 (Parzelle Nr. 3227, Mutation zum Zonenplan Siedlung) an den rechtskräftigen Bau- und

Soweit in diesem Vertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen der „Verordnung über all- gemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ in