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Hygienekonzept Handball TSV Gaimersheim e.v.

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Academic year: 2022

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Hygienekonzept – Handball

TSV Gaimersheim e.V.

Stand: 18.02.2022

(2)

Version Datum Bearbeiter Änderungen

3.2 18.02.2022 Bernhard Schloß Anpassung an die Änderungen der 15.

Bayerischen

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der BLSV Handlungsempfehlungen

3.1 28.01.2022 Bernhard Scloß Anpassung an die Änderungen der 15.

Bayerischen

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der BLSV Handlungsempfehlungen

3.0 31.12.2021 Bernhard Schloß Anpassung an die Änderungen der 15.

Bayerischen

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der BLSV Handlungsempfehlungen

2.5 26.10.2021 Bernhard Schloß Update der BLSV Handlungsempfehlungen, Umstellung der Tribünenregelung für die BSH auf 3G plus, Übernahme des neuen Hygienekonzepts für das Gymnasium Gaimersheim, Einführung der KITA-Regelung für Baby-Handball

2.1 21.09.2021 Bernhard Schloß Anpassung an 3G, Überarbeitung Spielbetrieb 2.0 24.08.2021 Bernhard Schloß Anpassung an die Änderungen der 13.

Bayerischen

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der BLSV Handlungsempfehlungen

1.91 20.08.2021 Bernhard Schloß Spezifikation Testen und Impfen; Aktualisierung (Rahmenkonzept Sport und BLSV Vorgaben);

Freigabe durch den Corona-Beauftragten und 1.

Vorstand des Hauptvereins: Thomas Klement 1.9 30.05.2021 Bernhard Schloß Spezifikation der Maskenpflicht für Kinder 1.8 27.05.2021 Bernhard Schloß Aktualisierung, Abgleich mit aktuellen Vorgaben

und der Abteilungskommunikation; Freigabe durch den Corona-Beauftragten und 1. Vorstand des Hauptvereins: Thomas Klement

1.7 20.05.2021 Bernhard Schloß Anpassung an die geltenden amtlichen Regelungen

(3)

1.6 23.03.2021 Bernhard Schloß Berücksichtigung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 1.5 28.09.2020 Bernhard Schloß Ausarbeitung Hallenspezifika Gymnasium,

Überarbeitung Hallenspezifika Ballsporthalle, Einarbeitung Spielbetrieb mit Zuschauern;

Freigabe durch den Corona-Beauftragten und 1.

Vorstand des Hauptvereins: Thomas Klement 1.4 06.09.2020 Bernhard Schloß Review und Anpassung an die aktualisierten BLSV

und BHV Vorgaben, Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion, Überarbeitung

Selbstverpflichtung, Konzept der sauberen Hände, Sonderreglungen Kinderhandball und Baby- Handball gestrichen); Freigabe durch den Corona- Beauftragten und 1. Vorstand des Hauptvereins:

Thomas Klement

1.3 01.08.2020 Bernhard Schloß Anpassung an die aktualisierten BLSV und BHV Vorgaben (zeitliche Begrenzung Indoor auf 120 min, Trainingsspiele, Feiern und Vereinstreffen, Zutritt zum Beachvolleyball) ); Freigabe durch den Corona-Beauftragten und 1. Vorstand des

Hauptvereins: Thomas Klement

1.2 14.07.2020 Bernhard Schloß Integration Duschkonzept (siehe Abschnitt Edeka Ballsporthalle), sowie Anpassung an die

aktualisierten BLSV Vorgaben (Probe- und Schnuppertrainings) ; Freigabe durch den Corona- Beauftragten und 1. Vorstand des Hauptvereins:

Thomas Klement

1.1 08.07.2020 Bernhard Schloß Anpassung an die aktualisierten BLSV Vorgaben;

Freigabe durch den Corona-Beauftragten und 1.

Vorstand des Hauptvereins: Thomas Klement 1.0 18.06.2020 Bernhard Schloß Freigabe durch den Corona-Beauftragten und 1.

Vorstand des Hauptvereins: Thomas Klement 0.9 18.06.2020 Bernhard Schloß Abgleich der Selbstverpflichtungserklärung mit

dem Hauptverein 0.2 17.06.2020 Florian Ginzinger /

Bernhard Schloß Anpassung an die BLSV Vorgaben ab 22.06.2020 0.1 10.06.2020 Bernhard Schloß Entwurf

(4)

Inhalt

Geltungsbereich & Grundlagen ... 5

Corona-Beauftragter ... 6

Gesundheitszustand ... 6

Trainings- und Sportbetrieb ... 7

Spielbetrieb ... 8

Sportstätten ... 8

Edeka Ballsporthalle ... 8

Beach-Handballplatz ... 10

Außenanlagen des TSV ... 11

Gymnasium Gaimersheim ... 11

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln ... 11

3G-Regelung ... 12

Maskenpflicht ... 12

(5)

Geltungsbereich & Grundlagen

Das vorliegende Hygienekonzept entstand im Rahmen der Corona-Pandemie 2020 und setzt die Vorgaben von Hauptverein, Bayerischem Handballverband (BHV), des bayerischen Landes- Sportverbandes (BLSV) sowie den Trägern der Sportstätten für die Handballabteilung des TSV Gaimersheim e.V. um.

Aufgrund der sich wandelnden Anforderungen unterliegt es einem Änderungsdienst.

Die Freigabe erfolgt durch die Handballabteilungsleitung.

Grundlagen:

• Aktuelle Corona-Regelungen im Landkreis Eichstätt: https://www.landkreis- eichstaett.de/aktuelles/presseberichte/corona-pandemie/

• Rahmenkonzept Sport der bayerischen Staatsregierung

• BLSV Vorgaben (Handlungsempfehlungen und Schutzmaßnahmen)

• https://www.tsv-

gaimersheim.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1044&Itemid=681

Das Hygienekonzept setzt sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammen. Ggf. (z.B. Auftreten bei eines Verdachtsfalls) können diese kurzfristig durch weitergehende Maßnahmen ergänzt werden.

Es werden alle Trainer, Betreuer und Spieler in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb, die Maßnahmen des Vereins und des verantwortungsvollen Umgangs damit eingewiesen. Die getroffenen Regeln und Hygienevorschriften werden online zur Verfügung gestellt.

Die zulässige Sportausübung ergibt sich gemäß Rahmenkonzept Sport wie folgt:

(6)

Hallen, Gymnastikräume, etc. dürfen aktuell (BayIfSMV 15) mit max. 50% der eigentlichen Kapazität ausgelastet werden dürfen. Es gilt das Abstandsgebot und Maskenpflicht.

In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2-Maske).

Diese Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.

Corona-Beauftragter

Corona Beauftragter des TSV Gaimersheim ist der 1. Vorsitzende Thomas Klement.

Die Rolle des Corona-Beauftragten für die Handball-Abteilung übernimmt kommissarisch der Abteilungsleiter:

Bernhard Schloß, al2@handball-gaimersheim.de, 0172/8957623

Gesundheitszustand

1. Training/Sport nur im gesunden Zustand!

Ausschluss vom Sportbetrieb in Sportstätten für:

- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und/oder respiratorischen Symptomen jeder Schwere!

- Aktuell positiv auf Corona getestete Personen (auch ohne Symptome)

Die Teilnahme am Sportbetrieb erfolgt eigenverantwortlich und unter Rücksicht auf die anderen Teilnehmenden.

2. Meldung bei Erkrankung

Sofern zuvor ein Kontakt oder eine Trainingsbeteiligung erfolgt ist, sind der Corona-Beauftragte der Handball-Abteilung und der jeweilige Trainer zu informieren, damit ggf. erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.

3. Keine Trainingsbeteiligung von Risikogruppen.

4. Zugang zu Indoor-Sportstätten

Für Sportstätten und Sportbetrieb (Indoor) gelten die 2G plus-Grundsätze gemäß amtlichen Regelungen.

Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

• Personen, die geimpft sind,

• Personen, die als genesen gelten,

• Kinder, die unter 14 Jahre alt sind

• minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können

(7)

Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt.

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:

• Kinder bis zum sechsten Geburtstag

• Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

• noch nicht eingeschulte Kinder

• geboosterte Personen

Die 2G plus-Regelung findet Anwendung auf die Indoor-Sportausübung. Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde

• PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde

• „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum).

Zudem ist ein negatives Testergebnis vorzuweisen (PCR-Test, Schnelltest oder beaufsichtigter Selbsttest zulässig).

5. Zugang zu Sportstätten für Ehrenamtliche

Der Zugang zu Sportstätten darf durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und

ehrenamtlich Tätige erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen oder getestet sind (3G-Regelung).

Die bayerische Infektionsschutzverordnung sieht diese Ausnahme vor. Abweichend hiervon können Träger von Sportstätten aber auch strengere Regelungen treffen.

Zu den Ehrenamtlichen zählen u.a. Trainer, Schiedsrichter und Schiedsgericht. Diese Regelung findet auch auf Gastmannschaften und Offiziellen Anwendung.

6. KITA-Regelung für Baby-Handball

Für das Baby-Handball folgen wie der sogenannten KITA-Regelung gemäß Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Demnach gilt insbesondere Folgendes:

Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- beziehungsweise respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch für alle Kinder nur möglich, wenn eine Bestätigung der Eltern darüber vorgelegt wird, dass das betreffende Kind nach Auftreten der Symptome negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde (PCR-, PoC-Antigen-Schnelltest oder Selbsttest).

Trainings- und Sportbetrieb

Es gelten die 3G.

Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich ist ein

(8)

Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5m einzuhalten. In geschlossenen Räumen ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.

Es wird die Möglichkeit zur Handdesinfektion geschaffen, Nutzung durch jeden Teilnehmer vor und nach dem Training/Spiel. Desinfektionsmittel für die Flächendesinfektion steht bei Bedarf zur Verfügung.

Toiletten sind mit Desinfektionsmitteln versehen und müssen nach der Benutzung vom Benutzer desinfiziert werden.

Hygienekonzept, Vorlagen und Desinfektionsmittel für den Tagesbedarf werden im Handballschrank bereitgestellt.

Spielbetrieb

Ein Spielbetrieb findet im Rahmen der gesetzlich erlaubten Möglichkeiten statt:

Es gelten die 3G-Grundsätze.

Gemäß Vorgabe des Bayerischen Handball Verbands bzw. des Handballbezirks Altbayern (Durchführungsbestimmungen 2021/2022 Teil 1 Allgemeine Bestimmungen) ist der Heimverein/Ausrichter für die Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich.

Die Hygienevorgaben der jeweiligen Sportstätte sind einzuhalten.

Für Besucher auf unserer Tribüne gilt: 2G. Die Ausnahmen für die aktive Sportausübung finden auf der Tribüne keine Anwendung, d.h. lediglich Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 14 haben Zutritt.

Der Zugang erfolgt über den Haupteingang mit entsprechendem Impfnachweis.

Keinen Zutritt haben Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und/oder respiratorischen Symptomen jeder Schwere, sowie aktuell positiv auf Corona getestete Personen (auch ohne Symptome).

Zuschauer können aufgrund behördlicher Auflagen ausgeschlossen werden. Bei Nicht-Einhaltung von Abständen, Maskenpflicht oder den weiteren relevanten Regelungen behalten wir uns die Ausübung des Hausrechts vor.

Eine Kontaktdatenerfassung ist aufgrund unserer Hallenkapazität nicht erforderlich. Aktuell sind 50%

der regulären Kapazität zulässig. Für unsere BSH wären das 100 Personen.

Sportstätten

Die Nutzung der Sportstätten setzte eine Freigabe durch den jeweiligen Träger voraus.

Edeka Ballsporthalle

Träger: TSV Gaimersheim Status: Freigegeben

Regelungen für den Trainingsbetrieb:

Maßnahmen:

• Aushang von Hygienemaßnahmen, Kabinen- und Duschkonzept

(9)

• Geregelter Ein- und Auslass durch die Trainer (kann aber an Eltern/Trainingsteilnehmer delegiert werden)

• Für die Sportausübung selbst, sowie für Ehrenamtliche gilt 3G.

• Die Begegnung von Trainingsgruppen ist zu vermeiden.

• Der Zugang erfolgt über den Haupteingang mit entsprechendem Impf-/Testnachweis.

• Maskenpflicht in geschlossenen Räumen außerhalb des Trainingsbetriebs sofern ein Mindestabstand von 1,5m nicht gewährleistet ist. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.

• Handdesinfektion Eingang/Ausgang/Toiletten

• Lüften der Edeka Ballsporthalle durch die verantwortlichen Trainer insbesondere über die Fenster in der Halle und im Tribünenbereich. Zum Stoßlüften können der westliche Notausgang und der Haupteingang genutzt werden.

• Desinfektion von verwendeten Trainingsmaterialien

• Wo eine Flächendesinfektion nicht möglich ist, ist kompensierend auf Handdesinfektion zu achten.

• Kabinennutzung und Duschen

(baulich/räumliche Limitationen der Kabinennutzung werden durch organisatorische Maßnahmen kompensiert)

o Die gemeinsame/gleichzeitige Nutzung von Kabinen/Dusche ist nur den Mitgliedern einer Trainingsgruppe erlaubt.

o Die Nutzung von Duschen/Kabinen wird auf alle vier Kabinen verteilt. Durch die Verteilung soll die Möglichkeit geschaffen werden Abstand zu halten.

o Je Kabine dürfen sich max. 6 Personen gleichzeitig, davon max. 2 im Nassbereich aufhalten.

o Generell wird auf gegenseitige Rücksicht, Sorgsamkeit und allgemeine Hygiene hingewiesen.

o Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen. Generell ist auch das Lüften der Kabinen sicherzustellen.

o Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden. (Duschen und Wasserhähne werden vom Hausmeister wegen der Legionellengefahr regelmäßig laufen gelassen).

o Die Regelungen werden mit einem Aushang je Kabine zusätzlich veröffentlicht.

Regelungen für den Spielbetrieb (mit Zuschauern):

• Für die Sportausübung selbst, sowie für Ehrenamtliche gilt 3G. Dies schließt ausdrücklich Vertreter der Gastvereine und Offizielle (Schiedsrichter, Schiedsgericht, etc.) ein.

• Der Zugang erfolgt über den Haupteingang mit entsprechendem Impf-/Testnachweis.

(10)

• Aushang der Hygieneregeln und des geltenden Hygienekonzepts für Sportler und Zuschauer. Gastmannschaften werden die entsprechenden Informationen über nuLiga bereitgestellt.

• Kabinennutzung und Duschen

(baulich/räumliche Limitationen der Kabinennutzung werden durch organisatorische Maßnahmen kompensiert)

o Die gemeinsame/gleichzeitige Nutzung von Kabinen/Dusche ist nur den Mitgliedern einer Trainingsgruppe/Mannschaft erlaubt.

o Je Kabine dürfen sich max. 6 Personen gleichzeitig, davon max. 2 im Nassbereich aufhalten.

o Generell wird auf gegenseitige Rücksicht, Sorgsamkeit und allgemeine Hygiene hingewiesen.

• Beschränkungen Zuschauer:

o Für Besucher auf unserer Tribüne gilt: 2G, d.h. lediglich Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 14 haben Zutritt. Wir bitten um gegenseitige

Rücksichtnahme.

o Es gilt das Abstandsgebot und Maskenpflicht (FFP2-Maske). Die Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen.

o Der Zugang erfolgt über den Haupteingang mit entsprechendem Impf- /Testnachweis.

o Keinen Zutritt haben Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und/oder respiratorischen Symptomen jeder Schwere, sowie aktuell positiv auf Corona getestete Personen (auch ohne Symptome).

o

o In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2-Maske). Diese Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen.

o Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.

o Zuschauer können aufgrund behördlicher Auflagen ausgeschlossen werden. Bei Nicht-Einhaltung von Abständen, Maskenpflicht oder den weiteren relevanten Regelungen behalten wir uns die Ausübung des Hausrechts vor.

o Begleiter von Minderjährigen haben vor anderen Besuchern Vorrang und sind auch bei Ausschluss von Zuschauern unter Einhaltung der sonstigen Regelungen erlaubt.

o Eine Kontaktdatenerfassung ist aufgrund unserer Hallenkapazität nicht

erforderlich. Aktuell sind 50% der regulären Kapazität zulässig. Für unsere BSH wären das 100 Personen

Beach-Handballplatz

Träger: Gemeinde Gaimersheim

(11)

Status: Freigegeben Maßnahmen:

• Desinfektion von verwendeten Trainingsmaterialien

Außenanlagen des TSV

Träger: TSV Gaimersheim Status: Freigegeben Maßnahmen:

• Aushang des Hygienekonzepts

• Geregelter Ein- und Auslass (Einlasskontrolle, verantwortlich: Trainer, kann aber an Eltern/Trainingsteilnehmer delegiert werden).

• Desinfektion von verwendeten Trainingsmaterialien

• Handdesinfektion Eingang/Ausgang/Toiletten

Gymnasium Gaimersheim

Träger: Gymnasium Gaimersheim/Zweckverband Status: Freigegeben

Es gilt das in der Halle aushängende Hygienekonzept des Trägers.

Reinigungs- und Lüftungskonzept werden durch organisatorische bzw. technische Maßnahmen des Trägers sichergestellt.

Regelungen im Detail:

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

• Vom Zutritt zur Turnhalle generell ausgeschlossen ist folgender Personenkreis:

o Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-lnfektion o Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen

o Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen

Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).

• Sollten Nutzer dieser Sportstätte während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend die Sportanlage zu verlassen.

• Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen im Hallenbereich, einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätte ist einzuhalten.

Ausgenommen sind hier Kontaktsportarten, z. B. Fußball, Handball, Tanzsport u. ä.

• Zur Einhaltung der zwingend erforderlichen gründlichen Handhygiene stehen an den jeweiligen Waschbecken ausreichend Flüssig- bzw. Schaumseife und Einmalhandtücher bereit. Die Toilettenanlage ist geöffnet und wird für max. 1 Person freigegeben, damit der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt werden kann.

• Umkleiden sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m geöffnet.

• Duschen sind Corona-bedingt gesperrt und dürfen nicht benutzt werden.

(12)

• Bei Trainings-/Sportangeboten, die als Kurse mit regelmäßigen Terminen abgehalten werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer einem festen Kursverbandzugeordnet bleiben, der möglichst von einem festen Kursleiter/Trainer betreut wird.

• Die Gruppengröße ist entsprechend den standortspezifischen Gegebenheiten anzupassen, ggf. ist die Teilnehmerzahl entsprechend zu begrenzen (Fläche einer Einzelhalle: 405 m²). Die Zahl der gleichzeitig in der Halle anwesenden Personen darf nicht höher als eine Person je 2,5 m² Fläche sein. Dies bedeutet bei 405 m² Fläche einer Einzelhalle eine Höchstpersonenzahl von 162, die sich gleichzeitig in der Halle aufhalten dürfen.

• Im gesamten Sporthallenbereich ist auf die Einhaltung der Mindestabstands- und

Hygieneregeln zu achten. Da gleichwohl eine lückenlose Überwachung nicht möglich ist, kommt es hierbei in besonders hohem Maße auch auf die Eigenverantwortlichkeit der Hallennutzer an.

• Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht und diese der Sporthalle verwiesen.

3G-Regelung

• Bei einer 7-Tage-lnzidenz von über 35 darf in Innenräumen der Zugang nur solchen Personen gewährt werden, die als geimpft, getestet oder genesen gelten.

• Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (einschließlich Trainings-/Übungsleiter) unterliegen nach Maßgabe der jeweils gültigen Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung der 3G-Regelung.

• Der Anbieter, Veranstalter und Betreiber ist verpflichtet, die vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen. Sollte an der Identität der Person Zweifel bestehen, hat sich diese durch amtliche Ausweispapiere zu legitimieren.

• Der Anbieter, Veranstalter und Betreiber ist weder zur Dokumentation der Überprüfungen, noch zur Erhebung von Kontaktdaten verpflichtet.

• Als Testnachweis gelten PCR-Tests, die vor höchsten 48 durchgeführt wurden,

POCAntigentests, die vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurden oder Selbsttests, die unter Aufsicht vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurden.

• Der Übungsleiter ist zur Ausstellung eines Testnachweises des unter seiner Aufsicht durchgeführten Selbsttests berechtigt. Dieser Selbsttest gilt generell nur noch für die Dreifachsporthalle beim Gymnasium Gaimersheim.

Maskenpflicht

• Die Nutzer der Sportstätte haben beim gesamten Aufenthalt auf der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ausgenommen bei Ausübung der sportlichen Aktivität und beim Duschen.

Ansammlungen auf oder vor der Sportanlage sind generell zu vermeiden.

• Die Maskenpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren und Personen, die anhand eines ärztlichen Attests glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske nicht möglich ist.

Referenzen

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