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Stipendien für Auslandsstudienaufenthalte im Jahr 2022 (DAAD-Programm PROMOS)

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Academic year: 2022

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Stipendien für Auslandsstudienaufenthalte im Jahr 2022

(DAAD-Programm PROMOS)

Was wird gefördert:

Studienaufenthalte im Ausland (außer im Erasmus-Raum): Zielgruppe: Studierende im Magister- und Bachelorstudiengang; Förderdauer: mindestens 1 Monat, maximal 6 Monate Praktikumsaufenthalte im Ausland: Zielgruppe: Studierende im Magister- und Bachelor- studiengang; Förderdauer: mindestens 6 Wochen, maximal 6 Monate

Sprachkurse im Ausland: Zielgruppe: Studierende im Magister- und Bachelorstudiengang sowie im postgradualen Studium; Förderdauer: mindestens 3 Wochen, maximal 6 Monate Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Studienaufenthalten. Sofern Mittel verfügbar sind, ist auch eine Förderung von Praktika und Sprachkursen möglich.

Aufenthalte in Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, können nicht gefördert werden.

Höhe der Förderung:

Die monatliche Förderrate beträgt – abhängig vom Gastland – 350, 450 oder 550 Euro. Je nach Verfügbarkeit der Mittel kann darüber hinaus eine länderabhängige Reisekostenpauschale und in Ausnahmefällen ein Zuschuss zu den Studiengebühren bzw. eine Gebührenpauschale für Sprachkurse gewährt werden.

Bewerbung:

Die Bewerbung ist bis spätestens 17.12.2021 bei der Hochschulsekretärin Frau Petra Muth einzureichen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

 Motivationsschreiben: Begründung des Vorhabens und Auswahl der Gasthochschule (z.B.

bzgl. angebotener Kurse, Lehrkräfte) bzw. der Praktikumsstelle oder der Sprachschule, Bezug zum Studium, evtl. persönliche Interessen am Gastland

 Nachweis der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen

 Nachweis über bestehende Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind

 Aufnahmebescheinigung der Gasthochschule bzw. der Praktikumsstelle oder der Sprachschule (kann zu einem späteren Zeitpunkt noch nachgereicht werden)

 Angaben über andere (zugesagte und/oder in Aussicht stehende) Stipendien, Zuschüsse und sonstigen Einkünfte während der Zeit des Auslandsaufenthalts

 Angaben über Mitarbeit im AStA und vergleichbares Hochschulengagement

Die Auswahl der Studierenden erfolgt durch den Förderungsausschuss, voraussichtlich bis spätestens Ende Februar 2022.

Nähere Informationen auf der Homepage oder bei Frau Petra Muth, Tel. 069/6061-254, E-Mail: muth@sankt-georgen.de.

– Petra Muth –

Frankfurt am Main, den 15.11.2021 Hochschulsekretärin

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