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Netzwerkstelle Kulturelle Bildung

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Academic year: 2022

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„Der wahre Sinn der Kunst liegt nicht darin, schöne Objekte zu schaffen. Es ist vielmehr eine Methode, um zu verstehen. Ein Weg, die Welt zu durchdringen und den eigenen Platz zu finden.“

Netzwerkstelle Kulturelle Bildung

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Kulturräume haben die Aufgabe, kommunale Träger kultureller Einrichtungen oder Maßnahmen zu unterstützen. Dies betrifft vor allem deren Finanzierung und Ko- ordinierung. In Sachsen gilt seit 1994 das Kulturraumgesetz (SächsKRG), welches eine flächendeckende und solidarische Finanzierung der Kultureinrichtungen mit Hilfe so- genannter Zweckverbände ermög- licht. Dadurch ist die Kulturpflege für die Kommunen eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Heute existieren in Sachsen fünf ländliche (Vogtland- Zwickau, Erzgebirge-Mittelsachsen, Oberlausitz - Niederschlesien, Meißen-Sächsische Schweiz-Ost- erzgebirge und

der Leipziger Raum) sowie drei urbane (Dresden, Leipzig, Chemnitz) Kulturräume.

Der Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (kurz:

MeiSSOE) existiert seit dem 01.08.2008 und hat die Erhaltung und Förderung von Kultur bzw.

kulturellem Leben in den beiden Landkreisen zum Ziel. Der Kultur- raum wird von einem sogenannten Konvent geleitet. Dieser besteht aus acht Personen: Den beiden Land- räten der Kreise, vier Kreisräten und zwei Vertretern des Kulturbeirates.

Unterstützung erhält jener Kon- vent in seiner Arbeit vom Kultur- beirat sowie dessen Facharbeits- gruppen. Die Geschäftsstelle des Kulturraums dient dabei als Binde- glied zwischen Konvent, den Fach- arbeitsgruppen, dem Beirat, An- tragstellenden und Interessierten.

Darüber hinaus ist der Kulturraum MeiSSOE Träger der Elbland Phil- harmonie Sachsen GmbH, einem sinfonischen Orchester.

Gröditz waldeNau-

Zeithain Strehla

Röderaue Wülknitz Glaubitz

Wildenhain

Zabeltitz Weißig a. Raschütz Lampertswalde

Schönfeld Thiendorf Großenhain

Nünchritz Riesa

Hirschstein

Priestewitz Ebersbach Tauscha

Radeburg Niederau Diera- Zehren Stauchitz

Lommatzsch

Weinböhla Moritz- Käbschütztal burg

Leuben- Schleinitz Ketzer-

bachtal Triebischtal

Klipphausen Nossen

Meißen Coswig Radebeul

Meißen

Wilsdruff

Tharandt Freital Rabenau Dorhain

Bannewitz

Kreischa Dohna

Höckendorf Dippoldis-

walde Pretzschen-

dorf

Glashütte Müglitztal

Liebstadt

Schmiede- berg

HeidenauPirna

Dohma Bahretal

GottleubaBad Berggießhübel

Königstein Sächs. Schw.

Stadt Wehlen Lohmen Dürr- röhrsdorf- Dittersbach

Struppen

Neustadt i. Sa.

Hohnstein Sebnitz

Kirnitzschtal Bad Schandau Rathen Kurort

Rath- manns- dorf Gohrisch

Reinhardts- Schönadorf Rosenthal-

Bielatal Porsch-

dorf

Hartmannsdorf Reichenau

Hermsdorf Geising

Sächsische Schweiz Osterzgebirge

Stolpen

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Gemeinsames Verständnis von Kultureller Bildung in den sächsischen Kulturräumen

Kulturelle Bildung „meint einer- seits den subjektiven Bildungs- prozess jedes einzelnen, wie auch die Strukturen eines Bildungsfeldes mit seinen zahlreichen Angeboten.

Kulturelle Bildung bezeichnet also immer ein Praxisfeld, aber eben auch einen biografisch individuellen Bildungsprozess in, mit den und durch die Künste, eine Haltung oder sogar ein spezifisches Verständnis von Pädagogik“.

Angesichts einer strukturell sehr verschiedenen Ausgangs- lage in den jeweiligen Regionen haben sich die Kulturräume unter- einander im Freistaat Sachsen auf ein grundlegendes gemeinsames Verständnis des Begriffes geeinigt und in einem Grundsatzpapier zu- sammengefasst, um einen mög- lichst ähnlichen bis einheitlichen konzeptionelltheoretischen Rahmen der Kulturellen Bildungsarbeit in den Kulturräumen zu gestalten.

Nach diesem Verständnis

» bezeichnet Kulturelle Bildung die Selbstbildung des Menschen durch Auseinandersetzung mit sich, seiner Umwelt und der Gesellschaft mit Methoden der Kulturpädagogik und durch die Künste;

» umfasst Kulturelle Bildung aktive kreativ-künstlerische Betätigungsfelder sowie die Rezeption von Kunst und Kultur;

» ist Kulturelle Bildung ein lebensbegleitender Prozess, zu dem alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und sonstigen Lebensumständen Zugang haben sollen;

» fördert Kulturelle Bildung Lernkompetenz, soziale und kulturelle Kompetenz als Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen, die alle Lebensbereiche (explizit auch die nicht im engeren Sinne künstlerisch - kulturellen) positiv beeinflussen;

» ermöglicht Kulturelle Bildung Teilhabe am öffentlichen Leben im Kulturraum.

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Kultur(raum) erleben

Neu in unserem Kulturraum ist seit Anfang 2019 die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung. Deren Aufgabe ist die Etablierung eines Netz- werkes zwischen den Akteuren der Kulturellen Bildung.

Konkret beinhaltet dies die Ko- ordinierung zwischen Kulturein- richtungen oder Künstlerinnen und Künstlern, aber auch Schulen, Kindern und Jugendlichen. Die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung soll als Mittler bzw. Schnittstelle zwischen Anbietern und Nutzern agieren.

Kulturelle Bildung erlebte in den letzten Jahren bundesweit einen be- achtlichen Aufschwung. Das Praxis- feld ist auch in unserem Kulturraum weit entwickelt, allerdings auch un- übersichtlich und noch nicht voll- ständig durch Daten erfasst. Um Informationen und Erfahrungen im Bereich der Kulturellen Bildung möglichst gut nutzbar machen zu können, fehlt es bisher an Ver- netzung und Kooperation in den jeweiligen Regionen des Kultur- raums – Voraussetzung hierfür ist eine kompakte und dynamische Datenlage. Es werden frei ver- fügbare Kontaktdaten durch die Netzwerkstelle stets aktualisiert erfasst und regelmäßig genutzt, um den Stand der Kulturellen Bildung im Kulturraum und die Bedarfslage zu erfassen, um das wachsende Netzwerk unterstützen zu können.

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Projektdatenbank für die Kulturelle Bildung im Aufbau

» soll für alle Projektdurchführenden eine kostenlose Plattform zur Vor- stellung sein und ihnen die Möglichkeit geben, von Interessierten ge- funden werden zu können.

Weiter Infos unter

www.kulturraum-erleben.de

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Auch eine Künstlerdatenbank ist am Entstehen

» um für die Umsetzung von Projekten der Kulturellen Bildung in unserer Region aktive Künstler und Kulturschaffende schnell finden zu können.

Weitere Infos unter

www.kulturraum-erleben.de

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Kleinprojekteförderung

Der Kulturkonvent beschloss im Mai 2019 die Förderung von Kooperations- projekten im Bereich der Kulturellen Bildung in unserem Kulturraum. Konkret geht es dabei um das Zusammenwirken von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturpädagoginnen und -pädagogen, Kulturvermittlerinnen und -vermittlern, Kitas und Schulen oder auch außerschulischer Jugendarbeit miteinander.

Dadurch soll die Kulturelle Bildungslandschaft im Kulturraum gezielt er- weitert und gestärkt werden.

Grundlage

Gegenstand der Förderung Zuwendungsempfänger

Zuwendungs- voraussetzungen

Art und Umfang, Zuwendungshöhe

» Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

» Förderrichtlinie zur Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung (Anlage 2 zur FörderRL des Kulturraumes)

» kurzfristige Kooperationsprojekte mit mind. 2 Partnern und maximal 1.000,00 EUR Gesamtaus- gaben

» natürliche sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern sie im Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung er- füllen, die keinen kommerziellen Zweck verfolgen

» mindestens ein Kooperationspartner muss seinen Sitz im Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge haben

» bei dem Antragsteller muss es sich um eine der unter Zuwendungsempfänger genannte Person handeln

» der Wirkungsbereich des Projektes liegt im Kultur- raum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterz- gebirge und ist finanziell - unter Berücksichtigung der Förderung - gesichert

» Zuschuss im Form der Anteilsfinanzierung

» 500,00 EUR je Vorhaben – bei Vorhaben bis max.

500,00 EUR Gesamtausgaben

» 750,00 EUR je Vorhaben – bei Vorhaben von 500,01 EUR bis 1.000,00 EUR, für die nachweislich Eigen- mittel, Spenden, Sitzgemeindeanteile oder Ein- nahmen aus Präsentation/Verkauf aufgebracht werden können

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Zuwendungsfähige Ausgaben

Förderausschluss

» für künstlerische und kulturpädagogische Leistungen werden pro Zeitstunde (60 Minuten) max. 35,00 EUR anerkannt (Ausnahmen sind mög- lich – Abweichende Honorare sind zu begründen)

» projektbezogene Sachkosten sowie anfallende Fahrtkosten werden gefördert,

Fahrkosten mit max. 30 Cent pro Kilometer

» unbare Leistungen bleiben unberücksichtigt

» die Bezuschussung von Eintrittsgelder für den Besuch (kultureller) Veranstaltungen ist aus- geschlossen (Ausnahmen sind möglich)

» § 6 der Förderrichtlinie des Kulturraumes gilt NICHT

» Angebote, die im Rahmen öffentlicher Ver- anstaltungen wie Festen, Tagen der offenen Tür, Märkten oder Veranstaltungen mit ähnlichem Charakter stattfinden, die sich nicht explizit an einen Teilnehmerkreis im Sinne der FörderRL richten

» Projekte für deren Durchführung kein ab- gegrenzter Arbeitsbereich oder Arbeitsraum zur Verfügung steht

» Projekte, die bereits begonnen wurden

» Antragsteller ist Träger einer Einrichtung, die bereits institutionell durch den Kulturraum ge- fördert wird (lediglich als Partner zugelassen)

» Vorhaben, die bereits eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung durch den Kulturraum er- halten

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist der Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Netzwerkstelle Der Antrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet an Geschäftsstelle des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Netzwerkstelle

c./o. Landratsamt Meißen Brauhausstraße 21 01662 Meißen zu senden.

Formulare und weitere Infos unter:

https://www.kulturraum-erleben.de

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Modellprojekt „Heute MAL Puppentheater“

Modellprojekte ermöglichen Frei- räume zur Erprobung neuer Konzepte, welche strukturell bisher nicht vorhanden sind. Sie helfen beim Umgang mit verschiedenen Rahmenbedingungen, indem sie Möglichkeiten zeigen, sich z.B. an finanzielle, personelle und zeit- liche Ressourcen bestmöglich an- zupassen.

Das erste Modellprojekt zur Kulturellen Bildung der Kulturraum- Netzwerkstelle, das im Sommer 2019 begann, hat das Ziel, Schul- kinder über bildnerische und dar- stellerische Kunst an Kulturelle Bildung heranzuführen. Das Projekt besteht aus der Zusammensetzung von zwei Modulen, die getrennt von-

einander durchgeführt werden, aber zu einem Ganzen gehören. Im dar- stellerisch-künstlerischen Modul entwickeln Kinder auf Grundlage einer Erzählung ein eigenes Stück und studieren es als Puppentheater ein, während parallel dazu andere Kinder auf der gleichen Erzählung basierend eine bildnerische Ge- staltung durchführen. Sie ent- werfen für das von den Kindern im Projekt entwickelte Stück z.B.

das Bühnenbild, Requisiten oder die Puppen. Die Kinder sollen die Aufgaben im Projekt jeweils ver- stehen als ihren persönlichen An- teil in einem komplexen Kreations- prozess und damit auch vorbereiten auf Prozesse wie Arbeitsteilung im späteren Leben.

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Bei der ersten Umsetzung des Modellprojektes waren Schüler einer 3. Klasse der Grundschule in Radeburg (LK Mei) und der Hort der Konrad-Hahnewald-Grundschule in Hohnstein (LK SSOE) sowie das Theater FIGURO beteiligt.

Die 3. Klassenstufe eignet sich für das Modellprojekt besonders gut, da der Lehrplan hier 2 Stunden Kunstunterricht wöchentlich vor- sieht und sich auch insgesamt Inhalt und Thema des Projektes in dieser Klassenstufe gut platzieren lassen.

Zur Aufführung des Stückes im Februar 2020 im Hohnsteiner Max- Jacob-Theater waren auch die Kinder aus Radeburg eingeladen.

Bei der anschließenden kleinen Premierenfeier fand ein Kennen- lernen der Kinder statt und die Kinder, die getrennt voneinander und auf verschiedene Weise am selben Projekt gearbeitet hatten, konnten sich austauschen.

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Auch weitere Modellprojektideen sind bereits entstanden, so zum Beispiel „Hör MAL zu“. Der An- satz dieses Projektes lautet, ältere Menschen einzuladen, in Biblio- t h e k e n a ls „ L e b e n d e B ü c h e r “ sprechend ihre oder eine Geschichte zu erzählen. Die zu Gehör ge- brachten Erzählungen können an- schließend in literarischer Form nach eigener Wahl (bspw.

Reportage, belletristische Ge- schichte, Lyrik etc.) dargestellt und aufgeschrieben werden, oder aber auch als Inspiration für eine bildnerische Darstellung dienen.

Als Zuhörer sind vor allem Schul- klassen an weiterführenden Schul- formen im Sinne einer generations- übergreifenden Kommunikation gedacht. Verschiedene Bibliotheken im Kulturraum sind bereits an- gesprochen als Ort der Begegnung im Projekt.

In Umsetzung des Landesweiten Konzeptes der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen initiiert die Netzwerkstelle gemeinsam mit dem für Kulturelle B i l d u n g i n u n s e re m Ku l t u r- raum zuständigen Referat 32 der Landesschulbehörde auch ein ge- meinsames Modellprojekt zum Aufbau von verbindlichen Ko- operationsstrukturen zwischen Schule und kultureller Einrichtung.

Mit Gesprächen zu diesem Vor- haben wurde bereits begonnen, besonders im ländlichen Raum ist der Bedarf der Unterstützung von kreativen Konzepten groß. Es gibt ausgesprochenes Interesse und Begeisterung sowohl beim aktuell angesprochenen Kultur- verein im Gogelmosch-Haus als auch in den Schulen in Stolpen.“

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Beratung

Die Netzwerkstelle unterstützt die Kulturelle Bildung im Kulturraum auch durch weitere Leistungen, wie Schulungen, Beratungen und Kontaktvermittlungen. Hier- für werden auch Informations- materialien erstellt und veröffent- licht in Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen des Kultur- raumes, die einerseits inhalt- lich die Kulturelle Bildung stärken sollen, aber auch die Vernetzung und Kooperation. In Planung ist bereits ein „Entdeckerhandbuch“

für alle Museen im Kulturraum, das vor allem Familien mit Kindern an- sprechen soll, aber auch für Grund- schulklassen geeignet wäre.

Auch die Suche nach passender Förderung und Unterstützung bei der Antragstellung für Projekte der Kulturellen Bildung stellt eine Leistung der Netzwerkstelle dar, die von Kultur- und Bildungs- einrichtungen, aber auch von Künstlern, Kulturschaffenden oder interessierten Privatpersonen in Anspruch genommen werden kann.

Wichtige Grundlage für die Arbeit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung ist das Landesweite Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen, das durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Kunst (SMWK) unter Be- teiligung der interministeriellen Arbeitsgruppe Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (IMAG) er- arbeitet wurde. In der IMAG ver- treten sind: Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK), das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), der Geschäftsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration (SMGI) sowie das SMWK. Hier arbeiten an der Um- setzung und Weiterentwicklung alle Netzwerkstellen Sachsens fort- laufend mit.

https://www.kulturland.sachsen.de/

kulturelle-bildung-5131.html

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Kulturelle Bildung als mobiles Bildungsangebot im Kulturraum

www.theater-meissen.de/KuBiMobil.html Der Kulturraum Meißen –

Sächsische Schweiz - Osterz- gebirge ist reich an vielfältigen Angeboten kultureller Bildung: im Theater, im Orchester, in Museen, Bibliotheken, soziokulturellen Zentren und vielem mehr. Aber oft sind bereits die Fahrtkosten zu den verschiedenen Kulturbetrieben eine große Hürde. Der Zugang zu Kultur und kultureller Bildung wird somit durch unzureichende Mobilität er- heblich erschwert.

Das Projekt „KuBiMoBil“ will die hier bestehende Lücke schließen und die Erreichbarkeit der Kultur- betriebe unterstützen. Kulturelle Vermittlungsangebote sollen dabei als verbindende Brücken fungieren und einen niedrigschwelligen Zu- gang zur Teilhabe ermöglichen.

KuBiMoBil startete als Pilotprojekt in unserem Kulturraum im Jahr 2018 am Theater Meißen und bietet seitdem Schulen und Kindertages- stätten im Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterz- gebirge die Möglichkeit, einen Zu- schuss für die Fahrt ins Theater Meißen zu beantragen.

Die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung im Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterz- gebirge begleitet die Kooperation beratend.

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Bitte sprechen Sie mich an!

Kerstin Mager-Baran 0173 2534794

kubi.magerbaran@gmail.com c./o. Landratsamt Meißen | Brauhausstraße 21 | 01651 Meißen +49 3521 725-7061

+49 3521 725-88036

http://www.kulturraum-erleben.de

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom

Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie aus Mitteln des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz -Osterzgebirge.

Referenzen

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