• Keine Ergebnisse gefunden

Fall des Monats - Antikörper als Corona- Immunitätsnachweis im Alltag nicht geeignet

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Fall des Monats - Antikörper als Corona- Immunitätsnachweis im Alltag nicht geeignet"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

GettyImages-871770860

21.06.2021 11:56 CEST

Fall des Monats - Antikörper als Corona- Immunitätsnachweis im Alltag nicht

geeignet

Hinweis: Aufgrund der 7. Aktualisierung der Stiko-Empfehlung zur Covid-19- Impfung vom 24.06.2021 würde der geschilderte Fall fachlich anders

beraten: Mittlerweile werden im Hinblick auf die Impfung spezifische Antikörper-Nachweise als Nachweis der durchgemachten Covid-19- Erkrankung anerkannt.

(2)

„Ich bin mir sicher, dass ich vor vier Monaten eine COVID-19-Erkrankung

durchgestanden habe, da ich unter leichten Symptomen und Geschmacksverlust litt. Leider habe ich kein PCR-Testergebnis, das die Infektion bestätigt. Auf mein Bitten hin hat meine Ärztin die Antikörper in meinem Blut bestimmt. Nun liegt das Ergebnis vor: Ich habe einen hohen Antikörper-Wert und bin laut Aussage meiner Ärztin immun. Gelte ich als genesen und soll ich mich trotzdem impfen lassen?

Thomas C. aus Frankfurt

Wie Herr C. versuchen derzeit viele Menschen, durch eine Untersuchung auf Antikörper im Blut herauszufinden, ob sie bereits mit dem Coronavirus infiziert waren und daher immun sind. Das Ergebnis der

Antikörperbestimmung ist aber weder für die Impfentscheidung noch für den Immunitätsnachweis geeignet.

Medizinischer Hintergrund

Fast alle Personen bilden nach einer COVID-19-Erkrankung Antikörper gegen das Virus. Um diese zu messen, gibt es jedoch sehr viele unterschiedliche Methoden. Bisher existieren keine standardisierten Verfahren oder

festgelegten Antiköper-Werte, die eine Aussage darüber erlauben, ob jemand immun ist und für wie lange. Zudem ist es auch möglich, dass ein

Antikörpertest positiv ist, obwohl Betroffene nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus Kontakt hatten, sondern mit anderen Coronaviren. Die Immunität gegen das Virus hängt außerdem nicht allein von Antikörpern ab. Das Immunsystem reagiert auf verschiedenen Ebenen – unabhängig von den Antikörpern spielen bestimmte Immunzellen eine Rolle und können eine Immunität bewirken.

Der sicherste Nachweis einer Coronavirus-Infektion ist die sogenannte

Polymerase-Kettenreaktion (PCR), bei der das Genmaterial des Virus während der akuten Infektion direkt nachgewiesen wird. Daher ist ein positiver PCR- Test der Nachweis für eine Erkrankung. Er dient als Grundlage dafür, dass Menschen als genesen gelten – sowohl in Hinsicht auf medizinische Empfehlungen als auch auf rechtliche Vorschriften. Vor einer Impfung ist keine Antikörper-Bestimmung vorgesehen. Auch wenn Antikörper vorhanden sind, stellt eine Impfung keine Gefährdung dar.

Rechtliche Situation

(3)

In der sogenannten Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ist geregelt, wer als genesene Person gilt. Sie ist seit dem 09. Mai 2021 in Kraft. Die

Durchführung eines Antikörpertests reicht danach nicht aus, um als genesene Person zu gelten. Als genesen gelten Menschen, die mit einem positiven PCR- Test nachweisen können, dass sie mit dem Coronavirus infiziert waren. Dieser muss mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen. Als

Nachweis dient zum Beispiel ein Laborbefund oder eine Bestätigung des Gesundheitsamtes. Nach sechs Monaten ist eine einmalige Impfung erforderlich, um weiterhin als immun zu gelten.

Fazit

Ratsuchenden wie Herrn C. erläutert das Beratungsteam der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) die medizinische und rechtliche Situation: Eventuell hat Herr C. eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht.

Anhand von Antikörpern ist es derzeit jedoch nicht möglich, Immunität zuverlässig nachzuweisen. Durch Weiterentwicklung der Labormethoden kann es sein, dass in Zukunft ein geeigneter Test entwickelt wird. Für eine Impfung kann sich Herr C. an seine Hausarztpraxis oder ein Impfzentrum wenden.

Achtung: Dieser Fall des Monats ist auf dem fachlichen Stand, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt. Der Beitrag wird nicht aktualisiert.

Hier können Sie unsere Pressemitteilungen als RSS-Feed abonnieren.

Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die kostenfreie und verständliche Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht

(4)

krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung

unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, online über die UPD-Homepage, per Post, in den 30 regionalen Beratungsstellen sowie an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei Beratungsmobile angesteuert werden.

Zum rechtlichen Beratungsteam der UPD gehören Juristen und Juristinnen sowie Sozivalversicherungsfachangestellte und andere geschulte Berater und Beraterinnen. In den medizinischen Fachteams arbeiten ärztliche,

zahnärztliche und pharmazeutische Berater und Beraterinnen, Fachkräfte aus der Pflege und anderen Gesundheitsfachberufen sowie ein psychosoziales Team aus Psychologen und Psychologinnen. Die rechtliche Beratung basiert auf der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die medizinische Beratung nutzt wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen und folgt den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin.

Neben der Beratung ist es gesetzlicher Auftrag der Patientenberatung, Politik, Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und die Öffentlichkeit über

Probleme im deutschen Gesundheitssystem zu informieren und auf diese Weise die Patientenorientierung zu stärken.

Finanziert wird die Arbeit der UPD gemäß § 65b des Sozialgesetzbuchs V mit Fördergeldern durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV). Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. unterstützt die UPD mit zusätzlichen Fördermitteln für die fremdsprachliche Beratung. Die Arbeit der UPD wird fortlaufend von einem wissenschaftlichen Institut evaluiert;

außerdem wird die Unabhängigkeit und Neutralität der UPD durch einen externen und unabhängigen Auditor kontrolliert.

Die Beratungswege im Überblick

DieBeratung der UPD ist auf allen Wegen kostenfrei. Ratsuchende erreichen die UPD telefonisch, online über die UPD-Homepage, per Post, in einer von 30 regionalen Beratungsstellen oder an einem der 100 Standorte die

regelmäßig von einem der drei UPD-Beratungsmobile angefahren werden.

Die UPD berät auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch und ist

telefonisch wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer:

0800 011 77 22, montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

(5)

Fremdsprachige Angebote: Beratung in türkischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 23, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr;Beratung in

russischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 24, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in arabischer Sprache: Rufnummer: 0800 332 212 25,: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.

Die Beratung in einer der Beratungsstellen kann nach telefonischer

Terminabstimmung genutzt werden :0800 011 77 25; Montags bis freitags 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr). Die Beratung in den UPD-Mobilen ist sowohl mit Terminvereinbarung als auch spontan möglich.

Die Adressen der 30 regionalen Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen die Beratungsmobile regelmäßig halten, finden Ratsuchende auf www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook oder Twitter.

Kontaktpersonen

Markus Hüttmann Pressekontakt Pressereferent

presse@patientenberatung.de 0049 (0)30-868721-140

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ein Rückblick auf WHO-Mitteilungen der letzten Jahre, als erstes Beispiel diese, die vom 02.05.2018 unter anderem in Zeitonline veröffentlicht wurde, veranlasst einen

Die LEGIO Handbrausen sind die ideale Sofortlösung bei Legionellose Ausbrüchen, einem Duschverbot und in Fällen in denen ein umfassender, permanenter Schutz gefordert ist.. Stellen

Die besten 3 Paare qualifizieren sich für das Finale mit Pferdewechsel, Prfg.. Im

unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, online über die UPD-Homepage, per Post, in den 30 regionalen Beratungsstellen sowie an weiteren 100 Standorten in

In der vorliegenden Jahresanalyse wurden Unternehmen untersucht, die im Januar 2020 bis Juni 2021 in den vom Deutschen Institut für Service-Qualität veröffentlichten Studien mit den

Mehr Information: detaillierte Auskunft über Produkte und Bestellungen Mehr Kompetenz: kompetente Beratung, bei Bedarf Vermittlung an

unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, online über die UPD-Homepage, per Post, in den 30 regionalen Beratungsstellen sowie an weiteren 100 Standorten in

Ratsuchende erreichen die UPD telefonisch, online über die UPD-Homepage, per Post, in einer von 30 regionalen Beratungsstellen oder an einem der 100 Standorte die. regelmäßig von