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Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
BADEN-WÜRTTEMBERG
Flexible Altersgrenze für Heilberufe
Die Baden-Württembergische Ver- sorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- ärzte und Tierärzte räumt ihren Versicherten laut Satzung vom 1.
Januar 1981 ein, vorgezogenes Al- tersruhegeld (flexible Altersgren- ze) zu beziehen.
Wie bei den meisten Versorgungs- anstalten der Heilberufe in den üb- rigen Bundesländern kann das Al- tersruhegeld auf Antrag bereits ab vollendetem 63. Lebensjahr bezo- gen werden.
In diesem Fall reduziert sich die Rente für jeden bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres fehlenden vollen Kalendermonat um 0,7 Pro- zent.
§ 25 Absatz 4 der Satzung be- stimmt darüber hinaus, daß Ver- sorgungswerksangehörige, die der Anstalt nach dem 45. Lebens- jahr beigetreten sind, die Alters- grenze für jedes volle Jahr, um das sie älter als 45 Jahre waren, um zwei Monate hinausschieben müs- sen — für einen ärztlichen oder tierärztlichen Begünstigten je- doch längstens bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres, für einen zahnärztlichen Teilnehmer läng-
stens bis zur Vollendung des 66.
Lebensjahres. Für weibliche Teil- nehmer der Versorgungsanstalt, angestellte Ärzte und Zahnärzte und für ausschließlich im Ange- stelltenverhältnis berufstätige Tierärzte schiebt sich dagegen die Altersgrenze nicht hinaus (vgl.
auch DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 52/53/1981, Seite 2470). EB
BAYERN
Auch hier:
Flexibles Altersruhegeld
Bei der Übersicht „Altersversor- gungswerke: Unterschiedliche fle- xible Altersgrenze" auf Seite 2470 des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES Heft 52/53 vom 28. Dezember 1981, die auf den Ergebnissen einer äl- teren offiziellen Umfrage beruhte,
ist unzutreffend dargestellt, daß die Bayerische Ärzteversorgung kein flexibles Altersruhegeld ge- währe.
Richtig ist vielmehr, daß seit dem 1. Januar 1981 Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung das flexible Altersruhegeld zwischen Alter 63 und 65 beanspruchen können. Der vorgezogene Bezug von Altersruhegeld ist an entspre- chende Abschläge nach versiche- rungsmathematischen Grundsät- zen gekoppelt. A-t
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Schwangerschaftsberatung
„so früh wie möglich"
Um die Zahl der Schwanger- schaftsabbrüche in Schleswig- Holstein zu verringern, sollten nach Ansicht der CDU die Bera- tungsstellen ihre Aufklärungsar- beit verstärken. Vor der Parla- mentspressekonferenz in Kiel wur- de betont, es sei „im Grunde ein Skandal", wenn in einem Staat mit relativ guten wirtschaftlichen Ver- hältnissen etwa zwei Drittel der In- dikationen mit einer „sonstigen schweren Notlage" begründet werden. Der Appell ging an die 56 schleswig-holsteinischen Bera- tungsstellen mit behördlicher und freier Trägerschaft, deren flächen- deckendes Netz nun weitgehend ausreiche, die Zusammenarbeit untereinander zu verbessern. Sie sollten ihre Öffentlichkeitsarbeit intensivieren, um „die verschiede- nen Möglichkeiten zur Hilfe immer wieder bekanntzumachen". Zur Aufklärung gehöre, „die Prophyla- xe so früh wie möglich bei Ju- gendlichen anzusetzen — im Kon- firmandenunterricht und in den Berufsschulen". Die Beratung dürfe nicht auf die Problematik des Paragraphen 218 beschränkt bleiben. Ehe-, Sexual-, Familien- und Erziehungskonflikte müßten einbezogen werden. yn
28 Heft 4 vom 29. Januar 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B