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Archiv "Arbeitsämter fördern soziale Dienste" (30.08.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Für weitere

Verbesserungen in der Allgemeinmedizin

Anläßlich einer Klausurtagung in Hodenhagen/Niedersachsen hat die Deutsche Gesellschaft für All- gemeinmedizin (DEGAM), Ham- burg, erneut eine qualitativ ver- besserte allgemeinmedizinische Versorgung gefordert. Der „idea- le" Haus- und Familienarzt sei der qualifiziert weitergebildete Arzt für Allgemeinmedizin, heißt es in ei- ner Resolution. Um dem Fach All- gemeinmedizin die ihm gebühren- de Anerkennung zu verschaffen und den studentischen Nach- wuchs für dieses Gebiet vermehrt zu interessieren, sollten an sämtli- chen Universitäten und Hochschu- len Lehrstühle für Allgemeinmedi- zin etabliert werden.

Die in den Weiterbildungsordnun- gen festgelegte Weiterbildungs- zeit von vier Jahren wird von der Gesellschaft für Allgemeinmedizin als „angemessen" bezeichnet. Al- lerdings sollte im Rahmen der all- gemeinmedizinischen Weiterbil- dung ein geschlossener Tätig- keitsabschnitt von mindestens ei- nem Jahr in einer Allgemeinpraxis abgeleistet werden. Um den noch bestehenden Schwierigkeiten zu begegnen, schlägt die Gesell- schaft zeitlich befristete Über- gangslösungen vor:

Die Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin könne aus- nahmsweise dadurch verkürzt werden, daß sich der Bewerber erfolgreich einer qualifizierten Prüfung im Fach „Allgemeinme- dizin" unterzieht. Voraussetzung sei dabei die Ableistung eines mindestens einjährigen Weiterbil- dungsabschnittes in einer Allge- meinpraxis.

> Bereits niedergelassene Ärzte sollen die Gebietsbezeichnung

„Arzt für Allgemeinmedizin" er- werben können, falls sie minde- stens die doppelte Zeit einer Pflichtweiterbildung in eigener Praxis nachweisen und sich dar-

über hinaus einer berufsbeglei- tenden Seminarweiterbildung mit abschließendem Kolloquium un- terzogen haben.

Ärzten, die länger als zehn Jahre in eigener Praxis tätig waren, sollte nach Meinung der Gesellschaft für Allgemeinmedizin nochmals die Gelegenheit zur Inanspruchnah- me der Übergangsbestimmungen nach den Berufsordnungen der Jahre 1970/71 angeboten wer- de.n.

Für sämtliche Formen der Weiter- bildung zum Arzt für Allgemein- medizin sollten Weiterbildungsse- minare angeboten werden (vgl.

dazu auch: DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT Heft 27/1979, Seite

1794 ff.). EB

„Zustrom ausländischer Ärzte bremsen"

Um den Zustrom ausländischer Ärzte und Zahnärzte in die Bun- desrepublik Deutschland zu brem- sen, sollten die Aufenthaltsgeneh- migungen künftig auf zwei Jahre beschränkt werden. Dafür sprach sich der CDU-Bundestagsabge- ordnete Dr. Hugo Hammans, Kern- pen-Krefeld, im Pressedienst sei- ner Partei aus.

Der CDU-Gesundheitspolitiker be- klagte, auffallend hoch sei der Zu- zug von Ärzten aus Jugoslawien, der Türkei und den Ostblocklän- dern, deren Ausbildungsqualität gegenüber den in der Bundesre- publik ausgebildeten Ärzten deut- lich abfalle. Ausländische Ärzte und Zahnärzte würden vielfach die ihnen einmal erteilte Aufenthalts- genehmigung von vier bezie- hungsweise sieben Jahren bei der Ausbildung zum Facharzt ausdeh- nen, um eine Einbürgerung zu be- wirken. Danach bestehe meist kei- ne Möglichkeit mehr, den Arzt an der Niederlassung im Inland zu hindern. Der ohnehin sich ab- zeichnende Überhang von Ärzten und Zahnärzten werde hierdurch noch gesetzlich erweitert und

zwangsläufig dazu führen, die wirtschaftliche Situation sowie das bekanntlich „hohe Niveau der deutschen Ärzteschaft" zu min- dern. Für die Bundesrepublik er- gebe sich deshalb die Notwendig- keit — dem Beispiel der Schweiz folgend —, eine strikte Zweijahres-

regelung bei der Aufenthaltsge- nehmigung zu erproben. EB

Suchtkrankenhilfe:

Rahmenplan für ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen

Der Fachausschuß „Suchtkran- kenhilfe" der Deutschen Haupt- stelle gegen die Suchtgefahren (DHS), Hamm/Westfalen, hat ei- nen Rahmenplan für ambulante Beratungs- und Behandlungsstel- len erarbeitet, den der DHS-Vor- stand gebilligt hat. Danach sollen solche Spezialeinrichtungen vor- nehmlich für Alkoholkranke er- richtet werden.

Der Plan enthält Mindestkriterien, die beim Auf- und Ausbau der Ein- richtungen beachtet werden soll- ten. Auch die personelle und

räumliche Mindestausstattung, die notwendige Qualifikation des Lei- ters sowie die Größe des Einzugs- gebietes wird darin beschrieben.

Der Rahmenplan ist bei der Deut- schen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Postfach 109, 4700 Hamm 1, beziehbar. EB

Arbeitsämter fördern soziale Dienste

Einrichtung und Ausbau sozialer Dienste sollen durch ein „Arbeits- marktpolitisches Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungs- problemen" gefördert werden. Ei- ner der drei Schwerpunkte des Programms, das für Arbeitsamts- bezirke mit mehr als sechs Prozent Arbeitslosen bestimmt ist, betrifft nämlich „Arbeitsbeschaffungs-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2174 Heft 35 vom 30. August 1979

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maßnahman zur Verbesserung der sozialen Dienste und der sozialen Infrastruktur". Dafür sollen 150 Millionen DM bereitgestellt wer- den (Förderungsvolumen des ge- samten Sonderprogramms: 500 Millionen DM). Das Programm läuft seit dem 1. August und ist bis

31. Juli 1980 befristet; die Abwick-

lung ist Sache der Arbeitsämter.

Beim Teilprogramm "Soziale Dienste" ist vor allem an Dienste zur Erhaltung der selbständigen Lebensführung Älterer und Behin- derter, zur Betreuung von Auslän- derkindern gedacht und- sehr va- ge - an "Beratungsdienste in so- zialen Brennpunkten". Im einzel- nen ist folgendes vorgesehen: ...,.. Für Arbeitslose, die im Bereich

"Soziale Dienste" eingestellt wer-

den, werden die vollen Lohn- kosten erstattet;

...,.. die Förderungszeit beträgt ins- gesamt zwei Jahre;

...,.. die Zuweisungszeit für den ein- zelnen Arbeitslosen beträgt regel- mäßig ebenfalls zwei Jahre; ...,.. bei Einstellung eines längerfri- stig Arbeitslosen (Dauer der Ar- beitslosigkeit sechs Monate und länger) ohne einschlägige Qualifi- kation wird zur Abgeltung von zu- sätzlichen Qualifizierungskosten ein pauschalierter Zuschuß von 2000 DM gewährt;

...,.. als Beitrag zur Finanzierung der Investitionen für den Aus- und Aufbau dauerhafter sozialer Dien- ste wird den Trägern der Maßnah- me für jeden eingestellten Arbeits- losen zusätzlich ein einmaliger pauschalierter Zuschuß von 1000 DM gewährt.

Vor allem sollen so Teilzeitarbeits- plätze für arbeitslose Frauen ge- schaffen werden. Die Bundesre- gierung hat zugesagt, mit Ländern und Gemeinden darauf hinzuwir- ken, daß dieses zeitlich begrenzte Förderungsprogramm "in ein län- gerfristiges Konzept zur Entwick- lung sozialer Dienste mündet". NJ

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Arzneimittel-Besteuerung der EG

Im Bereich der Europäischen Gemeinschaft (EG) werden Arzneimittel nir- gends so hoch besteuert wie in der Bundesrepublik Deutschland. Dies erklärt sich aus der Tatsache, daß die Bundesrepublik das einzige Land in der EG ist, das Arzneimittel mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 13 Prozent besteuert. ln allen anderen Ländern der Europäischen Gemein- schaft gelten für Arzneimittel niedrigere, d. h. vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze. Für die deutschen Verbraucher und die Beitragszahler der Krankenkassen bedeutet dies eine erhebliche Belastung: Bezogen auf den Arzneimittelumsatz der deutschen Apotheken, summierte sich die Mehr- wertsteuer im Jahr 1978 auf fast 1,6 Milliarden DM Condor/DÄ

Bessere Kostendeckung für Krankenhäuser

Den Krankenhäusern können künftig die Aufwendungen für In- standhaltung und Instandsetzung in voller Höhe erstattet werden.

Dies sieht eine vom Bundesmini- sterium für Arbeit und Sozialord- nung erlassene Rechtsverordnung vor. Das neue Recht kann bereits für die im Jahr 1979 geltenden Pflegesätze angewandt werden.

Die "Dritte Verordnung zur Ände-

rung der Pflegesatzverordnung"

(3. PfiÄndV) lockert die bisher gel- tende Regelung, wonach die Ko- sten der Krankenhäuser für die In- standsetzung und Instandhaltung durch Pauschalwerte abgegolten werden. Diese Vorschrift wurde bislang von den Krankenhausträ- gern als "unzureichend" emp- funden.

Der Verordnungsgeber unter- streicht, daß die geänderte Pflege- satzverordnung die Krankenhäu- ser besser als bisher in die Lage versetze, ihre Leistungsfähigkeit auf der Grundlage des Selbstko- stendeckungsprinzips aufrechtzu- erhalten. Vor Erlaß der Verord- nung ist ein umfangreiches Gut- achten aus der Feder von Prof. Dr.

Theodor Thiemeyer, Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre und öf- fentliche Betriebe an der Ruhr- Universität Bochum, eingeholt worden.

Insgesamt führt die Rechtsände- rung bei einigen Krankenhäusern zu "geringfügigen" Steigerungen der Pflegesätze, die von den Kran- kenkassen übernommen werden müssen. Auch bei Bund, Ländern und Gemeinden werden im Be- reich der Beihilfe, der Bundes- knappschaft und der landwirt- schaftlichen Krankenkassen Aus- gabensteigerungen verursacht. EB

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 35 vom 30. August 1979 2175

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