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I. lelneSlunSlgrundlage für Familienunterhalt und WohnkostenbeihIlfe

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Academic year: 2022

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Ha 0 Ihr ZIVIS

Euer ZIvIIdIenstntitrat

• StefImEbelsberger Bei der Berechnung der Bemessungs- grundlage wird zwischen unselbständi- ger und selbständiger Erwerbstätigkeit unterschieden. Die Mindestbemes- sungsgrundlage liegt bei

Os 11.202,-

die Höchstbemessungsgrundlage bei

Os 50.877,-.

I. lelneSlunSlgrundlage für Familienunterhalt und WohnkostenbeihIlfe

Nach

Erhalt des

ZUWsisur.gsbescheldes hat man die Möglichkeit eine Grundge-

bührenbefreiung

bezüglich Radio,

Fern-

sehen und

Telefon

zubeantragen.Man benötigt dafür den Zuweisungsbe- scheId,

Einkommensnachweise

(Pau- schalvergütung), Mietbestätigung und Meldezettel. Der Antrag(beijeder

Post

erhältlich)muß amzuständigenBezirks- amtbestätigtwerden undkanndarin bei der

Post

abgegebenwerden.

Literatur:_Ratgeber-Wehrdlenstverwel- gerung- - ZOOM,

Schotteng. aAJ1/59,

A-1010 Wien

9. GebOhrenbefrelung 7. AntragsteIlung auf Familienunterhalt und WohnkostenbeihIlfe

Ein Antrag auf Beihilfe kann frühestens ab der Zustellung des Zuweisungsbe- scheides und spätestens

3

Monatenach AntrittdesZivildienstes gestellt werden.

Wird der Antrag später eingebracht, so beginnt der Anspruch erst am ersten des darauffolgendem Monats.

Der Antrag Ist vor Antreten

des

ZIvil-

/

dienstesbeider BezIrksverwaltungs- behörde bzw. bel der Gemeinde

(HauptwohnsItz)

einzubringen,nach AntrIttkann er auch bei der Einrich- tung eingebracht werden.

Auf jeden Fall muß man dafür einige

Kriterien

erfüllen. Falls man inderglück- lichenLage ist,beträgt die Wohnkosten- beihilfe höchstens 30% der Bemes- sungsgrundlage. Wird für eine im ge- meinsamen Haushalt lebende Person Unterhalt bezogen, so beträgt die Bel- hilfe höchstens 20%.

I •

privater Wohnung und Einrichtung und für die Hin- und Rückreise bei einer DienstfreisteIlung.

Für die Fahrt zwischen Unterkunft und Dienststelle bekommt jeder Zivildiener eine Pauschale. Ist es möglich, den Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmit- teln zu erreichen, so entspricht dieser Pauschalbetrag der Monatsrate einer Jahreskarte dieser

Strecke,

ansonsten beträgt er monatlich

ca. 300

SChilling.

5. Familienunterhalt:

Der Zivildiener hat für seine Unterhait8=

berechtigten einen Anspruch auf Fami- lienunterhalt. Für dessen Höhe ist sein früheres Einkommen, die _Bemes- sungsgrundlage-, maßgeblich.

Es

gebühren ihm z.B.

fOr

die im gemeln-

samen

HaushaltlebendeEhefrau

50%

der Bemessungsgrundlage, für jedes Kind, das zu seinem Haushalt gehört, 10%der Bemessungsgrundlage.

DergesamteFamilienunterhalt kann 80% der Seme••ungsgrundlage nicht übersteigen.

Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe ha- ben jene Zivildiener, die schonvorEr- halt des Zuweisungsbescheides eine Wohnung haben oder sich nachweislich in dieser Zeit um eine Wohnung bemüht haben,welcheaber

erst

nach Erhalt

des

Zuweisungsbescheides bezogen wird.

Zivildiener erhalten monatlich 2222 Schilling. Dieser Betrag

indert

sichmit den Beamtengehältem.

4.Verpflesunsskosten:

GrundsätzliCh

sind die ZJViIdi8riiI' ver-

pflichtet, an der Verpflegung durch die Einrichtung teilzunehmen. Hat der ZIvil- diener gegebenenfalls selbst für die Verpflegung aufzukommen, soerhälter Kosten bis zu 1455 pro Tag ersetzt.

3. 'aulchalversütung:

6. WohnkostenbeihIlfe

Über den Zeitraum dieser FreisteIlung

vom Dienst sollte mit dem/der Vorge- setzten früh genug eine Vereinbarung getroffen und auch schriftlich

fesV!lha1-

ten werden, damit sie nicht mehr tens des/der Vorgesetzten ohne

weite-

res umgestoßen werden kann. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustan- de, so kann der Zivildiener Anspruch auf die Hälfte der DienstfreisteIlung amAn- fang des siebenten Monats erheben.

Der Rest wird am Ende des letztenM~

nats verbraucht, was soviel bedeutet, daß sich der Zivildienst um die verblei- benden .Urlaubstage- verkürzt.

Der Zivildienst dauert derzeit

12

Mona- te, wobei jeder ZMldiener in dieser Zeit einen Anspruch auf DIenstfreisteIlung im Ausmaß von

2

Wochen bzw. bei einer 5echstagewoche von

12

Arbeitstagen oder bei einer Fünftagewoche von 10 Arbeitstagen hat.

1. Dauerl Dlenstfrel.tellungen:

I. Fahrt- und Reisekosten:

Mit Anfang Juni

war es

wiedersoweit.

Viele traten mehr

oder

wenigerfrei- willig ihren Dienst als ZIvIldIener an.

Dabei wird man mit Dingen konfron- tiert, mit denen man bislang wenig bis gar nichts zu tun

hatte. So

berei- ten DIenstantrItt, Fahrt- und Relseko- sten, Pauschalvergütung, Beihilfen, Gebührenbefreiung usw. manchen

oft

großes Kopfzerbrechen, daman nicht genau weil, wo und

ob

man überhaupt auf diese Fragen Antwort findet. Ein kurzer Überblick über die häufigsten Unk...n soll aktiven wie auch zukünftigen Zlvlldlenem weiterhelfen.

rsatz

der Reisekosten bt~WflQi".,"reisebei Dienstantritt MPRllbk~.se i Dienstende, ~ n im Monat zwischen

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