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‣ BFH-Zentrum Soziale Sicherheit bfh.ch/socialsecurity

Armutsrisiken im Alter nehmen zu

Bei der Ausgestaltung der Schweizer Altersvorsorge stehen meist Finanzierungsfragen im Vordergrund. Dabei wird die Armut im Alter jeweils nur am Rande thematisiert, obwohl diese in den letzten Jahren zugenommen hat. Dies wird aus den Zahlen zu den Ergänzungsleistungen ersichtlich. Eine Studie des BFH-Zentrums Soziale Sicherheit zeigt auf, dass erstaunlicherweise die neuen Rentnerinnen und Rentner vermehrt von Armut betroffen sind.

Erkenntnisse zur Sozialen Sicherheit

2 / 2016

Impact

Social

source: https://doi.org/10.24451/arbor.6895 | downloaded: 14.2.2022

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Auf den Punkt gebracht:

– Die Politik ist gefordert, sich bei der Gestaltung der Altersvorsorge mit der zunehmenden Armut im Alter zu befassen. Armutsrisiken bestehen bereits während der Berufsphase und setzen sich im Alter fort. Dies macht die Zunahme von Ergänzungsleistungen bei Neurentnerinnen und Neurentnern deutlich.

– Altersarmut entsteht durch Brüche in der Berufsbiografie, die Vorsorgelücken verursachen. Fehlende Berufsbildung, gesundheitliche Belastungen oder prekäre Arbeitsverhältnisse erhöhen das Risiko von Altersarmut und müssen durch entsprechende Massnahmen angegangen werden.

– Um der Altersarmut vorzubeugen, braucht es – besonders im Fall der Frauen –Massnahmen gegen Vorsorgelücken, die durch Scheidungen hervorgerufen werden.

– Um künftige Kosten der Ergänzungsleistungen abschätzen zu können, müssen Armutsrisiken und Bevölkerungsgruppen mit tiefen Renten kontinuierlich beobachtet werden.

Armutsrisiken im Alter nehmen zu

Die künftige Ausgestaltung der Altersvorsorge stellt eine grosse Herausforderung dar. Dieser nimmt sich der Bund zurzeit mit der Reform «Altersvorsorge 2020» an. Dabei geht es darum, wie Leistungen im Alter gesichert und wie die erste und zweite Säule langfristig finanziert werden können. Die Reform, die im November 2015 in die Vernehmlassung geschickt wurde, enthält Vorschläge wie die Anhebung des Rentenalters von Frauen, die Flexibilisierung der Pensionierung oder die Senkung des Umwandlungssatzes.

Nicht enthalten sind Massnahmen, um die Armut im Alter zu senken oder Armutsrisiken bereits während der Berufsphase zu reduzie- ren. Die wachsende Anzahl von Personen, die neu in Rente kommen und auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein werden, wird nur am Rande thematisiert. Gemäss einer Studie des BFH- Zentrums Soziale Sicherheit (von Gunten, Zürcher, Pulver, Fluder &

Koch, 2015) liegt jedoch genau hier eine gewichtige Herausforde- rung für die zukünftige Gestaltung und Finanzierung der Altersvor- sorge. Hier stellt sich eine wichtige Aufgabe für die Politik.

Die Bezugsquote der Ergänzungsleistungen steigt

Personen, die trotz Rente und Vermögen kein existenzsicherndes Einkommen erzielen, gelten als arm und haben Anspruch auf Ergän- zungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).

Die Quote der Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, ist somit ein Indikator für das Ausmass der Altersarmut.

Seit 1999 hat die Bezugsquote von Ergänzungsleistungen nur leicht zugenommen – von 11,3% auf 12,2%. Bei den Neurenten ist die Bezugsquote jedoch von 5,7% auf 8,6% deutlich angestiegen (von Gunten et al., 2015; siehe Entwicklung der Fallzahlen in Grafik 1), obwohl die Vorsorgesituation in der Vergangenheit mehrfach verbessert wurde. Studien der BFH zeigen, dass dieser Anstieg durch den gesellschaftlichen Wandel und unregelmässige Erwerbs- verläufe verursacht wird.

Die Altersvorsorge baut auf einer Normalbiografie auf. Diese geht von einem kontinuierlichen Erwerbsleben ohne Unterbrüche aus, von einem existenzsichernden Lohn bis zur Pensionierung und stabilen Familienverhältnissen. Erwerbsbiografien mit Unterbrü- chen nehmen jedoch zu und es entstehen vermehrt familiale Lebensformen ausserhalb der Normalbiografie. Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel führen dazu, dass gewisse Bevölke- rungsgruppen zunehmend dem Risiko ausgesetzt sind, im Alter arm und somit auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein.

Frauen sind höheren Armutsrisiken ausgesetzt

Frauen weisen aufgrund ihrer Erwerbsbiografie häufiger Vorsorge- lücken auf: Sie arbeiten oft Teilzeit oder haben längere Erwerbsun- terbrüche, da sie einen grossen Anteil an Betreuungsaufgaben für Kinder oder ältere Angehörige und Arbeiten im Haushalt überneh- men. Ihre Altersvorsorge ist deshalb oft abhängig von der Erwerbs- arbeit des Mannes. Dies wirkt sich besonders auf die individuali- sierte berufliche Vorsorge aus. Eine Untersuchung des

BFH-Zentrums Soziale Sicherheit zeigt, dass Frauen nach der Pensionierung im Schnitt 37% weniger Rente beziehen als Männer (Fluder, Salzgeber, von Gunten, Kessler, & Fankhauser, 2015). Dies liegt vor allem daran, dass Mütter auch nach einer Trennung vorwiegend Teilzeit arbeiten, da sie sich weiterhin stärker um die Kinderbetreuung kümmern und der berufliche Wiedereinstieg schwierig ist. Weil aber nur jene Altersguthaben aufgeteilt werden, die während der Ehe erzielt wurden, sind Frauen im Falle einer Scheidung trotz Rentensplitting und Vorsorgeausgleich einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Bei der neuen Rentengeneration (vgl. Grafik 2) sind daher auch mehr Frauen als Männer auf Ergänzungsleistungen angewiesen (von Gunten et al., 2015).

Fallbeispiel

So könnte ein typischer Fall einer Neurentnerin aussehen:

Rosmarie Gmür ist seit drei Jahren pensioniert. Neben der AHV-Rente bezieht sie eine Rente aus der zweiten Säule. Diese ist jedoch sehr tief. Sie stammt aus den Beiträgen, die sie als Kellnerin in einem Restaurant entrichtet hatte, wo sie nach ihrer Scheidung Teilzeit arbeitete. Die Arbeit war schlecht bezahlt und sie musste diese für die Betreuung ihrer Kinder zwischenzeitlich unterbrechen. So konnte sie während ihrer Berufsphase keine persönlichen Ersparnisse anhäufen, die eigene Wohnung belastete ihr Budget nach der Scheidung zusätzlich. Deshalb ist sie seit der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen.

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Armutsrisiken im Alter nehmen zu

Grafik 1: Die Anzahl Ergänzungs­

leistungs­Beziehende mit AHV­Rente zwischen 64 und 100 Jahren von 1999 (ab 65 Jahren 3573 Personen) bis 2012 (ab 65 Jahren 6394 Personen) Quelle: von Gunten et al., 2015;

Daten: Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV, Bundesamt für Sozialversicherungen

Grafik 2: Entwicklung der Bezugsquote der Ergänzungs­

leistungen von Neurentnerinnen und ­rentnern zwischen 1999 und 2012, dargestellt nach den soziodemografischen Merkmalen Geschlecht, Zivilstand und Nationalität

Quelle: von Gunten et al., 2015;

Daten: Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV, Bundesamt für Sozialversicherun- gen; AHV-Statistik, Bundesamt für Sozialversicherungen

Niedrigqualifizierte im Tieflohnsektor

Bei Personen aus dem Tieflohnsektor ist das Armutsrisiko beson- ders hoch. Dies betrifft insbesondere ehemalige Arbeitnehmende aus dem Gastgewerbe, dem Detailhandel, der Verkehrs- bzw.

Logistikbranche oder dem Bereich persönlicher Dienstleistungen.

Rund 40% der Neurentnerinnen und Neurentner mit Ergänzungs- leistungen waren zuvor in diesen Branchen beschäftigt.

Fast die Hälfte der Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, hat keinen Berufsabschluss. Sie sind oft in einer Tieflohnbranche beschäftigt, weil ihnen für andere Berufsfelder die Qualifikationen fehlen. Prekäre Bedingung wie Arbeit auf Abruf oder zeitlich beschränkte Arbeitsverträge sind in diesen Branchen häufig. Der Vergleich der Jahre 1999 und 2012 zeigt, dass das Armutsrisiko für Personen ohne Berufsabschluss deutlich zugenommen hat.

Bis Ende der 1990er Jahre waren Migrantinnen und Migranten überdurchschnittlich von den Risiken im Tieflohnsektor betroffen (siehe Grafik 2). Sie besitzen oft keine Berufsausbildung oder haben einen Abschluss, der in der Schweiz nicht anerkannt ist. Zudem feh- len ihnen die AHV-Beitragsjahre vor der Einwanderung. Personen, die in den 1970er und 1980er Jahren eingewandert sind, gehen jetzt in Pension und sind von diesen Armutsrisiken besonders betroffen. Deshalb sind sie besonders häufig auf Ergänzungsleis- tungen angewiesen.

Gesundheitliche Probleme während des Erwerbslebens Häufig sind es gesundheitliche Probleme während der Erwerbspha- se, die zu Brüchen in der Erwerbsbiografie führen: Rund 54% aller Neurentnerinnen und Neurentner mit Ergänzungsleistungen bezogen während dem Erwerbsleben bereits eine Invalidenrente.

0 1'000 2'000 3'000 4'000 5'000 6'000 7'000 8'000

64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100

Anzahl

Alter

1999 2005 2012

5.7% 5.2% 6.1% 14.5% 2.9% 9.1% 19.3% 4.5% 15.1%

7.3% 6.2% 8.2% 15.5% 3.8% 11.2% 20.7% 5.8% 16.6%

8.6% 7.5% 9.7% 17.5% 4.6% 10.3% 21.0% 6.9% 22.3%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

Gesamt Männer Frauen ledig verheiratet verwitwet geschieden/

getrennt Schweizer Ausländer

EL‐Quote

1999 2005 2012

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Armutsrisiken im Alter nehmen zu

Da sich diese Personen kaum eine Vorsorge aufbauen konnten, waren sie bereits vor der Pensionierung neben der IV auf Ergän- zungsleistungen angewiesen, was sich nun im Alter fortsetzt.

Hinzu kommen Personen, die gesundheitliche Probleme im Erwerbsleben aufweisen, aber keine IV beziehen. Die Bedeutung des Gesundheitszustandes zeigt sich auch anhand der subjektiven Einschätzung: Rund 17% der AHV-Neurentner, die ihren eigenen Gesundheitszustand als schlecht einschätzen, beziehen Ergän- zungsleistungen, während es bei denjenigen, die ihren Gesund- heitszustand als gut einschätzen, nur etwa 2% sind. Interviews mit Betroffenen machen deutlich, dass gesundheitliche Probleme zu Arbeitsausfällen, Erwerbsunterbrüchen, Phasen der Arbeitslosig- keit oder zur Reduktion des Arbeitspensums führten und damit auch zu Vorsorgelücken.

Im Alter steigt das Risiko für Pflegekosten

Mit steigendem Alter nimmt das Risiko zu, von Ergänzungsleistun- gen abhängig zu sein, da die Pflegebedürftigkeit ab dem achtzigs- ten Altersjahr deutlich zunimmt. Während in Paarhaushalten die familiäre Unterstützung gut funktioniert, sind alleinstehende Personen eher auf auswärtige Unterstützung angewiesen (Fluder, Hahn, Bennett, Riedel & Schwarze, 2012). Ergänzungsleistungen und die Hilfslosenentschädigung schliessen die finanzielle Lücke, die durch die Kosten der externen Pflege entsteht. Etwa 30% der alleinstehenden Rentnerinnen und Rentner mit Ergänzungsleistun- gen leben in einem Heim, dies ist ein doppelt so hoher Anteil wie bei Ehepaaren (von Gunten et al., 2015). Besonders Frauen bleiben im hohen Alter alleine zurück und sind auf Unterstützung angewiesen.

Referenzen

Fluder, Robert, Hahn, Sabine, Bennett, Jonathan, Riedel, Matthias & Schwarze, Thomas.

(2012). Ambulante Alterspflege und –betreuung: Zur Situation von pflege- und unterstützungsbedürftigen älteren Menschen zu Hause. Zürich: Seismo.

Fluder, Robert, Salzgeber, Renate, von Gunten, Luzius, Kessler, Dorian & Fankhauser, Regine. (2015). Gender Pension Gap: Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Altersrenten. Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen.

von Gunten, Luzius, Zürcher, Pascale, Pulver, Caroline, Fluder, Robert & Koch, Kilian.

(2015). Existenzsicherung im Alter: Risikofaktoren und Ursachen für EL-Bezüge bei AHV-Neurentnern und Neu- Rentnerinnen. Bern: Berner Fachhochschule, Soziale Arbeit.

Weiterführende Informationen

– Schweizerische Vereinigung für Sozialpolitik: www.svsp.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen, Altersvorsorge 2020:

www.bsv.admin.ch/altersvorsorge_2020

– Bundesamt für Sozialversicherungen, Ergänzungsleistungen:

www.bsv.admin.ch/themen/ergaenzung

Redaktion:

Claudia Michel, Alessandra Pellegrini, Martin Alder Verantwortliche BFH­Forschende:

Robert Fluder, Luzius von Gunten, Jonathan Bennett, Michèle Métrailler Impressum:

Berner Fachhochschule BFH-Zentrum Soziale Sicherheit Hallerstrasse 10

3012 Bern

socialsecurity@bfh.ch www.bfh.ch/socialsecurity

Armut im Alter

Das Bundesamt für Statistik hat 2014 einen Bericht zur sozialen Sicherheit im Alter herausgegeben. Darin werden die Informatio- nen zur Einkommensarmut der Bevölkerung ab 65 Jahren mit der Konsum- und Vermögenssituation ergänzt. Betrachtet man das Einkommen, so sind Rentnerinnen und Rentner im Vergleich zur Gesamtbevölkerung doppelt so häufig von Armut betroffen.

Selbst wenn man die Vermögen miteinbezieht, verändert sich das Bild nicht wesentlich: Etwa ein Fünftel der Rentnerinnen und Rentner besitzen weniger als 10’000 Franken an liquidem Vermögen und müssen sich beim Konsum deutlich einschränken.

Quelle: Bundesamt für Statistik (2014). Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung: Armut im Alter. Neuchâtel

Fazit: Armutsrisiken in der Berufsphase beobachten Seit 1999 steigt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Die Studien des BFH- Zentrums zeigen, dass der Bedarf an Ergänzungsleistungen nicht nur wegen der angestiegenen Pflegebedürftigkeit im Alter zuge- nommen hat, sondern auch weil die Ergänzungsleistungen immer häufiger Risiken für Personen abdecken, die bereits während des Erwerbslebens durch die Maschen des Vorsorgesystems gefallen sind. Die veränderten Arbeits- und Familienbiografien der vergan- genen drei Jahrzehnte führen zu neuen Armutsrisiken. Mehr Menschen haben dadurch eine Vorsorgelücke bei der Pensionie- rung. Damit werden Ergänzungsleistungen für immer mehr Menschen zu einem festen Bestandteil der Altersvorsorge.

Die wichtigsten Gründe für Armut im Alter sind zusammenfassend folgende:

– Familiäre Brüche, vor allem Scheidungen – Mangelnde oder nicht anerkannte Berufsbildung

– Erwerbsunterbrüche aufgrund von Geburt, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder prekären Arbeitsbedingungen

Die Resultate machen deutlich, dass die Altersvorsorge von der Erwerbssituation vor der Pensionierung abhängt. Strukturelle Änderungen, sozialpolitische Massnahmen und gesellschaftlicher Wandel haben eine Auswirkung darauf, welche Bevölkerungsgrup- pen in Zukunft auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Es braucht deshalb einen politischen Dialog über neue Armutsrisiken, Massnahmen zur Verminderung dieser Risiken sowie eine kontinu- ierliche Beobachtung der weiteren Entwicklung.

Social Impact ist Teil des BFH-Zentrum Soziale Sicherheit. Dies ist ein Netzwerk von Forschenden aus den Bereichen Wirtschaft, Gesundheit und Soziale Arbeit. Durch die Bündelung der Kompetenzen bietet das BFH-Zentrum eine integrierte Sichtweise auf aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen. Social Impact enthält Informationen rund um Themen der Sozialpolitik mit Fokus auf Existenzsicherung, Integra tion, Gesundheit, Generationenbeziehungen, Chancengleichheit, soziale Organisationen sowie Kindheit und Jugend.

Die Aussagen in Social Impact stimmen nicht zwangsläufig mit der Position der BFH überein.

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