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Eine Zahl, welche in der Schweiz noch nie erreicht wurde

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M 232/2009 VOL 14. Oktober 2009 VOL C

Motion

1734 SP-JUSO (Blaser, Heimberg)

Weitere Unterschriften: 24 Eingereicht am: 08.06.2009

Mehr Arbeitsplätze für Jugendliche

Weiterbeschäftigung und Weiterbildung für Jugendliche nach Abschluss der Grundbildung.

Der Regierungsrat setzt eine Task Force ein, die in Koordination mit den geplanten Massnahmen des Bundes gegen die Jugendarbeitslosigkeit rasch greifende Massnahmen erarbeitet, welche umgehend umgesetzt werden können. Folgende Punkte sind integrierender Bestandteil des Massnahmenpakets:

1. Einarbeitungszuschüsse für Betriebe, die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger nach Lehrabschluss für mindestens ein Jahr weiter beschäftigen.

2. Weiterbildungszuschüsse für jugendliche Arbeitslose, die sich beruflich weiterbilden wollen.

Begründung:

Die neusten Prognosen des Seco, welche das Ausmass der Arbeitslosigkeit lange schön geredet hat, sprechen eine deutliche Sprache. Die Jugendarbeitslosigkeit der 15 – 24 jährigen wird gemäss den neusten Prognosen im Jahre 2010 deutlich über die 7 Prozent Marke ansteigen. Das bedeutet, dass mehr als 43’000 Jugendliche und junge Erwachsene ohne Job dastehen werden. Eine Zahl, welche in der Schweiz noch nie erreicht wurde.

Leider wird auch der Kanton Bern von dieser Zunahme stark betroffen sein. Die Erfahrung aus früheren Wirtschaftsrezessionen zeigt, dass die Arbeitslosenzahlen der Jugendlichen im Monat August besonders hochschnellen werden, denn zu dieser Zeit laufen die Lehrverträge aus. Im weitern ist es eine Tatsache, dass die effektive Zahl der jugendlichen Erwerbslosen bedeutend höher ist, als die von den Arbeitsämtern erfasste Jugendarbeitslosigkeit, da sich nicht alle stellenlose Jugendlichen als arbeitslos registrieren lassen.

Oberstes Ziel muss sein, dass alle Jugendlichen nach dem Abschluss der Grundbildung eine Anschlusslösung haben. Da besteht angesichts der düsteren Prognosen des Seco für den Kanton Bern ein grosser Handlungsbedarf.

Es gibt nichts Demütigenderes für einen jungen Menschen, als das Gefühl nirgends gebraucht zu werden.

Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat teilt die Beurteilung des Motionärs, wonach die Integration von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt von grosser Bedeutung ist. Eine Stelle im ersten

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Arbeitsmarkt nach Berufslehre oder Studienabschluss stärkt nicht nur das Selbstbewusstsein der Jugendlichen, sondern legt auch einen wichtigen Grundstein für eine kontinuierliche und erfolgreiche Berufslaufbahn. Jugendliche, die nach erfolgreich absolvierter Lehre keine Stelle finden, geraten schneller in eine Abwärtsspirale.

Unterbrüche in der Berufslaufbahn und längere Arbeitslosigkeit sind demotivierend und erhöhen das Risiko, nach einer Aussteuerung Sozialhilfe beziehen zu müssen.

Der Grosse Rat hat sich bereits in der Sondersession im April 2009 eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt auseinandergesetzt. In der Antwort auf die Motion M 206/2009 Wirksam gegen die Krise - mit Projekten für jugendliche Arbeitslose gibt der Regierungsrat einen umfassenden Überblick über die Massnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Zudem hat sich der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Motion M126/2009 Näf, Muri Verstärkte berufliche Qualifikation in der Krise mit einem weiteren Aspekt arbeitsmarktlicher Massnahmen auseinandergesetzt. In dieser Antwort wird der Vollzug der Arbeitslosenversicherung folgendermassen umschrieben:

„Die Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen werden von der Arbeitslosenversicherung finanziert. Es gehört zu den dauernden Aufgaben im Vollzug des Arbeitslosenrechts, den Umfang dieser arbeitsmarktlichen Massnahmen laufend der konjunkturellen Entwicklung anzupassen. Dazu gibt das Bundesrecht den Kantonen einen finanziellen Rahmen vor, der von der Zahl der Stellensuchenden abhängig ist. Das für den Vollzug der Arbeitslosenversicherung zuständige beco Berner Wirtschaft entscheidet innerhalb der Vorgaben des Bundes, welche Massnahmen bereitgestellt werden sollen. Es orientiert regelmässig die kantonale Arbeitsmarktkommission KAMKO, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner sowie aus Behördenmitgliedern zusammengesetzt ist.“ I „Die Mittel, die den Kantonen für arbeitsmarktliche Massnahmen zur Verfügung stehen, werden nicht im Rahmen eines Voranschlages festgelegt, sondern bestimmen sich – wie bereits erwähnt – aufgrund der Anzahl der Stellensuchenden. Nimmt diese Zahl stark zu, wie dies zurzeit der Fall ist, stehen automatisch mehr Mittel für Massnahmen zur Verfügung, ohne dass dies eine Anpassung des Budgets nötig machen würde. Die Regeln sind zudem so ausgestaltet, dass bei einem Rückgang der Zahl der Stellensuchenden die Massnahmen nicht abrupt zurückgefahren werden müssen.“ I „Das kantonale Recht1 ermöglicht zusätzliche kantonale arbeitsmarktliche Massnahmen, die von der eidgenössischen Arbeitslosenversicherung nicht mitfinanziert werden. Es geht einerseits um Personen, für die eine arbeitsmarktliche Massnahme sinnvoll ist, die aber keinen Anspruch auf Leistungen haben. Anderseits geht es um Pilotprojekte zur Prüfung neuer Ansätze zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Solche Pilotprojekte können ebenfalls Weiterbildungsmassnahmen in Zusammenarbeit mit Betrieben oder neue Angebote für Berufe mit einem wachsenden Arbeitskräftemangel (z.B. Pflegeberufe) sein. Dafür sind insgesamt 1,1 Millionen Franken im Voranschlag eingestellt, die 2009 voraussichtlich ausreichend sein werden.“

Diese Grundsätze kommen auch für arbeitsmarktliche Integrationsmassnahmen junger Menschen zur Anwendung. Es ist sehr wichtig, einen Ausbau des Angebots innerhalb der bestehenden Strukturen und bewährten Massnahmen vorzunehmen. Damit werden Doppelspurigkeiten vermieden und das Wissen der eingespielten Vollzugsorganisationen wird genutzt. Bei jedem Ausbau des Angebots müssen zudem ungewollte Nebenwirkungen verhindert werden. Die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt darf einerseits nicht dazu führen, dass andere Personen aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden.

Anderseits muss verhindert werden, dass Angebote länger als nötig in Anspruch genommen werden und sich so die Integration in den normalen Arbeitsmarkt verzögert.

Der in der Motion verlangte Ausbau der Massnahmen zugunsten arbeitsloser Jugendlicher wird bereits vom Bund vorgenommen: National- und Ständerat haben in der Herbstsession 2009 die dritte Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen beschlossen, die für das Jahr 2010 folgende Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vorsieht:

1 Arbeitsmarktgesetz vom 23. Juni 2003 (BSG 836.11)

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• Finanzielle Beteiligung an Bildungsmassnahmen für arbeitslose Lehrabgänger/-innen;

• Förderung des ersten Einstiegs bei jungen Arbeitslosen mit mangelnder

Berufserfahrung (Lohnzuschüsse an Arbeitgeber für unbefristete Anstellungen);

• Weiterbeschäftigung von Lehrabgängern und Erhöhung des Angebots von Lehrstellen und Hochschulpraktika (in der Bundesverwaltung);

• Erhöhung der Anzahl Durchdiener in der Armee.

Für diese Massnahmen sind vom Bund 52 Millionen Franken vorgesehen.

Der Kanton Bern hat sein Angebot an Praktikumsplätzen bereits für das laufende Jahr aufgestockt. So konnten ca. 40 Plätze, befristet auf vier Monate Anstellungsdauer, angeboten und besetzt werden. In diesem Praktikumsnetz bietet das Personalamt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Praktikumsplätze für stellenlose Lehrabgängerinnen und - abgänger an, die allen in der kantonalen Verwaltung ausgebildeten Berufsleuten (ca. 20 verschiedene Berufe) offen stehen. Das Praktikumsnetz wurde für das Jahr 2009 aktiviert und wird auch 2010 zur Verfügung stehen, falls die Situation auf dem Arbeitsmarkt dies erfordern wird.

Der Kanton Bern bietet Jugendlichen eine gut ausgebaute Unterstützung bei der Stellensuche und eine Existenzsicherung. Die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV), die Arbeitslosenkassen oder das Case Management Berufsbildung stehen unabhängig von der Wirtschaftslage zur Verfügung. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung haben die Volkswirtschaftsdirektion und die Erziehungsdirektion in enger Zusammenarbeit ihre Angebote ausgebaut. Unter dem Titel Go4job bieten die Regionalen Arbeitsvermittlungen eine kurze Beratung über alle Angebote an, für die noch keine vollständige Anmeldung zur Arbeitsvermittlung nötig ist (vgl. www.be.ch/go4job).

Die Angebote der Berufsbildung, der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung sowie der Sozialhilfe werden in der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) koordiniert. Die IIZ wird von einer Steuergruppe geleitet. In dieser sind vertreten:

• Volkswirtschaftsdirektion: Vorsteher beco Berner Wirtschaft

• Gesundheits- und Fürsorgedirektion: Vorsteherin Sozialamt

• Erziehungsdirektion: Vorsteher Mittelschul- und Berufsbildungsamt und Leiter Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

• Invalidenversicherung: Direktor IV-Stelle Bern

• Gesundheits- und Fürsorgedirektion der Stadt Bern: Leiter Sozialamt

Damit ist dem Anliegen der Motion, dass eine Task Force die Massnahmen koordinieren solle, bereits Rechnung getragen. Gegenüber einer neu einzusetzenden Task Force besitzt die Steuergruppe den Vorteil, dass die Zusammenarbeit und die Abläufe bereits eingespielt sind. Einarbeitungs- und Weiterbildungszuschüsse sind bereits gestützt auf das geltende Arbeitslosenversicherungsrecht möglich. Der Kanton hat das Angebot aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung ausgebaut und der Bund baut es im Rahmen der dritten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen weiter aus. Damit wird den Anliegen der Motion weitgehend Rechnung getragen. Aus diesen Gründen kann die Motion nicht als verbindlicher Auftrag entgegengenommen werden. Das zuständige beco Berner Wirtschaft wird die Lage laufend beobachten und nötigenfalls zusätzliche Massnahmen einleiten. Der Regierungsrat beantragt daher die Annahme der Motion als Postulat.

Antrag Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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