I 345/2005 GEF 25. Januar 2006 44C Interpellation
0220 Burkhalter-Reusser, Bätterkinden (SP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 15.11.2005
7x24-Stundenbetrieb in der Spitex?
Der Altersbericht des Kantons Bern unterstützt die wichtige Aufgabe der Spitex. Die anstehenden Probleme der demographischen Veränderung in unserer Gesellschaft können nur dank einer gut ausgebauten und funktionierenden Spitex bewältigt werden.
Aus der Presse (Langenthaler Tagblatt) konnte ich entnehmen, dass die Spitex Langenthal ihre Dienstleistungen an 7 Tagen zu 24 Stunden anbietet. Von anderen grösseren Spitexbetrieben ist mir bekannt, dass sie ihre Einsatzzeiten ebenfalls auf die Nacht ausweiten wollen.
Für die Spitex-Betriebe gilt selbstverständlich, dass sie für ihre Angestellten die einschlägigen und strengen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu Nachtarbeit und Pikettdienst einhalten müssen. Die Einhaltung der Ruhezeiten führt zum Beispiel zu einem viel höheren Personalbedarf. Bei einem 24-Stundenbetrieb mit einer schlechten Auslastung in der Nacht führt dies zu hohen Kosten. Dieses Risiko darf aber nicht in unzumutbarer Weise auf das Personal überwälzt werden.
Ich bitte den Regierungsrat, mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Haltung hat der Regierungsrat zur Ausweitung der Dienstleistungen auf die Nacht (7x24h) in der Spitex?
2. Hat die Spitex einen Auftrag für den 7x24-Stundenbetrieb erhalten?
3. Hat der Regierungsrat den Bedarf der Spitexdienstleistungen in der Nacht abklären lassen?
4. Falls es solche Angebote geben soll, was für Angebote sollen das sein?
5. Bestehen bereits Modelle, wie diese Nachtarbeit für das Personal mit grösstmöglicher Arbeitssicherheit und unter Einbezug des Arbeitsgesetzes umgesetzt werden können?
Antwort des Regierungsrates
Mit der von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion verfolgten Alterspolitik – welche vom Grossen Rat im April 2005 mit grosser Zustimmung zur Kenntnis genommen wurde – soll auch unter den zukünftigen demographischen und sozialen Entwicklungen ein bedürfnisgerechtes und finanziell tragbares Leistungsangebot zur Verfügung stehen. Ein
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zentrales Ziel ist dabei, dass ältere Menschen auch bei bestehendem Pflege- und Betreuungsbedarf so lange wie möglich zu Hause leben können. Der Spitex kommt bei der Umsetzung dieses Ziels grosse Bedeutung zu. Klar definierte und berechenbare Leistungen in sämtlichen Spitexorganisationen tragen zu einer flächendeckend optimierten ambulanten Versorgung bei.
Die Inhalte der von Spitexorganisationen zukünftig erbrachten Dienstleistungen werden zurzeit durch den Spitex-Verband der Kantons Bern im Rahmen der Projekte „Standards und Indikatoren“ sowie „Regionalisierung der Spitex-Landschaft“ erarbeitet. Die Frage der Erreichbarkeit und der Einsatzzeiten von Spitexorganisationen wird in diesem Zusammenhang ebenfalls behandelt.
Zur Frage von Nachteinsätzen besteht zurzeit keine einheitliche Praxis im Kanton.
Verschiedene Spitexorganisationen leisten schon heute bei Bedarf (insbesondere bei sterbenden oder schwerkranken Patientinnen und Patienten) solche Einsätze. Dies ist aus alterspolitischer Sicht sinnvoll und soll auch in Zukunft möglich sein.
Auf der Basis der Arbeiten des Spitex-Verbandes des Kantons Bern wird der Kanton – vertreten durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion – Inhalte und Ausgestaltung von Spitexdienstleistungen, welche zukünftig durch den Kanton mitfinanziert werden, festlegen. Selbstverständlich werden sich die Spitex-Organisationen in diesem Zusammenhang an die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes halten müssen.
Vor diesem Hintergrund nimmt der Regierungsrat zu den konkreten Fragen der Interpellantin folgendermassen Stellung:
1. Eine grundsätzliche Haltung zum Thema „7x24-Stundenbetrieb in der Spitex“ besteht zurzeit nicht. Im Rahmen der laufenden Projekte des Spitex-Verbandes wird die Frage der Erreichbarkeit und der Einsatzzeiten von Spitexorganisationen behandelt. Die Festlegung von einheitlichen Kriterien, nach welchen die Spitexorganisationen im Kanton Bern zukünftig gesteuert und finanziert werden sollen, erfolgt auf der Basis dieser Arbeiten.
2. Nein. Die Spitexorganisationen haben keinen Auftrag für einen 7x24-Stundenbetrieb erhalten. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat aber bis anhin die von verschiedenen Spitexorganisationen geleisteten und aus alterspolitischer Sicht sinnvollen Dienstleitungen für sterbende und schwerkranke Menschen in der Nacht zugelassen.
3. Der Regierungsrat hat den Bedarf der Spitexdienstleistungen in der Nacht nicht explizit abklären lassen. Er geht davon aus, dass bei der Entwicklung von Standards im Rahmen der erwähnten Projekte des Spitex-Verbandes solche Bedarfsklärungen erfolgen. Aufgrund der Erfahrungen der bestehenden Spitexorganisationen, welche in bestimmten Situationen bereits heute Einsätze in der Nacht leisten, geht der Regierungsrat davon aus, dass der entsprechende Bedarf eher gering ist und in den nächsten Jahren nicht in grösserem Ausmass zunimmt.
4. Siehe Antworten 1-3.
5. Nein, solche Modelle bestehen noch nicht. Der Regierungsrat hält klar fest, dass bei der Ausgestaltung des zukünftigen Angebots das Arbeitsrecht durch die Spitexorganisationen jederzeit zwingend einzuhalten ist. Auch dem Aspekt der Arbeitssicherheit ist angemessen Rechnung zu tragen.
An den Grossen Rat