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Die Berücksichtigung zwangsläufigen, pflichtbestimmten Aufwands im Steuerrecht

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Academic year: 2022

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Johannes Klamet

Doktorand bei Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M. (Cornell) klamet@jurs.uni-heidelberg.de

Die Berücksichtigung zwangsläufigen, pflichtbestimmten Aufwands im Steuerrecht

Forschungsgegenstand

Für die verfassungsrechtlich gebotene Besteuerung nach finanzieller Leistungsfähigkeit kommt es nicht nur auf den Veranlassungsgrund (beruflich/privat) von Aufwendungen, sondern auch auf die Unterscheidung zwischen freier oder beliebiger Einkommensverwendung einerseits und zwangsläufigem, pflichtbestimmtem Aufwand ande- rerseits an. (BVerfGE 107, 27 (49); 112, 268 (280); 122, 210 (234 f.))

 Kann ein derartiges Gebot verfassungsrechtlich begründet werden?

 Wie fügt sich das Gebot in das überkommene Steuerverfassungsrecht ein; bildet es einen praktikablen Maß- stab für das einfachgesetzliche Steuerrecht?

 Wann sind Aufwendungen zwangsläufig und pflichtbestimmt in diesem Sinne?

 Welchen Anwendungsbereich und welche Auswirkungen auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers hat das Gebot?

Verfassungsrecht

Leistungsfähigkeitsprinzip

 konkretisiert durch ein vom Veranlassungsgrund unabhängiges Gebot der Berücksichtigung zwangs- läufiger, pflichtbestimmter Aufwendungen?

Einfaches Recht

Nettoprinzip / Veranlassungsgrund

berufliche Veranlassung gemischt-veranlasste Aufwen- dungen

private Veranlassung

Verfassungsrechtliche Einordnung Begriffsverständnis und Beispiele

Konkretisierung des Leistungsfähigkeitsprinzips

Disponibles Einkommen als Indikator steuerli- cher Leistungsfähigkeit

 Zwangsläufiger, pflichtbestimmter Aufwand ver- ringert das disponible Einkommen und damit die steuerliche Leistungsfähigkeit

 These: Gebot ist ein konkretisierendes Sub- prinzip des Leistungsfähigkeitsprinzips (gleich- heitsrechtliche Fundierung)

 These: Bestimmung der Disponibilität durch verfassungsrechtliche Wertungen, insbesondere die Freiheitsgrundrechte (freiheitsrechtliche Fundierung), möglich

 These: Die steuerliche Berücksichtigung zwangs- läufigen, pflichtbestimmten Aufwands steht daher nicht zur beliebigen Disposition des Gesetzge- bers (limitierendes Verfassungsgebot)

 These: Sphärenübergreifender Indikator steu- erlicher Leistungsfähigkeit – Gebot gilt sowohl für beruflich als auch für privat veranlasste Aufwen- dungen

Begriffsverständnis

 Ausgangspunkt: Begriffsverständnis von § 33 EStG („zwangsläufig“) übertragbar?

 Maßgeblicher Aspekt: Grad der Entscheidungs- freiheit; hierbei besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung von Kausalitätsketten

 Konkretisierung durch das Gebot der Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (rechtliche Zwangsläufigkeit)?

 These: Bestimmung von Zwangsläufigkeit und Pflichtbestimmtheit erfordert umfassende Wer- tungsentscheidung, deren Grundlage insbe- sondere die Freiheitsgrundrechte bilden

Beispiele

 Aufwendungen für berufliche Erstausbildung (BFH v. 17.7.2014 – VI R 2/12 et. al.)

 Abzugsverbot für die sog. Bankenabgabe (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG)

 Generelle Berücksichtigung eines Eigenanteils im Rahmen von § 33 Abs. 1 und 3 EStG

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