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Infoblatt

Stand: 01.12.2018

Sozialticket zur vergünstigten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

Empfänger bestimmter Sozialleistungen haben die Möglichkeit, auf Antrag vergünstigt mit Bus und Tram zu fahren. Hierzu geben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Informationen.

A. Wer ist berechtigt zur vergünstigten Nutzung von Bus und Tram?

1. Augsburger Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie die zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen.

2. Augsburger Empfänger/innen von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem So- zialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sowie die zu deren Einsatz- bzw. Bedarfsgemeinschaft ge- hörenden Personen.

3. Augsburger Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) so- wie die zu deren Einsatz- bzw. Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen.

B. Was kostet Sie die vergünstigte Nutzung von Bus und Tram?

Die zu tragende Eigenbeteiligung ist dynamisiert und ändert sich somit bei jeder Tarifanpassung der Augsburger Verkehrsbetriebe.

Die aktuell zu tragende monatliche Eigenbeteiligung für das Sozialticket kann auf der Internetseite der Stadt Augsburg unter folgendem Link erfragt werden: https://www.augsburg.de/sozialticket Sollte Ihnen kein Internet zur Verfügung stehen, erhalten Sie diese Information auch durch eine Bandansage unter folgender Rufnummer (0821) 324-9556.

C. Wo können Sie Bus und Tram vergünstigt nutzen?

In den AVV-Tarifzonen 10 und 20.

D. Sie möchten Bus und Tram vergünstigt nutzen - Was ist zu tun?

1. Bitte verwenden Sie das Antragsformular „Antrag auf Erhalt eines Sozialtickets der Stadt Augs- burg“. Antragsformulare sind im Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behin- derung, im Jobcenter Augsburg-Stadt, in den Bürgerbüros, der Bürgerinformation oder unter www.augsburg.de/sozialticket erhältlich.

Stadt Augsburg Amt für Soziale Leistungen, Senioren und

Menschen mit Behinderung

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Infoblatt

Stand: 01.12.2018

2. Füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig aus und senden es an folgende Adresse:

Stadt Augsburg

Amt für Soziale Leistungen,

Senioren und Menschen mit Behinderung Sozialticket

Metzgplatz 1 86150 Augsburg.

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie per Post Berechtigungsscheine zum Erwerb vergünstig- ter AVV-Monatskarten für 6 Monate.

3. Gegen Abgabe des Berechtigungsscheins für den entsprechenden Monat und Bezahlung Ihres Eigenanteils erhalten Sie im Kundenzentrum am Königsplatz und bei über 40 Privatverkaufsstellen der Stadtwerke Augsburg (SWA) eine AVV-Monatskarte.

4. Mit der AVV-Monatskarte können Sie Bus, Tram und Regionalzüge (2. Klasse) in den AVV- Tarifzonen 10 und 20 nutzen.

E. Wer beantwortet Fragen?

Mitarbeiter/innen des Amtes für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung un- ter den Telefonnummern 0821 324 –

Buchstabe Durchwahl

A – Alh 9547

Ali – Brd 9543

Bre – Gar 9548

Gas – Jo 9572

Jp – Koe 9544

Kof – Mor 9573

Mos – Sai 9613

Saj – Sh 9546

Si – Z 9574

Grundsätzliche Auskünfte zum bestehenden Ticket- bzw. Aboangebot des AVV (z.B. 9-Uhr-Spa- rabo, Schülerticket, etc.) erhalten Sie in den SWA-Kundenzentren am Königsplatz bzw. Hoher-Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung

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