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Academic year: 2022

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ARBEITSKREIS

17. NOVEMBER 2020

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Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Aktueller Überblick zum Stand der LEADER/CLLD-Förderung 3. Prioritätenlisten 2020: Aktuelle Themen der Förderung

4. Prioritätenliste/n 2021 und Umgang mit zusätzlichen Mitteln im ELER 5. Start der neuen LEADER-Phase – Gestaltung

6. Informationen zur neuen Förderperiode 2021 bis 2027

7. Sonstiges/Termine/Öffentlichkeitsarbeit

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Verhaltenskodex

 Sorgen Sie für ein ruhiges Umfeld und lassen Sie das Mikro ausgeschaltet.

 Sie möchten etwas loswerden?

Nutzen Sie die Chat-Funktion. Wir geben Ihnen das Wort.

 Sprechen Sie langsam und deutlich.

 Die Leitung „hakt“? Dann hilft es, das Video auszustellen.

 Die Technik legt Ihnen Steine in den Weg? Bleiben Sie entspannt, versuchen Sie sich neu einzuwählen.

 Störungen haben Vorrang – Sie brauchen nicht Bescheid zu sagen. Wir freuen uns, wenn Sie wieder da sind.

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TOP 4 Prioritätenlisten 2021, zusätzliche ELER-Mittel

Warum, woher und wie viel zusätzliche ELER-Mittel für LEADER?

Zweijährige Übergangszeit im ELER = verpflichtende Verlängerung der EPLR 2014-2020 um 2 Jahre mit entsprechender Verpflichtung zur Mittelumsetzung („neues Geld nach alten Regeln“)

Für Sachsen-Anhalt für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt ca. 260 Mio. Euro ELER-Mittel

Zusätzlich noch Mittel des Wiederaufbaufonds, Umsetzung ebenfalls über das (verlängerte) EPLR 2014-2020, für die Jahre 2021 und 2022 (für Sachsen-Anhalt ca. 63,5 Mio Euro)

 für LEADER insgesamt Mittelanmeldung begrenzt auf das Jahr 2021 und ca. 13 Mio. Euro

 Verfügbarkeit erst gegeben nach Beteiligung Begleitausschuss, Zustimmung Kabinett und Einreichung des entsprechenden Änderungsantrages zum EPLR bei der EU-KOM

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TOP 4 Prioritätenlisten 2021, zusätzliche ELER-Mittel

Wie soll Umsetzung dieser zusätzlichen ELER-Mittel für LEADER erfolgen?

Neue FOR-Zuweisung an die LAG, voraussichtlich nach dem 1. März 2021 (unter Berücksichtigung der individuellen Restmittel der LAG aus allen FOR-Zuweisungen davor), Verteilvorschlag LVwA

Möglichkeit der Einreichung einer neuen Prioritätenliste der LAG oder „Rückgriff“ auf bereits vorhandene Beschlusslage/Liste der LAG

Einreichung neue Liste bzw. Bestätigung Beschlusslage/alte Liste durch alle LAG beim LVwA bis spätestens zum 01.07.2021; gesamtes Förderspektrum möglich (LIM und LAM)

Fortlaufende Prüfung / Bestätigung der Listen durch das LVwA (auch schon vor dem Endtermin);

Möglichkeit der Aktualisierung der Liste/n bzw. des Nachrückens erforderlich?

Antragstellung bei den Bewilligungsbehörden nach Bestätigung der Listen durch LVwA bis spätestens zum 01.10.2021

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TOP 5 Start der neuen LEADER-Phase – Gestaltung

Aktueller Zeitplan auf Landesebene (vorbehaltlich IMAG/Kabinettsentscheid)

Mindestens bis Mitte 2021 in den „alten“ LAG Fokus auf Aktivitäten der aktuellen Förderperiode (insbes. Prioritätenlisten für zusätzlichen FOR ELER und Abschluss Selbstevaluierung)

Derzeit kein vorgeschaltetes Interessenbekundungsverfahren vorgesehen

Wettbewerbsaufruf des Landes voraussichtlich im 2. Halbjahr 2021 beginnend + begleitendes Förderangebot für Erstellung der LES für die „neuen“ LAG

Abschluss des Auswahlverfahrens mit der Zulassung der „neuen“ LAG angestrebt für 2. Halbjahr 2022 im Abgleich mit möglichem Förderbeginn CLLD aus OP EFRE/ESF+ der neuen Förderperiode

somit wenig Parallellauf zwischen der ordnungsgemäßen, vollständigen Abwicklung der aktuellen Förderperiode und dem Beginn der Vorbereitungen für die neue Förderperiode, sowohl auf Ebene der LAG, als auch in den Verwaltungen zu erwarten

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TOP 6 Informationen zur neuen Förderperiode

Aktuelle Entwicklungen der Rahmenbedingungen

EFRE

700 Mio. € erscheint aktuell als absolute Untergrenze; wahrscheinlich wird es mehr 60% EU-Interventionssatz; keine Sonderregelung für CLLD

REACT-EU erhöht Volumen des EFRE für laufende FP, aber nur für „Digital“, „Grün“ und

„KMU-Resilienz“. Mittelvolumen offen.

ESF

305 Mio. € erscheint aktuell als absolute Untergrenze; wahrscheinlich wird es mehr 60% EU-Interventionssatz; Sonderregelung für CLLD (95%)

REACT-EU: wie zuvor

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TOP 6 Informationen zur neuen Förderperiode

Aktuelle Entwicklungen der Rahmenbedingungen ELER

• EU: 2 Jahre Übergangszeitraum sowie Wiederaufbaufonds, tatsächliche und finanzielle

Auswirkungen auf aktuelles EPLR sowie künftigen GAP-Strategieplan (siehe tlw. schon TOP 4)

• Bund: Entwurf Interventionsbeschreibung LEADER und Entwurf GAP-Strategieplan generell;

Erwartung zu Beginn Umsetzung GAP-Strategieplan bleibt bei 01.01.2023

• Land: Strategie zum Umgang mit den veränderten Rahmenbedingungen, speziell bei fondsübergreifender Umsetzung als LEADER/CLLD (siehe tlw. schon TOP 4 und TOP 5)

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TOP 6 Informationen zur neuen Förderperiode

Aktuelle Entwicklungen der Rahmenbedingungen auf Landesebene (vorbehaltlich IMAG/Kabinettsentscheid)

• Eine einzige gemeinsame Förderrichtlinie für den gesamten Förderbereich LEADER/CLLD

enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachressorts bei förderfachlichen Fragen

prozess-organisatorische Fachaufsicht für LEADER/CLLD-Methode MF (EU-VBen)

förderrechtliche und haushalterische Gesamt-/Letztverantwortung MF (EU-VBen) ABER

• Keine Lead-Fonds-Rolle für den ELER

unterschiedliche Beteiligungssätze der Fonds

unterschiedliche Verwaltungs- und Kontrollsysteme (EFRE/ESF, ELER)

ggf. unterschiedliche IT-Systeme (EFRE/ESF, ELER)

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TOP 6 Informationen zur neuen Förderperiode

Aktuelle Entwicklungen der Rahmenbedingungen auf Landesebene (vorbehaltlich IMAG/Kabinettsentscheid)

• Möglichst eine einzige Bewilligungsbehörde für den gesamten Förderbereich

ÄLFF werden im ELER alleinige Bewilligungsbehörde für Vorhabenumsetzung

LVwA bleibt Bündelungs- und Aufsichtsbehörde

LVwA bleibt Bewilligungsbehörde für LEADER-Management und Kooperationsvorhaben ABER

• ÄLFF werden keine Bewilligungsbehörde für EFRE/ESF-Vorhaben

als Bewilligungsbehörde hier Investitionsbank Sachsen-Anhalt vorgesehen

• ÄLFF werden somit auch nicht zentrale bzw. alleinige antragannehmende Behörde für alle Förderbereiche

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TOP 6 Informationen zur neuen Förderperiode

Aktuelle Entwicklungen der Rahmenbedingungen auf Landesebene

verbindliche Anforderungen an Rechtsform künftiger LAG in Sachsen-Anhalt werden flankiert

enge Begleitung der vorbereitenden Prozesse durch die Verwaltungsbehörden im MF im

Rahmen vorhandener Wissens- und Personalressourcen (bspw. FAQ, ergänzende Dokumente, Empfehlungen für Satzungsinhalte, Verweise auf Info-Material Dritter, Gespräche vor Ort, … )

bedarfsorientiert ggf. ergänzende Angebote zu fachlicher Schulung/Weiterbildung der regionalen Akteure bzw. künftiger LAG (i.G.) durch Dritte/Experten (globale wie regionsspezifische Formate)

grundsätzliche Orientierungen für Gebietskulissen künftiger LAG in Sachsen-Anhalt werden flankiert

beobachtende Begleitung der vorbereitenden Prozesse durch die Verwaltungsbehörden im MF

bei Bedarf auch moderierende und zielorientierte Begleitung, bspw. durch Gespräche vor Ort

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TOP 7 Sonstiges/Termine/Öffentlichkeitsarbeit

Gespräch der LAG-Vorsitzenden mit dem Finanzminister – Neuterminierung erforderlich Ergebnisse DVS-Wettbewerb

Imagekampagne LEADER/CLLD (Details s. a. Folgefolie) Sonstiges

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TOP 7 Sonstiges/Termine/Öffentlichkeitsarbeit

Imagekampagne LEADER/CLLD

 Imageclip

 3 Dokumentarclips

 Plakatkampagne ca. 10-14 Tage in Sachsen-Anhalt zu LEADER/CLLD und den Clips

 Tafeln

 Ausschreibung fertig

 TH-Antrag wird gerade gestellt

 Ausschreibung für Ende November geplant

 Umsetzung März bis September 2021

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TOP 7 Sonstiges/Termine/Öffentlichkeitsarbeit

Gespräch der LAG-Vorsitzenden mit dem Finanzminister – Neuterminierung erforderlich Ergebnisse DVS-Wettbewerb

Imagekampagne LEADER/CLLD (Details s. a. Folgefolie) Sonstiges

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AUFMEKRSAMKEIT

Referenzen

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