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Selbstständige Pflege?Entscheid verschoben.

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Academic year: 2022

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ARS MEDICI 92016 401 Es zeigt sich wieder einmal: Entscheide im Ge-

sundheitswesen sind «tricky». Jüngstes Beispiel:

Sollen Pflegefachpersonen ihre Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung und Kontrolle direkt mit der Krankenkasse abrechnen können? Eine heikle Frage. Die SVP war gegen die Parlamentarische Initiative, weil sie eine Mengenausweitung und höhere Gesundheitskosten befürchtete. Ob zurecht oder nicht, bleibt offen. Klar, wer nutzt schon nicht die Gelegenheit, Arbeit für sich selber zu schaffen und dann auch abzurechnen? Nicht einmal die Ärzte sind ganz gefeit vor der Versuchung, obschon sie von Vertrauensärzten, den Statistiken der Kas- sen, der eigenen Standesorganisation, vor allem aber vom eigenen moralischen Anspruch an gute Arbeit kontrolliert beziehungsweise daran gehin- dert werden. (Immerhin ist in der Schweiz kaum mit deutschen Verhältnissen zu rechnen, wo ein Teil der ambulanten Pflege mit mafiösen Struktu- ren durchsetzt ist, die die Versicherer und damit auch die Versicherten um Milliarden Euro jährlich prellen. Auch in Deutschland hängt die Entschädi- gung für die Pflegekräfte nämlich vom Schwere- grad der alters- oder behinderungsbedingten Ein- schränkung ab. Zwar wird der Behinderungsgrad

amtlich kontrolliert, die betrügerischen Pflege- dienste schaffen es aber in Zusammenarbeit mit kooperationswilligen und am Betrug partizipie - renden Patienten, höhere Behinderungsgrade vorzugaukeln und so höhere Entschädigungen zu erschwindeln.)

Die SVP alleine hätte die Vorlage allerdings nicht zum Scheitern gebracht. Das gelang nur gemein- sam mit SP und Grünen, denen unter anderem nicht passte, dass die Pflegefachleute mit einer Krankenkasse einen Vertrag hätten abschliessen müssen, um direkt über die Grundversicherung abrechnen zu können. Auch der Ärzteschaft konnte diese Forderung der Kommission nicht gefallen.

Sie hätte nämlich die Möglichkeit geboten, die Aufhebung des Vertragszwangs auch für Ärzte ein zuführen, was den Krankenversicherern einen Macht zuwachs auf Kosten von Ärzten und Patien- ten gebracht hätte. Die Aussicht auf weitere Be- rufsgruppen, die gerne unabhängig von ärztlicher Indikationsstellung direkt mit den Krankenkassen abrechnen würden, und damit auf vermutlich steigende Gesundheitskosten, war ebenfalls wenig erfreulich. Andererseits muss der Ärzteschaft an einem guten Verhältnis mit selbstständig arbeiten- den Pflegefachpersonen und einem Abbau der Bürokratie liegen. Insofern war der Ausgang der Abstimmung – Nichteintreten auf die Vorlage – für die Ärzte das, sagen wir mal, vielleicht nicht unerwünschteste Ergebnis.

Es ist anzunehmen, dass die Berufsverbände der Pflegefachkräfte ihre Forderung nun über eine Volksinitiative durchzusetzen versuchen. Gelegen- heit für die Ärzteschaft, sich die heikle Sache noch einmal gut zu überlegen.

Richard Altorfer

EDITORIAL

Selbstständige Pflege?

Entscheid verschoben.

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