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Kleine Mitteilungen.
Einige Bemerkungen zu: , Kahle, Zur Geschichte der
hebräischen Accente'. — Im LV. Bande dieser Zeitschrift,
p. 193, spricht Kahle die Vermutung aus, daß die „ständigen Diener
der a'^WTU den D'^wyt; selbst allmählich bestimmte Melodien gegeben 6 haben, und zwar im besonderen die Servi, die den a'^'nTü unmittelbar'
vorangehen. K. zieht diesen Schluß aus der angeblichen Tatsache,
daß man „in den Büchern rrns zwei Arten von Silluk' unterscheide.
K.'s Gewährsmann ist Baer in Thorath Emeth p. 4 in der Anmerkung.
An der angegebenen Stelle findet sich die gereimte Abhandlung
10 Ben- Acer's über die riizü iotd, die früher von Dukes (in Kontres
hammassoreth) und später von Baer-Strack (in DikdukS ha'teamim
als § 18) veröff'entlicht wurde. Ben- Acer's Worte lauten: nriUN-i
iTiDMT*) biba D-'-iDD rnabiaa nsa -na« .'ijn naisttn. Dazu
bemerkt Baer: imii: V3"s iTTi tnp3i ,pibDn «in
16 iTDntt 1132 N'in n"ma i:i5d ton*) itidmi biba d-i-ieo 'ja
pibon pa; -itsn wito -ii<Tca sbi ,inD^tt3-' inNi ibip d-^ii-jj
^Tai bip ibD*). Das kann doch unmöglich etwas anderes heißen,
als daß die Melodie des pibo der ton ■'heo hohe und tiefe Töne
enthalte , also einen großen Tonumfang besitze , wohingegen die
20 Melodie des pibo der 'D-^-\tO a"D aus kleinen Intervallen bestehe.
Es ist also hier nicht von einem pibo in hoher Tonlage und
einem anderen in tieferer, sondern von einem pibo mit sowohl
hohen, als auch tieferen Tönen. Daß unsere Auffassung die richtige
ist, bestätigt Baer selber (a. a. 0. p. 8): . . . piDDiTi fjlD Nirt pibo
25 D1-IE0 pibott nnicw pioca laaiw nx'^aa dj i2ia:a ,....
onoo ""H'S niSMi "^in: uviSB bip liS-iN n"'nNa 1215; in
D-'?3-'»2W ni"'n -Iiya iwai i)-ni2-'© Diip in'aiy23 nbyi {^^jj,
^) Di-iiTsran nii'DNa a-ipnamn D-'2Tnn niN. Trotzdem K.
für seine Behauptung mehrere Beweise zu haben andeutet (,cf. zum
30 Beispiel*) Baer') , haben wir keinen Hinweis auf die „Tatsache"
finden können. Die Behauptung Kahle's muß also als unerwiesen
und unbeweisbar angesehen werden; damit werden aber auch alle
aus der Behauptung gezogenen Schlüsse bez. der Einwirkung der
Servi auf die Kantillation des Textes hinfällig. — Auch das von
36 Azla, dem speziellen Servus des Geres, Gesagte hat keine zwingende
Beweiskraft, denn Mehuppak, der spezielle Servus des nicht in den
PMN 1-iDD vorkommenden Pa§ta, kommt sehr häufig in ri7JN iied vor,
z. T. sogar unmittelbar vor dem ayü. I. Katzenstein.
1) Von mir hervorgelioben. 2) Vgl. p. 37, 'N p-IE.
Kleine Mitteilungen. 407
Zu phönizischen Inschriften. — Auf Zl. 5 der Opfer¬
tafel von Marseille hat man in NüMi^Na schon längst ein griechi¬
sches Wort vermutet. Es ist :iavtöfucroiv): ,Bei einem Kalbe,
dessen Hörner von selbst (von Natur) im Fehlen sind". Vgl. Payne
Smith, Thesaurus syriacus, Sp. 131. 6
Anders als die meisten, namentlich die neueren Erklärer, glaube
ich in auf Zl. 19 der Inschrift ESmünazar's doch den Namen
des Gottes Dagon sehen zu müssen. Der Zusammenhang des Textes
scheint diese Auffassung zu verlangen. Denn Esmunazar will in
seiner Grabschrift nicht von seinen Verdiensten um den sidonischen lo
Staat reden , sondem lediglich vor Grabschändung warnen , unter
Hinweis auf den Zorn der Götter.
Deshalb hat der, den zweiten Teil der Inschrift (Zl. 13 ff.) be¬
ginnende Satz den Sinn : D e n n ich und meine Mutter haben Astarte,
E§mün und alle Götter der Sidonier zu Dank verpflichtet dureh 15
das, was wir für ihren Kultus getan haben. Und daran reiht sich
der Schlußsatz der Inschrift: Auf daß diese heiligen Götter die
Grabschänder nicht preisgeben.
Aber der Zwischensatz auf Zl. 18—20 nbsb Dnab .... -jni lyi
würde in seiner bisherigen Deutung diesen Zusammenhang unterbrechen ! 20
— U'T knüpft in erster Linie den Gott Dagon an die sidonischen
Götter an: Der Großkönig hat uns ferner die Dagon slander
verliehen. D. h. auch Dagon ist ein sidonischer Gott geworden,
der die Grabschänder bestrafen wird ; auch auf Dagon bezieht sich
„diese heiligen Götter". 25
Die Worte nbj'B IDN nMxy mwb sind noch nicht sicher ge¬
deutet; aber aus n732£y geht hervor, daß Esmunazar vieles oder
großes geleistet hat, um auch Dagon seinen Gott nennen zu können.
Und durch diese Leistung glaubt er, auch Dagon zu Dank ver¬
pflichtet zu haben. F. Praetorius.
Zu oben S. 80 —82. — Zu dem in Betreff der Grund¬
form des hebräischen Artikels von Barth und Brockelmann
contra Ungnad geführten Streit möchte ich nur daran erinnern,
daß üngnad für seine Ableitung des hebräischen Artikels aus
*han außer auf den von ihm selbst Or. Litt.-Ztg. 1907, Sp. 211 35
zitierten Halevy sich auch auf Nöldeke berufen kann , der
Semit. Sprachen^ 1899, S. 50 sagt, daß der hebräische Artikel
„eventuell auch einmal' han gelautet baben „könnte". Da
weder Ungnad (Or. Litt.-Ztg. 1907, Sp. 210/11 und ZDMG. LXII,
80—82) noch seine Gegner Barth (Sprachwissensch. Unters, z. 40
Semitischen 1907, I, S.47 —53) und Brockelmann (Grundriß
d. vergl. Gramm, d. sem. Spr. 1907, S. 316 — nicht 317, wie
Ungnad S. 80 falsch angibt) auf Nöldeke's Ansicbt Bezug nehmen,
ist ein kurzer Hinweis darauf ans mancherlei Gründen vielleicht
nicht ganz unangebracl:t. G Beer
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Albert Socin-Stiftnng.
Laut Beschlusses des unterzeichneten Kuratoriums der Albert
Socin-Stiftung vom Juli 1906 ist die erste Ausschreibung des
Stipendiums für den Anfang des Sommersemesters 1908 festgesetzt
worden.
Die auf den Zweck der Stiftung und die Verleihung des Stipen¬
diums sich beziehenden Paragraphen der Statuten lauten folgender¬
maßen :
§ 1.
Zum Andenken an die wissenschaftliche Tätigkeit Albert Socins
soll eine Stiftung unter seinem Namen begründet werden. Ihr
Zweck ist, insbesondere jüngeren Kräften in erster Linie sprach¬
liche, literarische und ethnologische, in zweiter geographische und
archäologische Porschungen an Ort und Stelle in den arabisch
sprechenden Ländem des Orients mit Bevorzugung von Syrien uud
Palästina zu ermöglichen.
§ 4.
Die Stipendien werden verliehen an Deutsche (Reichsdeutsche,
Deutschösterreicher und Baltische Deutsche) und Schweizer, aus¬
nahmsweise auch an Angehörige anderer Nationalitäten. Voraus¬
setzung der Verleihung ist die Promotion in der philosophischen
oder theologischen Pakultät einer mit einem etatsmäßigen Lehrstuhl für semitische Philologie versehenen deutschen oder schweizerischen
üniversität, und zwar für Philosophen in semitischer Philologie, für
Theologen im Pache des Alten Testamentes. Die letzteren haben
außerdem ein Zeugnis mindestens eines etatsmäßigen üniversitäts-
lehrers der semitischen Philologie über ausgebreitetere Studien in
dieser Disziplin beizubringen. Von beiden Klassen von Bewerbern
kann das Kuratorium besondere Nachweise ihrer Kenntnisse im
Arabischen und Hebräischen verlangen.
Von der Porderung der Promotion kann ausnahmsweise ab¬
gesehen werden , wenn der Bewerber durch eingehende Zeugnisse
mindestens zweier etatsmäßiger deutscher oder schweizerischer Pro¬
fessoren der semitischen Philologie seine Befähigung zu erweisen
imstande ist.