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zieht diesen Schluß aus der angeblichen Tatsache, daß man „in den Büchern rrns zwei Arten von Silluk' unterscheide

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406

Kleine Mitteilungen.

Einige Bemerkungen zu: , Kahle, Zur Geschichte der

hebräischen Accente'. — Im LV. Bande dieser Zeitschrift,

p. 193, spricht Kahle die Vermutung aus, daß die „ständigen Diener

der a'^WTU den D'^wyt; selbst allmählich bestimmte Melodien gegeben 6 haben, und zwar im besonderen die Servi, die den a'^'nTü unmittelbar'

vorangehen. K. zieht diesen Schluß aus der angeblichen Tatsache,

daß man „in den Büchern rrns zwei Arten von Silluk' unterscheide.

K.'s Gewährsmann ist Baer in Thorath Emeth p. 4 in der Anmerkung.

An der angegebenen Stelle findet sich die gereimte Abhandlung

10 Ben- Acer's über die riizü iotd, die früher von Dukes (in Kontres

hammassoreth) und später von Baer-Strack (in DikdukS ha'teamim

als § 18) veröff'entlicht wurde. Ben- Acer's Worte lauten: nriUN-i

iTiDMT*) biba D-'-iDD rnabiaa nsa -na« .'ijn naisttn. Dazu

bemerkt Baer: imii: V3"s iTTi tnp3i ,pibDn «in

16 iTDntt 1132 N'in n"ma i:i5d ton*) itidmi biba d-i-ieo 'ja

pibon pa; -itsn wito -ii<Tca sbi ,inD^tt3-' inNi ibip d-^ii-jj

^Tai bip ibD*). Das kann doch unmöglich etwas anderes heißen,

als daß die Melodie des pibo der ton ■'heo hohe und tiefe Töne

enthalte , also einen großen Tonumfang besitze , wohingegen die

20 Melodie des pibo der 'D-^-\tO a"D aus kleinen Intervallen bestehe.

Es ist also hier nicht von einem pibo in hoher Tonlage und

einem anderen in tieferer, sondern von einem pibo mit sowohl

hohen, als auch tieferen Tönen. Daß unsere Auffassung die richtige

ist, bestätigt Baer selber (a. a. 0. p. 8): . . . piDDiTi fjlD Nirt pibo

25 D1-IE0 pibott nnicw pioca laaiw nx'^aa dj i2ia:a ,....

onoo ""H'S niSMi "^in: uviSB bip liS-iN n"'nNa 1215; in

D-'?3-'»2W ni"'n -Iiya iwai i)-ni2-'© Diip in'aiy23 nbyi {^^jj,

^) Di-iiTsran nii'DNa a-ipnamn D-'2Tnn niN. Trotzdem K.

für seine Behauptung mehrere Beweise zu haben andeutet (,cf. zum

30 Beispiel*) Baer') , haben wir keinen Hinweis auf die „Tatsache"

finden können. Die Behauptung Kahle's muß also als unerwiesen

und unbeweisbar angesehen werden; damit werden aber auch alle

aus der Behauptung gezogenen Schlüsse bez. der Einwirkung der

Servi auf die Kantillation des Textes hinfällig. — Auch das von

36 Azla, dem speziellen Servus des Geres, Gesagte hat keine zwingende

Beweiskraft, denn Mehuppak, der spezielle Servus des nicht in den

PMN 1-iDD vorkommenden Pa§ta, kommt sehr häufig in ri7JN iied vor,

z. T. sogar unmittelbar vor dem ayü. I. Katzenstein.

1) Von mir hervorgelioben. 2) Vgl. p. 37, 'N p-IE.

(2)

Kleine Mitteilungen. 407

Zu phönizischen Inschriften. — Auf Zl. 5 der Opfer¬

tafel von Marseille hat man in NüMi^Na schon längst ein griechi¬

sches Wort vermutet. Es ist :iavtöfucroiv): ,Bei einem Kalbe,

dessen Hörner von selbst (von Natur) im Fehlen sind". Vgl. Payne

Smith, Thesaurus syriacus, Sp. 131. 6

Anders als die meisten, namentlich die neueren Erklärer, glaube

ich in auf Zl. 19 der Inschrift ESmünazar's doch den Namen

des Gottes Dagon sehen zu müssen. Der Zusammenhang des Textes

scheint diese Auffassung zu verlangen. Denn Esmunazar will in

seiner Grabschrift nicht von seinen Verdiensten um den sidonischen lo

Staat reden , sondem lediglich vor Grabschändung warnen , unter

Hinweis auf den Zorn der Götter.

Deshalb hat der, den zweiten Teil der Inschrift (Zl. 13 ff.) be¬

ginnende Satz den Sinn : D e n n ich und meine Mutter haben Astarte,

E§mün und alle Götter der Sidonier zu Dank verpflichtet dureh 15

das, was wir für ihren Kultus getan haben. Und daran reiht sich

der Schlußsatz der Inschrift: Auf daß diese heiligen Götter die

Grabschänder nicht preisgeben.

Aber der Zwischensatz auf Zl. 18—20 nbsb Dnab .... -jni lyi

würde in seiner bisherigen Deutung diesen Zusammenhang unterbrechen ! 20

— U'T knüpft in erster Linie den Gott Dagon an die sidonischen

Götter an: Der Großkönig hat uns ferner die Dagon slander

verliehen. D. h. auch Dagon ist ein sidonischer Gott geworden,

der die Grabschänder bestrafen wird ; auch auf Dagon bezieht sich

„diese heiligen Götter". 25

Die Worte nbj'B IDN nMxy mwb sind noch nicht sicher ge¬

deutet; aber aus n732£y geht hervor, daß Esmunazar vieles oder

großes geleistet hat, um auch Dagon seinen Gott nennen zu können.

Und durch diese Leistung glaubt er, auch Dagon zu Dank ver¬

pflichtet zu haben. F. Praetorius.

Zu oben S. 80 —82. — Zu dem in Betreff der Grund¬

form des hebräischen Artikels von Barth und Brockelmann

contra Ungnad geführten Streit möchte ich nur daran erinnern,

daß üngnad für seine Ableitung des hebräischen Artikels aus

*han außer auf den von ihm selbst Or. Litt.-Ztg. 1907, Sp. 211 35

zitierten Halevy sich auch auf Nöldeke berufen kann , der

Semit. Sprachen^ 1899, S. 50 sagt, daß der hebräische Artikel

„eventuell auch einmal' han gelautet baben „könnte". Da

weder Ungnad (Or. Litt.-Ztg. 1907, Sp. 210/11 und ZDMG. LXII,

80—82) noch seine Gegner Barth (Sprachwissensch. Unters, z. 40

Semitischen 1907, I, S.47 —53) und Brockelmann (Grundriß

d. vergl. Gramm, d. sem. Spr. 1907, S. 316 — nicht 317, wie

Ungnad S. 80 falsch angibt) auf Nöldeke's Ansicbt Bezug nehmen,

ist ein kurzer Hinweis darauf ans mancherlei Gründen vielleicht

nicht ganz unangebracl:t. G Beer

(3)

408

Albert Socin-Stiftnng.

Laut Beschlusses des unterzeichneten Kuratoriums der Albert

Socin-Stiftung vom Juli 1906 ist die erste Ausschreibung des

Stipendiums für den Anfang des Sommersemesters 1908 festgesetzt

worden.

Die auf den Zweck der Stiftung und die Verleihung des Stipen¬

diums sich beziehenden Paragraphen der Statuten lauten folgender¬

maßen :

§ 1.

Zum Andenken an die wissenschaftliche Tätigkeit Albert Socins

soll eine Stiftung unter seinem Namen begründet werden. Ihr

Zweck ist, insbesondere jüngeren Kräften in erster Linie sprach¬

liche, literarische und ethnologische, in zweiter geographische und

archäologische Porschungen an Ort und Stelle in den arabisch

sprechenden Ländem des Orients mit Bevorzugung von Syrien uud

Palästina zu ermöglichen.

§ 4.

Die Stipendien werden verliehen an Deutsche (Reichsdeutsche,

Deutschösterreicher und Baltische Deutsche) und Schweizer, aus¬

nahmsweise auch an Angehörige anderer Nationalitäten. Voraus¬

setzung der Verleihung ist die Promotion in der philosophischen

oder theologischen Pakultät einer mit einem etatsmäßigen Lehrstuhl für semitische Philologie versehenen deutschen oder schweizerischen

üniversität, und zwar für Philosophen in semitischer Philologie, für

Theologen im Pache des Alten Testamentes. Die letzteren haben

außerdem ein Zeugnis mindestens eines etatsmäßigen üniversitäts-

lehrers der semitischen Philologie über ausgebreitetere Studien in

dieser Disziplin beizubringen. Von beiden Klassen von Bewerbern

kann das Kuratorium besondere Nachweise ihrer Kenntnisse im

Arabischen und Hebräischen verlangen.

Von der Porderung der Promotion kann ausnahmsweise ab¬

gesehen werden , wenn der Bewerber durch eingehende Zeugnisse

mindestens zweier etatsmäßiger deutscher oder schweizerischer Pro¬

fessoren der semitischen Philologie seine Befähigung zu erweisen

imstande ist.

Abbildung

tafel von Marseille hat man in NüMi^Na schon längst ein griechi¬

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