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19. Ordentlicher Bundeskongress des DGB, Berlin vom 16. - 20. Mai 201020

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C 003

Lfd.-Nr. 1009

DGB-Bundesjugendausschuss

Empfehlung der Antragsberatungskommission Annahme in geänderter Fassung

Ergänzung: Zeile 88

Außerbetriebliche und vollzeitschulische Ausbildun­

gen ergänzen das duale System, dürfen dieses aber nicht ersetzen.

Ergänzung: Zeile 212

schlossenen Ausbildung lehnt der DGB grundsätzlich ab.

Ausnahmen sind Praktika, die integraler Bestandteil einer Ausbildung sind.

Streichung und Ergänzung: Zeile 226 - 227

Praktika müssen als verbindlicher Ausbildungsteil in alle Studi­

enordnungen aufgenommen werden, auch

Studienordnungen müssen es den Studierenden ermöglichen, studienbegleitend praktische Berufs­

erfahrungen sammeln zu können.

Streichung: Zeile 233 - 234

Im europäische Vergleich hat die duale Ausbildung ein Allein­

stellungsmerkmal.

GUTE AUSBILDUNG

Der DGB-Bundeskongress möge beschließen:

Gute Ausbildung ist ein Grundrecht

Nationale und internationale Vergleichsstudien stellen dem deutschen Bildungswesen ein miserables Zeugnis aus: Die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Berufsabschluss ist er­

schreckend hoch. 1,5 Millionen Jugendliche im Alter zwischen 20 und 29 Jahren haben keine abgeschlossene Berufs­

ausbildung. Hauptschüler haben nach wie vor kaum Chancen, direkt einen Platz in Ausbildung und Beruf zu ergattern.

In den vergangenen Jahren haben laut Bundesagentur für Arbeit nicht einmal 50 Prozent der Bewerber/-innen im jewei­

ligen Vermittlungsjahr eine betriebliche Ausbildung beginnen können. Die andere Hälfte landet in Warteschleifen und muss sich mit oftmals schlechten Alternativen zufrieden geben. Nur 24 Prozent der Unternehmen in Deutschland bilden aus. Auch der Hinweis auf den demografisch begründeten Rückgang der Bewerber/-innen löst das Problem der fehlenden Ausbildungs­

plätze nicht.

Jugendliche mit migrantischem Hintergrund sind die Verlierer unseres Bildungswesens. Sie verlassen die Schule doppelt so häufig wie ihre Mitschüler/-innen ohne Abschluss. Der soziale Status, sogar der Wohnort oder der Stadtteil entscheiden maßgeblich über die Perspektiven von Jugendlichen mit. Fast eine halbe Million Jugendliche „verschwindet“ im Dschungel des Übergangssystems zwischen Schule und Beruf – die meis­

ten von ihnen ohne Chance auf eine qualifizierende Aus­

bildung.

Gleichzeitig gelingt es nicht, signifikant mehr Jugendlichen ei­

nen Zugang zum Studium zu ermöglichen. Die Zugangsmög­

lichkeiten sind stark von sozialen Faktoren abhängig. Studien­

gebühren tragen dazu massiv bei. Von 100 Aka­

demikerkindern erreichen 83 den Hochschulzugang, dagegen nur 23 von 100 Kindern aus Familien ohne akademische Tra­

dition. Weiterhin fehlen entsprechende Kapazitäten an den Hochschulen und eine zielgerichtete Studienberatung.

Berufsorientierung effektiv gestalten

Der DGB fordert, frühzeitige Angebote zur Orientierung auf die Lebens- und Arbeitswelt für Jugendliche deutlich verbindli­

cher zu gestalten und flächendeckend auszubauen. Berufsori­

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entierung muss von Beginn an fester Bestandteil aller weiterführenden Schulen sein.

Um diesen Prozess von Schulseite fundiert begleiten zu kön­

nen, muss das Thema ‚Berufsorientierung’ als fester Bestand­

teil in der Lehrer/-innenausbildung implementiert werden.

Außerdem werden entsprechende Angebote durch die Bunde­

sagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt und finanziert. Sie beinhaltet neben der Beratung zu Ausbildungsmöglichkeiten, Studium, alternativen Bildungswegen und möglichen Entwick­

lungspotentialen auch Fragen der Arbeitsbedingungen und Anforderungen einzelner Berufsrichtungen sowie

Weiterbildungsmöglichkeiten im Sinne eines lebensbegleiten­

den Lernens.

Unterstützung für Jugendliche mit schlechteren Start­

chancen

Ziel ist es, allen Bewerberinnen und Bewerbern im dualen Sys­

tem eine mindestens dreijährige betriebliche Ausbildung und damit einen gleichwertigen und qualifizierten Ausbildungsab­

schluss zu ermöglichen.

Der DGB setzt sich für ein neues, transparentes, effektives und anschlussfähiges Modell der Berufsvorbereitung ein. Dieses neue Modell sieht zunächst eine ausbildungsorientierte Analyse von Potentialen und Defiziten der Jugendlichen als Voraussetzung für eine weitere individuelle Förderung vor, die auf betrieblicher Ebene zu erfolgen hat.

Innerhalb des DGB wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein zukunftsfähiges Modell ausgestaltet und entwickelt.

Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen Standardangebote der Berufsausbildung sein, um Jugendlichen mit schlechteren Startchancen den Einstieg in Ausbildung und Berufsabschluss zu ermöglichen.

Ausbildung für alle

Der DGB fordert ein individuell einklagbares Grundrecht auf Ausbildung. Allen Bewerberinnen und Bewerbern auf eine Ausbildungsstelle in Deutschland muss es ermöglicht werden, eine betriebliche Ausbildung zu beginnen.

Hierbei müssen alle Unternehmen ihren Beitrag leisten. Unser Ziel bleibt eine gesetzliche Ausbildungsplatzumlage, die konjunkturunabhängig ausreichend Ausbildungsplätze in den Betrieben sicherstellt. Unternehmen, die ausbilden, werden unterstützt. Bis zur Erreichung dieses Ziels unterstützt der

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DGB Initiativen, die zu einer quantitativen und qualitativen Steigerung des Ausbildungsplatzangebots führen.

Der DGB fordert eine verbindliche Meldepflicht von zur Ver­

fügung stehenden Ausbildungsplätzen in den Unternehmen.

Ziel muss es sein, eine belastbare und objektive Statistik zu erhalten. Nur so entsteht ein reelles Bild der Ausbildungs­

platzsituation, auf das notwendige Maßnahmen abgestimmt werden können.

Ferner wird der DGB damit beauftragt, darauf hinzuwirken, dass bei Auftragsvergaben nach öffentlichen Ausschreibungen eine (Mindest-)Ausbildungsquote erfüllt sein muss.

Gute Ausbildung ist umfassend

Der DGB setzt sich dafür ein, das duale Ausbildungssystem zu sichern und kontinuierlich zu entwickeln. Der Qualität der be­

ruflichen Erstausbildung kommt in einer Zeit des immer schneller werdenden Wandels in allen Branchen eine bedeu­

tende Rolle zu. Sie ermöglicht Zukunftschancen und Teilhabe junger Menschen und sichert qualifizierte Fachkräfte für die Unternehmen.

Qualifizierte Ausbildung zeichnet sich vor allem durch gut qualifiziertes Ausbildungspersonal, breit und umfassend ange­

legte Ausbildungsinhalte und die Einhaltung der Ausbildungs­

rahmenpläne aus. Bei der Neuordnung oder der Entwicklung von neuen Ausbildungsberufen müssen die Kernelemente der Beruflichkeit berücksichtigt werden.

Der DGB fordert Ausbildung mit einer regulären Ausbildungs­

dauer von mindestens drei Jahren und lehnt teilqualifizierende Modulausbildungen ab. Außerdem ist es notwendig, dass die AEVO verbindlich eingehalten wird und zwischenzeitlich ge­

schaffene Ausnahmetatbestände zurückgenommen werden.

Die Berufsschulen sind duale Partner im Ausbildungssystem.

Sie müssen auch zukünftig den Anforderungen von sich weiter entwickelnden Berufen entsprechen. Hierzu fordert der DGB materiell und personell besser ausgestattete Berufsschulen mit guten Arbeitsbedingungen und kontinuierlichen Qualifizie­

rungsmöglichkeiten für Lehrer/-innen. Einblicke in den betrieb­

lichen Ausbildungsablauf sind notwendig und müssen organi­

siert werden.

Der DGB fordert, dass die Rahmenlehrpläne der Länder der anerkannten Ausbildungsberufe inhaltlich auf die Anforderun­

gen der bundeseinheitlichen Zwischen- und Abschlussprüfun­

gen bzw. Teil 1 und 2 der Abschlussprüfungen angepasst wer­

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den. Des Weiteren muss das Anforderungsprofil der Ab­

schlussprüfungen in Gänze mit den zu vermittelnden Inhalten der Ausbildungsrahmenlehrpläne übereinstimmen.

Die zuständigen Gremien des DGB werden zudem aufge­

fordert, sich dafür einzusetzen, dass es gewährleistet sein muss, dass alle Theorieinhalte, die in Teil 1 und Teil 2 der Ab­

schlussprüfung geprüft werden, auch bis zum Prüfungszeit­

punkt in der Berufsschule vermittelt worden sind. Gleiches muss auch für das normale Prüfungsverfahren sichergestellt sein.

Immer wieder kommt es zu Verstößen geltender Gesetze in der Ausbildung. In einigen Branchen kann von Qualität der Ausbildung keine Rede sein.

Der DGB fordert daher unabhängige Stellen, die die Unterneh­

men regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf sanktionieren.

Die zuständigen Stellen (Kammern) sind aufgrund ihres Inter­

essenkonfliktes derzeit nicht dazu in der Lage.

Zur Sicherung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fordert der DGB die Verbesserung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und die Ausweitung des Geltungsbereiches auf alle Aus­

zubildenden im Sinne eines Ausbildungsschutzgesetzes.

Der DGB soll sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass zukünftig für alle Auszubildenden an jedem Berufsschultag mit mindestens fünf Berufsschulstunden keine Rückkehrpflicht in den Ausbildungsbetrieb besteht. Entsprechende Regelun­

gen für Blockunterricht sind zu finden. Auch soll sich der DGB dafür einsetzen, dass Auszubildenden vor ihrer Abschluss­

prüfung insgesamt fünf Tage Sonderurlaub gewährt wird.

Hierzu sind Änderungen des Berufsbildungsgesetzes anzustre­

ben.

Duale Studiengänge

Duale Studiengänge sind eine sinnvolle Ergänzung zum dua­

len Berufsbildungssystem einerseits und für angewandte Wis­

senschaft an Hochschulen und Universitäten andererseits. Es gilt, dieses System weiterzuentwickeln, bundesweit einheitli­

che Standards einzuführen und duale Studiengänge als be­

triebliche Ausbildungsverhältnisse zu deklarieren. Die Auswei­

tung der Studiengänge darf allerdings nicht zu Lasten der

„normalen“ betrieblichen Berufsausbildung gehen. Das Sys­

tem muss soweit ausgebaut werden, dass Studiengänge für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne weitere Zwischenschritte geöffnet werden. Dies würde zusätz­

liche Qualifizierung an Berufsakademien und Hochschulen

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voraussetzen, die es zulassen, nach erfolgter praktischer IHK- Prüfung nur noch die theoretischen Bestandteile zu absolvie­

ren.

In diesem Zusammenhang wir der DGB aufgefordert, verstärkt auf politische Entscheidungen einzuwirken, die Arbeits­

bedingungen von dual Studierenden definieren. Hierbei ist ins­

besondere die Zuordnung der dual Studierenden zum Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes voranzutrei­

ben.

Praktikum als Lernverhältnis

Praktika erleichtern die Berufswahl und vermitteln Kompeten­

zen, die man sich in Schule und Studium nicht aneignen kann, sie sind Teil einer vielseitigen Ausbildung und müssen klar als Lernverhältnis definiert werden. Praktika nach einer abge­

schlossenen Ausbildung lehnt der DGB ab.

Es müssen gesetzliche Regeln geschaffen werden, die den Ausbildungscharakter des Praktikums betonen und definieren.

Der DGB fordert die zeitliche Begrenzung auf drei Monate.

Ausnahmen sind im Rahmen schulischer oder wissenschaftli­

cher Ausbildungen sowie bei staatlichen Programmen mög­

lich.

Weiterhin ist eine angemessene tarifübliche Vergütung zu zahlen, ein Praktikumsvertrag zu schließen, der Ausbildungs­

inhalte und -ziele festlegt und Betreuungspersonen benennt.

Praktika müssen als verbindlicher Ausbildungsteil in alle Studi­

enordnungen aufgenommen werden, auch Vorpraktika sind in die Regelstudienzeit einzuberechnen, so dass eine BAföG- Förderung möglich ist.

Durchlässigkeit stärken

Im europäischen Vergleich hat die duale Ausbildung ein Alleinstellungsmerkmal. Der DGB setzt sich im Rahmen der Umsetzung eines vergleichenden europäischen Qualifikations­

rahmens für die Werteerhaltung des deutschen Ausbildungs­

systems in Europa ein. Eine Unterbewertung ist zu verhindern.

Mit dem Ziel, einen durchlässigen europäischen Bildungsraum zu realisieren, ist es für den DGB unbedingt erforderlich, nicht den Lernort (Hochschule oder Betrieb), sondern die Kompe­

tenz des Einzelnen zum Maßstab der Einstufung in den Euro­

päischen Qualifikationsrahmen zu machen.

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Eine abgeschlossene 3jährige Ausbildung in allen Berufsfel­

dern muss den Zugang zu jedem Hochschulstudium ermögli­

chen. Die Kompetenzen, die in der Ausbildung erlernt werden, müssen dabei angerechnet werden können. Hierfür müssen die maßgebenden Stellen und Universitäten gewonnen wer­

den, ihre Curricula auf die Kompetenzen und Erfordernisse dieser Absolventen auszurichten und ggf. Anpassungen anbie­

ten. Hierzu bedarf es u. a. besonderer Unterstützung der Hochschulen sowie die Möglichkeit von Teilzeitstudiengängen für Berufstätige. Um Jugendliche mit Ausbildungsabschluss auf die Anforderungen eines Studiums vorzubereiten, sind vorgelagerte und begleitende Einstiegshilfen für die Hoch­

schule anzubieten.

Konkret zielen diese Forderungen auf folgende Maßnahmen ab:

Förderung des Studienzugangs

Hochschulen müssen einen Teil ihrer Studienkapazitäten für Bewerber/-innen ohne Abitur mit Berufserfahrung reservieren.

Wichtig dabei ist, dass die Prüfung die Studienfähigkeit der Bewerber/-innen prüft. Die abgeschlossene Berufsausbildung muss der allgemeinen Hochschulreife im Punkt der Hoch­

schulzugangsberechtigung gleichgestellt werden.

Erhalt des Studienzugangs im Fachbereich Sozialökonomie an der Universität Hamburg (ehemalige HWP)

Weiterhin werden die zuständigen Gremien des DGB aufge­

fordert, die Situation der ehemaligen HWP (Fachbereich Sozi­

alökonomie) zu beobachten und sich hier stärker für den Er­

halt dieser Bildungseinrichtung bzw. dieses Studienganges einzusetzen.

Hochschule

Der DGB fordert eine Harmonisierung der Hochschul­

ausbildung und eine Durchlässigkeit sowie die Ver­

gleichbarkeit der Studiengänge und Abschlüsse zwischen allen Hochschulstandorten. Ein problemloser Wechsel ohne Studi­

enzeitverlust muss möglich sein.

Der DGB fordert eine Anpassung des Hochschulstudiums an die sozialen, wirtschaftlichen sowie individuellen Lebensreali­

täten von Studierenden bzw. Studierwilligen. Sie fordert daher eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Ermöglichung des Teilzeitstudiums in allen Studiengängen.

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Der DGB unterstützt den Aufbau eines Europäischen Hoch­

schulraums mit dem Ziel, die Mobilität zu verbessern. Jedoch haben die Reformen im Zuge des Bologna-Prozesses leider wenig zur Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre beigetragen. Stattdessen erschweren die neuen Studienst­

rukturen den Studienortwechsel und führen zu einem Anstieg der Abbrecher/-innenquote; Auslandsaufenthalte und Praktika werden erschwert. Außerdem erhöhen die Reformen die Be­

lastung für das Personal und die Studierenden.

Um ein Scheitern der Reform zu vermeiden, fordert der DGB einen Kurswechsel bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses.

Es muss der Grundsatz gelten: Qualität geht vor Tempo. Wir brauchen die sorgfältige Umsetzung einer Reform, die die Qualität des Studiums und der Lehre nachhaltig verbessert.

Kostenfreie Bildung

Für den DGB ist Bildung keine Ware, sondern ein Men­

schenrecht. Bildung dient nicht nur dazu, für die Wirtschaft verwertbare Kompetenzen zu erlangen, sondern auch um kri­

tisches Denken zu entwickeln. Bildung soll der Entwicklung dienen, um persönliche Lebenskonzepte zu verwirklichen. Von den Lernenden zu begleichende Kosten und Gebühren für Bildung verhindern gleiche Chancen auf Bildung für alle.

Bildung muss über die gesamte Bildungsbiografie für alle kos­

tenlos sein. Deshalb fordert der DGB die Abschaffung von Bildungsgebühren und –kosten in jeglicher Form, ebenso Rückmelde- und Verwaltungsgebühren aller Art, die lediglich als versteckte Studiengebühren fungieren. Außerdem fordert der DGB eine elternunabhängige bedarfsdeckende Förderung für Ausbildung und Studium im In- und Ausland, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

In diesem Kontext möge der DGB sich bei der Bundesregie­

rung bzw. den Landesregierungen dafür einsetzen, dass es an Schulen eine kostenlose Schulspeisung gibt. Hierbei soll auch auf den Gesundheitscharakter geachtet werden. Die zustän­

digen Gremien des DGB mögen sich zudem dafür einsetzen, dass an Schulen gesunde und ausgewogene Ernährung in Theorie und Praxis im Unterricht vermittelt wird. Wünschens­

wert ist die Einbindung der Eltern in diesen ernährungsspezifi­

schen Unterricht.

Lebensbegleitendes Lernen

Das lebensbegleitende Lernen wird immer wichtiger. Der DGB soll sich daher dafür einsetzen, dass der Zugang erheblich er­

leichtert wird. Dazu gehören:

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• Gesetze über Bildungsurlaub in allen Bundesländern

• Erweiterung des staatlichen Angebotes zur Weiterbildung

• Anerkennung von Abschlüssen über Ländergrenzen hin­

aus

• Unterstützung und Förderung aller Weiterbildungsmaß­

nahmen bei Bedürftigkeit

• Ausbau der tariflichen Möglichkeiten zur Weiterbildung

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Referenzen

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