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39. Änderung des Satzungsteils "Habilitation"

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2013/2014 – Ausgegeben am 28.11.2013 – 7. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

S A T Z U N G 39. Änderung des Satzungsteils „Habilitation“

Der Senat hat in seiner Sitzung am 21. November 2013 auf Vorschlag des Rektorates beschlossen:

Der Satzungsteil „Habilitation“ (MBl vom 22. Jänner 2004, 10. Stück, Nr. 45 in der Fassung MBl vom 24. November 2009, 5. Stück, Nr. 26) wird wie folgt geändert:

§ 8 Abs. 2 lautet:

(2) Gegen den Bescheid des Rektorats ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig (§ 103 Abs. 9 UG idF BGBl. I Nr. 79/2013).

An § 9 wird folgender Absatz angefügt:

(3) § 8 Abs. 2 in der Fassung Mitteilungsblatt vom 28.11.2013, 7. Stück, Nr. 39 tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

Die Vorsitzende des Senates:

Kucsko-Stadlmayer

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