Papiersinnvollnutzen, Steuererklärungonline machen.
ELSTER.DieelektronischeSteuererklärung.
www.elster.de
PAPIER SINNVOLL NUTZEN
WasistELSTER?
ELSTER–dieelektronischeSteuererklärung–isteinVer- fahren,mitdemSieunteranderemIhreSteuererklärung elektronischüberdasInternetanIhrFinanzamtübermit- telnkönnen.
Mein ELSTERisteinpersonalisierter,barrierefreierund plattformunabhängigerZugangzudenelektronischen DienstenderSteuerverwaltung.HierfüristkeineProgramm
installation,sondernnureineeinmaligeundkostenlose RegistrierungmitIhrerpersönlichenIdentifikationsnum- mererforderlich.WeitereInformationenerhaltenSieunter www.elster.de.
Mit Mein ELSTER können Sie unter anderem folgende Steuererklärungen und Anlagen übermitteln:
· EinkommensteuererklärunginklusiveBelegabruf (vorausgefüllteSteuererklärung)
· AnlageEÜR(Einnahmenüberschussrechnung)
· Gewerbesteuererklärung
· ZerlegungdesGewerbesteuermessbetrags
· Umsatzsteuererklärung
· UmsatzsteuerVoranmeldung
· LohnsteuerAnmeldung
· Lohnsteuerbescheinigung
· Körperschaftsteuererklärung
· Feststellungserklärung
Die Steuererklärung elektronisch abzugeben bietet Ihnen viele Vorteile:
Papierlos
FüreinepapierloseAbgabeisteinekostenloseundeinmali- geRegistrierungunterwww.elster.denotwendig.Sieerhal- teneinELSTERZertifikat,mitdemSieIhreSteuererklärung ohneUnterschriftelektronischversendenkönnen.
Sicher
IhreDatenübertragenSieüberdasInternet.ZumSchutz desSteuergeheimnisseswerdendieSteuerdatenverschlüs- seltandieSteuerverwaltungübermittelt.DieSicherheit derELSTERInfrastrukturwirdregelmäßigzertifiziert (ISO27001Zertifikat).NähereInformationenhierzufinden Sieunterwww.elster.deunter„Sicherheit“.
Schneller
ErsparenSiesichdenAufwand,Papiervordruckezu beschaffen.ErgänzenundändernSiebeiBedarfIhre EingabeneinfachamBildschirm.SosparenSieZeitund schonendieUmwelt.
DurchdenBelegabruf(vorausgefüllteSteuererklärung) könnenSiediedemFinanzamtvorliegendenDatengleich inIhreEinkommensteuererklärungübernehmen.Weitere InformationenhierzuerhaltenSieunterwww.elster.de unter„Benutzergruppen“/„Privatperson“.
IhreEingabenwerdenbereitsvorderÜbermittlungauf Plausibilitätgeprüft.HierdurchvermeidenSieNachfragen IhresFinanzamtsaufgrundfehlenderAngaben.
DurchdieunverbindlicheSteuerberechnungwissenSievor- ab,mitwelchemsteuerlichenErgebnisSierechnenkönnen.
ImGegensatzzumSteuerbescheidinPapierformsehenSie mitdemServiceangebotderelektronischenBescheiddaten- übermittlungeventuelleAbweichungenvonIhrerErklärung direktaufIhremBildschirm.
DieNutzungeinesELSTERZertifikatsistPflichtbeider ÜbermittlungIhrerUnternehmenssteuererklärungen wiez.B.LohnsteuerAnmeldungen,UmsatzsteuerVoran- meldungen,demAntragaufDauerfristverlängerung, AnmeldungderSondervorauszahlungfürArbeitgeber bzw.Unternehmer,oderauchbeiderelektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
HilfezuELSTER
AllgemeineInformationenzuELSTERfindenSieunter www.elster.deunter„Hilfe“.
FürFragenstehtIhnendieHotlineunterderTelefonnum- mer08005235055,perEMailunterhotline@elster.de oderperKontaktformularunterwww.elster.de > Kontakt zurVerfügung.
01/2018
HERAUSGEBER
DieSenatorinfürFinanzenBremen Pressereferat
RudolfHilferdingPlatz1 28195Bremen
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GestaltungbluehouseGmbH,Hannover