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Aktenstück Nr. 52 F

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Academic year: 2022

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AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 52 F

G e m e i n s a m e r B e r i c h t

des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit und des Finanz- ausschusses

betr. Festlegung des Planungszeitraums und des Allgemeinen Planungsvolumens nach den §§ 6 Abs. 2 und 7 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes

Hannover, 24. November 2010

I.

Auftrag

Die 24. Landessynode hatte während ihrer VII. Tagung in der 32. Sitzung am 24. No- vember 2010 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Landeskir- chenamtes betr. Vorschlag zur Festlegung des Planungszeitraums und des Allgemeinen Planungsvolumens nach den §§ 6 Abs. 2 und 7 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes (Ak- tenstück Nr. 52 E) folgenden Beschluss gefasst:

"Das Aktenstück Nr. 52 E sowie die in der Aussprache zum Aktenstück gestellten Anträge werden dem Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit und dem Finanzausschuss zur gemeinsamen Beratung überwiesen."

Damit wurde den Ausschüssen der Antrag des Synodalen Dr. Schröder mit folgendem Wortlaut überwiesen:

"Im Rahmen der durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes notwendig gewordenen Anpassung der Finanzausgleichsverordnung (FAVO) soll geprüft wer- den, ob auch die dort definierte Bezugnahme in § 1 Abs. 3 FAVO hinsichtlich des Regionalfaktors aktualisiert werden müsste.

Es wird angeregt, in § 1 Abs. 3 FAVO auf die Änderung des Niedersächsischen Landesraumordnungsprogrammes vom 8. Mai 2008 Bezug zu nehmen.

Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirch- licher Arbeit werden um Überprüfung und entsprechende Anpassung gebeten."

II.

Beratungsgang

Die Ausschüsse haben das Aktenstück Nr. 52 E beraten. Die Vorschläge des Landeskir- chenamtes greifen die Anregung des Landessynodalausschusses und der beiden Aus- schüsse auf, die Einsparungsrate für die Kirchenkreise im nächsten Planungszeitraum auf 1% jährlich festzusetzen.

(2)

AKTENSTÜCK NR. 52 F SEITE 2

Des Weiteren haben die Ausschüsse den Antrag des Synodalen Dr. Schröder beraten. Als Ergebnis wird festgehalten, dass die Wahl des Stichtages eine bewusste Entscheidung der 23. Landessynode war. Eine fortlaufende Anpassung an das Landesraumordnungspro- gramm hätte möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf einzelne Planungsbereiche.

Der Regionalfaktor ist bereits jetzt insoweit dynamisiert, als Veränderungen in den Ein- wohnerzahlen der Mittel- und Oberzentren in die Zuweisungskriterien eingehen. Eine wei- tergehende Dynamisierung würde einen Systemwechsel bedeuten und die Verlässlichkeit der Ausgangsdaten für die Planungsbereiche in Frage stellen. Bei der nächsten Evaluation des Finanzausgleichsgesetzes sollte dieser Stichtag allerdings überprüft werden.

III.

Vorschlag zur Festlegung des Planungszeitraums und des Allgemeinen Planungsvolumens

Der Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit und der Finanzausschuss stellen folgende Anträge:

Die Landessynode wolle beschließen:

1. Die Landessynode nimmt den Bericht des Landeskirchenamtes betr. Vorschlag zur Festlegung des Planungszeitraums und des Allgemeinen Planungsvolu- mens nach den §§ 6 Abs. 2 und 7 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes (Aktenstück Nr. 52 E) zustimmend zur Kenntnis.

2. Das Landeskirchenamt wird gebeten, bei der nächsten Evaluation des Finanz- ausgleichsgesetzes zu prüfen, ob der Stichtag für den Bezug auf das Landes- raumordnungsprogramm aktualisiert werden soll.

3. Die Landessynode setzt nach § 6 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes den nächsten Planungszeitraum für vier Jahre von 2013 bis 2016 fest.

4. Unbeschadet der Beschlussfassung der Landessynode über das Allgemeine Zuweisungsvolumen bei den jeweiligen Haushaltsberatungen (§§ 2 Abs. 3 Nr. 1, 7 Abs. 3 und 9 des Finanzausgleichsgesetzes) setzt die Landessynode das Allgemeine Planungsvolumen für den Planungszeitraum nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des FAG wie folgt fest:

- für das Haushaltsjahr 2013 218,07 Mio. Euro - für das Haushaltsjahr 2014 215,87 Mio. Euro - für das Haushaltsjahr 2015 213,67 Mio. Euro - für das Haushaltsjahr 2016 211,46 Mio. Euro.

Dr. Hasselhorn Tödter

Vorsitzender Vorsitzender

Ausschuss für Schwerpunkte Finanzausschuss

und Planung kirchlicher Arbeit

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