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Aktenstück Nr. 57

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AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 57

B e r i c h t

des Finanzausschusses

betr. Höhe des Verwaltungskostenanteils an den Beihilfekosten

Deutsch Evern, 27. April 2010

I.

Die 24. Landessynode hatte während ihrer V. Tagung in der 23. Sitzung am 27. Novem- ber 2009 im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Bericht des Finanzausschus- ses betr. 1. Nachtragshaushaltsplan der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hanno- vers (Aktenstücke Nr. 20 B, Nr. 20 C, und Nr. 20 D) auf Antrag des Ausschusses be- schlossen, folgenden Antrag des Synodalen Bohlen an den Finanzausschuss zur Beratung zu überweisen:

"Der Finanzausschuss wird gebeten zu prüfen, wie hoch der Verwaltungskosten- anteil an den Beihilfekosten ist und zu welchen Bedingungen eine Abwicklung der Beihilfeangelegenheiten beim niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) möglich wäre."

(Beschlusssammlung der V. Tagung Nr. 1.4 A 2)

II.

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 8. April 2010 mit dem Antrag befasst.

Es sollte geprüft werden, ob eine kostengünstigere Beihilfebearbeitung durch Dritte mög- lich ist.

Die Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse (NKVK) bearbeitet die Beihilfeanträge für alle öffentlich-rechtlich Beschäftigten und die Versorgungsempfänger der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers. Für die aktiven Beschäftigten und die Versor- gungsempfänger wurde bis Ende des Jahres 2009 eine Verwaltungskostenpauschale sei- tens der NKVK erhoben. Diese betrug für den Bereich der hannoverschen Landeskirche rd. 262 000 Euro, bei 9 439 bearbeiteten Fällen. Ab dem 1. Januar 2010 wird diese

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AKTENSTÜCK NR. 57 SEITE 2

Pauschale nicht mehr erhoben, die entstehenden Kosten werden durch den Versorgungs- kassenbeitrag der hannoverschen Landeskirche an die NKVK abgedeckt.

Rein theoretisch wäre damit eine Bearbeitung durch Dritte für die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers jetzt teurer. Es bleibt aber die berechtigte Frage, ob Dritte (z. B. das niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung – NLBV – jetzt die Abteilung 4 der Oberfinanzdirektion Hannover) die Leistung der NKVK günstiger sicher- stellen können.

Die Vertreter des Landeskirchenamtes im Vorstand der NKVK berichteten, dass der Vorstand der NKVK sich in naher Zukunft mit dieser Frage befassen wird und dann gemeinsam mit dem Verwaltungsrat der NKVK die Vor- und Nachteile der Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten im Hause der NKVK bzw. Alternativen dazu abwägen wird.

Der Finanzausschuss hat zu diesem Vorgang keine weitergehenden Empfehlungen ge- troffen.

III.

Der Finanzausschuss stellt folgenden Antrag:

Die Landessynode wolle beschließen:

Die Landessynode nimmt den Bericht des Finanzausschusses betr. Höhe des Verwaltungskostenanteils an den Beihilfekosten (Aktenstück Nr. 57) zur Kenntnis.

Tödter

Vorsitzender

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