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Interpellation Christian Meidinger betreffend Alternative Velo-route durch die Langen Erlen

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Sitzung des Einwohnerrats vom 24. August 2016

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.666.02

Interpellation Christian Meidinger betreffend Alternative Velo- route durch die Langen Erlen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Wie der Interpellant richtig feststellt, werden infolge der Bauarbeiten in der Nebenfahr- bahn der Aeusseren Baselstrasse mit der erforderlichen Sperrung für Velofahrende alternative Umfahrungsrouten angeboten. Aus nachvollziehbaren Gründen muss dabei beachtet werden, dass für die Velofahrenden diese alternativen Veloumleitungen mög- lichst kurz sind und zur Not auch über Mergelwege geführt werden können, wenn die- se genügend breit sind. Die gegenwärtig angebotene Umleitungsstrecke wurde durch das Tiefbauamt, die Gemeinde und die Kantonspolizei (KAPO) definiert und die Signa- lisation in Auftrag gegeben. Eine neuerliche Überprüfung dieser Signalisation hat er- geben, dass bei der aktuellen Umfahrungssituation zwei bestehende Signale fälschli- cherweise nicht entsprechend der Umleitungssituation abgedeckt wurden. Dies wurde mittlerweile korrigiert.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wer hatte die Idee, die bewährte Ordnung für die Langen Erlen aufzuheben und Velorouten über Schotterstrassen anzubieten?

Die bewährte Ordnung zum Befahren von nur geteerten Wegen wird nur temporär auf speziell signalisierten Velorouten aufgehoben. Auf allen übrigen Mergelwegen gelten die bestehenden Signale. Die Prüfung der Velorouten erfolgte durch die KAPO und das Tiefbauamt in Absprache mit der Gemeinde Riehen.

2. Da die herkömmliche Signalisation nicht abgedeckt worden ist, entsteht eine rechtsungenügende Lage.

Wie bereits oben erwähnt, wurden in der gegenwärtig gültigen Umleitungssignalisie- rung zwei bestehende Signale nicht abgedeckt. Dies wurde in der Zwischenzeit korri- giert. Durch die bereinigte Signalisierung besteht keine rechtsungültige Lage mehr.

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Seite 2 3. Ist es den Behörden klar, dass sich Fussgänger mit Kleinkindern, Hunde etc. auf einer Schotterstrasse erschrecken, sollten diese plötzlich von Velofahrern kon- frontiert werden?

Wie überall ist auch in dieser Situation eine gegenseitige Rücksichtnahme von Velo- fahrenden und zu Fuss Gehenden gefordert. „Mir kömme anenand verby“ war vor ei- nigen Jahren der Slogan bei gemeinsamer Nutzung der Fahrbahn durch Velos und Fussgänger. Das Abbremsen der Velofahrenden mit evtl. Klingeln und das Freima- chen des Wegs durch die zu Fuss Gehenden sollte selbstverständlich sein. Dies sollte auch für diese temporäre gemeinsame Nutzung der kurzen Mergelwegabschnitte möglich sein.

4. Warum können Velofahrer die Baustelle nicht auf den vorhandenen Teerstrassen in den Langen Erlen umfahren?

Die Umwege über nur geteerte Wege würden unverhältnismässig gross und sind für Velofahrende, wenn kürzere Alternativen vorliegen, nicht nachvollziehbar. Wenn kür- zere Umleitungsangebote über genügend breite Mergelwege möglich sind, ist es na- heliegend, dass diese als Umleitung auch ausgeschildert werden.

5. Diese prov. Velorouten sind sofort aufzuheben, bevor Unfälle passieren und die ungenügende Signalisation den Betroffenen nicht zum Recht verhelfen mag.

Die Umfahrungsrouten wurden durch die zuständigen Behörden überprüft und als nicht unverhältnismässig gefährlich beurteilt. Bisher sind auch keinerlei Meldungen von gefährlichen Situationen beim Kanton oder der Gemeinde eingegangen.

Riehen, 23. August 2016

Gemeinderat Riehen

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