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Übergangsbestimmungen für den neuen Masterstudienplan „Technische Chemie“ (2017)

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Übergangsbestimmungen für den neuen

Masterstudienplan „Technische Chemie“ (2017)

Alle Studierende mit Zulassung zum Master Technische Chemie vor dem WS 2017/18 können das Modul „Fortgeschrittene Anorganische

Chemie“ durch die positive Absolvierung der Vorlesungen

Metallorganische Chemie (3 ECTS) und Koordinationschemie (3 ECTS) abschließen.

Die Vorlesung Verfahren zur Herstellung ausgewählter

Bioraffinerieprodukte (3 ECTS) wird als äquivalent zur Vorlesung Stoffliche Biomassenutzung (3 ECTS) anerkannt.

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