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Dienstanweisung „Fahndung an Schulen“

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Academic year: 2022

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Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt Dienstanweisung „Fahndung an Schulen“

In unregelmäßigen Abständen führt die Ansprechstelle Kinderpornografie des Landeskrimi- nalamtes Bremen in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle Kinderpornografie des Bundes- kriminalamtes Wiesbaden sowie den Landeskriminalämtern der anderen Bundesländer so- genannte Schulfahndungen durch. Diesen gehen bestimmte konkrete Ermittlungsverfahren voraus.

Ziel dieser Schulfahndungen ist es, Opfer von sexuellem Missbrauch zur Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie zu identifizieren und dadurch einen möglichen noch an- dauernden sexuellen Missbrauch eines Kindes bzw. Jugendlichen zu beenden. Gleichfalls dient sie der Ermittlung des Täters.

Als federführende/koordinierende Dienststelle bittet das Landeskriminalamt Bremen alle Schulen in Bremerhaven im Rahmen der Amtshilfe um Umsetzung der Schulfahndung.

Den Schulen werden unverfängliche Bilder der Opfer über eine Plattform im Magistrats- Verwaltungsnetzwerk zur Verfügung gestellt. Diese Bilder dürfen nicht an die Öffentlichkeit gelangen, da es sich dabei um hochsensible Daten handelt, um die Opfer nicht zu stigmati- sieren oder zu gefährden. Eine Einhaltung der folgenden Regelung ist daher unbedingt ge- boten:

1. Nur die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie im Vertretungsfall deren Stellvertreter hat Zugriff auf die betreffenden Bilddateien. Sie oder er sind für die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen verantwortlich.

2. Innerhalb eines Zeitraums von 3-4 Wochen zeigen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie im Vertretungsfall deren Stellvertreter die Bilddateien dem gesamten Lehrerkollegium der Schule auf der Plattform. Dieses sollte entweder im Dienstzimmer der Schulleiterin bzw.

des Schulleiters oder in einem anderen geeigneten Raum erfolgen.

3. Die Bilddateien dürfen nur auf einem Netzrechner der Bildungsbehörde von der Schulleite- rin oder dem Schulleiter sowie im Vertretungsfall von deren Stellvertreter geöffnet werden.

Die Bilddateien dürfen weder ausgedruckt noch auf einem anderen Gerät (externer Daten- speicher, privater PC, Cloud etc.) gespeichert werden.

4. Ein Zugänglichmachen der Bilddateien an den Schulen ist ausschließlich für folgenden Personenkreis gestattet: gesamtes Lehrerkollegium, einschließlich den auf absehbare Zeit (1 bis 2 Wochen) urlaubs- oder krankheitsbedingt abwesenden Kollegen, den Schulsekträterin- nen oder Schulsekretären, den Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeitern sowie den pädagogischen Fachkräften. Das Zugänglichmachen für weitere Personen ist ausdrücklich untersagt.

5. Weitere Hinweise des Landeskriminalamtes, die den Bilddateien beigefügt werden, sind unbedingt einzuhalten.

6. Eine Rückmeldung ist unbedingt erforderlich. Diese sollte schnellstmöglich, spätestens aber bis zum Ende der Maßnahmen bei der Ansprechstelle Kinderpornografie des Landes- kriminalamtes Bremen eingegangen sein.

7. Besteht eine Vermutung oder ein Verdacht, um welches Kind es sich handelt oder kann gar ein Kind sicher identifiziert werden, ist unverzüglich zur Ansprechstelle Kinderpornografie beim Landeskriminalamt Bremen (K 32, Tel.: 0421/362-19120, -3832), Kontakt aufzunehmen

(2)

und telefonisch eine Rückmeldung zu geben. Auch eine Fehlanzeige ist erforderlich Das Er- gebnis der telefonischen Rückmeldung ist auf anliegendem Formblatt zu notieren. Zur Do- kumentation ist dieses Formblatt in der Schule abzulegen.

8. Eine Kontaktaufnahme mit dem (möglichen) Opfer und/oder dessen Eltern durch die Schulleiterin oder dem Schulleiter hat zu unterbleiben. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen in einem solchen Fall trifft ausschließlich das Landeskriminalamt Bremen

(3)

Rückmeldung zu Fahndungsbild-Nr.

Die___________________________(Schule) meldet telefonisch am ______________zu Ihrer Anfrage:

Fehlanzeige.

Es besteht die Vermutung, dass das Kind unserer Schülerschaft angehört.

Wir sind sicher, dass das Kind unserer Schülerschaft angehört.

Bremerhaven, den ______________________

_______________________________________

Unterschrift Schulleitung

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