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Verfügung Nr. 13/2017 Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG),Verfahren für das Schuljahr 2016/17

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Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung . Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

Schulleitungen und Schulsekretariate der Schulen des Sekundarbereichs II im Lande Bremen

Förderzentren

226 - Louis-Seegelken-Str. 130 253 - Anne-Frank-Schule

Wurster Str. 387 in Bremerhaven

Auskunft erteilt Herr Meier

Zimmer 202, Emil-Waldmann-Str. 3 T 0421 361 41 71

F 0421 496 41 71 E-Mail

rolf.meier@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 120-12-10/11

Bremen, den 26. Januar 2017

Verfügung Nr. 13/2017

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG);

hier: Verfahren für das Schuljahr 2016/2017 Meine Verfügung vom 6. Juli 2016, Nr. 44/2016

Unter Bezugnahme auf mein oben genanntes Schreiben teile ich Ihnen mit, dass die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Förderungsanträgen nach dem BAföG für Schülerinnen und Schüler seit dem 1. Januar 2017 dem Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Bremen übertragen wurde. Die Anträge sind ab sofort einzureichen beim

Studentenwerk Bremen

-Amt für Ausbildungsförderung- Bibliothekstraße 3

28359 Bremen

Eine persönliche Beratung ist zu den Sprechzeiten

montags von 10:00 bis 13:00 Uhr und mittwochs von 14:00 bis 17:30 Uhr möglich.

Die Telefonnummern der zuständigen Sachbearbeiter/Innen und die telefonischen Beratungszeiten können der Homepage http://www.stw-bremen.de/de/baf%C3%B6g entnommen werden.

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Anträge für Bremerhaven sind einzureichen unter der Anschrift:

Studentenwerk Bremen -Außenstelle Bremerhaven- Schifferstraße 48

27568 Bremerhaven.

Die Sprechzeiten in der Außenstelle Bremerhaven sind dienstags und donnerstags jeweils von 9:00 bis 13:00 Uhr.

Ich bitte, alle Schülerinnen und Schülern über Neuregelung zu informieren.

Im Auftrag gez. Meier

Anlage

Referenzen

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