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Erfahrungen aus der Beratung

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Academic year: 2022

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Die DSGVO und die Schweiz:

Erfahrungen aus der Beratung

Zwischenbilanz zur DSGVO • UFL, Triesen • 17. Dezember 2019 David Vasella

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17. Dezember 2019 • David Vasella 2

Themenübersicht

2

Einfluss der DSGVO auf die Beratung

Rolle des externen Beraters

1

Ausblick

3

(3)

Rolle des externen Beraters

(4)

17. Dezember 2019 • David Vasella

Zunahme des Beratungsvolumens

-2016 punktuell projektbezogene Beratung, vereinzelt Anfragen des EDÖB

2017 erste Implementierungsprojekte

2019 Fortdauer von Implementierungsprojekten, Beginn DSG-

Implementierung Zunahme projektbezogener Anfragen

?

2020

erwartet: Zunahme der DSG-Implementierung, weiterhin hohes Aufkommen projektbezogener Anfragen

4

Implementierungsprojekte, 2018 last-minute-Aktionen

(5)

Besondere Anforderungen an das Management rechtlicher Risiken (1/2)

– umfassender Anwendungsbereich des Datenschutzrechts – hoher operativer Impact

– Ansatz: risiko- und prinzipienbasiert, trotzdem hoher Detaillierungsgrad – unklare, mehrdeutige und widersprüchliche Regelungen

– gewisse Lebensfremdheit mancher Regelungen – trotz Vereinheitlichung Rechtszersplitterung

– DSGVO

– Entwurf e-Privacy-VO – Umsetzungsrecht – DSG und E-DSG – Sektorrecht

– Überschneidungen mit angrenzenden Gebieten wie dem UWG

(6)

17. Dezember 2019 • David Vasella 6

Besondere Anforderungen an das Management rechtlicher Risiken (2/2)

– hohes Tempo der Rechtsentwicklung

– DSGVO: Entscheide und Leitlinien der Behörden – Beratung des E-DSG

– Politische Vorstösse im Umfeld des DSG (Bsp. Gesundheitsdaten) – Sektorrecht

– hohe Sanktionsdrohungen

– hohe Komplexität digitaler Projekte

– rascher Aufbau interner Prozesse und Ressourcen

– gestiegenes Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Stakeholder – höhere Reputationsrisiken

(7)

Gestiegene Erwartungen an externe Berater

– starke Reduktion der Komplexität in der Beratung

– Bereitschaft, Stellung zu beziehen und Risiken mitzutragen

– Fähigkeit, Rechtsrisiken unternehmensspezifisch aufzubereiten – besondere Nähe zum Business der Klienten

– Zusammenarbeit mit Projektteams

– hohe Anforderungen an laufend aktualisiertes Knowhow, auch betr. ausländisches Recht – Bereitschaft, beim Aufbau internen Knowhows mitzuwirken

– Erwartung eines kanzleiübergreifend einheitlichen Beratungsansatzes

– grosse Verfügbarkeit und Bereitschaft, Kapazitäten rasch bereitzustellen und abzuziehen

(8)

Einfluss der DSGVO auf die Beratung

8

(9)

Beratungsgegenstand

– DSGVO als beherrschendes Thema – Abklärungen im Binnenverhältnis:

DSGVO als Benchmark, Sanity Check und Rückfallposition

DSGVO

DSG

andere

(10)

17. Dezember 2019 • David Vasella 10

Ursachen (1/2)

– faktisch: kaum eine Diskussion im Bereich Datenschutz ohne Rückgriff auf die DSGVO und die europäische Literatur und Rechtsprechung :

– Dominanz des Themas DSGVO in der Beratung und den Unternehmen

– Aktivität bestimmter Aufsichtsbehörden (v.a. Deutschland, weniger auch UK) und der Gerichte – mangelnde Literatur und Rechtsprechung in der Schweiz

– Implementierung bei Unternehmen: DSGVO zwingend oder best practice (mit Abstrichen)

(11)

Ursachen (1/2)

– rechtlich: Auslegung des E-DSG analog zur DSGVO?

Botschaft E-DSG: «Die dritte Leitlinie besteht in der Modernisierung der Terminologie,

insbesondere um die Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union zu verbessern. […] Der E- DSG sieht vor, den Begriff «Inhaber der Datensammlung» durch «Verantwortlicher» zu ersetzen, damit die gleiche Terminologie wie im E-SEV 108 (Art. 2 Bst. d), in der Richtlinie (EU) 2016/680 (Art. 3 Ziff. 8) und in der Verordnung (EU) 2016/679 (Art. 4 Ziff. 7) verwendet wird.»

Aber:

Völkerrechtskonforme Auslegung entlang der ERK 108 und Koordination von ERK 108 und DSGVO Aufrechterhaltung der Adäquanz

Voten in der Beratung: Anlehnung an die DSGVO (NR Jauslin: «Die vorliegende Fahne liegt sehr nahe an der DSGVO. […] Die Kommission soll alles dazu beitragen, dass wir ein fortschrittliches, an der DSGVO anlehnendes Gesetz haben […]»)

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Ausblick

12

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Ausblick

– anhaltend hohes Arbeitsaufkommen

– bleibend höhere Bedeutung des Datenschutzrechts

– Rechtsrisiken werden laufend klarer wahrnehmbar (Bsp.: Bussenrisiko bei mangelndem Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung?)

– fortschreitende Digitalisierung

– Trend von der Projektarbeit zur traditionelleren Beratungstätigkeit?

– weiterhin steigende Bedeutung des Datenschutzes in anderen Beratungsgebieten – Datenschutzrechtliche Verfahren in der Schweiz: Zunahme wahrscheinlich

– Datenschutz als Waffe in anderen Auseinandersetzungen: Zunahme wahrscheinlich

– besonders bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen?

– B2B: Datenschutz als Druckmittel?

(14)

Vielen Dank.

RA Dr. David Vasella, CIPP/E david.vasella@walderwyss.com +41 58 658 52 87

www.walderwyss.com

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