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Beck, Jasmin; Johler, Mirella Maria (2021): Frische Perspektiven auf die liechtensteinische Verfassung. NACHGEFRAGT. Liechtenstein-Institut, Gamprin-Bendern.

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Academic year: 2022

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LIECHTENSTEIN-INSTITUT

NACHGEFRAGT

November 2021

diesem Blickwinkel ist mir aufgefal- len, dass das Notstandsrecht bisher eher unterbeleuchtet geblieben ist.

Daher war die Einladung zur Mitwir- kung an der Festschrift eine willkom- mene Gelegenheit, sich mit dem Not- standsrecht zu beschäftigen.

Und warum haben Sie sich gerade für diesen Aspekt entschieden?

Mirella Johler: Akute und aktuel- le Krisen wie die Corona-Pandemie Was hat Sie persönlich dazu bewo-

gen, sich wissenschaftlich mit einem bestimmten Aspekt der liechtenstei- nischen Verfassung auseinanderzu- setzen?

Jasmin Beck: Bei dem Forschungs- projekt, an dem ich aktuell mitarbei- te («Correcting Inequality through Law») ist es unvermeidlich, sich al- lerhand Fragen zu Gleichheit und Diskriminierung zu stellen. Dabei blende ich natürlich die Beobachtun- gen, die ich in Liechtenstein mache, nicht aus. Und so kam es auch, dass ich mich fragte, wie die Gerichte in Liechtenstein «Gleichheit» verstehen und in welchem Verhältnis dieses Gleichheitsverständnis zu den ge- sellschaftlichen Problemen steht.

Mirella Johler: Das Jubiläum «100 Jahre Verfassung» war ein guter An- lass, sich mit aktuellen Fragen ausei- nanderzusetzen, die gleichsam eine historische Tragweite haben. Unter

Frische Perspektiven auf die liechtensteinische Verfassung

Band 62 der «Liechtenstein – Politische Schriften» widmet sich anläss- lich des Jubiläums «100 Jahre Verfassung» der Entwicklung und den Funktionen der liechtensteinischen Verfassung von 1921. Der Band versammelt Beiträge von dreizehn Autorinnen und Autoren. Im vorlie- genden «Nachgefragt» kommen die beiden jüngsten Autorinnen – Jasmin Beck und Mirella Maria Johler – zu Wort und präsentieren Einblicke in ihre Arbeiten für den Sammelband.

Hilmar Hoch/Christina Neier/

Patricia M. Schiess Rütimann (Hrsg.):

100 Jahre liechtensteinische Verfassung. Funktionen, Entwick- lung und Verhältnis zu Europa Gamprin-Bendern 2021, 350 S.

www.verlag-lag.li

Thomas Müller/Mirella Maria Joh- ler: Die Notstandsverfassung im Rechtsvergleich, S. 119 ff.

Jasmin Beck: Was es bedeutet, gleich zu sein. Staatsgerichtliche Rechtsprechung, menschenrecht- liche Verpflichtungen und rechts- politische Handlungsfelder für ein Liechtenstein der Gleichberechti- gung und Nichtdiskriminierung, S. 215 ff.

Mit «Nachgefragt» präsentiert das Liech- tenstein-Institut Interviews zu aktuellen Themen. Die Interviews nehmen Bezug auf Vorträge oder Publikationen des Liechten- stein-Instituts und liefern dabei wichtige Hin- tergrundinformationen.

Ansicht der oberen Frontseite des Regierungsgebäudes, wo sich unterhalb des Staatswappens die Personifikationen von «Justiz»

und «Verwaltung» dargestellt finden, mit Schloss Vaduz im Hintergrund. (Foto: Daniel Ospelt)

Zu diesem Buch

Die Verfassung Liechtensteins feierte am 5. Oktober 2021 ihren hun- dertsten Geburtstag. In diesem Sammelband würdigen dreizehn Autorinnen und Autoren aus Rechtswissenschaft und Praxis die Ent- wicklung der Verfassung, ihre verschiedenen Funktionen sowie ihr Verhältnis zu Europa.

Die Beiträge befassen sich mit den Funktionen und Grundwerten der Verfassung. Thematisiert werden zudem verschiedene Aspekte der drei Staatsgewalten, der politischen Rechte sowie der Notstandsver- fassung Liechtensteins. Breiten Raum nehmen die Einflüsse durch das Recht des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention ein. Viele der Analysen der liechtensteini- schen Verfassung bedienen sich der Rechtsvergleichung als zentrale Methode der Verfassungsinterpretation.

ISBN 978-3-7211-1100-2

LIECHTENSTEIN

POLITISCHE SCHRIFTEN

n100 Jahre liechtensteinische Verfassung Hilmar Hoch, Christina Neier, Patricia M. Schiess Rütimann (Hrsg.)

100 Jahre liechtensteinische Verfassung

Funktionen, Entwicklung und Verhältnis zu Europa Band 62

LPS

Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft 62

RB = 23 mm Umschlag_LPS 62_R23_P323_druck.qxp_2020 29.10.21 10:16 Seite 1

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Frische Perspektiven auf die liechtensteinische Verfassung 2

Die Beobachtungen der interna- tionalen Gremien, die sich verschie- dene Aspekte des Menschenrechts- schutzes in Liechtenstein anschauen, liefern inhaltlich eine interessante Grundlage.

Mirella Johler: Die Anfänge des Not- standsrechts reichen in die Antike zurück: Bei Gefahr für die äussere Sicherheit der römischen Republik wurde ein «Diktator» dazu berufen, die Sicherheit der Republik wie- derherzustellen. Waren die Sicher- heit und die öffentliche Ordnung wieder herge- stellt, musste der «Dik- tator» abtreten. Diese historische Urform des Notstandsrechtes gibt uns auch heute eine Orientierung: In moder- nen demokratischen Gesellschaf- ten sollten Notstandsmassnahmen einer zeitlichen und inhaltlichen Beschränkung unterliegen. Ohne derartige Beschränkungen birgt das Notstandsrecht (erhebliches) Missbrauchspotenzial – wie etwa das Beispiel der Weimarer Republik zeigt.

Wo liegen aus Ihrer Sicht die Felder, auf denen sich künftig die Verfassung weiterentwickeln bzw. wandeln wird?

Jasmin Beck: Ich weiss zu wenig über die anderen Bereiche der Ver- fassung, um vorherzusehen, wo sie sich weiterentwickeln wird. Ich kann nur sagen, wo ich persönlich Poten- zial sehe – nämlich beim Stichwort Nachhaltigkeit.

In Liechtenstein beschäftigen wir uns nicht gerne mit unangenehmen Themen. Aber gewisse Fragen wer- den wir uns unweigerlich stellen müssen. Einige davon in Bezug auf Art. 31 der Landesverfassung, ande- re in Bezug auf den Schutz der Wäl- der und der Artenvielfalt.

In Liechtenstein wird oft die «Le- bensqualität» gelobt. Ich glaube, damit ist neben Frieden und Rechts- staatlichkeit vor allem der Erho- lungsraum Natur gemeint. Diesen halten wir fast schon für selbstver- ständlich, obwohl die Artenvielfalt in den vergangenen Jahrzehnten enorm Schaden genommen hat und natürliche Lebensräume zunehmend bedroht sind, weil die Urbanisierung ziemlich planlos vor sich hin schrei- tet. Vom ökologischen Fussabdruck nen Berufsgruppen. Da müsste man

meines Erachtens endlich einmal ge- hörig über die Gesetze, anstatt wei- ter zu predigen, wie gut es uns allen hier in Liechtenstein doch gehe.

Was unterscheidet aus Ihrer Sicht das Arbeiten an/mit der liechten- steinischen Verfassung von anderem wissenschaftlichen Arbeiten mit juristischen Texten/Erlassen?

Mirella Johler: Bei der Beschäftigung mit dem liechtensteinischen (Verfas- sungs-)Recht spielt die Rechtsver- gleichung eine beson-

ders grosse Rolle, weil die Urheber der liechten- steinischen Verfassung von den Rechtentwick- lungen in den Nachbar- staaten inspiriert wur- den, gleichzeitig aber

auch eigenständige Entscheidungen trafen.

Dieses internationale Denken ist eine doppelte Bereicherung, weil man im Ergebnis beide Rechtsord- nungen – die eigene und die fremde – besser versteht.

Wie lässt sich Ihr Beitrag in LPS 62 und wie lassen sich dessen Erkennt- nisse in wenigen Sätzen zusammen- fassen?

Jasmin Beck: Der Staatsgerichtshof überlässt die Entscheidung, wer in Liechtenstein inwiefern gleichbe- rechtigt ist, weitestgehend dem Ge-

setzgeber. Ausnahme bilden die völkerrecht- lichen Verpflichtungen Liechtensteins. Wenn wir in Liechtenstein also Ungleichheiten wahr- nehmen, die wir für nicht gerechtfertigt halten, ist der direkteste Weg der zum Gesetz- geber. Hört sich logisch an, ist aber nicht in allen Ländern und nicht in allen Rechtsfragen so. Vor allem weil es ja der Gesetzgeber war, der diese Gesetze geschaffen hat.

Da ein Gesetz aber nicht einfach so vom Himmel fällt, sondern von Men- schen wie du und ich gemacht und abgeändert wird, braucht es mehr demokratischen, gesellschaftlichen Diskurs. Idealerweise mithilfe von staatlichen Strukturen, die die demo- kratische Mitwirkung vereinfachen und die «gleiche» Mitwirkung aller Einwohnerinnen und Einwohner er- möglichen.

zeigen uns, dass wir alle rechtlichen Instrumente demokratischer Rechts- ordnungen bestmöglich verstehen (und notfalls anwenden) müssen, um unerwartet auftretende Krisen bewältigen zu können. Krisenmass- nahmen sind nicht per se «dikta- torisch» oder «undemokratisch».

Daher wollte ich mich mit dem Not- standsrecht beschäftigen.

Hätte es für Sie noch andere, unter- suchenswerte Aspekte gegeben, die Sie aber zurückstellen mussten?

Jasmin Beck: Ganz viele! Die ur- sprüngliche Version des Beitrags war doppelt so lange und beinhal- tete noch gar nicht alles, was noch dazugehören würde. Zur Geschichte der rechtlichen und zur faktischen Gleichheit von Mann und Frau heute sowie zur Gleichstellung von homo- sexuellen Paaren und deren Kindern hatte ich Exkurse geschrieben, die aus Platzgründen nicht Teil des Bei- trags wurden.

Es ist ja grundsätzlich immer al- les miteinander verbunden. «Gleich- heit» ist noch einmal speziell, weil das Konzept nicht klar abgegrenzt ist. Es erstreckt sich über alle Be- reiche des Lebens: Keine zwei Men- schen sind jemals völlig gleich. Man ist immer nur im Hinblick auf eine bestimmte Sache – und das kann wirklich alles sein – gleichberechtigt.

Klassische Beispiele sind Besteue- rung, Bildungschancen, Lohn oder der Schutz des Familien-

lebens. Mit jedem dieser Aspekte allein kann man Bibliotheken füllen.

Wie man an diesen Beispielen schon merkt, bedeutet «gleich» auch nicht immer das Glei-

che, manchmal meint man absolute Gleichheit, meistens aber relative Gleichheit. Aber das ist nochmal ein anderes Thema.

Konkret fehlen nun im Beitrag die sehr wichtigen Themen Religion und soziale Absicherung. Zu Letzte- rem hat die ebenfalls im Jubiläums- jahr erschienene Arbeit zu Armut in Liechtenstein von Lisa Hermann einen sehr wertvollen Beitrag geleis- tet, indem sie die Bezüge zwischen Geschlecht, Alter und unbezahlter Care-Arbeit in Liechtenstein noch einmal aufgezeigt hat. Dazu kommen die Unterschiede in der sozialen Ab- sicherung zwischen den verschiede-

«Dieses internationale

Denken ist eine doppelte Bereicherung.»

Mirella Johler

«Keine zwei Menschen sind

jemals völlig gleich.»

Jasmin Beck

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Frische Perspektiven auf die liechtensteinische Verfassung 3

IMPRESSUM

Das Interview führte Emanuel Schädler (emanuel.schaedler@liechtenstein-institut.li) als Leiter des Verlages der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft e.V.

Die Verantwortung für die einzelnen Aussagen liegt im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit bei der jeweils befragten Autorin.

Zitiervorschlag: Jasmin Beck/Mirella Maria Joh- ler, «Frische Perspektiven auf die liechtensteini- sche Verfassung». NACHGEFRAGT. Gamprin- Bendern 2021.

Liechtenstein-Institut│St. Luziweg 2 9487 Gamprin-Bendern│Liechtenstein www.liechtenstein-institut.li

© Liechtenstein-Institut 2021

Liechtensteins mal gar nicht zu spre- chen.

In der Verfassung ist der Umwelt- schutz nicht verankert. Reichen das Naturschutzgesetz und die dazuge- hörigen Verordnungen in Anbetracht des enormen Wandels, welchen Liechtenstein seit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes vollzogen hat, aus, um noch mehr Schaden zu ver- hindern? Wollen wir das überhaupt oder überwiegen wirtschaftliche In- teressen?

Andere Länder haben bestimmte Bereiche des Umweltschutzes ex- plizit in die Verfassung aufgenom- men. Auch in Liechtenstein, wo wir die Natur eigentlich sehr schätzen, sollten wir grundlegender über den Umweltschutz nachdenken – und handeln.

Mirella Johler: Künftige Verfassungs- entwicklungen – weltweit, nicht nur in Liechtenstein – werden sich mit den zunehmend ernster werdenden ökologischen Konflikten beschäf- tigen müssen: Benötigt wird eine faire Ressourcenaufteilung, die so- zioökonomische Kon-

flikte möglichst verhin- dert. Den Verfassungen bzw. Rechtsordnungen kommt in diesem Zu- sammenhang die Aufga- be zu, ein Set an Spiel-

regeln zur friedlichen Lösung dieser Konflikte (Ressourcenknappheit, Kli- mawandel, Naturkatastrophen etc.) bereitzustellen.

Inwiefern ist das Verfassungsjubiläum Ihres Erachtens dazu genutzt worden, um die Entwicklung der Verfassung kritisch und konstruktiv voranzu- bringen?

Jasmin Beck: Die vielen Reden, die dieses Jahr vorgetragen wurden, ha- ben vor allem die Stärken unserer politischen Konstitution der letzten hundert Jahre thematisiert. In vieler- lei Hinsicht fand ich das schon kons- truktiv: Man soll ja auch wissen, was man in der Zukunft bewahren will.

Unkritisch wird es bei Sätzen wie:

«Jetzt nochmal 100 Jahre genauso!»

Sparkassaskandal, zerstrittene Par- teien, gespaltene Familien, unsach- liche Abstimmungen, persönliche Anfeindungen, Frauen ohne Stimm- recht, legale Vergewaltigung inner- halb der Ehe … Diese Dinge sind un- ter der jetzigen Verfassung passiert

und ich bezweifle, dass irgendje- mand möchte, dass wir das genauso nochmal machen.

Ich finde, wir sollten keine Scheu haben, auch darüber zu reden, was wir heute besser als gestern machen.

Ich glaube auch allgemein, dass es uns guttäte, unsere Geschichte ge- sellschaftlich aufzuarbeiten.

Haben Sie im Hinblick auf die Verfas- sung wissenschaftliche Desiderata?

Mirella Johler: Aktuell findet eine Klimakonferenz der Vereinten Na- tionen in Glasgow statt. Interessant wäre daher eine Beschäftigung mit der Schnittstelle aus Völker- und Ver- fassungsrecht hinsichtlich umwelt- rechtlicher Fragen.

Gerade wegen seiner Kleinstaat- lichkeit kann Liechtenstein eine ide- ale Modellregion sein, um gewissen Zukunftsprojekten einer dezentralen und ökologischeren Wirtschaftswei- se Raum zu geben.

Ein aktuelles Beispiel wäre etwa die Operationalisierung von (erneu- erbaren) Energiegemeinschaften, wie sie im Paket «Saubere Energie

für alle Europäer» der EU (mit EWR-Relevanz) vorgesehen wurden. Da- mit beschäftige ich mich im Zuge meiner Disser- tation an der Universität Innsbruck. Und mögli- cherweise ergibt sich daraus die eine oder andere Frage aus dem liechten- steinischen (Verfassungs-)Recht zur gesonderten Bearbeitung und Veröf- fentlichung.

Frau Johler, Ihr Text betrifft das Not- recht. Denken Sie, dass das Thema uns weiterhin beschäftigen wird, auch wenn Corona – hoffentlich bald – Geschichte sein wird?

Mirella Johler: Es ist eine Illusion, zu glauben, unsere moderne Ge- sellschaft sei vor existenziellen Kri- sen – wie wir sie aus vergangenen Jahrhunderten kennen – gefeit. Es geht daher darum, die rechtlichen Instrumente der Krise zu verstehen und zeitgenössisch zu entwickeln, um den Ernstfall eines Elementar- ereignisses (Pandemien, Naturkata- strophen, Blackouts, Cyberangriffe etc.) besonnen und furchtlos, aber mit einer Orientierung am sachlich Notwendigen und unseren demokra- tischen Grundwerten handhaben zu können.

Jasmin Beck

Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie empiri- sche Rechtsforschung von Prof.

Dr. Niels Petersen an der West- fälischen Wilhelms-Universität Münster, Deutschland, für das vom Europäischen Forschungsrat geförderte Projekt «Correcting In- equality through Law».

Ihre Doktorarbeit widmet sich der häuslichen Gewalt gegen Men- schen mit unsicherem Aufent- haltsstatus.

Mirella Maria Johler

Universitätsassistentin am In- stitut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre und Referentin des Doktoratskolleg Liechtensteinisches Recht an der der Universität Innsbruck (Öster- reich).

Forschungsfelder: Öffentliches Recht, Energie- und Umweltrecht, Rechtsvergleichung.

«Liechtenstein kann eine ideale Modellregion sein.»

Mirella Johler

Referenzen

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