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Medizinischen Shutdown beenden – Inanspruchnahme der ambu- lanten Versorgung in Bayern zügig wieder in Gang bringen!

Erweitertes Positionspapier der KVB mit Unterstützung des Wissenschaftlichen Bei- rats der KVB (Frau Professorin Dr. Marion Kiechle (TU München), Herr Professor Dr.

Jörg Hasford (LMU München), Herr Professor Dr. Peter L. Kolominsky-Rabas (FAU Erlangen-Nürnberg), Herr Professor Dr. Volker Ulrich (Universität Bayreuth))

München, 25. Mai 2020

Einführung: Ab Anfang März 2020 nahm die Zahl der mit SARS-CoV-2 infizierten Perso- nen auch in Bayern zu. Kurz nach dem 11. März 2020, an dem die WHO offiziell die Pande- mie ausgerufen hat, erreichte die Anzahl der bestätigten Infektionsfälle in Bayern die

1.000er-Marke. Seit 16. März 2020 gilt wegen der Corona-Krise der Katastrophenfall in Bay- ern. In dessen Folge wurden durch die Bayerische Staatsregierung zahlreiche Beschränkun- gen des öffentlichen Lebens verhängt und die Verantwortung für die Steuerung der medizini- schen Versorgung in Bezug auf COVID-19 an die Landräte beziehungsweise Oberbürger- meister übertragen. Parallel dazu lief die Regelversorgung der Patienten durch niedergelas- sene Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten stets weiter. Um die Auswirkungen des durch die Pandemie bedingten Shutdowns auf die ambulante ärztliche Versorgung zu analy- sieren, wurden die Leistungsdaten der Abrechnung des ersten Quartals 2020 ausgewertet.

Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse zur Inanspruchnahme der Regelversor- gung während der Corona-Krise dargestellt. Daraus ergibt sich der dringend notwendige Auf- ruf zur Wiederbelebung der ambulanten Regelversorgung in Bayern.

Ergebnis 1: Die Verunsicherung in der Bevölkerung hat eine drastische Unter- versorgung in der ärztliche Versorgung verursacht.

Die Analyse der Abrechnungsdaten zeigt, dass die Zahl der Arzt-Patienten-Kontakte (APK) nach Ausrufen des Katastrophenfalls in Bayern ab Mitte März insgesamt massiv zurückge- gangen ist: Noch bis zum 10. März 2020 lagen die Arzt-Patienten-Kontakte auf dem Niveau des 1. Quartals 2019. In den Folgewochen brachen die Kontakte sukzessive um zunächst

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-20% in der vorletzten und schließlich um -34% in der letzten Märzwoche ein. Dieser Rück- gang bezieht sich auf sämtliche Arzt-Patienten-Kontakte des ambulanten Versorgungsbe- reichs (unter Herausnahme der Laborärzte und Laborgemeinschaften).

Tabelle 1: Entwicklung der Arzt-Patienten-Kontakte

Tabelle 1 zeigt, dass der Einbruch der APK alle ambulanten Versorgungsbereiche (Hausarzt, Facharzt, Psychotherapeut) betrifft. Besonders im fachärztlichen Versorgungsbereich ging die Zahl der Kontakte sehr deutlich um mehr als ein Drittel zurück. Des Weiteren zeigt die Veränderungsrate 2020 zu 2019 (letzte Spalte), dass es ab der drittletzten Märzwoche zu ei- ner starken Dynamik beim Rückgang der APK gekommen ist, mit einer Zuspitzung in der letzten Märzwoche (vgl. nachfolgende Abbildung 1): Das Ausmaß des Rückganges der APK allein in dieser Woche betrug insgesamt mehr als 700.000 Kontakte.

Versorgungsbereich betrachteter Zeitraum

Anzahl Arzt- Patienten-Kontakte

im ersten Quartal 2020

Anzahl Arzt- Patienten-Kontakte

im ersten Quartal 2019

Veränderungsrate der Arzt-Patienten-

Kontakt

1. Januar bis 10. März 7.419.234 7.179.020 3,3%

drittletzte Märzwoche (11.03. - 17.03.) 1.280.674 1.201.215 6,6%

vorletzte Märzwoche (18.03. - 24.03.) 1.036.186 1.134.163 -8,6%

letzte Märzwoche (25.03. - 31.03.) 794.801 1.083.003 -26,6%

1. Januar bis 10. März 7.136.927 6.977.179 2,3%

drittletzte Märzwoche (11. - 17.03.) 933.954 1.031.999 -9,5%

vorletzte Märzwoche (18. - 24.03.) 683.270 1.032.224 -33,8%

letzte Märzwoche (25. - 31.03.) 575.870 998.554 -42,3%

1. Januar bis 10. März 210.087 204.809 2,6%

drittletzte Märzwoche (11. - 17.03.) 74.432 84.675 -12,1%

vorletzte Märzwoche (18. - 24.03.) 61.667 83.164 -25,8%

letzte Märzwoche (25. - 31.03.) 61.583 82.555 -25,4%

Hausärztlicher Versorgungsbereich (6.232 Praxen)

Fachärztlicher Versorgungsbereich (6.418 Praxen)

Psychotherapeutischer Versorgungsbereich (4.415 Praxen)

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Abbildung 1: Vergleich von Arzt-Patienten-Kontakte in den letzten Märzwochen 2020

Ergebnis 2: Der Rückgang der Arzt-Patienten-Kontakte betrifft nahezu alle Leis- tungsbereiche der ärztlichen Behandlung und der Vorsorge.

Die Differenzierung nach Arztgruppen und Leistungsbereichen zeigt das ganze Ausmaß der Rückgänge bei der ambulanten ärztlichen Versorgung (siehe Tabelle 2): So ist bei den Haus- ärzten ein Rückgang der gesamten hausärztlichen Grundleistungen um mehr als ein Viertel (-28%) feststellbar. Noch deutlicher sieht die Situation bei den Fachärzten aus: Alle relevan- ten Leitungsbereiche der ambulanten Versorgung bei allen Fachgruppen sind hier in den letzten Märzwochen rückläufig, teils in einem dramatischen und bisher nicht gekannten Um- fang. Ein Leistungsbereich aus dem augenärztlichen Spektrum, die ambulanten Operatio- nen, kann die Größenordnung des Einbruchs beispielhaft verdeutlichen: Der Rückgang be- trägt hier -59%. Ein weiteres Beispiel aus der Gynäkologie: Bei den Frauenärzten ist in der letzten Märzwoche ein Rückgang in fast allen Leistungsbereichen um etwa 50% feststellbar (Früherkennung -54%, Bildgebende Verfahren -51%, ambulantes Operieren -49%). Aus- nahme ist die Mutterschaftsvorsorge, die nur geringfügig weniger in Anspruch genommen worden ist als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Insgesamt fällt der Rückgang in fast al- len Bereichen der Vorsorge und Früherkennung sehr deutlich aus. So zum Beispiel bei der Fachgruppe der Urologen, bei der die Vorsorgeleistungen in der letzten Märzwoche gegen- über dem Vorjahreszeitraum um -61% zurückgingen. Im diesbezüglich zahlenmäßig mit Ab- stand größten Bereich - den Früherkennungsleistungen beim Hausarzt - sinkt die Inan-

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spruchnahme um 80%. Bei Kindern und Jugendlichen geht die Teilnahme an U-Untersu- chungen zurück (Früherkennung bei Kinder- und Jugendärzten: -22%), zudem sinkt die Zahl der meisten Impfungen (ohne eigene Darstellung).

Tabelle 2: Entwicklung der Arzt-Patienten-Kontakte für ausgewählte Arztgruppen und Leistungen

Obwohl anzunehmen ist, dass viele Menschen durch die Pandemie-Situation unter erhöhten psychischen Belastungen leiden, sind auch die Behandlungszahlen bei den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten deutlich rückläufig. Bei diesen betrug die Minderung der abgerechneten APK im Bereich der sogenannten „Sonderleistungen“ (bei den Psycho- therapeuten sind dies vor allem die Probatorik und die antragspflichtige Psychotherapie) in der letzten Märzwoche rund -25% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Zusammenfassend kann man also bereits für den Monat März 2020 feststellen, dass je nach Arztgruppe und Leistungsbereich von Einbrüchen bei den Behandlungszahlen zwischen - 25% und -80% auszugehen ist. Auch wenn noch keine entsprechenden Daten vorliegen, ist zu befürchten, dass sich dieser Trend in den Monaten April und Mai verstetigt hat.

Ergebnis 3: Der Rückgang der Arzt-Patienten-Kontakte zeigt sich in nahezu al- len Patientengruppen - auch in solchen, die lebensbedrohliche Grunderkran- kungen aufweisen.

Exemplarisch ist der Rückgang der APK bei Patienten im Alter von über 60 Jahren darge- stellt, bei denen eine Herzinsuffizienz diagnostiziert wurde und die infolgedessen regelmäßig ihren Hausarzt beziehungsweise Kardiologen aufsuchen sollen bzw. müssen.

Arztgruppe

Grundleistungen:

Rückgang in der letzten Märzwoche

Sonderleistungen:

Rückgang in der letzten Märzwoche

Früherkennung:

Rückgang in der letzten Märzwoche

Ambulantes Operieren:

Rückgang in der letzten Märzwoche

Mutterschafts- vorsorge:

Rückgang in der letzten Märzwoche

Hausärzte -28,2% -42,6% -80,3% - -

Kinderärzte -50,9% -36,5% -21,5% - -

Augenärzte -66,5% -68,0% - -58,7% -

Frauenärzte -50,6% -51,4% -53,9% -48,6% -8,9%

Orthopäden -53,4% -47,5% -24,2% -65,0% -

Urologen -50,6% -36,3% -60,5% -53,7% -

Psychotherapeuten - -26,7% - - -

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Abbildung 2: Vergleich der Häufigkeit der Inanspruchnahme bei Patienten älter 60 Jahre mit der Diagnose Herzin- suffizienz zwischen den 1. Quartalen 2020 (rot) und 2019 (blau) bei Hausärzten und Kardiologen.

Während in den ersten beiden Monaten des Jahres 2020 eine praktisch identische Inan- spruchnahme wie im Vorjahr festzustellen war, liegt der Rückgang der Kontakte Ende März 2020 bei rund -30% (vergleiche Abbildung 2). Ähnliche Feststellungen lassen sich auch bei Diabetes-Patienten (-40%) oder Kindern und Jugendlichen mit Immundefekt (-50%) treffen.

Tabelle 3: Entwicklung der Arzt-Patienten-Kontakte für die Leistung Kontrolle Herzschrittmacher

Ein weiteres Beispiel stellen die Kontrolltermine für Herzschrittmacher dar (Tabelle 3). Sie gehen in den letzten beiden Märzwochen um fast 50% gegenüber dem Vorjahreszeitraum

Leistung 1. Januar bis

10. März

drittletzte Märzwoche (11.03. - 17.03.)

vorletzte Märzwoche (18.03. - 24.03.)

letzte Märzwoche (25.03. - 31.03.)

Anzahl Patienten Kontrolle

Herzschrittmacher 2019 31.247 3.702 3.624 3.230

Anzahl Patienten Kontrolle

Herzschrittmacher 2020 33.265 3.122 1.923 1.645

Änderung der Kontrolle

Herzschrittmacher 2020 zu 2019 106,2% 84,1% 52,8% 50,9%

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zurück. Alleine in diesen beiden Wochen fanden damit über 3.000 Kontroll-Untersuchungen nicht mehr statt.

Insgesamt ist festzustellen, dass – bis auf bei wenigen mit akuten Atemwegserkrankungen assoziierten Diagnosen – die Häufigkeit der APK in den letzten beiden Märzwochen in na- hezu allen Morbiditätsbereichen bei allen Arztfachgruppen deutlich zurückgegangen ist. Be- handlungen von beispielsweise Katarakten (-59%; Augenärzte), Rückenschmerzen (-44%;

Orthopäden) oder klimakterischen Störungen bei Frauen (-49%; Frauenärzte) können mög- licherweise eine gewisse Zeit hinausgeschoben werden. Mit besonderer Aufmerksamkeit muss aber die Entwicklung im Bereich schwerer Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfälle, Krebstherapien oder schwerwiegender psychische Krankheiten beobachtet werden, welche ebenfalls merkliche Rückgänge verzeichneten: Eine ausbleibende ambulante ärztliche Ver- sorgung kann besonders hier zu irreversiblen Schäden der Gesundheit führen.

Eine Verschlechterung der ärztlichen Versorgung von nicht durch Covid-19 bedingten Er- krankungen scheint auf die Umorganisation der Gesundheitseinrichtungen zugunsten der Versorgung von Covid-19-Kranken und zur Vorhaltung von Reservekapazitäten zurückzufüh- ren zu sein. Hinzu kommt die Furcht der Patienten vor Ansteckung in den Praxen, die nach den vorliegenden Zahlen aber unbegründet ist. Ohne Zweifel besteht die oberste Priorität bei allen (wirtschafts-)politischen Maßnahmen darin, die Funktionalität der medizinischen Versor- gung während der Pandemie sicherzustellen. Die war aber zu keinem Zeitpunkt in Bayern gefährdet. Von daher muss verstärkt darauf geachtet werden, dass die durch die Maßnah- men erfolgreich verhinderten oder therapierten Corona-Erkrankungen nicht durch die negati- ven Folgen der Einschränkung der Regelversorgung überkompensiert werden.

Ergebnis 4: Trotz der Corona-Krise – die niedergelassenen Ärzte und Psycho- therapeuten waren und sind für ihre Patienten da.

Insbesondere aus der Kommunalpolitik war vereinzelt der Vorwurf zu vernehmen, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten während der Corona-Krise nicht in ausrei- chendem Maße für ihre Patienten zur Verfügung stünden (siehe beispielsweise Zitat des Augsburger Landrats Sailer: „Es sei absolut inakzeptabel, dass sich einzelne Mediziner in dieser Situation ihrer Verantwortung entziehen und erkrankte Menschen sich selbst überlas- sen würden.“; Quelle: https://www.stadtzeitung.de/region/politik/hausaerzte-verweisen-oft- corona-hotline-kritik-landrat-sailer-id204662.html). Für diesen Vorwurf lassen sich in den vor- liegenden Abrechnungsdaten der bayerischen Arztpraxen keine Belege erkennen. So zeigt sich, dass es in Bezug auf die Zahl der Arztpraxen, die im März 2020 Leistungen bei der KVB zur Abrechnung gebracht haben, bei den Hausärzten praktisch keinen Unterschied zum

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Vorjahreszeitraum gab (bzw. der Wert liegt mit +2% leicht über dem Erwartungsniveau des Vorjahres). Und auch bei den anderen Arztfachgruppen sind größtenteils nur geringe Rück- gänge im Vergleich 2020 zu 2019 (die im Bereich normaler Jahresschwankungen liegen) auszumachen. Tabelle 4 zeigt den Vergleich der tätigen Praxen in den letzten Märzwochen 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Tabelle 4: Entwicklung der Praxispräsenz nach Arztgruppen - Veränderung 2020 zu 2019

Lediglich bei speziellen fachärztlichen Gruppen, wie etwa den Chirurgen oder den Anästhe- sisten, war ab Mitte März ein erkennbarer Rückgang der Zahl der abrechnenden Praxen zu verzeichnen. Das ist auch nicht verwunderlich, da es für elektive Operationen im stationären Bereich die politische Handlungsanweisung gab, nicht-dringende medizinische Eingriffe zu verschieben (Quelle: https://www.pnp.de/nachrichten/politik/Bund-und-Laender-Ab-Montag- alle-planbaren-Operationen-verschieben-3634545.html).

Arztgruppe erstes Quartal bis

10. März

drittletzte Märzwoche (11.03. - 17.03.)

vorletzte Märzwoche (18.03. - 24.03.)

letzte Märzwoche (25.03. - 31.03.)

Hausärzte 0,0% 1,5% 1,6% 1,6%

Kinderärzte 0,2% 0,3% 0,6% -1,9%

Anästhesisten -0,3% -1,8% -14,8% -22,2%

Augenärzte 0,0% 2,8% 1,0% -0,3%

Chirurgen 0,4% 0,2% -6,1% -7,4%

Frauenärzte -0,1% 1,5% 1,2% -0,5%

HNO-Ärzte 0,0% 1,0% 0,0% -0,8%

Hautärzte 0,0% -0,3% -1,7% -2,0%

Gastroenterologen -0,5% -1,6% -5,3% -7,4%

Onkologen 0,0% -2,0% -1,0% -3,0%

Kardiologen 0,0% -2,0% -5,4% -9,2%

Pneumologen 0,0% 0,0% 1,7% -4,3%

Neurochirurgen 0,0% 0,0% -7,5% -3,8%

Orthopäden 0,0% -0,2% -1,6% -1,8%

Radiologen 0,0% 1,2% -4,3% -6,1%

Urologen 0,4% -2,2% -1,9% -3,4%

Rehamediziner (PRM) 0,9% 0,9% -5,5% 2,0%

Dialyse-Einrichtungen 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%

Nervenärze/Neurologen/Psychiater/KJP 0,3% 1,1% -1,1% 0,1%

Psychotherapeuten 0,3% 0,6% -1,7% -3,6%

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Falls es zu einem Rückgang der Präsenz der Ärzte gekommen ist, dann ist dieser verglichen mit dem oben beschriebenen Rückgang der APK deutlich geringer und liegt bei den einzel- nen Arztfachgruppen zumeist in einem Bereich zwischen -7% und 0%. Abbildung 3 veran- schaulicht dies aufgeteilt nach den drei Versorgungsbereichen. Damit sind die temporären Praxisschließungen aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder fehlender Schutzbekleidung nicht ursächlich für den Rückgang der Patientenkontakte1. Zudem wurde deutlich, dass es schnell möglich ist, Kapazitäten freizubekommen. Behandlungen in der Regelversorgung sollten daher durchgeführt werden dürfen, solange ausreichend Kapazitäten für Corona-Pati- enten bereitstehen oder bei Bedarf freigemacht werden können, was in Bayern der Fall ist.

Abbildung 3: Veränderung der Arzt-Patient-Kontakte der letzten Märzwoche zwischen 2020 und 2019

Zusammenfassung der Ergebnisse: Wie unsere Analysen gezeigt haben, standen und stehen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ihren Patienten auch während der Corona-Krise umfassend zur Verfügung. Die Zahl der Praxen, die wegen Quarantäne o- der mangelnder Schutzausrüstung vorübergehend geschlossen waren, war nicht so hoch, dass dadurch die Versorgung beeinträchtigt worden wäre. Obwohl die Kapazitäten für eine wie gewohnt sehr gute ambulante Versorgung bereitstehen, ist die Inanspruchnahme von Leistungen im ambulanten Bereich durch die Patienten stark rückläufig. Dies birgt erhebliche

1 Anhand der erfolgten Meldungen von Praxisschließungen aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder fehlender Schutzkleidung an die KVB lässt sich bayernweit an den einzelnen Tagen der letzten beiden Märzwochen ein Spitzenwert von etwa 2% aller bayerischen Arztpraxen errechnen, die ganz oder teilweise schließen mussten.

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Gefahren: Krankheiten können verschleppt, gravierende Krankheitsanzeichen übersehen und längerfristige Schäden verursacht werden.

Forderung: Vorfahrt für die Regelversorgung - dem medizinischen Shutdown entgegenwirken.

Bei allem Verständnis für die zeitweilige Fokussierung auf die Diagnostik und Therapie von COVID-19-Patienten ist es jetzt höchste Zeit, die Regelversorgung der Patienten wiederzu- beleben. Die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Bayern war und ist zu jedem Zeit- punkt durch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie die KVB gewährleis- tet. Es gibt keinen Grund, notwendige medizinische Untersuchungen und Behandlungen zu verschieben oder den Gang zum Arzt auf Grund der Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu unterlassen. Eine Einschränkung der medizinischen Kontakte ist aktuell un- nötig und bereits auf mittlere Sicht schädlich. Es gibt zahlreiche Untersuchungen, die zeigen, dass das Verschieben bzw. Unterlassen von Arztbesuchen das Risiko für Komplikationen so erhöhen kann, dass Krankenhausaufnahmen unvermeidlich werden, was erfahrungsgemäß mit erheblichen Kosten einhergeht. Die geringe Auslastung der Corona-Schwerpunktpraxen sowie die rückläufige Zahl der neuen Infektionen zeigt, dass offensichtlich der Bedarf nicht in dem Maße vorhanden ist, dass eine neue Strukturierung der Verantwortlichkeiten in der am- bulanten Versorgung gerechtfertigt wäre. In Bayern und auch in Deutschland insgesamt sieht es danach aus, als ob die Pandemie unter Kontrolle zu bekommen ist, wenn sich die Bevöl- kerung weiter an die entsprechenden Anweisungen hält (social distancing, Hygienestan- dards, Maskenpflicht, Kontaktnachverfolgung). Eine geordnete Rückkehr zur Normalität unter Wahrung besonderer Vorsichts- und Hygienestandards ist daher auch eine medizinische Notwendigkeit.

Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, zum Wohle ihrer eigenen Gesundheit keine notwendigen Arztbesuche aufgrund der Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus aufzu- schieben. Die Praxen sind mit Schutzausrüstung ausgestattet und stehen für die Regelver- sorgung ihrer Patienten wie gewohnt zur Verfügung.

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