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VA-200305-WIS-Substitutionsausschlussliste

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Arzneimittel

Stand: 5. März 2020

iStockphoto.com/deliormanli

Substitutionsausschlussliste - Nicht austauschbare Wirkstoffe

Präparate, deren Wirkstoffe auf der Substitutionsausschlussliste stehen, dürfen von den Apotheken nicht ausgetauscht werden. Eine Wirkstoffverordnung stellt in diesen Fällen eine unklare Verordnung dar und darf von der Apotheke nicht beliefert werden.

Es kann in diesen Fällen sinnvoll sein, das bisher verordnete Präparat, mit dem der Patient stabil eingestellt ist, namentlich weiter zu verordnen. Ein „aut idem Kreuz“ braucht nicht ge- setzt werden. Rabattverträge werden nicht berücksichtigt. Das Substitutionsverbot gilt auch für den Notdienst.

Reimporte/Parallelimporte sind weiter zulässig

Die Substitutionsausschlussliste bezieht sich nicht auf den Austausch gegen preisgünsti- gere importierte Präparate. Hier greifen andere Rechtsvorschriften des SGB V, sodass ein Austausch entsprechend der Rahmenverträge zwischen Kassen und Apotheken weiterhin zulässig ist.

Die Substitutionsausschlussliste umfasst (Stand: 19. Oktober 2019)

 Betaacetyldigoxin (als Tabletten)

 Buprenorphin (transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer, z. B. bis zu 3 bzw. bis zu 4 Tage, dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden)

 Carbamazepin (Retardtabletten)

 Ciclosporin (Lösung zum Einnehmen und Weichkapseln)

 Digitoxin (Tabletten)

 Digoxin (Tabletten)

 Hydromorphon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. 24 Std., dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden.)

 Levothyroxin-Natrium (Tabletten)

 Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination, Tabletten)

 Oxycodon (Retardtabletten mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. 24 Stunden)

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Verordnung Aktuell – Arzneimittel 5. März 2020

Seite 2

 Phenobarbital (Tabletten)

 Phenprocoumon (Tabletten)

 Phenytoin (Tabletten)

 Primidon (Tabletten)

 Tacrolimus (Hartkapseln und Hartkapseln, retardiert)

 Valproinsäure (Retardtabletten; auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kom- bination mit Natriumvalproat)

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

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