• Keine Ergebnisse gefunden

Informationsschreiben Nr. 171/2017 Einsatz von Lehramtsreferendarinnen und -referendaren im Vorbereitungsdienst im selbständigen Unterricht an öffentlichen und privaten Schulen im Lande Bremen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Informationsschreiben Nr. 171/2017 Einsatz von Lehramtsreferendarinnen und -referendaren im Vorbereitungsdienst im selbständigen Unterricht an öffentlichen und privaten Schulen im Lande Bremen"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen

28195 Bremen Hauptbahnhof von 9.00 - 14.00 Uhr IBAN IBAN

DE27290500001070115000 DE73290501010001090653

BIC BRLADE22XXX BIC SBREDE22XXX

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring 8-12 28195 Bremen

An die

Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemeinbildenden Schulen im Lande Bremen

Auskunft erteilt Frau Krahnke Zimmer 317 T (04 21) 3 61 89040 F (04 21) 496 89040 E-mail

claudia.krahnke@bildung.bre- men.de

Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-12

Bremen, 23. November 2017

Informationsschreiben Nr.171/2017

Einsatz von Lehramtsreferendarinnen und -referendaren im Vorbereitungsdienst im selbständigen Unterricht an öffentlichen und privaten Schulen im Lande Bre- men

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. Oktober 2016 wurde die Verordnung über die Ausbildungen der Lehramtsreferendarinnen und –referendare im Vorbereitungsdienst und über die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – APV-L) verkündet.

Der Ausbildungsunterricht im Umfang von 12 Unterrichtsstunden pro Woche findet während der drei Phasen des Vorbereitungsdienstes (Eingangs-, Haupt- sowie Prüfungsphase) statt. Der Aus- bildungsunterricht umfasst Unterricht unter Anleitung, gezielte Hospitationen und selbstständigen Unterricht (vgl. § 3 Abs.1 APV-L). Der selbständige Unterricht der Referendarin oder des Refe- rendars wird von den Mentorinnen und Mentoren und Fachleitungen vom Landesinstitut am LIS fachbezogen in regelmäßigen Abständen hospitiert und unter Ausbildungsgesichtspunkten be- sprochen (vgl. § 5 Abs. 6 und § 4 Abs. 4 und 5 APV-L ). Auch finden Gruppenhospitationen statt.

Um eine gute Ausbildung für inklusiven Fachunterricht, leistungsförderlichen Umgang mit Hete- rogenität, Sprachförderung in jedem Unterrichtsfach sowie Einsatz neuer Medien im Unterricht

(2)

2 sicherzustellen, soll während der Eingangsphase im Anschluss an die Einführung am Landesin- stitut für Schule der Ausbildungsunterricht den Unterricht unter Anleitung sowie gezielte Hospi- tationen umfassen. Zudem ist es möglich, selbstständigen Unterricht im Umfang von bis zu sechs Unterrichtsstunden pro Woche durchzuführen. Diese 6 Std. sind mit dem weiteren selbst- ständigen Unterricht in der Hauptphase und in der Prüfungsphase zu verrechnen. Diese Mög- lichkeit ist nur bei gegenseitigem Einvernehmen zwischen der Schule, dem Landesinstitut für Schule und der Referendarin oder dem Referendar gegeben. (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 4 APV-L).

Sollte die Notwendigkeit bestehen, dass die Referendarinnen und Referendare Vertretungsun- terricht durchführen sollen, soll dieser im Rahmen des Ausbildungsunterrichts nicht mehr als vier Unterrichtsstunden pro Monat umfassen. Der Umfang des Ausbildungsunterrichts darf durch Vertretungsunterricht nicht überschritten werden und darf frühestens ab dem vierten Aus- bildungsmonat erfolgen (vgl. § 3 Abs. 8 i. V. m. § 14 Absatz 3 Satz 3 der Lehrerdienstordnung).

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Termine der Zweiten Staatsprüfung Vorrang vor allen anderen Terminen haben. An den Tagen, an denen eine Prüfung nach § 9 abgenommen wird, ist die Referendarin oder der Referendar von allen Ausbildungsveranstaltungen, Unter- richtsverpflichtungen und schulischen Veranstaltungen befreit.

Ich bitte um Beachtung der rechtlichen Bestimmungen zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst und um gute Abstimmungen mit dem Landesinstitut für Schule.

Mit freundlichen Grüßen Gez. Karsten Thiele

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wie alle drei Filme zu „Finanzierungsformen“ startet auch der Film „Kredit“ mit einer cartoonigen Trickfilmsequenz im Frisiersalon „Le Financier“, die auf den

b&w erscheint als Mitgliederzeitschrift monatlich 10-mal im Jahr (nicht im Januar und August). Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Er beträgt für Nichtmitglieder

Der erste Film stellt ausgehend vom Periodensystem der Elemente die Metalle und Nichtmetalle sowie die Elementfamilien (Elementgruppen) der Alkalimetalle, Erdalkalimetalle,

Der Professor auf seiner Wiese erinnert noch einmal an das Modell der Nahrungskette und zeigt dann, dass es eine sehr große Vielfalt verschiedener Nahrungsketten gibt, die allesamt

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen.. 28195 Bremen von 9.00 - 14.00

Umschülerinnen und Umschüler sind nicht schulpflichtig (§ 54 Abs. 2 BremSchulG) und haben deshalb keinen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht einer!.

Im Auftrag der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz haben Studie- rende des Dualen Studiengangs Public Administration im Rahmen eines Projektes das „Kon-

Bemerkungen  *Diese  Maßnahme  muss  möglicherweise.  durch  Vor-  oder  Nachbereitung  mit  den  Schülerinnen  und  Schüler  ergänzt  wer- den,  damit  sich