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Datum Beantwortung: 16.05.2012

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2012.0182 Seite 1/3

Vorstoss-Nr: 041-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 07.02.2012

Eingereicht von: Amstutz (Corgémont, Grüne) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Ja 22.03.2012

Datum Beantwortung: 16.05.2012

RRB-Nr: 747/2012

Direktion: ERZ

War die Reorganisation der pädagogischen Hochschule HEP-BEJUNE überstürzt?

Der strategische Ausschuss der HEP-BEJUNE hat 2011 beschlossen, die Ausbildungsorte der PH zu reorganisieren, um so den neuen Anforderungen hinsichtlich des Ausbildungs- profils für Primarlehrkräfte zu entsprechen und gleichzeitig die Ausbildungskosten pro Stu- dent zu senken. Diese Reorganisation soll auch eine Antwort auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) sein, das namentlich eine Akkreditierung der Bildungsinstitutionen auf Tertiärstufe vorsieht.

Die Ergebnisse der vom strategischen Ausschuss der HEP-BEJUNE durchgeführten Ana- lyse haben gezeigt, dass die rationellste Lösung — angesichts der Effizienz in der Bil- dungsorganisation und der Betriebskosten der PH — die Zusammenfassung aller Bereiche an einem einzigen Standort wäre. Dieser Vorschlag wurde aus regionalpolitischen Grün- den sowie aus Gründen der geografischen Abdeckung nicht übernommen, da man davon ausging, dass jeder betroffene Kanton ein direkter Partner der HEP-BEJUNE bleiben müs- se und es bezüglich der Vorschul-/Primarschulausbildung nicht zwingend sei, die Leh- rerausbildung an einem einzigen Standort zu konzentrieren.

In einer Medienmitteilung vom 28. September 2011 präzisiert der strategische Ausschuss der HEP-BEJUNE, dass die Ausbildung von Vorschul- und Primarschullehrkräften an den Standorten Delsberg und La Chaux-de-Fonds, wo auch der Sitz der Bereichsleitung sein wird, konzentriert und ausgebaut werden soll. Der Standort Biel wird die drei Bereiche, die für die Lehrerausbildung der Sekundarstufen I und II zuständig sind, die Forschung, die Leitung der Mediatheken, die Verwaltungsstellen und einen Teil der Rektoratsaufgaben aufnehmen. Der Sitz des Rektorats und der Sitz der Hochschule verbleiben im Kanton Jura.

In jedem der drei Kantone der HEP-BEJUNE bleibt somit ein Ausbildungsstandort erhal- ten: La Chaux-de-Fonds, Biel und Delsberg (der kantonale Sitz wird von Pruntrut in den jurassischen Kantonshauptort verlegt).

Der Standort Delsberg wird aber auf unbestimmte Zeit nicht betriebsbereit sein, da der Bau eines Campus noch nicht realisiert ist. Das jurassische Kantonsparlament hat den entsprechenden Beschluss noch nicht überwiesen und hat erst einem Studienkredit zuge-

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Geschäfts-Nr.: 2012.0182 Seite 2/3

stimmt. Während mehrerer Jahre werden die Studierenden der Vorschul- und Primarstufe also gezwungen sein, sich bis nach Pruntrut zu begeben. Für viele von ihnen war der Aus- bildungsort ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Studienwahl. Viele Studierende aus Neuenstadt, aus der Region Neuenburg und sogar aus Yverdon haben sich wegen der Nähe für Biel entschieden. Für sie wird es wegen der Fahrt bis nach Pruntrut (ab Neuen- burg eine dreistündige Reise pro Tag, ab Biel sind es täglich zwei Stunden, hinzu kommt der Fussmarsch ab Bahnhof bis zur Ausbildungsstätte) wesentlich komplizierter und teurer werden.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wann wird der in Delsberg vorgesehene Campus betriebsbereit sein?

2. Aufgrund welcher Argumente hat der strategische Ausschuss der HEP-BEJUNE be- schlossen, die neue Organisation der HEP-BEJUNE unverzüglich umzusetzen, ob- wohl dadurch viele Studierende wahrscheinlich während einigen Jahren bis nach Pruntrut werden fahren müssen?

3. Wie viele Studierende aus dem Berner Jura, aus Biel und aus der Region Neuenburg werden von diesem längeren Schulweg betroffen sein?

4. Für die Zukunft ist ein Lehrermangel zu erwarten. Wird diese Situation nicht viele jun- ge Menschen davon abbringen, eine Lehrerausbildung zu beginnen?

5. Welche Finanzhilfen stehen ihnen zur Verfügung, um die zusätzlichen Kosten (Fahr- ten, Unterkunft) decken zu können?

Es wird Dringlichkeit verlangt.

Antwort des Regierungsrates

Die vom strategischen Ausschuss der HEP-BEJUNE beschlossene und am 28. September 2011 veröffentlichte Umschreibung der Neuorganisation der Ausbildungsstätte hat – wie die meisten Reorganisationen von Bildungseinrichtungen – bei den Betroffenen (Studierende, Dozierende, Verwaltungspersonal) verständlicherweise zu gewissen Befürchtungen ge- führt. Der Kanton Bern bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem Rektorat der HEP- BEJUNE, Massnahmen zu fördern, um die Auswirkungen auf die Betroffenen möglichst gering zu halten; dies im Bewusstsein, dass es nicht möglich ist, allen gerecht zu werden.

1. Gemäss unseren jurassischen Quellen ist die Einweihung des Campus für den Schul- jahresbeginn 2015 vorgesehen. Studierende aus dem Kanton Bern (Vorschul- und Pri- marschullehrerstudium) werden ihre Vorlesungen somit während ein, zwei, eventuell drei Jahren in Pruntrut besuchen müssen. Das Rektorat hat bei der Zuteilung der Stu- dienorte immer den Herkunftsort der Studierenden berücksichtigt und wird dies auch in Zukunft tun. So konnten auf Ersuchen des Kantons Bern Lösungen für die Studierenden aus der Region Neuenstadt und Tessenberg, die aufgrund des ihnen zugeteilten Stu- dienorts vor grosse logistische Probleme gestellt wurden, gefunden werden. Der Kanton Jura ist ausserdem daran, bis zur Fertigstellung des neuen Campus die Möglichkeit ei- nes provisorischen Standorts in Delsberg zu prüfen, um so die Reisezeit der Studieren- den aus dem Kanton Bern zu verkürzen.

2. Die Reorganisation sollte entweder per Schuljahr 2012 oder aber per Schuljahr 2013 in Kraft treten. Der strategische Ausschuss hat sich am 16. Dezember 2011 für die erste Variante entschieden, um die Zeit der Ungewissheit nicht unnötig zu verlängern und um den finanziellen Bestimmungen, die die Kantone für 2012 beschlossen haben, Rech- nung zu tragen. Im Übrigen hätte die Beibehaltung der zu Ende gehenden Ausbil-

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Geschäfts-Nr.: 2012.0182 Seite 3/3

dungsgänge in Biel – wie sich dies einige gewünscht hätten – zu markanten Mehrkos- ten geführt. Mit der Umsetzung des Beschlusses des strategischen Ausschusses per Schuljahresbeginn 2012 können die Kosten pro Student (Vorschul- und Primarschulleh- rerstudium) wesentlich gesenkt werden. Und schliesslich dürfte die Konzentration der Studierenden des Vorschul- und Primarschullehrerstudiums an zwei statt an drei Stu- dienorten eine Stärkung der Qualitätssicherung unter den Standorten bewirken.

3. Die Studierenden, die derzeit in Biel ausgebildet werden, sollen wie folgt aufgeteilt wer- den:

• Ausbildungsgang 2010-2013: 14 Studierende werden nach Pruntrut, 14 Studierende nach La Chaux-de-Fonds verlegt; dies für die Dauer eines Jahres.

• Ausbildungsgang 2011-2014: 12 Studierende werden nach Pruntrut, 17 Studierende nach La Chaux-de-Fonds verlegt; dies für die Dauer von zwei Jahren.

Zu beachten ist, dass im letzten Studienjahr insgesamt 22 Wochen für Praktika oder persönliche Arbeiten bestimmt sind. Während dieser Zeit müssen die Studierenden nicht am ihnen zugeteilten Studienort sein.

4. Die Reorganisation scheint sich nicht negativ auf die Zahl der Anmeldungen für das kommende Jahr auszuwirken. Die insgesamt 127 Anmeldungen liegen im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Es kann auch festgestellt werden, dass die neue Ansiedlung des Primarschullehrerstudiums an zwei Standorten die Studierenden aus dem Kanton Bern nicht abzuschrecken scheint. In diesem Jahr gab es nämlich 34 Anmeldungen aus dem Kanton Bern, 27 aus dem Kanton Jura, 63 aus dem Kanton Neuenburg und 3 aus nicht BEJUNE-Kantonen. Natürlich müssen diese Tendenzen langfristig noch bestätigt werden.

5. Der strategische Ausschuss ist zum Schluss gekommen, dass die Gewährung eines allfälligen finanziellen Ausgleichs im Rahmen des bewilligten Budgets in der Zuständig- keit des Rektorats liegt. Er hat ihm den Auftrag erteilt, Massnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um die Studierenden der zu Ende gehenden Studiengänge, denen zusätzli- che Kosten entstehen, zu entschädigen.

An den Grossen Rat

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