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Parlamentarischer Vorstoss

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Academic year: 2022

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 09.04.2021 | Version: 3 | Dok.-Nr.: 224943 | Geschäftsnummer: 2021.RRGR.87 1/2

12|00|D|v00

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 062-2021

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2021.RRGR.87

Eingereicht am: 18.03.2021

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Matti (Gelterfingen, Die Mitte) (Sprecher/in) Stucki (Stettlen, glp)

Bichsel (Merligen, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: vom

Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Antrag Regierungsrat: Auswahl

Postdienstleistung im Kanton Bern sicherstellen

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

1. Die Aufrechterhaltung der zeitgerechten Postdienstleistungen ist im ganzen Kanton für alle Bürgerin- nen und Bürger nachhaltig sicherzustellen. Dies kann vor Ort in einer Poststelle, in einer Gemeinde- verwaltung, bei einem ortsansässigen Detailhändler/Gewerbebetrieb oder durch einen Hausservice gewährleistet werden.

2. Bei Schliessungen sind Umlagerungen in private Gewerbebetriebe zu kostendeckenden Konditionen sicherzustellen.

Begründung:

Am 14. Mai 2020 gab die Schweizerische Post einen Strategiewechsel bekannt. Das Poststellennetz soll nun entgegen früherer Planungen nicht weiter reduziert, sondern bei rund 800 durch die Post selber be- triebenen Poststellen verbleiben. Der Schritt hat zu positiven Reaktionen geführt, ist aber aufgrund der veränderten Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden voraussehbar eine Übergangslösung. Jeder Bürgerin und jedem Bürger soll im Kanton Bern nachhaltig der Zugang zu zeitgerechten Dienstleistungen der Post erhalten bleiben. Der Service Public im Bereich der Postdienstleistungen ist im ganzen Kanton sicherzu- stellen, und wo nötig sind kostendeckende Beiträge an lokale Anbieter zu sprechen.

Der Kanton Bern hat zu gewährleisten, dass durch die Schliessung von Poststellen notwendige Dienstleis- tungen der Post für ihre Bürgerinnen und Bürger nicht verloren gehen. Umlagerungen in Gemeindeverwal- tungen, Dorfläden oder andere ortsansässige Betriebe sollen gefördert oder aber durch einen umfangrei- chen Hausservice, der auch ausserhalb der Bürozeiten zugänglich ist, ersetzt werden.

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 09.04.2021 | Version: 3 | Dok.-Nr.: 224943 | Geschäftsnummer: 2021.RRGR.87 2/2

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