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Kurzanleitung „Zurückziehen von Anträgen“ für Antragserfassende

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Kurzanleitung „Zurückziehen von Anträgen“ für Antragserfassende

„Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“

Version 0.9 10. August 2020

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Kurzanleitung „Zurückziehen von Anträgen“ für Antragserfassende

10. August 2020 Seite 2/3

1 Zurückziehen von Anträgen

Das Zurückziehen von eingereichten Anträgen ist bedingt möglich. Dies gilt nur für Anträge, die den Vorgangstatus „Beantragt“ haben und noch nicht in Bearbeitung oder final beschieden sind. Anträge, die Sie zurückziehen können, finden Sie nach dem Login auf https://antrag.ueberbrueckungshilfe-

unternehmen.de auf der Seite „Überblick“ in der „Antragliste“. In der Zeile des entsprechenden Antrags steht in der Spalte ganz rechts „Zurückziehen“:

Abbildung 1: Exemplarische Darstellung eines Antrags, der zurückgezogen werden kann

1. Klicken Sie auf „Zurückziehen“, um zu beginnen.

2. Es öffnet sich ein Dialogfeld im Browserfenster. Geben Sie hier bitte den Grund ein, warum Sie den Antrag zurückziehen möchten.

Abbildung 2: Dialogfeld „Antrag zurückziehen“

3. Klicken Sie auf den Button „Bestätigen“.

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Kurzanleitung „Zurückziehen von Anträgen“ für Antragserfassende

10. August 2020 Seite 3/3 4. Der Antrag wurde nun zurückgezogen und wird entsprechend in der Antragsliste aufgeführt.

Abbildung 3: Exemplarische Darstellung eines zurückgezogenen Antrags

Nach dem Zurückziehen des Antrags kann für den/die entsprechenden Antragsteller/in ein neuer Antrag gestellt werden.

Abbildung

Abbildung 2: Dialogfeld „Antrag zurückziehen“
Abbildung 3: Exemplarische Darstellung eines zurückgezogenen Antrags

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