• Keine Ergebnisse gefunden

d,, ffi$ Notfallplan der Erich Kästner Grundschule Frankfurt (Oder) * Die einzelnen Klassen erhalten festgelegte Bereiche auf dem ffi$

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "d,, ffi$ Notfallplan der Erich Kästner Grundschule Frankfurt (Oder) * Die einzelnen Klassen erhalten festgelegte Bereiche auf dem ffi$"

Copied!
29
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Notfallplan der Erich Kästner Grundschule Frankfurt (Oder)

d,,

A.-Bebel-Straße 21.

15234 Frankfurt(Oder) Tel. 0335 4335201 Fax 0335 4007826

E_Maili erich.kaestner@schulen-ff mail.de

1.) Regulärer Schulbetrieb Fran kfu rt (Oder), 06.08.2021

*Alle Klassen haben Präsenzunterricht im Regelbetrieb nach Stundentafel, einschließlich Ganztagsangebote und Gemeinsames Lernen.

*Die Pausenzeiten sind den Verhaltens- und Hygieneregeln in Absprache mit dem Hort angepasst. (siehe Anlage oder Homepage)

*Schulleitung und Hoftleitung sprechen regelmäßig die täglichen

Ereignisse ab. Die Verhaltens- und Hygienekonzepte sind in beiden Ein- richtungen bekannt und abgesprochen. Notbetreuung wird regelmäßig besprochen und gegenseitig unterstützt.

* Jahrgangsstufen 1 und 2 benutzen nur den Eingang/Ausgang C (zwischen Hort und Schulgebäude).

* Jahrgangsstufen 3, 4 und 5 benutzen nur den Eingang/Ausgang B (Glastür)

* Jahrgangsstufe 6 benutzt nur den Eingang A (Aug ust-Bebel-Str.

).

l.2.Pausenorganisation

- Da die Jahrgänge gesonderte Hofpausen nutzen, stehen die Eingänge B und C für alle Gruppen zur Verfügung.

* Die einzelnen Klassen erhalten festgelegte Bereiche auf dem Hof/VVirtschafts- hof/Sport- und Spielplatz.

* Die Jahrgangsstufen 4 bis 6 haben die 1. Hofpause von 8.30 Uhr bis 8.45 Uhr

* Die Jahrgangsstufen 1 bis 3 haben die 1. Hofpause von 9.30 Uhr bis 9.55 Uhr

* Für die Jahrgangsstufen 3 bis 6 gibt es die 2. Hofpause täglich von

1

1.35 Uhr bis 12.10 Uhr auf den festgelegten Bereichen.

1.3. Selbsttestung der SuS

* Ab dem 9. August 2021 dürfen SuS das Schulgebäude nur noch betreten, wenn sie Montag und Donnerstag eine tagesaktuelle Negativbescheinigung über einen Test auf das Coronavirus mit negativem Testergebnis vorweisen;

es sei denn, sie führen einen lmpf- oder Genesenennachweis.

-q '$ i,ü

ffi$

ffi$

1 .1

. Eingangsregelung:

(2)

1 .

) Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht 1.1. Unterrichtsorganisation: 2 - Wochen

Rhythmus Beispiel:

09.08. - 13.08.2021 - Gruppe A- Präsenzunterricht

Anzahl der Unterrichtsstunden Präsenzunterricht

Jgst Dienstag l\,4 ittwoch Donnerstag Freitag

1

4

5

4 4 4

2 4 4 5 4 4

5 5 5 5

4

5 5

6

5

5 6 6

7

6

6

6 6

7

6

09.08. -'13.08.2021 - Gruppe B - Distanzunterricht

Jahrgangsstufen 1/2

90 Minuten Arbeit an den Wochenplänen

10 Minuten lautes Lesen

45 Minuten Wahlaufgaben aus den Wochenplänen

Jahrgangsstufen 3/4

125 l\ilinuten Arbeit an den Wochenplänen

15 Minuten lautes Lesen

30 Minuten Text schreiben

45 Minuten Wahlaufgaben aus den Wochenplänen

125 Minuten Arbeit an den Wochenplänen

30

l\4inuten

45 Minuten Text schreiben

45 Minuten Wahlaufgaben aus den Wochenplänen

2.LEhsqh!äokunqcl des requlären Schulbetriebs auf Grund des Infektionsgeschehens (COVID -

1

9):

*Alle Klassen haben eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechsel mit Distanzlernen. Festlegungen der Variante 3 gelten auch hierl

lvlontag

5 5

6 6

Jahrgangsstufen 5/6

lautes Lesen

(3)

. Kinder, die generell im Distanzunterricht sind (Risikogruppen), werden von den Lehrkräften betreut und mindestens einmal wöchentlich kontakttert.

1.2.

E

ing

a

ngsregelu ng

. Jahrgangsstufen 1 und 2 benutzen nur den Elngang/Ausgang C (zwischen Hort und Schulgebäude).

* Jahrgangsstufen 3,4 und 5 benutzen nur den Eingang/Ausgang B (Glastür)

* Jahrgangsstufe 6 benutzt nur den Eingang A (August-Bebel-Sh.).

1.3. Pausenorganisation:

* Da die Jahrgänge gesonderte Hofpausen nutzen, stehen die Eingänge B und C für alle Gruppen zur Verfügung.

* Die einzelnen Klassen erhalten festgelegte Bereiche auf dem Hof/Wirtschafts- hof/Sport- und Spielplatz.

* Die Jahrgangsstufen 4 bis 6 haben die 1. Hofpause von 8.30 Uhr bis 8.45 Uhr

* Die Jahrgangsstufen 1 bis 3 haben die 1. Hofpause von 9.30 Uhr bis 9.55 Uhr

* Für die Jahrgangsstufen 3 bis 6 gibt es die 2. Hofpause täglich von

1

1.35

Uhr bis 12.10 Uhr auf den festgelegten Bereichen.

(4)

Wochen Präsenzunterricht Distanzunterricht

09.08. - 13.0B.2021 Gruppe A Gruppe

B

16.08. - 20.08.2021 Gruppe

B

Gruppe A

23.08. - 27.08.2021 Gruppe A Gruppe

B

30.08. - 03.09.2021 Gruppe

B

Gruppe A

06.09. - 10.09.2021 Gruppe A Gruppe

B

13.09. - 17.09.2021 Gruppe

B

Gruppe A

Gruppe A Gruppe

B

27 .09 .

-

01 .10 .2021

Gruppe

B

Gruppe A

04.10. - 08.10.2021 Gruppe A Gruppe

B

11.10. - 22.10.2021 Herbstfer en

25.10. - 29.10.2021 Gruppe

B

cruppe A

01.11. - 05.11.2021 Gruppe A Gruppe

B

OB 11

-

12.11

2021 Gruppe A

15.'t 1

-

19.11

2021 Gruppe A

22 11 -2611 2021 Gruppe

B

29.11. - 03j2.2021 Gruppe A Gruppe

B

06.12. - 10.12.2021 Gruppe

B

13.12. -

17

.12 2021 Gruppe A Gruppe

B

23.12. - 31.12.2021

03 01 -o7 01 2022 Gruppe

B

Gruppe A

10.01. - 14.01.2022 Gruppe A Gruppe

B

17 .O1.

-

21 .01

.2022 Gruppe

B

Gruppe A

24.01. 28.01.2022 Gruppe A Gruppe

B

31 .41

. 46.02 2422 Wintederien

07.02. - 11.02.2022 Gruppe

B

Gruppe A

tu02 -

1A

02 2022 Gruppe A Gruppe

B

21.02. - 25.02.2022 Gruppe

B

Gruppe A

28.02. - 04.03.2022 Gruppe A

07.03. - 11.O3.2022 Gruppe

B

Gruppe A

14.03. - 18.03.2022 Gruppe A Gruppe

B

21.O3. - 25.03.2022 Gruppe A

28.03. - 01.04.2022 Gruppe A Gruppe

B

04.04. - 08.04.2022 Gruppe

B

Gruppe A

11.04. - 23.04.2022 Osterferien

25.04. - 29.04.2022 Gruppe A Gruppe

B

Gruppe

B

2. Grobplanung für die Organisation von Präsenz- und Distanzunterricht für das gesamte Scnul|afu 2021/2022:

20.09. - 24.09.2021

Gruppe

B

Gruppe

B

Gruppe A

Gruppe A

Werhnachtsferien

Gruppe

B

Gruppe

B

02.05. - 06.05.2022 Gruppe A

(5)

Gruppe A Gruppe

B

Gruppe

B

Gruppe A

Gruppe A Gruppe

B

26.05. und 27.05.2022

Christi Himmelfahri und variabler Ferientag

Gruppe A Gruppe

B

06.06.2022 Pfingstmontag

Gruppe

B

Gruppe A

13.06. -

17

.06.2022 Gruppe A Gruppe

B

20.06. - 24.06.2022 Gruppe

B

Gruppe A

27 .06 .

-

o',t .07

.2022 Gruppe A Gruppe

B

04.07.2022 Zeugnisausgaben Jahrgänge 5 und 6 05.07.2022 Zeugnisausgaben Jahrgänge 3 und 4 06.07.2022 Zeugnisausgaben Jahrgänge

1

und 2

ab

a7 .a7

.2022 Sommerferien

09.05. - 13.05.2022 16.05. - 20.05.2022 23.05. -25.05.2022

30.05. - 03.06.2022

07.06. - 10.06.2022

(6)

3.) Kein requlärer Schulbetrieb (Schulschließung) - Festlegungen gelten auch für Variante 2!

- Alle Kinder haben Distanzunterricht

* Die Wochenpläne zur Übung und Festigung für die Kinder;m Distanzunterricht werden jeweils bis Donnerstagabend als PDF- Datei (auch Lösungsblätter und

Lernerfolgskontrollen) hochgeladen. Eine weitere Möglichkeit der Übung und Festigung ist die Arbeit mit der Anton App Plus (Schullizenz wurde ange- schafft). Hier können die Lehrkräfte jederzeit den Stand der Bearbeitung der Aufgaben bei allen SuS überprüfen und Rückmeldung geben. VA: alle LK

*

Alle Lehrkräfte achten darauf, dass die Wochenpläne konkret für die

Stunden laut Stundentafel aufgeschlüsselt werden und die Lerninhalte und Kompe- tenzen von den Kindern selbstständig bearbeitet werden können.

VA: alle LK

Anzahl der Unterrichtsstunden Distanzunterricht

Jgst [,4ontag D enstag lvlittwoch Donnerstag Freitag

1

4 4 4 4

2

4 4

5

4 4

3

5 5

5

5

5

4

5 5 5 6

5

5 6 6

7

6

6 6 6

7

6

6

*

Alle lnformationen, Rückmeldungen, Wochenpläne edolgen über die Elternsprecher/innen aller Klassen per E-l\/lail, über die webbcloud, die Homepage oder über die Schulcloud Brandenburg . VA: alle LK, SL, SES

* Dringende Fragen können jederzeit telefonisch oder per E-Mail geklärt werden VA: alle LK, Eltern, SL

* ln der Unterrichtszert der Lehrkräfte erarbeiten diese, Aufgaben in einem an- gemessenen Umfang mit Übung und Wiederholung zur

Automatisierung.

Dabei werden didaktisch ausgearbeitete Materialien und Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. lndividuelle Lernvoraussetzungen (u.a. für SUS mit besonderem Unterstützungsbedarf) werden durch individuelle Lernpläne/

Wochenpläne mit dem Ziel des Kompetenzzuwachses^/Vahl- und

Differenzierungsaspekte erarbeitet. Wochenpläne und Materialien werden auf der webbcloud oder der Schulcloud Brandenburg bereitgestellt. SuS, die nicht ausdrucken können, bekommen diese in Papierform bereitgestellt. VA: alle LK, Sonderpädagogin

" Die Klassenleiter/innen halten mindestens einmal wöchentlich telefonisch, per Video- konferenz oder per Mail Kontakt mit SuS/Eltern. VA: alle KL

5

6

(7)

*ln den Hauptfächern können Lernerfolgskontrollen, die durch die Lehrkräfte schriftlich erarbeitet werden, erfolgen. Diese sind von den LK zu kontollieren und ggf. zu bewerten. Dabei ist die W-Leistungsbewertung (auch Anderungen der W-Leistungsbewertung) und das schulische Konzept zur Leistungsbewer- tung zu beachten. SUS haben die Möglichkeit per Mail ihre Ergebnisse und

Lernerfolgskontrollen an die Schule zu schicken oder im Ablagesystem (auch Briefkasten) zu hinterlegen. Mit den SuS/Eltern wird bei Kontaktaufnahme durch die LK der Bearbeitungsstand besprochen, u.U. Hilfestellung/

Unterstützung gegeben, ein Feedback über den Stand und die Ergebnisse der Aufgabenerledigung erteilt.

VA: alle LK, Eltern, SUS

*Die Dokumentation der behandelten Lerninhalte/Kompetenzen erfolgt in den Klassenbüchern. VA: alle LK

*Der Medienentwicklungsplan ist erarbeitet und beschlossen. Der Schul- Träger hat die Mittel beantragt. lnfrastrukturmaßnahmen und lT-Ausstat- tung sollen in 2021 erfolgen. Ausleihe von Endgeräten ist möglich.

*Videokonferenzen/Onlineunterricht sind nur teilweise/beschränkt aber nicht mit allen Kindern möglich.

"Die Notbetreuung umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufen.

*Die Dokumentation der Kontaktaufnahmen zu den SUS/EItern erfolgt durch die KL. VA: alle KL

Anlage 1

-

siehe Homepage der Schule: www.ekaestner-gs-ffo.de - Hygieneplan

- Rahmenhygieneplan

- Belehrungen für Lehrkräfte, Eltern und

SUS

- Pausen- und Unterrichtszeiten

Hygienekonzept des Hortes

(8)

Anwendungsbereich

,

Schule

,ie

HyqEne isl e in wichtrger Eeslaodleil .1er lnfeklronsproph ylare Unle r l-lygrene ver $lehl inan die Gesarnthe t aller Ve r- fahren !nd Verhaltenswersen mlt dem Zle. Erkraikungen 2u vermeiden Lrrd der Gesunderha tung des Menschen und der []ml,veI zu dieien. Die Vorschriflen des ,]/ekrorsschrfzgeselzcs haben den Afsprlch zur Gesunderhaltrnq

dff

SchLiler urc Cer SchLrlbedlensteten rrsles0ndere rur VermeidLrno von ansleckenden Krankheten rmtäolrch0.n 7,rsänr

,r clleben berzulraqen

Nach § 36 lniektionsschLrlzgeseil (llSG) snd Kifderernrrchlünsen deshalb seil 200T veellichtet in lyqeoepänef rn nslbetr eblichc Veriahrenswe sef 2ur Ernhallung d€r hieklionshyglcne feslz! escn De Arsarbertung sollUnter BerLlak.

s chir!ufg.ler fogend€n Sahltle erfcg-".11

.

lnfektjonsgefahren analysieren

.

Risik8n bewerten

.

Risikominimierr.rng ernöglichen

.

Uberwachirngsverfahren festlegen

,

den Hygieneplan turnusmäß,9 überprüfon

'

Dokumentations- und Schulungserfordernisse

fes

egen

DcrHygcre.la

istIäh ch htnsrchllch Akluaitalzu ubeer!fen De Übe&d(hung der ErnhJrLrnq der Hyg renenra ßnah.

rief

im Rahner der Eigenlonkolle erlolql

!

a durah Begehunoen der Einnchluoo routnemäl\rq ininrjeslens lähr Lrl sowre be ak tuellem Bedar{. Dre Ergebn sse wer def idrr,lt ch do(!,nentie rt De. I ly9 reneDla N [russ r alle B egcl

ifl

gl{}r ledezeilzuganqlich urd € nsehbar san

Regelmäßige Unterweisungen

A e L ehrkralle xnd beschallEte Personen, do tn S.hulerl Lehr Eiziehui!s. Pilege- ALriscnts. odei sonstge rege nrä ß ge Tätiq keitei a! sÜben Lr nd Kcrlakl nr t den

dol

B-"lreLr l-"n hahe

i

sind vo r e rslmü g 0 r Aulnahme hrer Iätigk," rt l n rl

im tlcileren nrndesiens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Aabetloeber !ber drc qosLlndheil r.hel. Anlordcrunoen

L''r'/'',^,k--gc,'Arpllc_

.jgar

-r.._ §

rr.-lLltol\\

n tqc.u.ti

t.,le i^,c, 'h., t.( b.,l.r'.1q .,prr ".lrn.

'., r".

eßlellen. das belnr ArbeilQeber iür d e llauer von drei Jahren aultubewahren ist

Gesundheitliches

Wohlergehen

Sol le es während der Schu

-

Unlerichtzcjt ru ener qesundheitichef Beeintdahtgung kornnren st der Bearftragte fur Eßte Hllie darrrberzu inlorrnieren Jeder'n l.lite'a.hlcT$rorbenc Vcrpt/irng rsl n riJs VeiU"rrLl5buah enzukagen:B{l

ilrfe kt onskran khe len lst

lem

§ 34 lf,el t onssch utz:lesetr (liSG) zu veria l]lerr

Hygiene in

Unterrichtsräumen

Nach Jedcr Schulslrnde istrn den K essexäumer eirre ausreiahende Lütl nq durch eLDiufluru Sloßluil!n! ( ldur_-h

vo ls1ändig geollnele F'-"nster aber ntehrere lvtnuler votz Unehmpn coferJ]

[F

,F AbslLr:gplahr bestehl

(-

(_

HYGIENEPLAN FÜR SCHULEN

Dieser Hygleneplar regclt d e Elnzelheiten firr dic f'lygie0e rn der

Er

ist gleichreitig oie stanweisung

und

Beständteil

der

Schulordnung.

(9)

Schulreinigung

DE SahLrkainr!un! nliei S{ihulbereche erfolst von den Reinr0Lrnqskriift-"n e.lsprecheid lres Arberlsplanes Der rm

Putzaun ausgehingie [.icnigur]!s- und Des nfeklD,rsplaf st lrirrrbar !lenaLi ?! beachlen il4r Fa!$rnersle! lrufl d e

Ernhalt!nQ d{n Vorqaber dss Pla s urc frlhrl qqt. BrrnlLrnq.,i CLrai BL. dcr Re,nrlirng lcstgcsiellio Alrfla rqkeilen !!er den deril liah lhäusnretster rnilqetc ll (Bcsclrädi!unqei ar der E n[chlun! StÖr(rn9en an inilallalrcnef Aulfa ]qkc(en beider Anwcrdung von Re ni-q!ngs und Des nfekl,or smllteln)

I

Bodenreinigung

Auf d ie einleilenden Bemerkunler 1u' Sch ulre if qung w(d veF,vresen Sowe

I

nl pad aqt! rschef (orrrlpl vorqesehen

srnd d e Fußboden von den SchÜlern zum Unternchlsende grcl-r 2u ftrtnigef

8ei Nassreinigungen lst darau{lU achlen dass keine Pfülzen nach derRernrglng alfdefir FLIßboden zurückbleiben,

I

l,velche Rutschgelshren rnrl sich brngen. Fllr Reinigungsmitlel isl ein abschliellbare. Aufb€wahrungsryl vorz!sehen Hygiene

im

Sanitärbereich

Die Handwaschbecken sind nril hygienlsch einwatdlreien Hafdlrocknur)qseinrichtufgen so\rie rnil Spendevorricht!ng 1ür

Flüssigselfe auszustallen Gemcinschaf'ls- Stuckreife uod Genreifschaflshandtucher $ind nichl zulassig

Oie Rernrg!ng und das Instandhallen Cer Enllüftungsernrchtungen

if

den Saniiarbereichen müssen regelmäßig erfoigea Die Uberprütung erlolgt durch das Rernrgungspersonalund den Hausmeister

Irinkwasserhygiene

\

hsser fÜr den meosclrlichen Gebraüch muss so beschalfen sern dass duch se nen Cenuss oder Gehrauch elne Schädrqurg der menschlchen Gesundheil insb€§onderc durch Krankheitsercger. nichl erlolgt

Alle drei\ /ochen istdas Trhkurasser sofern e5 denr nrenschhchen Genuss dicnen soll elwa füff l/inuten beztehunqs- ,/v€rse b i5 z Lim E rrerclet der l e nr pe ratLr *onstdnz ablaulef 2u ässen |lm d e L0 lunqe n zu spu len VerSntwodl ch rsl d e l

Hausrneisler

Erste Hilfe, Schutz des

Ersthelfers

(srehe auch DG|IV lnlorinatron 202-059: Erski Hrlfe in Sclrulen)

Be Bagale lwunden islCe Wunde vordem Verband mrt Lerlurrgswass-"r { Tr fk wasser

lzu

säubern 0er Erslhel{e. hat ilaller Ernma handschuh zd llaqrn urd srlh vor $ow]e nach dcl Hiie eislung d o Hände zu desinize er

fulil BlLrl oder sonstrgen Exkrele.r konlaminiede Fächen sind Lrflter VeMendi)ns von Einmalhandschuhen rnrl einen rn(

Deslffekloosmitlel gekänklen Tuah zu rein$en und die befoffene Fläche anschließend nochßlals regelgiretht

lu

des.

nfizrere. Der Hausmeisle r leislel dabe Unlerstulz0no

:

Ersle 'Hilfe .lnventar

Geeignetes Eßte Hife [,4atenal enthalien:

crf Großer VerLrafdkasler fach IllN

l3l69

Verbandkasten E' ein

(

erner Verbändkasten nach DIN 13157 " Verbandkasten C'

.

Der Verbanalskasten isl regehnallg aül serne Volltdndrqlerl und Vprlall,i.,rrn

7!

übcrp,,rlen

r

d der i,rhal qg{ zu er-

g änzen bz\,,/. zu {j rsel?er l,/erbrauih le l,later allen (z

U

Einmalha ndschlrhe ode I Pllaste0 srnd r nru eheul 1u srsetze n Iegelmäßlge Be slandskonkol en der

Eßle

Hiile Kasten srnd du,chzuführen Die K.ankenliege lsl wenn keine papierauf- iag6 aulliegl nach jeder Benutzung bei stchlbarcr Veßchmulz!ng zLr reinrgen und zLi desidilreren.

I

(10)

Gifinolr!I Tel C6131 1!21i

Das GifliniormalonszcntrLrnr in [4ainz ist rlstand]g iur dre Bufdcslardcr Nessei und Rlreiniand-Pla,

www gil1lnlo uni malnz.de i4edrz nrsche K I n rk und Pollklinrk der ll nrversital fularn

r

La.ruenbeckslr 1 . 55 j ll

I

[,4arnl

un

Aulonth

Itsverbote,

erptlichtu

Vor beäbschlglet Raumluflmessulgen h nslchllrch LosLlnosmrttel llineralfasern

o ä

sollte rn tedem Faildas

6es

nd he tsanrl erngeschaltel werden

. 8ei raumlu{lhygienisc Raumluftschadsloffen die U.sache zu ermltteln.

ßeren Problemen sollte ei Feuch

Be tgkeitsschädeo undssl vorkomn1endem Schimnrelp zb€fa anD!schwändBn und Fugen Sa Itärberech lstderBefallfach erechtz\)b-"seilgen bedeLrtsamen agen Schmnrclbelal v0n ä den

BödenUN Decken ode,Emission LosungsmItel Earben undKlebern rslz\l ächst

5o

da nslkeine längerfrlsiig rksam llfemaßnahmen ergnffen kön

I

Iö, ne Besrchtig ng urchdenschrlkägerbzw dasGesu heitsaml ein0ele tet uerden

- und einen

e!!eils gesonde niroll Boleh Ko

derHygrene lm Sch\,!,mmbad rcgelt.

Revision: 0ics$ Hygie.eplan wrdjähdicn ah

utvn: :: I !ü11

dien und 'wenn nötig .angepasst von

m

(28

Bel

dein

PoliniTel.: 110 Feuerwehr Tel.: 112

Unfal arzl {DLrrchaja ngsaßl)

Iei Fr

Fr Dr

Notrufor./mmem

Nach § 34 llSG bestehen e ne Reihe von Täligkeits und Aulenlhaltsverlroten, V€rpilichiungen und lveldrngs-

vorschrflen fur Persona Eetreule urd verantworlliche peßonen i0 Gemeinschaflseior chtu fg er. die dem Schulz vorder Überträgung irfekliöser Erkrankung6n dienen, ausführtich dargeslellt im , ltsG-Leitfaden lLir Kinderbetreuufgsslätten und Schulen In Fessen'

L

(11)

(Muster)"Reinigungsplan

allgemein

rldndodesirfeklionsm lel

Lu11!rü ilx K,arj!'rrrüwt

ti.,nguiqsg()'alc tu.hrr {bf alle rn {iasse.iäum€n

rqrh

SclrLrler Iaal unler 4rf

I arreß

i:enslerg.lle L.lrlschailer

rva.erQ.lf€ Ißfi-"

f.is

Roinr0 qslosuirg

{lirnnislNr:

I

'Trmira le Roinigunssldsun!

iri,lel.Crol:en g(n!

i.srnifLliorsmüe . ste d..

DGrM

Was Wann Wie

Womit

Wer

(12)

(Lltornbriel) rber 'hi-"

[!l{trt

rfipr rlrle,r. t).si.is

v.,b61e ünd!err'r;101vn.inar1r'ri rel IrlrankLnr]ei srre !uil.;' ! ths liSC .rtfaiP,i L/.rsqalr) 710/ ru, Krd.rL..1r.L ü rqs«a ar urd

llrlricr

n,lrssel rld

l,rlr.rklirll üjs Gcsurihc lrir[ rcr ]lcs 'l-r

l( 7ur !!rcdci

?Lrir.a,r0 16c1rLnvrlr.l1l!

)irhl4lei

tseirtitra!trr de5

:f!llf

Meldüng na.h § 34 Abs. 6 lrSG

m.ldepllichtig€ lnlektionskraikneit

aj Cn! rusl.nd& Cünndnelsaorl :sl,r Scr! I ier

ilSG leliarst(Ausqdbc 200rllrtrh,rrderbclicrruflr'r§

nan.i rnd Scill€r

r

l.esser

hlormätion der Be6chä,tigt€n

nr 5chulco und s0n§.grn GcFel0schafr selnrichlungef gemaß § 35 ln,eklrorrsclrulzgeselr s€he Sotu 10-12 dEs l,SGter ron (Alsqabe 2007) lür Kird€Asrrou-

Dea!firaoreiaes ailu e,

urqs$lätlen und Sfiuer n rle5s€n

lnlormalion wede.dar Mütler und G€lährdungsbeurtell!ng

Lrrrrl,n/(r Bea!'rsler,,"r :),hLr.nfie.)lrl,tlclti

.

!!"pl3lr.-4,1 h Scl.ncr sLlre llyerd.srrNrlte M!1 r.r!i;lrLrt, lrr llpc+.rl !1r 'n :!rr.ler L rn .

r.,lr

nlc'

,ii

lü!fr,rbelleurrg sranil r2 2009

0alJnr dcl Ce,alndurlqEbeur.

im Schulälltag

!€r3l&orrlcl,r iiirrknill

LJberp llung dca Ersr! Hllletlar.ri.li (Vorbrndka!.

len)

Rogelmäßig iersei,lod (n.i Erirhe ler

ivonr S.hüllerl-Ar bc ä.rl)

Akualisierung des lygiene- Lrnd ReinigungsplsnE iähnich

Dokumentationsptlichten lntektionsschutz

L

1

rlekl ranss.lrliqes-al2 i,cc Lelfiaden_ Äiisgahp 2ai4:lüf Kna{rrbal,eLrLrnisslalle,r uid s)toen

[i

Hessen

2.

ilLrllerscfutr i|n Ses.haft]gte n S.hu en trrrd r il4r

(

narr. rLr d .lucendliAlr(jllrnQ Flreril.s

lll.l/iic

:tard t2 210!

3

[lerkblatldes Gcslidh€rtsamles les Hl li. zLrr W ederzo]assxn-a rn Geme rs.N.ilseLnrchfunae]

4.

Melaelormular Scnac,rrrclrl!un!s!frirlEo Krarkle lea gemall § 34 deki,onssclulzqeselz Fller lrigahc r!11

n3cllrlr|

5tüdt ges!rdreLlsanrl

l-rarkl!4

2mB

Was Wann Wer

(13)

Betriebsanweisung Dnlr 4/

/..

,: t, ( .

, L":

ln,{:!l'ofilrarkhrrlcn e.d ('nn(hal.,r n,-'drlch dr§ rrrtlr rq.rrr v.,r (r.i.ki]r(l.orrr,.t.

tr a.n ft,i.,, rr i'r

',,r

(irri1

Lrxl d:rl äis.hl" ßrrd. Vqi: inp,, rtr,

lir,i!

l",r,o

lri

nerr w.r,l.r

, larpln!.r1,n{r!rritsw{9o voD lir*hnor,1},rnr.t,. n!,

r IrÖddx4rndkIo|

drnjrArrt,ürkxr.d.:Au:trxr.,

r

(ofrldl\l

rr(.ktr(n.

du,.r Ucturrun.r

. S.hnrcmllki,.lr

Vc,3chmrvd!vünhorp,r,rü§.i(irrl,r.s(1,,1.

lp.ah.l. EiIr.nnana.k

.

Bl!rÜtrerxrq.

'e lnleklorlrl

i)nr,'hxllfnk,.t:as!rrrrri,,rl,1)t,!.Ddo'L,r"Gr§n$it'frr.ke'LnlOrr((rrl...,le,v,:ihrr.1'0iun1.l wchrigs Grundl'gß lurlton lhiohl0633.h(r: 131 otn

!urd

Hyeienest§iu$l

tulndl(J{

!

d nnr. §iriroß R,.. rtrrrj

r snc§o)dlr {jr, ri;i.dr §.)w,c haullq henllrro

lii(nef

Lrfd fnrUr,riandd

.

O.§h!cklron rsrr,Drrrtr lw..ri!i.

*.

krnii!.r,:rlr:!

'r'9., r!1tii,lsr (o

inr:,rri

l(orrl;klJiült,rrr\. r{tr, 11, Wt'letulrb,.jhnl!] bdrorr.rr

!

ü b.r V.nr ieii,!!.ne,r fld a,t@:hr-'rlnr sh,r,rDtJ L,r. J4w( ,,r allrl

.

ocslhlekllonsmln.l . rirr a.weidlfssoeb'rr rus.1R, Lrslr de. {l(itlrv d, r der tnr15pro.h.id.n (§d2enrrrr o! rlE Idwtrkre( aüswirTrcf

'jir llßßcnd$. warnien ord kal:en W.rssd SI..d,.3r rrn

!ri1n:.'r.

Elndrn rrnn(llL'+.r ,7 O

pa!e

[ ft1]Dr()11,, Abwri rb.iliix, rü, Pao dhandrn h.,

Ür V.rw€ d!Do

v.i

Srrcl i)ir! !nd 6en.!is.rriirslrr'rdrir.li.:,r,sr

N

l q.!ila,i,,l

.

Hende-a3.hcn

{ !!'d..ü!nf,rf

!l^,n Pnsoü1,}oa

!..

dof sch,6r.

nicf re\ifi V!,!(h,r r!/,,i(t

nacn Re,.€, na5!,bü1e.

i,r.lr lc krlrenüd ullür!]

voi denr Llrnqr.g ml Lebr].snr(rerf vor dd

[flrartx)

von $prser nrrli I ühLrrlnil

.

Händ.de3inteklion s! e.lridtrrch rr, l'err,nnr uhd ti.hLi {tr

a.h Eo.lrkr ir[ 8rd

l,iJulb(r.

§\/rL Unr uf(l

rfd§ir

koronarssricdL

r!i/l

(n!ch wrnf

tl.nri!d\

u q4l' aorn wtrje . nicrr Ahr( utr

'

d

tla.rlj.hrhc)

.ach Konrril rn[ sonrr aoh pol: lellntd(riijssr ilaieral naal' nle,ßrvrin lk.jrDsl,rhd,r (o.1.hl rl Erl'xnkre!l

.

Fäume.lovonta, untl6.96nträftle der unlersclledl ch6n llcr.,.he der S.lrxr!

sr..,gen,iq Ron'Oünon ,'nri Dc$d,1klrofrpian

r!

'.ßrqlrl, b/w 7r drs,nr,rd.r

.

llon!

Arliehl

ir.!r1.pirclrt10.r ril,.rr.rih,!rr

r\r ini!r..

rd.r

nr

a.r!nr.d.!.|, Vrri.!.hr ii

rlr

!Li.hc.5'id spc/clie r nrrn,d.m srry! Maß..xnE. rnrwl),nliI

. l)f

{nrdpf

'rJ

rr

Mranrar,,tr-r s.raj,r1

r.,,

i!5{drdft r c.s rillrr0,rj:n:

ME

OEFAHREN FON MEN§CH UIID U IWELT

§CHUTZMAS§TIAHMEN UND VEß}IALTEi{sREGELN

AUFTRETEI{ MELOEPTLICH-rIGER ERKKAHKUI{§EN

A

Hygiene für Schulen

AUg tUV ArrAür6.drtnnßhc 016rro CrüB

(14)

Sland:22.04.2020

lnfektions- und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 (Ergänzung zum Hygieneplan)

INHALT

1.

Allgemeines

.

Zle steLlung

.

Sicherhe t und Gesundhe

t nderSchue,

.

Verantwortung

2.

lnlektionsschutz

.

Nleldepllcht,

.

ErgänzungdesRahmenhygleneplans

. Persöf

che Hygiene

3.

Arbeitsschutz

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation aktual sielen (Unter- stützung durch Betriebsärztin oder Betriebsarzt und Fachkraft fü r Arbeitssicherheit)

Regelufgsbedarl

.

K assenräume. Fachräume, Aufenthaltsräume. Veruraltungsräume LehreIZ mmer und sonst ge Räume

,

Speisenversorgung,

.

Sanitärbereiche.

.

Reinigungsarbeiten,

.

Pausen, Weqeführunq. Flure

.

UnterI cht und Unterrichtsformen,

.

Konferenzen und Grem enaTlleit,

.

Elternkontakte,

.

R s kogrupper,

.

Schwangere und Stilende,

.

Persönlche Hygiene

.

Erste Hllfe

.

Brandschutz,

.

Unten4ie sung und Unterrichtung

I

(15)

I Allgemeines

sicherheit

und Gesundheit in der schule

Verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, LehIkIäfte sowie des nichtpädagogischen Personals in öffentlichen Schulen sind zum einen der Schulsachkostenträger, zum anderen der Schulhoheitsträger, der diese Aulgabe auf die Schulleiterin bzw. den Schulleiter delegiert hat,

zielstellung

Mit dem Ziel, einen größtmöglichen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus der Beschättigten wie der Schülerinnen und Schüler in den öffentlichen Schulen und den Schulen in freaer Trägerschaft im Land Brandenburg während der Stufen der Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Zeitraum der andauernden Corona-Pandemie zu erreichen, werden seitens des für den lnfeldons- und Arbeitsschutz zuständigen l,4inisteriums für Soziales, Gesundheit, lntegration und Verbraucherschutz (l\,4SGlV) besondere Hygiene- standards und l\,4aßnahmen des Arbeitsschutzes festgelegt, die in den Schulen eigenverantwortlich um- zusetzen sind. Bestehende Anforderungen aus schulischen Hygieneplänen und aus dem staatlichem Ar' beitsschutzrecht bzw. dem Unlallversicherungsrecht bleiben unberührt.

Verantwortung

Der Schulsachkostenträger ist veranlwot ich lür die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulge- bäude, der schulischen Freiflächen, der Einrichtungen sowie der Lern- und Lehrmittel. Er ist zudem ver- antwonlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten, wie Schulverwaltungspersonal und Hausmeisterinnen bzw. Hausmeister, sowie der Schülerinnen und Schüler,

Die Schulleiterin

/

der Schulleiter ist veranlwortiich tulr die Umsetzung der Schulvorschritten und für die Sicherheit und Gesundheitder Beschäftigten des Schuihoheitsträgers, also vor allem der Lehrkräfte. So- mit nehmen in öffentlichen Schulen zwei Arbeitgeber die Verant\ioftung für Sicherheit und cesundheit wahr. Bei Schulen in freier Trägerschalt ljegt die alleinige Verantwortung beim Schulträger.

2- lnfektio nsschutz

lVeldepflicht

Ergänzung des Musterhygieneplans

Alle Schulen verfügen nach § 36 i. V, m, § 33 lnfektionsschutzgesetz (lfSG) über einen schulischen Hy- gieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem lnfektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutraqen.

Dervorliegenden Bestimmungen zum Schulz vorAnsteckung mitdem Corona-Virus SARS-CoV-2 dienen als Ergänzung zum lvlusterhygieneplan, der allen Schulen des Landes zur Verfügung gestellt wurde. Die Schülleiteini der Schulleiter sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen dabeimitgutem Beispielvoran

2

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des lnfektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankunq als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Ge- sundheitsamt zu melden.

(16)

und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umseüen.

Alle Beschäftigten der Schulen;die Schulträger, alle Schülerinnen und schüler sowie alle weitelen Iegel- mäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind dadber hinaus gehalten; sorgfältig die Hygienehin- weise der Gesundheitsbehörden bzw. des Roben-Koch-lnstituts zu beachten,

Über die Hygienemaßnahmen snd das Personal, die Schüler und d e Erziehungsberechtlgten auljeweils gee gnete Weise zu Lrnterrichten. Der Hyg eneplan ist den Gesundhe tsämtern zur Kenntnis zugellen.

Persönliche Hygiene

.

Bei COVID-lg typischen Krankheitszeichen' müssen betrotfene Personen der Schule iernbleiben:

Trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchs- sinn, Halsschmerzen u.a.

.

Distanzgebot: es sind mindestens 1,5 m Abstand einzuhalten: Hände aus dem Gesicht, insbeson- dere Vermeidung der Berührung von schleimhäuten im l\ilund- und Nasenbereich, keine Umarmun- gen, kein Händeschütteln,

.

Händehygiene: reqelmäßiges Waschen der Hände mit Seife und Wasser nach dem Nasenputzen, nach

der

Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach dem Abnehmen

der

l\,4und-Nasen- Maske, nach dem Toilettengäng, voI dem Essen,

.

Huslen- und Niesetikette: Abstand qegenüber anderen Personen halten, Husten und Niesen in die Armbeuge,

.

N,4uid" Nasen-Schulz(l\,4Ns): textiler -kein medizinischer- MNS als Behelfsmaske, als ergänzende lvaßnahme, sofern die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können (2. B, Schülerbeför- derung und Pausen auf dem Schulhof) Die sog. Behelfsmaske" bzw, community mask- dient aus- schließlich dem Fremdschutz; das Distanzgebot gilt weiterhin unabhängig des Tragens einer Be- helfsmaske; textile l\ilasken sind mindestens täglich bei 60"C Grad zuwaschen

3. Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung

Die aufgefuhden lvlaßnahmen des Arbeitsschutzes

stelen

Mindestmaßnahm"on dar. Je nach aktueler Situatiof und Gegebenheiten rn der lewei qen Schule können weilergehende I\,4aßnahmen erforder ch

seif

Be der Durchfuhrung bzw. Aktual sielung der celährdungsbeurte ung nach § 5 Arbe tsschutzgesetz sl be Bedarfd e fachkundige Unterstützung durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt und die Fachkraft flir Arlle tss cherheit einzuho en.

Zu den berullich bed ngt erhöhten lnfektionsrisiken für Beschäftigte n Schulen stehen Muster 1ür d e Do- kumentation der Gefährdungsbeurte lung berelt we che auf del Fotmu ardatenllank des B ldungsservers Berlin-Brardenburg hinterlegt s nd

Regelungsbedarl Schulleiterin I Schulleiter (hier: insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Schulträge0

1.

Räume (Büro, Unterricht, Aufenthalt, Lüftung)

.

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion

mu§

auch im Schulbetrieb ein Ab- stand von mindestens 1,50 lvletern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den

3

(17)

Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damitdeutlich weni- ger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb.

.

Abhängig von der Größe des Klassenraums sind das in der Regel maximal 15 Schülerinnen und Schüler. Es soll eine Raumplanung erfolgen, in der die jeweilige maximale Belegung festgelegt wird (max. Belegungsgröße durch Aushang an der Eingangstür des Raumes ausweisen).

.

Besonders wichtiq ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die lnnenraumluft ausge- tauscht wird. Eine Kipplüftung ist weitqehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

.

Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daherfürdie Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöfthet werden können.

.

Können aufgrund baulicher l\,4aßnahmen Fenstel in einem Raum dauerhaft nichtgeöffnetwerden, ist er für den Unterricht nicht geeignet, es seidenn, es isteine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.

.

ln den Büroräumen (insbesondere Sekretariat) ist durch das Anbringen einer Bodenmarkierung der notwendige Sicherheitsabstand vorzugeben.

2.

Speiseraum

. lr

Räumef fur die Schulspeisung ist das Distanzgellot e nzuhaten (Bodennarkierungen t'ür die Abstandsregelungen bei der spe/sena0stei/ung)

.

Fensterlüftung (Stoß uft!ng)

ist

m Spe seraum regelmäß g notwendig

.

Spe senausteilung durch Personen

sol mt[y'NS

Haarhaube, Schutzkttelund Handschuhen er- folgen

.

Bevorzugt hat d e Spe senversorgung im Tablett-System und nlcht über Gastronormbehältn sse zu erfo gen

3.

Sanitärbereiche

.

Es s nd ausreichend Nrlöglchke ten zum Handewaschen

z!r

Verfügung

z!

stelen. Daz! zählen auch vorhandene Waschbecken in den Unterrichtsräumef

.

Für a le Waschgelegenheiten mussen ausreichend FlLissigseifenspender und Einma handtucher bere tgestelt und rege mäßig alfgefü ltwerden.

.

To lettens tze, Armaturen, Waschbeckef und Fußböden s nd tägl ch zu re n gen. Be Verschmul zungen m

t

Fäkalen, Blut oder Erbrochenem st nach Entfernung der Kontamination zu des nfi z

elet.

4.

Reinigung

.

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude -Anforderungen an die Reinigunq)ist zu beachten. Sie definien Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygieni- sche Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und l\4ethoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Aniorderunqen durch das lnfektionsschutzge- setz.

.

ln der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund, Dies gilt auch für Oberflä"

chen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzunqen mechanisch entf ernt werden sollen.

5.

Wege / Treppen

iAufzüge

.

ln Abhängigkeit von der Größe sind für Aufzüge maximale zulässige Personenzahlen fesizule- gen, welche sich an der Abstandsregel (1,50 m) orientieren sollen.

4

(18)

.

Bei ausreichend breiten Treppen und Wegen ist eine lvlarkierung vorzunehmen, so dass gesi- chenwird, dass immer auf der rechten Seite gelaufen wird (Gegenverkehr möglich).

.

Laisst die Wegbreite keinen Gegenverkehr zu, so sind diese Treppen und Weoe nur für den Ein- bahnverkehr zu nutzen (Gegenverkehr muss warten).

.

Für den Ein- und Austritt sind separate Ein- bzw. Ausqänge auszuweisen.

.

Für räumliche Trennungen kann dies z, B. durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder den Wänden erfolg."n.

.

Handläufe von Treppen, Türklinken, Fenstergriffe, Schalter sind reqelmäßig zu reinigen.

6.

Außengelände

.

Flächen die im Außengelände der Schule für den Unterricht im Freien genutzt werden, müssen insbesondere gegen direkte Sonneneinwirkung geschützt werden. Auch hier ist das Abstandsge- bot einzuhalten.

7.

Gegenstände I Arbeitsmittel

.

Soweit möglich, sollte eine persönliche Zuweisung von notuvendigen Arbeitsmitteln (Schulbücher u.a, Lernmittel) erfolgen, Die Bedienung von technischen Arbeitsmitteln (bspw. Whiteboards, in- teraktive Tafeln, Computermäuse und Tastaturen u.a.) soll nur durch die Lehrkraft erfolqen.

Regelungsbedarf Schulleiterln I Schulleiter (hier: insbesondere in Zusammenarbeit mit den Lehr- kräften sowie schülerinnen und Schülern)

8.

Unterricht /

Unterrichtsfomen

.

l\lehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüttung der Räume durch vollständiq geölfnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.

.

Beim Betreten und Verlassen der Unterrichtsräume ist auf die Einhaltung der Abstandsregel zu achten,

.

Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich.

.

Unterricht kann in den dafü r vorgesehenen Fachräumen stattlinden, solange die Abstandsregeln eingehalten werden und es sich nicht um Nahrungszubereitung handelt.

.

Sportunterricht kann aus Gründen des lnfektionsschutzes derzeit n icht stattfinden. Ausgenom- men davon ist die Abiturprüfung im Fach Spon,

9.

Konferenzen und Gremienarbeit

.

Konferenzen müssen auf das notwendige lVIaß begrenztwerden. Dabei ist auf die Einhaltung des l\.4indestabstandes zu achten. Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevoflugen.

.

Gremien-, Klassen- und Kurselternversammlungen dürfen nur abgehalten werden, wenn sie un' abdingbar sind. Dabei gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Konferenzen,

10. Pausen / Wegführungen

.

D e Schu en s nd aufgelordert, ein jeweis den spezif schef räumlichen Gegebenhe ten ange- passtes Konzept zur Wegelührung zu entw ckeln.

.

Auch rn den Pausen muss gewahrleistet seif, dass das Abstandsgebol von 1,5 nr eingehalten

.

wirdEs st daraul zu achten. dass n cht a le Schuler nnen und Schuler g eichzeitig uber d e Gänge

z!

den K assenzimmern und in die Schu höfe gelangen.

5

(19)

.

Verse?te Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf verändefte Pausensitua- tionen angepasstwerden (geöffnete Fenster, körpefliche Auseinandersetzungen zwischen Schü-

lerinnen und Schülern,

,,tote" Ecken im Schulgelände).

.

Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer, den Vorbereitungsräumen und in derTeeküche,

.

Für die Esseneinnahme sind insbesondere

die

Hygienemaßnahmen einzuhalten und auf die Durchsetzung der Abstandsregel zu achten sowie die Aufsicht zu sichern.

.

Sofern sich im unmittelbaren Umkreis der Schule Warteplätze tür den Schülerverkehr odel den öffentlichen Personennahverkehr befinden, muss nach Schulschluss durch geeignete Aufsichts- maßnahmen dafüI gesorgt wgrden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.

11. Risikogruppen

Siehe [4itteilunq 18/20 des N4BJS vom 22.04.2020 zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetrie- bes

12. Schwangere,Stillende Schülelinnen

.

Schwangere und stillende Schülerinnen stellen eine Personengruppe mit besonderen Schutzan- forderungen dar. Entsprechend den Anforderungen des l\.'lutterschutzgesetztes ist eine Gefähr- dungsbeurteilung in Zusammenhang mitSars-CoV-2 durchzuführen.

.

Schwangere und stillende Schülerinnen sollen die Betreuungssituation mit ihrerArztin/ ihrem Arzt abklären und deren/dessen Rat folgel.

13. Elternkontakte

.

Für E ternkontakte solen telefon sche Sprechstunden und oder eine Komnrunikation

!ber

den dienstlichen E-N4ai -Verkehr erlo gen.

14. Erste Hilfe

.

Erste Hille muss m

Notlalgeestet

werden. Ersthelfende müssen immel dalauf achten, sch selbst zu schutzen,

z

B.

lle

der Absicherung einer Unfallste le oder durch das Benltzen von

E nma hardschuhen lleL der Versorgung von

Wlnden

D ese Regel g t unallhängig von der ak tuel en Corona-Pandemle.

.

Wenn m Zuge eirer Erste

Hile

lvlaßnahme e ne Herz-Lungen-Wiederbeleburg erlorderl

ch

s1,

steht in erster

Lne de

Herzdruckmassage

und

fals vorhanden

-

die Anwendung e nes auto- mat s erten externen Dei bril ators (AED) inr V0rdergrund.

15.

Brandschut

.lmFallevonEvakuierungsmaßnahmenoderanderenNotsituationen(z,B,Amok)habendie[.4aß- nahmen der Personenrettung, Vorrang vorden lnfektionsschutzmaßnahmen.

.

Die Funktion von Brandschutzeinrichtungen, z. B. Brandschutztüren, darf in keinem Fall außer Kraft gesetzt werden.

16. Unterweisung I Unterrichtung

.

Schulleiterinnen und Schulleitel stellen sicher, das Personal, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten über die Hygienemaßnahmen und zum hygienischen Verhalten am Arbeilsplatz Schule aufjeweils geeignete Weise zu unterrichten und zu dokumentieren.

.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in der Funktion des Arbeitgebers

(DAÜW,

Punkt, 5) nach Arbeitsschutzgesetz und Biostoffverordnunq grundsätzlich die Verpflichtung, die Gefahren für die Sichefieit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen (sog. Gefähr- dungsbeuneilung) und I\4aßnahmen hieraus abzuleiten.

6

(20)

An age 1b

Ablaufschema zum miiglichen Kita-/Schulbesuch bei Kindern und Jugendlichen mit ,,Allgemein Symptomen" einer akuten

Atemwegsinfektion

COVID-19 mogliche Symptome

. Fieber

. trockener Husten

. Atembeschwerden

. zeitweiliger Verlust von Geschmacks-

und

Geruchssinn

Keine Betreuung in der Kita bzw.

kein Schulbesuch moglich

Bei Verschlechterung des Allgemeinzustandes

4

keine

weitere Betreuung

in Kita

bzw. Schulbesuch moglich

Eltern entscfreiden uber

Arztbesuch

L

Arztbesuch

Behandelnder Arzt entscheidet uber Notwendigkeit einer COVID- 1g-Testung

Arztbesuch dringend angeratenl Eltern sollten mit dem Kind

nach

vorheriger telefonischer

Anmeldung den Kinder oder Hausarzt aufsuchen

Positiver COVID-1g-Test:

Labor

ist

gesetzlich verpflichtet zur Meldung an das zustandige Gesundheitsamt (GA); GA verhangt Verbot von Kita-

bzw.

Schulbesuch, Anordnung einer hauslichen Quarantane

Unspezifische Symptomatik

. kein Fieber (< 38,5'C

bei

Kleinkindern:

<

38'C bei Schulkindern)

. Schnupfen

. Husten

ohne Atemnot, keine pfeifende Atmung,

keine

Atembehinderung

Betreuung in der Kita bzw.

Schulbesuch mdglich

Arztbesuch

Behandelnder Arzt entscheidet uber Notwendigkeit einer COVID-

'1g-Testung

Negativer COVID-19-Test:

Bei Fieberfreiheit

und

Besserung des klinischen Allgemeinzustandes Kita-/

Schulbesuch moglich ohne

zusatzliches arztliches Attest

(21)

Anlagela

Erganzende aMualisieKe Hinweise zu den Empfehlungen:

lnfektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 (Ergänzung zum Hygieneplangema& § 36

i.

V. m. § 33 lnfektionsschutzgesetz)

l.Kinder

und

Jugendliche mit akuter rcspiratorischer Symptomatik

(ARE)

Grundsatzlich gilt,

dass

erkrankte Kinder

in einer Kita

u/o

einem Hort

nicht betreut werden sollen. Ebenso sollen erkrankte Schulerinnen und Schuler nicht am Unterricht teilnehmen. Bei

COVID-19 typischen Krankheitszeichen (Trockener Husten, Fieber .

38,5'C,

Atembeschwerden, zeitlveiser

Verlust von

Geschmacks-

und

Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.) mussen betroffene Personen der Kita bzw. der Schule fernbleiben. Die Eltern sollten einen Atzt konsultieren, der uber die lndikation zu einem COVID-19 Test entscheidet.

Daruber hinaus sollten Eltern einen Arzt befragen ggf. nach Terminvereinbarung aufsuchen, wenn es einen begrundeten Verdacht gibt, dass das Kind an Covid-19 erkrankt sein konnte z.B. weil ein Kontakt zu einer an COVID-'19 erkrankten Personen bestand oder das Kind bzw. der Jugendliche sich in den

leuten

14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Bei

nachgewiesener

COVID-lg E*rankung und

leichtem

Verlauf ist

eine Wiedezulassung

nach

'14

Tagen hauslicher lsolation und mindestens 48 Stunden

Symptomfreiheit ohne zusalzliches

aztliches

Attest moglich.

Von den COVID-f

I

verdachtigen lnfeKionen und den fieberhaften akuten

Atemwegsinfektionen sind die einfachen

Erkaltungskrankheiten,

verbunden mit einem Schnupfen oder leichtem Hüsten (d-h. keine pfeifende Atmung, keine Atemnot, bzw.

Atembehinderung bzw. andere Auffalligkeiten bei der

Atmung)

ohne Fieber oder anderen der o.g. Symptome zu unterscheiden. ln

diesen Fallen

kann das

Kind die Kita

bzw.

die Schule besuchen und

am

Unterricht teilnehmen.

Bei zunahme der Beschwerden mit Beeintrachtigung des Allgemeinzustandes oder zusatzlichem Auftreten von Fieber sollte ggf.

ein

Azl

konsullierl werden.

Fur alle Konstellationen gilt, dass fur den Wiederbesuch der Kita oder Schule die Vorlage eines arztlichen Attestes (2.8. sog. ,,Unbedenklichkeitsbescheinigung" oder Nachweis eines negativen COVID-Tests) nicht erforderlich ist und nicht verlangt werden kann.

2.

lnfektion innerhalb der Familie

lst innerhalb einer Fam lie eine Covid- 19-lnfektion festgeste lt worden, dad das Kind als Kontaktperson weder d e Klta noch die Schule besuchen. G eiches

gilt wenndasKnd

nnerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu COVID-19 infizieden Personen hatte. Wartet ein in der Hauslichkeit ebendes Familienmitglied

aufein

COVID-19 Testergebnis,

weilein

Kontakt zu einer COVID-19 inflzierten Person bestanden hat. kann

das

n dieser Hauslichkeit

Lebende Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden oder die Schule besuchen.

3.

Kinder aus Risikogruppen:

lst ein Kind aufgrund einer spezifischen Vorerkrankung besonders stark durch eine mogliche Covid-'1g-Erklankung gefahrdet, stellt sich fur alle Beteiligten die Frage, welche

Voraussetzungen/Schutzmal2nahmen fur eine Betreuung in der Kita/Schule erfullt sein mussen. Dies kann nur im Einzelfall und inn engen Zusammenwirken zwischen Eltern, der Kita- bzw. der Schulleitung und dem behandelnden Arzt/der behandelnden

Aztin

geklart werden. Eventuell enthalt die arztliche Bescheinigung bereits Hinweise zu erforderlichen Schutzmatnahmen fur das betroffene Kind

Dtese Hn)weße kannen nutden akfutellen Kenntrrissland abbil.len. Neuere Erkenrirlsse zu SÄRS-Co V 2 einschhefllch senet Epid-.nllolagie und

n

diese.rl Rahnen aktualistade RKl-Enpfehlungen sind intweitercn Venauf.ler pandentschen Situatian van atten Betettglen zo betuckstchhgen

(22)

Telefonliste für den Notfall (Verdacht auf Corona Erkrankung)

Notfallam

bu

lanz: Klinikum Frankfurt (Oder) Tel.: 0335 5482410

Bereitschaftsärzte: Arztliche Bereitschaftspraxis KlinikumFfo.

Tel.: 116 117

Mo., Di., Do. - 19.00 - 22.00 Uhr

Mi., Fr. - 13.00 - 22.00 Uhr Sa., so., - 8.00 - 20.00 Uhr

Feiertage sowie 24.12.1

3'1.'12.

Schulträger Tel.: 0335/ 552 4000

Gesundheitsamt: Tel.: 0335/ 552 5300

Schulrätin Telj

03351 52'10

472

Tel.: 0335/ 4335201

Schulleitung:

(23)

Hygienekonzept

Hort an der Erich Kästner GS in Frankfurt an der Oder

ab 01 .12.2020

lnhaltsverzeichnis

1. Grundvoraussetzung ...

2. Betreuung der Kinder in der Gruppe...

2.1. Gruppenräume..

2.2. Spielsituationen.

2.3. Betreuungszeitraum ...

2.4. Maskenpflicht Kinder...

2.5. Ankunft und Zugang in den Hort...

2.6. Abholen der Kinder...

2.7. Spaziergänge / Ausflü9e...

3. Personal ...

3.1. Teamsitzungen/Elterngespräche

3.2. Maskenpflicht Personal ...

3.3. Lüftungskonzept

4. Reinigung der Einrichtung

4.1. Sanitänäume.

... .

5. Betreten der Kita durch Externe...

2 J J J 3 J 4 4 4

^ 5 (

6

I

23.11.2020 1:41:14

(24)

Grundsätzlich gilt, dass erkrankte Kinder in einer Kita u/o einem Hort nicht betreut werden sollen. Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (Trockener Husten, Fieber > 38,5"C, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und

Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.) müssen betroffene Personen der Kita fernbleiben.

Die Eltern sollten einen Arzt konsultieren, der über die lndikation zu einem COVID-19 Test entscheidet. Darüber hinaus sollten Eltern einen Arzt befragen ggf. nach

Terminvereinbarung aufsuchen, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass das Kind an Covid 19 erkrankt sein könnte z. B. weil ein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Personen bestand oder das Kind bzw. der Jugendliche sich

in

den letzten

14

Tagen

in

einem Risikogebiet aufgehalten hat. Bei nachgewiesener COVID-19 Erkrankung und leichtem Verlauf

ist

eine Wiederzulassung nach

14

Tagen häuslicher lsolation und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit ohne zusätzliches ärztliches Attest möglich. Von den COVID 19 verdächtigen lnfektionen und den fieberhaften akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder leichtem Husten (d.h. keine pfeifende Atmung, keine Atemnot, bzw.

7

Atembehinderung bzw. andere Auffälligkeiten bei der Atmung) ohne Fieber oder anderen der o.g. Symptome zu unterscheiden. ln diesen Fällen kann das Kind die Kita besuchen. Bei Zunahme der Beschwerden mit Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes oder zusätzlichem Auftreten von Fieber sollte ggf. ein Arzt

konsultiert werden. Für alle Konstellationen gilt, dass für den Wiederbesuch der Kita die Vorlage eines ärzlichen Attestes (2.8. sog.,,Unbedenklichkeitsbescheinigung"

oder Nachweis eines negativen COVID-Tests) nicht erforderlich ist und nicht verlangt werden kann.

lnfektion innerhalb der Familie

lst

in

nerhalb einer

Fam

ilie eine Covid

1

I Infektion festgestellt worden, darf das Kind als Kontaktperson weder die Kita noch die Schule besuchen. Gleiches gilt, wenn das Kind innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu COVID-19 infizierten Personen hatte.

Wartet ein

in

der Häuslichkeit lebendes Familienmitglied auf ein COVID-19

Testergebnis, weil ein Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person bestanden

hat,

kann das in dieser Häuslichkeit lebende Kind ebenfalls nicht

in

der Kita betreut werden oder die Schule besuchen.

2

23.11 .2020 1:41:14

1. Grundvoraussetzung

(25)

2. Betreuung der Kinder in der Gruppe

1. Reqelbetrieb: Die Kinder werden nach der Konzeption im offenen Konzept betreut.

2. Die Betreuung der Kinder findet auf Etagenstufe statt. Die Kinder bleiben immer

in

dieser Gruppe und werden grundsätzlich immer vom gleichen Personal betreut.

3. Die Betreuung der Kinder findet auf Klassenstufe statt. Die Kinder bleiben immer

in

dieser Gruppe und werden grundsätzlich immer vom gleichen Personal betreut.

4

Dre

Betreuung der Kinderfindet

in

der Bezugskasse statt Die Kinder bleiben immer

in

dieser Gruppe und werden grundsätzlch rmmet vom gle chen

Persona betreut

!Gruppenräume

Die einzelnen Hoftgruppen erreichen die Räume getrennt voneinander und werden getrennt voneinander betreut. Die Kindeidürfen nur die Toilettenanlage auf lhrer Etage benutzen. Die Kirider waschen sich vor dem Betreten des Gruppenraums die Hände. Jede Gruppe ist immer

in

denselben Gruppenräumen.

!sp'e's'ruauonen

Die HoZeff wird von anderen Gruppen getrennt durchgeführt.

Die Kinder verschiedener Gruppen dürfen auch im Haus nicht miteinander spielen Der Abstand der Kinder einer Gruppe untereinander ist nicht beschränkt.

] Betreuungszeitraum

Die Kinder werden zu den in der Konzeption und in den AGB festgelegten Schul- und Ferienzeiten betreut.

! Maskenpflicht Kinder

Nach aktueller Verordnung müssen Hortkinder eine Maske an folgenden Orten tragen.

. auf sogenannten Begegnungsflächen (Flur/Toiletten/Speiseraum).

Etweiterung der Maskenpflicht bei Änderung derVerordnung

. ln den einzelnen Gruppenräumen

. Auf dem kompletten HorTgelände

3

23.11.2020 1:41

14

Die Gruppen werden nach der aktuellsten Verordnung gebildet und angepasst.

Folgende Gruppenmodelle gibt es:

(26)

aAnkunft und zugang in den Hort

. Die Kinder kommen alleine in den Hort.

. Der Zugang zur oberen Etage ist über die Treppe im Foyer zu nutzen, der Aufgang ist mit Richtungspfeilen markiert und

in

der Mitte geteilt.

IAbholen der Kinder

. Auf den Mindestabstand vor der Eingangstür ist zu achten.

. Die Haustüre ist auch zu den Bring- und Abholzeiten geschlossen. Die

Abholberechtigten klingeln an der Eingangstür um Bescheid zu geben, dass Sie das Kind abholen möchten.

. Es soll sich immer nur eine Bezugsperson pro Kind im Eingangsbereich aufhalten.

. Möglichst wenig Kontakte zwischen Beschäftigten und Eltern, Eltern untereinander.

. Die Übergabe der Kinder erfolgt im Eingangsbereich. Hierdurch wird erhöhter Publikumsverkehr in den Fluren vermieden

!spaziergänge / Ausflüge

. Ausflüge in der näheren Umgebung sind möglich.

. Auf das Abstandsgebot zu kitafremden Personen

ist

zu achten . Die Nutzung des OPNV ist nicht erlaubt.

4

23.11.2020 1:41:14

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

[r]

[r]

[r]

April ein Graffiti auf Papier, das später auf eine Leinwand gesprüht werden und nach der Rückkehr in den Hort im Gebäude der Erich Kästner- Schule dort aufgehängt werden soll..

Sieben Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren werden sich gemeinsam mit Claudia Sperle und Tobias Weigand über Drachen informieren, Geschichten dazu lesen und erzählen und

&#34;Die Natur im Herbst&#34; erkunden zehn Kinder des Erich Kästner-Hortes gemeinsam mit ihrer Erzieherin Michele Mayer und ihrem Erzieher Tobias Weigand in der ersten Woche

Register Designation Blocking Solenoid and C &amp; M Keys Linkage Release Non Clear and Carriage Disabling Switches.. •

[r]