• Keine Ergebnisse gefunden

Herzlich Willkommen. im Bungalowdorf Wohnanlage Olympisches Dorf. Studentisches Wohnen. Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Herzlich Willkommen. im Bungalowdorf Wohnanlage Olympisches Dorf. Studentisches Wohnen. Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015."

Copied!
27
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Studentisches Wohnen

im „Bungalowdorf“

Wohnanlage Olympisches Dorf

(2)

Bungalowdorf

in der Wohnanlage Olympisches Dorf

Connollystraße 3 80809 München

Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner,

wir begrüßen Sie herzlich im „Bungalowdorf“ der Wohnanlage Olympisches Dorf!

Wir haben Ihnen in diesem Heft Informationen zusammengestellt, die Ihnen das Einleben und Leben in unserer Wohnanlage erleichtern sollen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere technischen Mitarbeiter und/oder an unsere Mitarbeiter aus der Verwaltung. Die Kontaktdaten finden Sie auf Seite 5.

Wir verwenden in unserer Broschüre Begriffe wie „Bewohner“, „Tutoren“ und „Haussprecher“. Mit dieser Schreibweise möchten wir Männer und Frauen gleichermaßen ansprechen.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme, interessante Wohnzeit in unserer Wohnanlage und ein erfolg- reiches Studium!

Ihr

Studentenwerk München

Hinweis:

Bitte denken Sie daran, dass es sich bei Ihrem Wohnplatz um geförderten Wohnraum handelt, der nicht zu kommerziellen Zwecken weitervermietet werden darf. Bei Interesse an einer zeitweisen Untervermietung müssen Sie die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen.

Ein Verstoß wird juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Studieren in München: Hilfreiche Informationen und Tipps finden Sie unter www.studentenwerk-muenchen.de

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 Wichtige Kontaktdaten 5

1.1 Verwaltung 5

1.2 Technik 5

1.3 Notrufnummern 6

1.3.1 Notdienst des Studentenwerks 6

1.3.2 Allgemeine Notrufnummern 6

2 Ihre Wohnanlage 7

2.1 Lageplan, Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten 7

2.2 Besonderheiten Ihrer Wohnanlage 8

2.2.1 Der Olympiapark 8

2.2.2 Das Gemeinschaftszentrum (GEZ), „Alte Mensa“ 8

2.2.3 Orientierung im Bungalowdorf 8

2.3 Ihr Bungalow 10

2.3.1 Bezeichnung Ihres Bungalows 10

2.3.2 Ihr Schlüsselbund 10

2.3.3 Elektronisches Zutrittssystem 10

2.3.4 Hausschlüssel verlegt? 10

2.3.5 Klingel- und Briefkastenbeschilderung 11

2.4 Schadensmeldungen 11

2.4.1 Schäden im Zimmer/ in Gemeinschaftsräumen 11

2.4.2 Besondere Schäden, Vorkommnisse und Zwischenfälle 11

2.5 Fernsehen, Telefon, Internet 11

2.5.1 Fernseh- und Radioempfang 11

2.5.2 Telefonanschluss 11

2.5.3 Internet 11

2.5.4 Rundfunkgebühren 12

2.6 Technische Ausstattung der Bungalows 12

2.6.1 Lüftung 12

2.6.2 Elektroverteilung Bungalow 13

2.6.3 Doppelkochplatten 14

2.6.4 Kabeldurchführung zwischen EG und OG 14

2.6.5 Beleuchtung über der Eingangstür 15

2.6.6 Terrasse 15

2.6.7 Terrassenbelag 15

2.6.8 Außenjalousie 15

2.6.9 Blickschutz im Erdgeschoss 15

2.7 Bemalung der Bungalowfassade 15

2.8 Betonbelassene Wände in Ihrem Bungalow 16

2.9 Bepflanzung 16

2.10 Abstellen von Gegenständen auf Dächern und Balkonen 16

2.11 Waschmaschinen- und Trockenraum 16

3 Spielregeln beim Zusammenleben und Wohnen 17

3.1 Anmeldung beim Einwohnermeldeamt 17

3.2 Abgabe der Immatrikulationsbescheinigung 17

3.3 Hausordnung 17

3.4 Reinigung der Wohnanlage 17

(4)

3.5 Anbringen von Gegenständen 17

3.6 Lärm 18

3.7 Besonderheiten zu Sicherheit und Brandschutz 18

3.8 Abstellen von Fahrrädern und anderen Gegenständen 18

3.9 Plakatieren 19

3.10 Studentische Selbstverwaltung und Tutorenprogramm 19

3.11 Grillen 19

3.12 Anmelden von Feiern 19

3.13 Anmietung von Garagenplätzen 20

3.14 KFZ-Fahrverbot in der Wohnanlage 20

3.15 Sicherheit in der Wohnanlage 20

4 Sparsamer Umgang mit Ressourcen 21

4.1 Müllentsorgung 21

4.2 Richtiges Heizen und Lüften in den Bungalows 22

5 Anlagen 23

5.1 Übersichtsplan Bungalowdorf 23

5.2 Übersichtsplan Müllentsorgung, Plakatstelen, Gassen 24

5.3 TV-Empfang im Studentenviertel Oberwiesenfeld 25

5.4 Bepflanzung Bungalowbereich 26

5.5 Merkblatt für den sparsamen Umgang mit Ressourcen 27

(5)

1 Wichtige Kontaktdaten

1.1 Verwaltung

Mieterverwaltung der Wohnanlage

Hier erhalten Sie Auskünfte zu allen Themen der Verwaltung wie Mietvertrag, Garagenplatzvermie- tung, Abgabe der Immatrikulationsbescheinigung (IB), Wohnzeitverlängerung oder Studentische Selbstverwaltung.

Verwaltungsstelle Olympisches Dorf Tel.: + 49 89 357135-0 / -20

Alte Mensa Fax: + 49 89 357135-33

Eingang a, Zimmer a2 E-Mail: wohnen-vertrag@stwm.de

Helene-Mayer-Ring 9

80809 München Öffnungszeiten bzw. Sprechzeiten:

U3 Olympiazentrum Mo bis Fr 09.00–12.00 Uhr

Di und Do 14.00–16.00 Uhr

Servicedesk

Das Servicedesk ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema studentisches Wohnen (Allgemeine Anfragen, Bewohnerkorrespondenz, Beschwerden, etc.).

Servicedesk, Abt. Studentisches Wohnen Tel.: +49 89 32351-0

Christoph-Probst-Str. 10 E-Mail: wohnen@stwm.de

80805 München

U6 Studentenstadt Öffnungszeiten bzw. Sprechzeiten:

Mo bis Fr 09.00–12.00 Uhr Di und Do 14.00–16.00 Uhr

1.2 Technik

Technisches und Infrastrukturelles Gebäudemanagement

Bei Schäden bitte das Formular „Schadensmeldung“ ausfüllen, das in der Wohnanlage ausliegt. In dringenden Notfällen wenden Sie sich an den Hausmeister.

Verwaltungsstelle Olympisches Dorf Tel.: siehe Schaukasten in der

Alte Mensa Wohnanlage

Eingang a, Zimmer a3 Fax: + 49 89 357135-24

Helene-Mayer-Ring 9 E-Mail: wohnen-technik@stwm.de

80809 München

U3 Olympiazentrum Öffnungszeiten bzw. Sprechzeiten:

Mo bis Fr nach Vereinbarung

(6)

1.3 Notrufnummern

1.3.1 Notdienst des Studentenwerks

Das Studentenwerk unterhält einen Notdienst, an den Sie sich in sehr dringenden Angelegenheiten außerhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister wenden können.

Dieser Notdienst ist täglich erreichbar unter der Tel. Nr.: 0175/ 2905-730

Mo–Do 16.00–07.00 Uhr

Freitag ab 13.00 Uhr

Sonn- und Feiertage 24h

Die Notdienst-Telefonnummern hängen auch in den Schaukästen:

▪ im Foyer der Hausverwaltung, Alte Mensa

▪ am Eingang der Hausmeisterwerkstatt, Connollystr. 5

1.3.2 Allgemeine Notrufnummern

Notarzt 112

Feuerwehr 112

Polizei 110

Nächste Polizeidienststelle:

Polizeiinspektion München 43 – Olympiapark Moosacher Straße 77

80809 München

Telefon: +49 89 35739-0

Telefax: +49 89 35739-128

U3 Oberwiesenfeld

(7)

2 Ihre Wohnanlage

2.1 Lageplan, Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten

Das Dorf mit den kultigen Bungalows liegt sehr günstig an der U-Bahn Haltestelle U3 Olympiazen- trum. Es steht am Rande des attraktiven Olympiaparks und ist ein Teil des Studentenviertels Olympisches Dorf. Zur Universität, Innenstadt oder zu den Kneipenvierteln sind es mit der U-Bahn nur wenige Haltestellen.

In den Ladenpassagen direkt vor dem Hochhaus befinden sich alle Geschäfte und Dienstleister für den täglichen Bedarf. Dazu gehören Läden wie Supermarkt, Discounter, Biomarkt, Bäckerei, Post, Imbiss, Bank, Copyshop. Auch eine große Anzahl an Ärzten verschiedener Fachrichtungen befindet sich im Dorf. Schwerpunktmässig sitzen diese im Haus Helene-Mayer-Ring 14, aber auch in anderen Gebäuden. Darüber hinaus bietet das „Olympia-Einkaufszentrum“ ein großes Angebot an Shopping- möglichkeiten. Dieses ist in zwei U-Bahn-Haltestellen erreichbar.

Abbildung 1: Umgebungsplan Bungalowdorf

(Kartenmaterial: Landeshauptstadt München, Vermessungsamt, www.vermessung.muenchen.de)

(8)

2.2 Besonderheiten Ihrer Wohnanlage

2.2.1 Der Olympiapark

Das Bungalowdorf liegt direkt neben dem Olympiapark, der für Besucher und alle Bewohner der Stadt München das ganze Jahr über zahlreiche Erholungs-, Freizeit- und Sportmöglichkeiten bietet:

Auf dem ehemaligen Gelände der Olympischen Spiele 1972 finden große und kleine Konzerte statt, Sportevents, Ausstellungen und Messen, Open-Air-Kino im Sommer und vieles mehr. Es gibt einige gastronomische Angebote. Die ehemaligen Sporthallen laden ein zu Wassersport, Eissport, Fußball &

Co. Outdoor gibt es Tennisplätze und eine Minigolfanlage, das Gelände wird zum Inlineskaten oder Laufen genutzt – oder einfach nur zum gemütlichen Ausruhen auf den saftig grünen Wiesen.

Alle Informationen zum Olympiapark gibt es unter: www.olympiapark.de 2.2.2 Das Gemeinschaftszentrum (GEZ), „Alte Mensa“

In unseren Wohnanlagen richten wir stets eine Studentische Selbstverwaltung, bestehend aus Haus- sprechern und Tutoren ein. Diese sollen das Zusammenleben der Bewohner fördern und den Kontakt zum Studentenwerk halten, damit Informationen vom Vermieter zum Mieter und umgekehrt transpor- tiert werden können, aber auch Probleme jeglicher Art schnell geklärt werden können.

Die Bewohner wählen Haussprecher und Tutoren selbst und geben sich eine Haussatzung, in der Aktivitäten und das Funktionieren der Selbstverwaltung geregelt ist.

Das Gemeinschaftszentrum (GEZ) mit all seinen Einrichtungen bildet einen zentralen Punkt für das gemeinschaftliche Leben hier im „Dorf“.

Die Studentische Selbstverwaltung hat sich hier in unserer Wohnanlage als gemeinnütziger Verein eintragen lassen. Der Verein freut sich immer über neue, engagierte Mitarbeiter, damit das Studen- tenleben weiterhin so umfangreich und bunt bleibt.

Ausführliche Informationen zum Verein „Studenten im Olympiazentrum e.V.“ gibt es im Internet unter www.oly-dorf.de

Im GEZ befinden sich auch externe Einrichtungen wie die Krankengymnastik „PhysiOlympia“ und ein Kindertreff der Stadt München. Weiterhin finden Sie hier das Beratungszentrum des Studentenwerks und unsere Hausverwaltung sowie die technische Verwaltung.

Im Lageplan auf der nächsten Seite finden Sie alle Einrichtungen.

2.2.3 Orientierung im Bungalowdorf

In den Anlagen 5.1, 5.2 und 5.3 finden Sie Pläne, die Ihnen die Orientierung im Bungalowdorf erleich- tern sollen. Anlage 5.1 beinhaltet einen Übersichtsplan, in Anlage 5.2 finden Sie einen Lageplan, auf dem die Müllentsorgung, die Plakatstelen und die Gassenbezeichnung eingetragen sind, und in Anlage 5.3 finden Sie die Standorte der Briefkastenanlage, der Fahrradabstellplätze bzw. Fahrradkel- ler.

(9)

Abbildung 2: Übersichtsplan Gemeinschaftszentrums (GEZ)/Alte Mensa

(10)

2.3 Ihr Bungalow

2.3.1 Bezeichnung Ihres Bungalows

Sie haben einen Bungalow angemietet, der mit Möbeln, Pantryküche inkl. Kühlschrank und einer Nasszelle, bestehend aus WC, Waschbecken und Dusche, ausgestattet ist. Zudem besitzt jeder Bungalow eine kleine Terrasse.

Wie finde ich meinen Bungalow?

Ihr Bungalow ist unter folgender Bezeichnung registriert, Beispiel: 730 – 03 – 0A – 20 – 0

730 = Kostenstelle

03 = Straßennummer, Connollystraße

0A = Gasse

20 = Bungalownummer

0 = Bungalowtyp (Connollystraße)

Um Ihren Bungalow (z.B. bei Schadensmeldungen) eindeutig identifizieren zu können, ist es notwen- dig, uns die komplette Bezeichnung (ab Straßennummer) mitzuteilen. Wir bitten um eine pflegliche Behandlung des Ihnen anvertrauten Mietobjektes inkl. aller Einrichtungsgegenstände. Dies bestätigen Sie auch mit Ihrer Unterschrift des Mietvertrages.

2.3.2 Ihr Schlüsselbund

Bei Einzug erhalten Sie folgende drei Schlüssel:

▪ 2 Bungalowschlüssel für:

– Bungalow – Fahrradkeller

– Waschsalon in der „Alten Mensa“

▪ 1 Briefkastenschlüssel

Die Bungalownummer steht auf dem Schlüsselbundanhänger.

Das Nachfertigen von Schlüsseln sowie der Einbau von Fremdzylindern ist verboten. Falls Ihr Schlüs- sel verloren geht, bitten wir Sie, sich unverzüglich in der Verwaltung zu melden.

2.3.3 Elektronisches Zutrittssystem

Sie erhalten zusätzlich zum Schlüsselbund eine „Legic-Karte“, die den Zutritt von Räumen über das elektronische Zutrittssystem erlaubt. Dazu gehören je nach Berechtigung die Schrankenanlage des Parkhauses (Helene-Mayer-Ring 3), die Haupteingangstüren zum Hochhaus A/B, die Haupteingangs- tür zum GEZ sowie die Eingangstür zum Waschsalon.

2.3.4 Hausschlüssel verlegt?

Sollten Sie während der Wohnzeit Ihren Schlüssel verlegt haben, schließt Ihnen unser Hausmeister- personal während der Geschäftszeiten kostenlos das Bungalow auf (Montag bis Donnerstag von 07.00 – 16.00 Uhr, Freitag von 07.00 – 13.00 Uhr).

Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie auf eigene Kosten einen Schlüsseldienst anrufen (Firma „MAZ“, Telefon: 0 89 / 50 70 70). Diese Firma tauscht im Bedarfsfall den Schließzylinder gegen einen passenden Zylinder der GHS-Schließanlage.

Aufschließungen werden nur durchgeführt, wenn Sie sich durch Vorlage des Personalauswei- ses oder des Mietvertrages als rechtmäßiger Mieter ausweisen können!

(11)

2.3.5 Klingel- und Briefkastenbeschilderung

Die Namensschilder an den Bungalowklingeln werden vom Studentenwerk angebracht. Wir bitten Sie, an den Briefkästen, Bungalowklingeln oder -türen selbst keine Namensschilder anzubringen.

Bitte verzichten Sie auf alle handschriftlichen Eintragungen an Klingel und Briefkasten.

2.4 Schadensmeldungen

2.4.1 Schäden im Zimmer/ in Gemeinschaftsräumen

Wenn Sie im Laufe Ihrer Wohnzeit Schäden in Ihrem Zimmer feststellen, melden Sie diese bitte so schnell wie möglich dem Hausmeister. Benutzen Sie dazu das Formular „Schadensmeldung“.

Formulare und der Einwurfkasten befinden sich im Waschsalon. Sie erhalten die Formulare natürlich auch während der Sprechzeiten im Technischen Büro oder in der Hausverwaltung und können sie dort auch ausgefüllt abgeben.

2.4.2 Besondere Schäden, Vorkommnisse und Zwischenfälle

Sollten Sie Zeuge besonderer Vorkommnisse (z.B. Feuer, Einbruch, Vandalismus, etc.) werden, brin- gen Sie sich bitte zunächst in Sicherheit und rufen Sie, je nach Vorkommnis sofort die Polizei, Feuerwehr oder den Notarzt. Bitte informieren Sie unbedingt zusätzlich die Verwaltungsstelle bzw.

den Hausmeister. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass Sie sonstige ungewöhnliche Zwischenfälle oder Begebenheiten bemerken sowie bei sonstigen Schäden, die nicht Punkt 2.4.1 betreffen.

2.5 Fernsehen, Telefon, Internet

2.5.1 Fernseh- und Radioempfang

Die Bungalows empfangen über eine Satellitenanlage der Firma Kessler Fernseh- und Radiosender.

Die Antennendose befindet sich im Bungalow neben der Datendose für Telefon (rechts) und Internet (links). Eine aktuelle Senderübersicht finden Sie im Anhang. Bitte beachten Sie, dass das Aufstellen oder Anbringen von Parabolantennen verboten ist.

2.5.2 Telefonanschluss

Alle Bungalows wurden für einen Telefon-/DSL-Anschluss vorbereitet. Sie können sich einen analo- gen oder einen ISDN-Anschluss von einem Telekommunikationsanbieter Ihrer Wahl in Ihrem Bungalow freischalten lassen. Für die Verwendung des Anschlusses sind Adapter notwendig, die man in der Verwaltung kaufen kann. Die Adapter haben einen RJ 45-Stecker und drei TAE- Anschlussbuchsen. Bitte benutzen Sie nur die gekennzeichnete RJ 45-Buchse.

Wichtig:

TAE: TelefonAnschlussEinheit

N: Nebenstellengerät, z.B. Faxgerät F: Fernsprechgerät

2.5.3 Internet

Die Bungalows sind mit einem eigenen lokalen Netz (LAN) mit Zugang zum Internet über das Münch- ner Hochschulnetz (MHN) ausgestattet. Welche Einstellungen auf dem Computer vorgenommen

(12)

werden müssen, um die Internet-Standleitung zu nutzen, steht in einem separaten Info-Blatt, dass Sie bei Einzug erhalten haben.

Sollten Sie Probleme beim Einrichten haben, können Sie sich auch an „olynet“ wenden, also die Mitarbeiter des Computerraums, der von der Studentischen Selbstverwaltung betrieben wird.

Kosten

Die Kosten für den Betrieb und die Wartung des LANs werden in Form einer Pauschale von allen Bewohnern der Wohnanlage – unabhängig von der Nutzung – mit der Miete eingezogen. Für die Nutzung des Internetzugangs fallen z. Z. keine zusätzlichen Gebühren an.

Für den Anschluss an das Internet benötigen Sie einen PC/ Laptop mit einer Netzwerkkarte und ein Verbindungskabel (Patch-Kabel) zwischen der Datendose und Ihrer Netzwerkkarte. Eine Kurzanlei- tung zur Konfiguration Ihres PCs erhalten Sie in der Verwaltungsstelle (vgl. 1.1).

Wichtig:

Rechte Anschlussbuchse („T"): Telefon Linke Anschlussbuchse („D"): Internet

Achtung! Die Datendoppeldose darf unter keinen Umständen geöffnet, verändert oder entfernt werden!

2.5.4 Rundfunkgebühren

In Deutschland sind Rundfunkgeräte gebührenpflichtig, also alle Geräte, mit denen Radio- und Fern- sehprogramme empfangen oder aufgezeichnet werden können (z. B. Internet-PCs, Fernseh- und Radiogeräte sowie Smartphones).

Es wird pro Wohnung eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet. Beitragsschuldner ist der/die Wohnungsinhaber/in, also jede volljährige Person, die dort tatsächlich wohnt. Grundsätzlich gilt: jeder Mieter und alle, die in der Wohnung gemeldet sind, gelten als Inhaber der Wohnung. Gibt es mehrere Inhaber, wie bei einer Wohngemeinschaft/Wohngruppe, so haften sie gesamtschuldnerisch, d.h. ein Bewohner zahlt den vollständigen Rundfunkbeitrag an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsser- vice“ und alle beitragspflichtigen Mitbewohner zahlen ihre anteiligen Beiträge an diesen Mitbewohner.

Die Übernahme des Rundfunkbeitrages durch den Vermieter (sprich das Studentenwerk) ist miet- rechtlich nicht möglich.

Bedürftige Personen (u. a. BAföG-Empfänger) können einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen und können nicht herangezogen werden.

Nähere Informationen zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice entnehmen Sie bitte den Internetseiten unter www.rundfunkbeitrag.de.

2.6 Technische Ausstattung der Bungalows

2.6.1 Lüftung

Die Lüfter befinden sich im Bad sowie bei der Küchenzeile. Die notwendige Nachströmung der Luft erfolgt durch eine Nachströmklappe über der Eingangstür. Das Wechseln bzw. Erneuern der Lüftungsfilter übernimmt das technische Personal vor Ort.

Bei der Betätigung des Badlichtschalters wird der Lüfter des Bades eingeschaltet. Die Nachström- klappe über der Eingangstür öffnet sich während des Betriebes des Gerätes automatisch. Der Lüfter läuft nach dem Ausschalten des Lichtes noch einige Minuten weiter.

Durch die Betätigung des rechten Schalters in der Installationsleiste der Küchenzeile (siehe nachfol-

(13)

gende Skizze) wird der Küchenlüfter ein- bzw. ausgeschaltet. Auch beim Betrieb des Küchenlüfters wird die Nachströmklappe über der Eingangstür für die Luftnachströmung geöffnet. Beim Abschalten des Lüfters wird die Nachströmklappe wieder geschlossen.

Die Nachströmklappe über der Eingangstür kann auch mittels des linken Schalters in der Installati- onsleiste der Küchenzeile zusätzlich für Lüftungszwecke geöffnet werden. Zwischen den beiden Lüftungsschaltern befindet sich eine LED-Anzeige. Wenn diese leuchtet, ist die Nachströmklappe über der Eingangstür geöffnet.

Bitte beachten Sie zudem unsere Hinweise zum richtigen Heizen und Lüften Punkt 4.4.

Zwangslüftung: Am Badlüfter sind zusätzlich Lüftungsintervalle programmiert. Diese Lüftungsinter- valle sollen die Luftfeuchtigkeit im Raum senken und somit eine Schimmelbildung an den Wänden vermeiden. Die Intervallzeiten sind 3mal täglich ca. 30 Minuten.

2.6.2 Elektroverteilung Bungalow

Die Elektro-Unterverteilung mit Sicherungen befindet sich im unteren Bereich des Einbauschrankes (unter der Treppe). Es wird Wechselstrom mit 230V und 50 Hz zur Verfügung gestellt.

Sicherungen gibt es für folgende Bereiche:

Sicherungen für Beleuchtung

Sicherungen für Steckdosen

FI-Schutzschalter

Sicherung für Kochplatte

Bei Bedarf können Sie eigenständig einen ausgelösten Sicherungsautomaten oder FI-Schalter wieder einsichern.

Fi

(14)

Da auch die Leistungsaufnahme der Steckdosen auf 10 Ampere begrenzt ist, dürfen keine elektri- schen Großgeräte, wie z.B. Heizlüfter, Kühlgeräte, Waschmaschinen oder Trockner im Bungalow betrieben werden. Halten Sie bitte bei Zweifeln bezüglich der Aufstellung zusätzlicher Elektrogeräte Rücksprache mit unserem technischen Personal vor Ort. Bauliche Veränderungen bzw. Manipulatio- nen an den technischen Anlagen sind strikt verboten.

2.6.3 Doppelkochplatten

Die Doppelkochplatten sind mit einer Zeitschaltuhr versehen. Die Betriebszeit der Doppelkochplatten ist aus Brandschutzgründen auf 30 Minuten begrenzt. Die Inbetriebnahme der Kochplatte geschieht durch Betätigung des Schalters mit dem Einstellen der gewünschten Heizstufe. Gleichzeitig müssen Sie die Zeitschaltuhr auf die gewünschte Heizzeit stellen. Die maximale Heizzeit beträgt 30 Minuten.

Nach Ablauf der Heizzeit können Sie durch wiederholtes Drehen der Zeitschaltuhr die Kochplatte in Betrieb nehmen (siehe nachfolgende Skizze).

2.6.4 Kabeldurchführung zwischen EG und OG

(15)

Sie können TV, Telefon und Internet wahlweise im Erdgeschoss oder Obergeschoss betreiben. Dazu wurde ein Leerrohr in der Decke zwischen EG und OG eingebaut, wo Sie Anschlusskabel verlegen können (siehe nachfolgende Skizze). Bitte achten Sie darauf, dass die Möbeldurchführungen an der Abschlusswand der Pantryküche im EG beim Verlegen von Kabeln nicht beschädigt wird.

2.6.5 Beleuchtung über der Eingangstür

Diese Leuchten dienen zur Beleuchtung der Gassen zwischen den Bungalows und werden zusam- men mit der restlichen Außenbeleuchtung zentral geschaltet. Sollten Leuchtmittel ausfallen, geben Sie uns dies bitte mittels einer Schadensmeldung bekannt (Formulare gibt es in der Verwaltungs- stelle).

2.6.6 Terrasse

Die Terrassentür öffnet nach außen und ist nicht mit einem Kippmechanismus ausgestattet. Zu Lüftungszwecken können Sie die Terrassentür in der äußeren Auskerbung des Schließbleches durch den Drehknauf verriegeln. Bitte verschließen Sie die Terrassentür Ihres Bungalows bei längerem Fernbleiben komplett und verlassen Sie Ihren Bungalow nie im unverriegelten Zustand.

Bitte beachten Sie, dass auf der Terrasse kein Studentenwerksinventar abgestellt werden darf. Für daraus entstehende Schäden, z.B. Wasserschäden, haftet der Mieter.

2.6.7 Terrassenbelag

Der Belag Ihrer Terrasse besteht aus aufgeständerten Betonplatten, die in ein Kiesbett gelegt sind, um die Entwässerung der Terrassenfläche zu garantieren. Bitte halten Sie die Fugen zwischen den Terrassenplatten frei von Müll (Zigarettenkippen, Papier usw.) und Pflanzen jeder Art.

2.6.8 Außenjalousie

Die Außenjalousie lässt sich mittels einer Kurbel von der Terrasse aus bedienen. Die Kurbel gehört zum Inventar und ist durch einen Magnethalter an der äußeren Fensterfassade fixiert. Bei Schwierig- keiten mit der Jalousie bitte auf keinen Fall Gewalt anwenden, sondern eine Schadensmeldung schreiben bzw. das technische Personal informieren. Die Jalousie besteht aus gewebtem Kunststoff und ist sehr temperaturempfindlich. Bitte bringen Sie deshalb keine Hitzequellen, z.B. Zigaretten, Heizlüfter usw. in die Nähe der Jalousie. Die Außenjalousie darf lt. Bauartzulassung ab Windstärke 7 (54km/h) nicht ausgefahren werden. Bitte achten Sie darauf, dass beim Verlassen Ihres Bungalows die Jalousie hochgekurbelt ist.

2.6.9 Blickschutz im Erdgeschoss

Im Erdgeschoss mussten aus Brandschutzgründen Festverglasungen eingebaut werden, die nicht geöffnet werden können. Als Blickschutz von außen dienen 4 matt gehaltene Plexiglas-Scheiben, die vor die Festverglasungen gehängt werden können. Diese gehören zum Inventar. Um eine ausrei- chende Lüftung in den Fensternischen zu gewährleisten und so Kondenswasser an Rahmen und Glasscheibe zu verhindern bitten wir Sie, den Sichtschutz nur im Bedarfsfall anzubringen. Achtung:

Kondenswasser fördert die Schimmelbildung.

2.7 Bemalung der Bungalowfassade

Grundsätzlich dürfen Sie die Fassade Ihres Bungalows bemalen, allerdings nur mit vom Studenten- werk bereitgestellter Außenfassadenfarbe. Bezüglich der Details informieren Sie sich bitte bei der studentischen Selbstverwaltung. Farben, Bürsten, Pinsel etc. erhalten Sie beim Farbtutor. Die Bema-

(16)

lung der Bungalowfassaden mit Lackfarbe (Spraydosen) ist strikt untersagt, da diese Farben nicht atmungsaktiv sind und das Entfernen sich als sehr schwierig erweist. Wegen Beschädigungsgefahr dürfen auch Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen, Silikonfugen und Geländerteile nicht bemalt werden. Beim Bemalen bitten wir Sie, nicht zu bemalende Bereiche abzudecken, da saubere Abschlüsse und fleckenfreie Flächen zum optimalen Erscheinungsbild unserer Wohnanlage beitra- gen. Im Bildmotiv dürfen keine sexistischen, rechtsradikalen, ausländerfeindlichen oder anders provozierende Merkmale erkennbar sein.

2.8 Betonbelassene Wände in Ihrem Bungalow

Die Wände im Eingangsbereich sowie im Treppenaufgang haben laut Architektenvorgabe keinen Wandanstrich erhalten und sind betonbelassen.

Wir bitten Sie, diesen Zustand zu erhalten. Von Ihnen durchgeführte Malerarbeiten werden nach Ihrem Auszug wieder entfernt, die Kosten dafür haben Sie in voller Höhe zu tragen.

2.9 Bepflanzung

In den Randstreifen der Bungalowgassen sind vom Landschaftsarchitekten vorgegebene Bepflanzun- gen vorgenommen worden.

Sie haben die Möglichkeit, im Randstreifen vor Ihrem Bungalow Pflanzungen vorzunehmen, wobei Sie sich aber strikt an die Pflanzliste (s. Anhang, Punkt 5.4) halten müssen. Auf keinen Fall dürfen Blumen, Sträucher etc. über den Pflanzstreifen in die Bungalowgasse wachsen. Das Befestigen von Rankgittern an der Außenfassade ist verboten.

2.10 Abstellen von Gegenständen auf Dächern und Balkonen

Ebenso wie das Betreten ist auch das Abstellen von Gegenständen auf den Dachflächen streng verboten. Da auch das Erscheinungsbild der Wohnanlage leidet, sollte Ihr Balkon nicht als Lager- und Abstellfläche benutzt werden. Bitte bedenken Sie auch, dass von Ihnen abgestelltes Studentenwerk- sinventar durch Wind und Wetter Schaden nehmen kann. Diese von Ihnen verursachten Schäden werden Ihnen beim Auszug voll in Rechnung gestellt.

2.11 Waschmaschinen- und Trockenraum

In der „Alten Mensa“, Helene-Mayer-Ring 9, ist ein Waschsalon untergebracht (s. Lageplan). Die Waschmaschinen und Trockner betreibt eine externe Firma, gezahlt wird mit Münzen. Mit Ihrem Hausschlüssel bzw. Ihrer Legic-Karte können Sie den Waschmaschinen- und Trockenraum öffnen und schließen.

Bitte beachten sie die im Waschsalon ausgehängte Benutzerordnung. Stellen Sie durch geschlos- sene Türen sicher, dass sich keine Fremdpersonen im Waschsalon aufhalten bzw. dort waschen. Das Benutzen des Waschsalon ist den Bewohnern unserer Wohnanlage vorbehalten.

(17)

3 Spielregeln beim Zusammenleben und Wohnen

3.1 Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Bitte melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt mit Ihrer neuen Adresse an, möglichst innerhalb einer Woche nach Einzug ins Wohnheim. Die Anmeldung können Sie in jeder Meldestelle der Landeshauptstadt München erledigen (genannt: „Bürgerbüros“).

Eine Liste der Adressen und Öffnungszeiten der Meldestellen sowie einige Formularen zum Down- load finden Sie im Internet unter: http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/service/37628/index.html

3.2 Abgabe der Immatrikulationsbescheinigung

Das Wohnen in einer Wohnanlage des Studentenwerks München ist an den Studentenstatus gekop- pelt. Den Studentenstatus müssen Sie einmal im Semester durch die Vorlage Ihrer Immatrikulationsbescheinigung (IB) nachweisen:

Vorlage IB/Sommersemester: bis spätestens 01. Mai Vorlage IB/Wintersemester: bis spätestens 01. November

Achtung! Wenn die IB nicht rechtzeitig in unserer Verwaltungsstelle eingeht, müssen wir das Mietverhältnis kündigen.

3.3 Hausordnung

Wenn viele Menschen auf vergleichsweise engem Raum zusammenleben, müssen bestimmte Spiel- regeln eingehalten werden. Dies beinhaltet auch die Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarn in den umliegenden Gebäuden. Bitte beachten Sie die Hausordnung, die Bestandteil Ihres Mietvertrags ist.

Sie wurde Ihnen mit dem Vertrag ausgehändigt.

3.4 Reinigung der Wohnanlage

Für die Sauberkeit in Ihrem Bungalow sind Sie selbst zuständig. Aufgrund des stark kalkhaltigen Wassers in München kommt es in der Dusche schnell zu einem schwer zu entfernenden Kalkansatz.

Wir empfehlen deshalb, möglichst nach jedem Benutzen die Dusche kurz trocken zu wischen, da dadurch auch die Schimmelbildung verhindert wird. Bitte denken Sie auch daran, die Kochfelder nach Benutzung zu reinigen.

Außerdem bitten wir Sie, den Kühlschrank auf Stufe 3 zu betreiben, da so eine schnelle Vereisung vermieden werden kann und ein wirtschaftlicher Stromverbrauch gewährleistet ist. Zudem sollte der Kühlschrank alle 6 Monate abgetaut (enteist) und gereinigt werden.

3.5 Anbringen von Gegenständen

Wenn Sie Gegenstände aufhängen wollen (z. B. Bilder oder Regale), fragen Sie bitte unbedingt vor dem Bohren beim Hausmeister nach, ob sich in der entsprechenden Wandfläche Elektro- oder Wasserleitungen befinden.

(18)

3.6 Lärm

Grundsätzlich gilt für die gesamte Wohnanlage die Hausordnung. Ruhestörender Lärm ist demnach in der Studentenwohnanlage, im Haus und im Zimmer zu vermeiden. Insbesondere sind ruhestörende Hausarbeiten und ruhestörende Tätigkeiten zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und zwischen 18.00 und 08.00 Uhr zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten und Tätigkeiten stets unzu- lässig. Besonders in der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr ist Ruhe zu halten.

Dennoch kommt es leider immer wieder zu Beschwerden der Nachbarn aus umliegenden Wohn- gebäuden, die sich insbesondere über massive Beeinträchtigung Ihrer Nachtruhe beklagen.

Darum bitten wir Sie eindringlich, von 22.00 bis 07.00 Uhr Ruhe in der Wohnanlage zu halten.

Bitte beachten Sie folgende Punkte besonders:

▪ halten Sie bei Feiern in den Gemeinschaftsräumen die Fenster geschlossen

▪ hören Sie Musik in angemessener Lautstärke

▪ unterlassen Sie laute Unterhaltungen im Hof

Ganz abgesehen von den einzuhaltenden Ruhezeiten bitten wir Sie um Rücksicht gegenüber Ihren Nachbarn, die größtenteils berufstätig sind. Wenn Sie bis in die Morgenstunden feiern oder lärmen, bekommen Ihre Nachbarn nicht die verdiente Nachtruhe. Dies stört den Nachbarschaftsfrieden empfindlich und verschlechtert die Akzeptanz der Bevölkerung für Wohnanlagen für Studierende generell.

3.7 Besonderheiten zu Sicherheit und Brandschutz

Das Betreten von Dachflächen ist grundsätzlich verboten.

Aus Brandschutzgründen müssen Bungalowgassen in ihrer vollen Breite freigehalten werden. Deswe- gen ist das Abstellen von Fahrrädern oder anderen Gegenständen in den Bungalowgassen untersagt.

Außerdem kann der Winterdienst nur in freien Gassen und stirnseitig freien Flächen gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass widerrechtlich abgestellte Gegenstände von unserem technischen Personal entsorgt werden.

Auch aus Brandschutzgründen wurden bestimmte Bungalowtüren mit Oberschließern versehen.

Diese müssen zu jeder Zeit betriebssicher funktionieren und dürfen zu keiner Zeit außer Betrieb gesetzt werden. Für Bungalowbewohner mit diesen Obertürschließern ist es wichtig, beim Verlassen des Bungalows stets einen Schlüssel bei sich zu tragen.

3.8 Abstellen von Fahrrädern und anderen Gegenständen

Fahrräder, die sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befinden, dürfen nicht auf den

Fahrradabstellplätzen abgestellt werden. Derartige Fahrräder werden von unserem technischen Personal gut sichtbar mit einem Hinweis an die Besitzer markiert. Sollte sich der Besitzer nicht in einer von uns festgelegten Frist bei uns melden, so wird das Fahrrad entsorgt.

Andere Gegenstände, außer Fahrräder, dürfen in den Fahrradkellern nicht abgestellt werden. Diese Gegenstände werden von unserem technischen Personal entsorgt.

(19)

3.9 Plakatieren

Anschläge, Informationen und andere Plakatierungen sind nur an den dafür vorgesehenen Plakatie- rungsstelen erlaubt (siehe Anlage 5.2). Informationen, die an anderen Stellen (wie z.B. Betonwänden, Briefkastenanlagen oder Vergrabungselementen) angebracht sind, werden durch das Studentenwerk- spersonal unverzüglich entfernt.

3.10 Studentische Selbstverwaltung und Tutorenprogramm

Unsere Wohnanlagen verfügen über eine Studentische Selbstverwaltung und über Tutoren. Aufgabe der Haussprecher ist vor allem, den Kontakt zum Studentenwerk zu halten. Die Haussprecher sollten in regelmäßigem Kontakt zur Wohnheimverwaltung stehen und fungieren als eine Art Sprecher der Bewohner. Hauptaufgabe der Tutoren ist es, das Zusammenleben in der Wohnanlagen zu fördern, in dem sie Gemeinschaftsveranstaltungen organisieren. Betreut werden die Tutoren von einem Ansprechpartner in der Abteilung Unternehmenskommunikation und Kultur.

Die Bewohner wählen den Haussprecher und Tutor selbst und geben sich eine Haussatzung, in der Aktivitäten und Funktionieren der Selbstverwaltung geregelt werden.

Kontakt für Haussprecher:

Studentenwerk München

Verwaltungsstelle Olympisches Dorf Alte Mensa, Eingang a, Zimmer a2 Helene-Mayer-Ring 9

80809 München U3 Olympiazentrum

Telefon: + 49 89 357135-0 / -20 Telefax: + 49 89 357135-33 E-Mail: haussprecher@stwm.de

Kontakt für Tutoren:

Studentenwerk München

Unternehmenskommunikation & Kultur Leopoldstraße 15, Zi. E019

80802 München U2 Giselastraße

Telefon: + 49 89 38196-1513 Telefax: + 49 89 38196-1517 E-Mail: tutoren@stwm.de

3.11 Grillen

Das Grillen ist südlich des Bungalowdorfes – Richtung Olympiapark – sowie auf dem so genannten

„Marienplatz“ (überdachtes Gemeinschaftszentrum) im ortsüblichen Umfang bis 22:00 Uhr erlaubt. An anderen Orten (z. B. auf Dachterrassen, Fluchtbalkonen usw.) ist das Grillen aus Brandschutzgrün- den strikt untersagt!

3.12 Anmelden von Feiern

Die Selbstverwaltung der Wohnanlage und die Tutoren organisieren Feste, Partys und andere Veran- staltungen, um das Gemeinschaftsleben in den Wohnanlagen zu fördern. Und auch die Bewohner nutzen die Gemeinschaftsräume, um zu besonderen Gelegenheiten private Feste zu feiern.

Aufgrund der bei diesen Gelegenheiten oft entstehenden Lärmentwicklung, durch die sich Nachbarn gestört fühlen, können solche Veranstaltungen jedoch nur in beschränktem Umfang an den Wochen- endtagen – Freitag und Samstag – stattfinden.

Alle Feste, Feiern usw. müssen vorab über die Selbstverwaltung mit dem Studentenwerk abgestimmt werden. Dazu melden Sie diese bitte rechtzeitig schriftlich beim Technischen Leiter der Wohnanlage an (Formulare erhalten Sie bei der Verwaltungsstelle oder beim zuständigen Technischen Leiter).

(20)

Generell gilt auch für Feste und Feiern die Hausordnung. Sie ist Bestandteil Ihres Mietvertrags und besagt, dass zwischen 22.00 und 07.00 Uhr Ruhe zu halten ist. Des Weiteren darf aus Sicherheits- gründen die maximal zugelassene Personenzahl für die jeweiligen Veranstaltungsräume nicht überschritten werden.

Ebenso ist die Selbstverwaltung bzw. der jeweilige Veranstalter verpflichtet, die Reinigung der Gemeinschaftsräume sowie aller durch die Veranstaltung verunreinigten Bereiche (Treppenhaus, Außenbereiche usw.) zu organisieren.

3.13 Anmietung von Garagenplätzen

Die Wohnanlage verfügt über eigene Garagenstellplätze im Parkhaus, Helene-Mayer-Ring 3. Wenn Sie Interesse daran haben, einen solchen Stellplatz zu mieten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Verwaltungsstelle.

Plätze, die nicht an Studierende vergeben sind, können auch an andere Interessenten vermietet werden. Auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltungsstelle. Wir informieren Sie gerne über die Konditionen.

3.14 KFZ-Fahrverbot in der Wohnanlage

In unserer Wohnanlage ist das Fahren mit privaten Kraftfahrzeugen (PKW, Motorrad und Kleinkraft- fahrzeugen) verboten. Bitte beachten Sie an den Einfahrtszonen die entsprechenden Hinweisschilder.

Widerrechtlich abgestellte hier genannte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Wir bitten für diese Entscheidung des Studentenwerks um Verständnis. Diese Regelung besteht zu Ihrer Sicherheit, da alle Wege Feuerwehrzufahrtszonen sind. Zum Be- und Entladen Ihres KFZ nutzen Sie bitte bei Berechtigung unser Parkhaus.

3.15 Sicherheit in der Wohnanlage

Aufgrund der Größe und des zum Teil offenen Geländes der Wohnanlage hat das Studentenwerk München zu Ihrer Sicherheit während der Nacht und in den frühen Morgenstunden täglich einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes „Nik-Security“ zu Kontrollgängen im gesamten Areal beauftragt.

Sollten Sie sich von Personen stark belästigt fühlen, durch Lärm oder gar Gewaltandrohung, können sie diesen Bestreifungsdienst telefonisch um Hilfe bitten:

Telefon: 0 89/70 02 05 8

Mobil: 0 172/57 18 16 1

Natürlich können Sie auch gleich die Polizei unter der 110 informieren.

(21)

4 Sparsamer Umgang mit Ressourcen

Das Studentenwerk München bemüht sich in allen seinen Tätigkeitsfeldern um ökologisch nachhalti- ges Handeln. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe! Denn Strom und Wasser sparen kann jeder, der ein wenig aufmerksam bleibt. Seinen Müll zu trennen hilft nicht nur bei der umweltschonenden Entsorgung, sondern auch dabei, die Nebenkosten niedrig zu halten. Und nicht zuletzt kann mit richtigem Heizen und Lüften viel Energie gespart werden.

Im Folgenden möchten wir Ihnen ein paar Tipps geben, was Sie für den schonenden Umgang mit unseren Ressourcen tun können. Im Anhang finden Sie auch ein Merkblatt, das Sie sich als Erinne- rungsstütze herausnehmen können.

4.1 Müllentsorgung

Bitte entsorgen Sie Ihren Müll sortengerecht (Mülltrennung) in den von uns zur Verfügung gestellten Tonnen (s. Anlage 5.2 'Lageplan Müllentsorgung'). Mit der sortengerechten Entsorgung Ihres Mülls (Restmüll, Plastik, Glas, Papier, Sperrmüll, Schrott, Blech,...) senken Sie natürlich auch Ihre Neben- kosten, da die Beseitigung des Mülls Kosten verursacht, die Sie mit den Betriebskosten bezahlen.

Und: Mülltrennung dient dem Umweltschutz.

Der Behälter für Kunststoff kann auch für Kunststoffverbundabfälle und der Behälter für Dosenblech für Dosenabfälle aus Weißblech, Aluminium sowie Metallverbundwerkstoffen verwendet werden.

Aufgrund von laufenden Sanierungsmaßnahmen in Ihrer Wohnanlage wird es bis 2013 zu Standort- Veränderungen der Müllentsorgungsbehälter kommen. Die Verwaltung wird Sie über Aushänge oder Postwurfsendungen rechtzeitig informieren. Sie können durch eine konsequente Mülltrennung dazu beitragen, in diesem Bereich Geld zu sparen.

Hinweis zu Sperrmüll

Wenn Sie Sperrmüll zu entsorgen haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Technischen- und Hausmeisterpersonal in Verbindung.

Bitte stellen Sie auf keinen Fall den Sperrmüll „wild“ auf dem Gelände ab!

Infos zu Müllentsorgungen bzw. -trennung jeglicher Art finden Sie hier: www.awm-muenchen.de

(22)

4.2 Richtiges Heizen und Lüften in den Bungalows

Im Hinblick auf die Belegungsdichte, gemessen an der Raumluft ist es wichtig, besondere Hinweise in Sachen richtiges Lüften und Heizen zu beachten.

• Die für gesundes Wohnen richtige Raumtemperatur liegt zwischen 18°C und 20°C. Obwohl in diesem Temperaturbereich jedes abgesenkte Grad eine Energieeinsparung von ca. 6%

erbringt, sollte – um Bauschäden zu vermeiden – in jedem Raum eine Mindesttemperatur von 15°C (Thermostatstellung 1-2) gehalten werden. Bitte achten Sie darauf, dass sich keine Vorhänge über, oder Möbel direkt vor dem Heizkörper befinden.

• Um an der Innendämmung der Wände keine Stockflecken und/oder Schimmel entstehen zu lassen, keine Möbel eng an die Wände stellen. Ein Mindestabstand von 5 cm ist einzuhalten.

Das ist auch wichtig, um eine ausreichende Luftzirkulation zu ermöglichen. An die Innenwand gelehnte Matratzen, aufgestapelte Bücher oder Kleidungsstücke, eng gestellte Sofas und Sessel wirken als zusätzliche Innendämmung, und führen ebenfalls zu Stockflecken oder Schimmel.

• Nach dem Aufstehen sollte eine Stoßlüftung, ca. 15 Minuten, die verbrauchte und feuchte Raumluft regenerieren. Dazu sollten Eingangstür, Terrassentür und in den Ehepaarbungalows die Giebelfenster weit geöffnet sein, um die Diagonal- oder Querlüftung sicher zu stellen.

• Bei starker Feuchtlast durch Duschen oder Kochen sollte der bereits erwähnte Stoßlüftungs- vorgang ebenfalls 15 Minuten lang in gleicher Vorgehensweise erfolgen.

• Dauerlüften über gekippte Fenster in den Wintermonaten ist zu vermeiden, da Fenster nahe Bauteiloberflächen auskühlen und zu Stockflecken oder Schimmel führt.

• Die Kondensatbildung in den Nischen der Fensterverglasungen im Untergeschoss müssen ständig ausgewischt und trocken gehalten werden. Der Sichtschutz ist nur zu verwenden, wenn zwingend notwendig. Der Sichtschutz sollte vor all em nachts, oder wenn Sie nicht anwesend sind, abgehangen sein. Bitte dekorieren Sie die Fensternischen so, dass eine ausreichende Luftkonvektion und damit der Wärmetransport an die Fensteroberflächen gesi- chert ist. Das heißt sparsam dekorieren, und nicht zu stellen.

• Wäscheständer im Bungalow erzeugen mehr Raumluftfeuchtigkeit und damit die Gefahr zur Schimmelbildung. Bitte nutzen Sie unsere bereit gestellten Wäschetrockner im Waschsalon, oder stellen Sie den Wäscheständer auf den Balkon.

• Bei einer längeren Abwesenheit während der Heizperiode schließen Sie bitte die Fenster und stellen die Thermostate der Heizkörper auf 1 bis 2, sodass die Raumtemperatur nicht unter den Taupunkt (15°C) absinken kann.

Wir bitten Sie, die hier genannten Ratschläge konsequent zu befolgen, da Sie damit zukünftig Heiz- kosten und damit Nebenkosten sparen und ein gesundes Raumklima ohne Schimmelbildung haben.

(23)

5 Anlagen

5.1 Übersichtsplan Bungalowdorf

(24)

5.2 Übersichtsplan Müllentsorgung, Plakatstelen, Gassen

(25)

5.3 TV-Empfang im Studentenviertel Oberwiesenfeld

Analoge TV Programme:

1. ARD 11. Pro7 2. ZDF 12. N24 3. BR 13. SIXX 4. RTL 14. CNN 5. NDR 15. VIVA 6. VOX 16. Sport 1 7. Eurosport 17. TV5 8. RTL II 18. ORF1 9. WDR 19. ORF2 10. 3sat

Digitaler TV-Empfang:

Ab 01.05.2012 werden bundesweit alle TV-Programme in digitaler Qualität gesendet. Neue TV- Geräte sind oft bereits mit der entsprechenden Technik ausgerüstet. Mit einem „dvb-c Receiver“ an einem älterem TV-Gerät angeschlossen, den Sie in allen größeren Elektrofachmärkten (Media-Markt, Saturn, Conrad) erhalten, ist eine weitaus größere Programmauswahl über unsere Antennenanlage möglich, und das zum Teil in HD-Qualität (nur öffentlich-rechtliche Programme).

Auch gebührenpflichtige TV-Programme wie „Sky“ können Sie empfangen.

Ausführliche Programmlisten erhalten Sie in unserer Hausverwaltung oder im Technischen Büro.

(26)

5.4 Bepflanzung Bungalowbereich

Eine detaillierte Pflanzliste finden Sie in den Schaukästen der Alten Mensa.

Sommerblumen (Einjährige krautige Pflanzen)

Einjährige Blumen können problemlos gepflanzt werden, da einerseits keine Schäden an den Bauwerken und Pflasterbelägen durch die zeitlich begrenzte Lebensdauer der Pflanzen zu erwarten sind, andererseits die Größe der Pflanzen überwiegend im „Rahmen“ bleiben dürfte.

Kräuter: Kräuter können problemlos angepflanzt werden.

Stauden (Ausdauernde krautige Pflanzen)

Viele ausdauernde Blumen können verwendet werden. Beachtet werden sollten aber Wuchshöhe und –breite um die beengte Raumsituation in den Gassen nicht übermäßig weiter einzuschränken, sowie die Gefahr von allergischen Reaktionen oder Vergiftungen durch Hautkontakt (Phototoxizität/ Photodermatitis). Auch gibt es einige Arten die durch ihr aggressives Wurzelwerk Bauwerke beschädigen können.

Stauden die aufgrund zu erwartender Gesundheits-/Bauwerksschäden keinesfalls verwendet werden dürfen

Deutscher Name Botanische Bezeichnung

Eisenhut Aconitum Arten und Sorten (stark giftig, Aufnahme über die Haut) Herkulesstaude Heracleum mantegazzianum (Verbrennungen bei Hautkontakt) Riesenknöterich / Japanischer Fallopia japonica

Staudenknöterich (Synonyme: Reynoutria japonica, Polygonum cuspidatum) Bauwerksschäden durch Wurzelwerk

Wiesenbärenklau Heracleum sphondylium (Verbrennungen bei Hautkontakt)

Wolfsmilch Euphorbia in Arten und Sorten,(Verbrennungen bei Hautkontakt mit Milchsaft) Gräser

Aufgrund der zu erwartenden Schäden an Bauwerken und Pflasterbelägen dürfen keine Gräser gepflanzt werden. Insbesondere durch Bambus können schwerwiegende Schäden an den Pflasterbelägen auftreten, die nur mit erheblichen Aufwand und Kosten zu beseitigen sind.

Kletterpflanzen

Aufgrund der zu erwartenden Fassadenschäden, entweder durch die Pflanzen selbst oder durch die Anbringung von Klettergerüsten und –hilfen sollen keine Kletterpflanzen verwendet werden. Insbesondere durch Haftwurzler können schwerwiegende Schäden an den Fassaden entstehen, die nur mit erheblichen Aufwand und Kosten zu beseitigen sind.

Gehölze

Aufgrund der Platzverhältnisse und den zu erwartenden Schäden an Bauwerken und Pflasterbelägen dürfen mit wenigen Ausnahmen keine Gehölze gepflanzt werden.

Ausnahmen:

Deutscher Name Botanische Bezeichnung

Erika Erica carnea, Calluna vulgaris

Fingerstrauch Potentilla fruticosa

Lavendel Lavandula angustifolia

Ysop Hyssopus officinalis

(27)

5.5 Merkblatt für den sparsamen Umgang mit Ressourcen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

10742 Der gehetzte Arzt – eine Gefahr fr die Qualitt 52 10810 Wie der Qualittsmanager berzeugend prsentiert 16. 10811 Der QMB als berzeugender

TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, Robert-Bosch-Strasse 16, D-64293 Darmstadt, Germany, Phone +49 6151/600331 Rev-GB-2001 Darmstadt, 2021-03-31 Certification body of TÜV

Zur Jahresmitte ziehen die schwäbischen Handwerksunter- nehmen überwiegend ein positives Fazit: 85 % sind mit ihrer aktuellen Geschäftslage zufrieden, das sind rund 10 Prozent-

8.27.4 Wann ein Anzeigebereich für Ausgabedaten verwendet wird

Wir haben Aufgrund der unterschiedlich großen Räumlichkeiten und unserem breit gefächerten Angebot an kulinarischer Extravaganz, der Valk Hotel & Restaurant bietet ein

Brandschutz- und Rauchabzugsklappen, Luft-Wasser- Systeme, Luftdurchlässe, Luftfilter, Volumenstrom- Regelgeräte, Schalldämpfer, Systemtechnik, zentrale und

Développement, conception, production et distribution de composants et de systémes pour la ventilation et le conditionnement d´air lapetsCoupe-feu et trappes de désenfumage,

16 h standard conditions Number of samples 3-fold determination Ideal sample dimensions