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Wasserkraft von unnötigen Fesseln befreien! | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Wissenschaftspolitische Stellungnahmen

25 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2008

Zentral für Versorgungssicherheit und CO2-Bilanz

Der Anteil der Wasserkraft an der gesamten Schweizer Stromproduktion beträgt im lang- jährigen Durchschnitt 56%. Demgegenüber erreicht die gesamte Produktion aus Sonne, Wind und Biomasse derzeit nicht einmal 1%.

Die Wasserkraftproduktion weist einige Vor- züge auf, die sie von anderen erneuerbaren Energien deutlich abhebt und sie auch auf dem nationalen und internationalen Strom- markt konkurrenzfähig macht, wie hoher Wirkungsgrad (geringe Verluste), ausgereifte Technologie, Speicherfähigkeit und Lieferant von Spitzenstrom (kW). Deshalb, aber auch aufgrund ihrer mengenmässigen Bedeutung, ist und bleibt die Wasserkraft der wichtigste Pfeiler für die Versorgungssicherheit unseres Landes. Gleichzeitig ist die Wasserkraft ein umweltpolitischer Trumpf, trägt sie doch in überwiegendem Masse zur weit gehend CO2- freien Stromproduktion der Schweiz bei.

Dank den Pumpspeicherkraftwerken er- wirtschaftete die schweizerische Stromin- dustrie im Jahre 2006 im internationalen Stromhandel einen positiven Saldo von rund 1 Mrd. Franken. Mit den Pumpspeicher- kraftwerken kann die im Ausland günstig eingekaufte Bandenergie nämlich in wertvolle Spitzenenergie transformiert und auf dem internationalen Strommarkt teuer verkauft werden. Dieser Wettbewerbsvorteil ist volks- und regionalwirtschaftlich wichtig. Das Berg- gebiet profitiert, weil es einen der wenigen Standortvorteile nutzen kann. Aber auch die Mittellandkantone profitieren, weil die Elek- trizitätskonzerne dort ihre Firmensitze haben, Arbeitsplätze generieren und Steuern bezah- len.

Ausbau von Wind- und Sonnenstrom nur mit Speicherenergie möglich

Schliesslich ist auch der internationale Ausbau der Stromproduktion aus Wind und Sonne ohne Wasserkraft undenkbar. Wind- und Sonnenstrom fällt nämlich unregelmäs- sig an und benötigt zur Glättung der Produk- tionsschwankungen Ausgleichsenergie. Diese liefern die Speicherkraftwerke. Folglich sind diese auszubauen. Würde die Ausgleichsener- gie nämlich in ausländischen Gaskraftwerken

mit beschränktem Wirkungsgrad produziert, liefe dies den Anstrengungen zur Verminde- rung des CO2-Ausstosses zuwider und die Schweiz verlöre ihre starke Stellung im Strom- markt.

Den Zielvorgaben sollten wirksame Massnahmen folgen

Aus den vorerwähnten Gründen sollte die Wasserkraftnutzung politisch eigentlich mit besonderer Aufmerksamkeit rechnen können.

Dies ist aber nur beschränkt der Fall. Einen zaghaften Schritt tat das Parlament, indem es im revidierten Energiegesetz festlegte, dass die Wasserkraftproduktion bis im Jahr 2030 – im Vergleich zum Stand im Jahr 2000 – um min- destens 2000 GWh pro Jahr erhöht werden soll. Diese Zielvorgabe ist jedoch rein prokla- matorischer Natur. Zudem wird die Umset- zung der Gewässerschutzbestimmungen bis ins Jahr 2030 Produktionseinbussen von ins- gesamt zwischen 2000 bis 3000 GWh pro Jahr nach sich ziehen. Real muss die Wasserkraft- nutzung somit etwa um 4000-5000 GWh pro Jahr erhöht werden, ansonsten das vorgegebe- ne Ziel nicht erreicht werden kann.

Alleine mit Effizienzverbesserungsmass- nahmen bei bestehenden Werken und der Förderung von kleinen Wasserkraftwerken (<10 MW) lässt sich die nötige Produktions- steigerung nicht bewerkstelligen. Dazu ist ein Ausbau der grossen Wasserkraft nötig. Poten- zial ist vorhanden. Die Elektrizitätsgesell- schaften prüfen derzeit intensiv alte und neue Projekte. Damit es nicht beim Prüfen bleibt, sondern zu Investitionsentscheiden kommt, sind die Rahmenbedingungen für die Wasser- kraftnutzung zu verbessern und nicht zusätz- lich zu erschweren, wie dies beispielsweise die Volksinitiative «Lebendige Wasser» will. Ge- fragt ist keine Aushöhlung des Gewässerschut- zes; er sollte aber von Schematismen befreit und flexibler ausgestaltet werden. Weiter ist der heute verlangte Detaillierungsgrad bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen kritisch zu hinterfragen – gerade wenn es um den Weiter- betrieb und Ausbau bestehender Kraftwerke geht. Der hier vorhandene Spielraum für Ver- einfachungen wäre vom Parlament dringend zu nutzen. Damit könnte ein wertvoller Bei- trag zur Verfahrensbeschleunigung geleistet

werden.

Wasserkraft von unnötigen Fesseln befreien!

Fadri Ramming Rechtsanwalt und Notar, Geschäftsführer der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren, Chur

Der Strom aus Wasserkraft ist für die Versorgungssicherheit unseres Landes von zentraler Bedeutung. Dank den Speicher- kraftwerken verfügt die Schweiz zudem über eine hervorragende Position im europäischen Strom- markt. Trotz dieser elektrizitäts- und wirtschaftspolitisch wich- tigen Bedeutung tut sich die Politik schwer mit einer wirksa- men Förderung der Wasserkraft- nutzung. Die Schweiz sollte nicht nur im Bereich der Energieeffi- zienz und der Förderung erneuer- barer Energien europakompatibel werden, sondern vor allem auch im Bereich der Bewilligungsver- fahren.

Kasten 1

Unterschiedliche Dauer der Bewilligungsverfahren

Die Rätia Energie AG (RE) ist ein interna- tional tätiges Elektrizitätsunternehmen, das über Kraftwerke in der Schweiz und in Italien verfügt und Kraftwerksbeteiligungen in an- deren europäischen Ländern hält. In Italien (Teverola) realisierte die RE ein Gaskombi- Kraftwerk. Vom Projektbeschluss bis zur Inbetriebnahme des Werkes dauerte das ge- samte Verfahren rund 5 Jahre. In der Schweiz will die RE einen Ausbau ihrer bestehenden oberen Kraftwerkstufe Lago Bianco-Robbia realisieren. Das Verfahren dauert bereits rund 15 Jahre und ist noch nicht abgeschlossen (hängige Beschwerde von Umweltorganisa- tionen vor Bundesgericht).

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