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Qualifizierung von Fachkräften der beteiligten Akteure im Landesvorhaben Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule Beruf in NRW (KAoA)

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Academic year: 2022

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Qualifizierung von Fachkräften der beteiligten Akteure im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW“ (KAoA)

Mit finanzieller Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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Herausgeber: G.I.B.

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Im Blankenfeld 4

46238 Bottrop

mail@gib.nrw.de www.gib.nrw.de

Autor/-innen: Elisabeth Tadzidilinoff Claudia Thierfelder Friedel Damberg

Juli 2016

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Inhaltsverzeichnis

 

1.  Einführung ... 4 

2.  Hintergrund und Begründung des Qualifizierungsvorhabens ... 4 

3.  Ziele, Zielgruppen und Nachhaltigkeit des Qualifizierungsvorhabens ... 6 

4.  Inhaltliche Schwerpunkte und Themen des Qualifizierungsvorhabens ... 8 

5.  Methodische Konzepte zur Bearbeitung der Qualifizierungsthemen ... 18 

6.  Umsetzungsmodalitäten des Qualifizierungsvorhabens ... 19 

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1. Einführung

Mit dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW“

(KAoA) wird seit dem Jahr 2012 sukzessive eine systematische und flächendeckende Struktur für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium etabliert. Grundlage für die Umsetzung bilden verschiedene Beschlüsse der Partner im Ausbildungskonsens NRW.

Eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Landesvorhabens kommt dabei der kommunalen Ebe- ne und der Kooperation der verschiedenen beteiligten Akteure zu. Nur vor Ort und unter Mitwir- kung der jeweils beteiligten Partner kann die Umsetzung des Landesvorhabens erfolgreich ge- staltet werden.

 Das Projekt „Qualifizierung von Fachkräften der beteiligten Akteure im Landesvorhaben KAoA“ zielt darauf, die Kooperation der Partner vor Ort durch zielgerichtete und themenbe- zogene Qualifizierungs- und Workshop-Angebote zu stärken. Es richtet sich an die direkt an der Umsetzung von KAoA beteiligten Fachkräfte der jeweiligen Akteure und soll dazu beitra- gen, die für die KAoA-Umsetzung notwendigen Fachkräfte der verschiedenen Akteursgrup- pen zusammenzuführen,

 das gegenseitige Verständnis der Akteure für einander zu fördern,

 die themenbezogene Kooperation und Kommunikation der beteiligten Akteure vor Ort zu verbessern,

 die Qualität und Wirkungen der Standardelemente und Angebote von KAoA auf der kom- munalen bzw. regionalen Ebene zu optimieren.

Auf der kommunalen Ebene unterstützen die Kommunalen Koordinierungsstellen die Umsetzung des Projektes im Rahmen ihrer kommunalen Koordinierungsaufgaben.

Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und ist Bestandteil der Vereinbarung des Bundes (BMBF, BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion NRW) und des Landes NRW (MSW, MAIS) zur Durchführung der Initia- tive „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) ist für die Durchführung des Projektes verant- wortlich.

2. Hintergrund und Begründung des Qualifizierungsvorhabens

Basierend auf einem gemeinsamen Beschluss der Partner im Ausbildungskonsens NRW aus dem Jahr 2011 setzt das Land NRW in und mit allen 53 Kreise und kreisfreien Städte seit 2012 das Vorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (kurz KAoA) um.

KAoA ist ein landesweit verbindliches, transparentes, geschlechtersensibles und strukturiertes Gesamtsystem, das alle Jugendlichen ab der achten Klasse bei der Berufs- und Studienorientie- rung, der Berufswahl und beim Eintritt in eine Ausbildung, in ein Studium und das Berufsleben unterstützt. Ziel ist es, den jungen Menschen bereits während der Schulzeit eine Anschlussper- spektive für eine Berufsausbildung oder ein Studium zu eröffnen bzw. ihnen durch einen struktu- rierten Übergang unnötige Warteschleifen zu ersparen.

Eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des in vier Handlungsfeldern gegliederten Vorhabens (1.

Systematisierung der Berufs- und Studienorientierung, 2. erfolgreiche Gestaltung der Übergänge

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5 Schule – Ausbildung/Studium – Beruf, 3. Steigerung der Attraktivität des dualen Systems, 4.

Kommunale Koordinierung) kommt dabei der kommunalen Ebene zu. Nur vor Ort und unter Mitwirkung der jeweils beteiligten Partner kann die Umsetzung des Landesvorhabens erfolgreich gestaltet werden. Dazu vernetzen sich die beteiligten Partner im Rahmen eines kommunalen Ko- ordinierungsprozesses, stellen Transparenz her, organisieren erforderliche Abstimmungsprozesse und sorgen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Die Verantwortung für die Gestaltung dieses Koordinierungsprozesses auf der kommunalen Ebene liegt bei sog.

Kommunalen Koordinierungsstellen, die in kommunaler Trägerschaft bei den 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW angesiedelt sind.

In der Umsetzung von KAoA verbinden sich der konzeptionelle Ansatz und wesentliche Förderin- strumente des Landes mit dem Ansatz des Bundes bei der Gestaltung des Übergangs Schule – Beruf, insbesondere mit der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbil- dungsabschluss“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Zentrale Zielsetzung des Ansatzes auf Bundesebene ist es, die Angebotsstrukturen in der Stu- dien- und Berufsorientierung und am Übergang in den Beruf qualitativ und quantitativ zu verbes- sern und ihre Transparenz zu erhöhen. Im Mittelpunkt steht dabei der Aufbau kommunaler Prä- ventions- und Bildungsketten für Jugendliche auf ihrem Weg in den Beruf. Durch den Aufbau ei- nes nachhaltigen Gesamtsystems inklusive notwendiger Strukturen zur individuellen Beratung und Begleitung von Jugendlichen soll u. a. die Ausbildungsbeteiligung der Zielgruppe mit und ohne Migrationshintergrund erhöht werden. Eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Umsetzung liegt dabei in der Kooperation und Koordination im Rahmen der Verantwortungsge- meinschaft der beteiligten Akteure vor Ort.

Bund und Länder setzen sich gemeinsam dafür ein, erfolgreiche Förderinstrumente zu einem ganzheitlichen und in sich stimmigen Fördersystem und Förderketten zur Berufsorientierung und im Übergangsbereich zu verzahnen. In Nordrhein-Westfalen konkretisiert sich dies im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung, in der unterschiedliche Finanzierungsstränge mit dem Ziel zu- sammengeführt werden, eine einheitliche Struktur von trägergestützten Standardelementen der Berufs- und Studienorientierung landesweit im Rahmen von KAoA zur Verfügung zu stellen. Dar- über hinaus liegt ein wichtiges Prinzip bei der Umsetzung von KAoA auf der kommunalen Ebene darin, die Ansätze und Instrumente von KAoA mit den vor Ort zur Verfügung stehenden Initiati- ven des Bundes zu verknüpfen und damit die Zusammenarbeit der zuständigen Fachkräfte un- abhängig von den jeweiligen Fördersträngen zu befördern.

Zahlreiche Erfahrungen belegen allerdings, dass die Kooperation und Koordination der beteiligten Partner und ihrer Fachkräfte bei der Gestaltung der Übergangsprozesse vor Ort einen erfolgskri- tischen Faktor bei der Gestaltung des Übergangs Schule – Beruf darstellt, aber kein Selbstläufer ist. Die Zusammenarbeit der Akteure und die themenbezogene Abstimmung von Verfahren und jeweiligen Verantwortlichkeiten sind eine große Herausforderung und erfordern es, die unter- schiedlichen Zuständigkeiten, Funktionen und Rollen der einzelnen Partner zu akzeptieren, Ge- staltungsspielräume zu identifizieren und zu nutzen sowie Verabredungen verbindlich zu gestal- ten. Dabei stellen sich Fragen wie z. B.: Wie kann ein auf KAoA bezogenes strategisches Hand- lungskonzept für die kommunale Ebene entwickelt und operativ effektiv und effizient umgesetzt werden? Welche Partner sind im Einzelnen mit welchen Beiträgen an der Umsetzung zu beteili- gen? Wie kann die themenbezogene Kooperation der Partner und Fachkräfte verbessert werden?

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Wie sollen Informations-, Kommunikations- und Austauschprozesse gestaltet werden? Wie kön- nen auftretende Schwierigkeiten und Hindernisse überwunden werden?

Mit dem Ansatz der Koordinierung der relevanten Akteure, die bei der Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung und der Angebote im Übergang zusammenwirken müssen, greift das Landesvorhaben KAoA Erfahrungen auf, die sich in zahlreichen Vorläuferprojekten als erfolgsre- levant herausgestellt haben. Qualität und Effektivität der Maßnahmen und Prozesse im Übergang Schule-Beruf hängen wesentlich davon ab, inwieweit es gelingt, die jeweils beteiligten Partner in einen Kooperations- und Koordinationsprozess einzubinden und ein abgestimmtes und kohären- tes Vorgehen zu ermöglichen. Auch auf Bundesebene stellt der Ansatz der Koordinierung der re- levanten Akteure, z. B. im Rahmen der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ des BMBF, einen wesentlichen Eckpfeiler der Förderphilosophie beim Übergang Schule-Beruf dar.

Das hier vorgelegte Qualifizierungsvorhaben setzt konzeptionell an diesen zentralen Fragestel- lungen an. Es soll dazu beitragen, die Kooperation der Partner und Fachkräfte bei der Gestaltung des Übergangs Schule – Beruf vor Ort durch zielgerichtete und themenbezogene Qualifizierungs- angebote zu stärken. Dabei sollen neben den originären KAoA-Akteuren auch weitere beim Übergang Schule – Beruf tätige Institutionen, Netzwerke und Programmstrukturen einbezogen werden wie z. B. „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“, Re- gionale Bildungsnetzwerke, Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement, „Stark durch die Ausbildung (VerA)“, KAUSA Servicestellen usw.

3. Ziele, Zielgruppen und Nachhaltigkeit des Qualifizierungsvor- habens

Für die Implementierung und erfolgreiche Umsetzung der unterschiedlichen beim Übergang Schule-Beruf eingesetzten Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung sowie der An- gebote im Übergang zu einer möglichst betrieblichen Berufsausbildung oder einem Studium ist eine enge und abgestimmte Kooperation verschiedener Akteure eine wichtige und notwendige Voraussetzung. Schulen, Eltern, Wirtschaft, Arbeitsagenturen, Jobcenter, Träger und andere Partner müssen vor Ort zusammenwirken, damit die Standardelemente und Angebote beim Übergang Schule-Beruf ihre Wirkungen entfalten können. Insoweit soll das Qualifizierungsvorha- ben dazu dienen, über eine zu verbessernde themenbezogene Kooperation der Akteure vor Ort eine Optimierung der Qualität und Wirkungen der eingesetzten Standardelemente und Angebote auf der kommunalen bzw. regionalen Ebene zu erreichen.

Die Kooperation und Koordination der an der Umsetzung von KAoA beteiligten Akteure ist daher auch ein wesentliches Gestaltungsprinzip des Landesvorhabens. Dabei treffen Fachkräfte aus un- terschiedlichen Funktionssystemen mit jeweils spezifischen Zuständigkeiten, Aufträgen, Logiken und Kulturen zusammen. Eine produktive und ergebnisorientierte Gestaltung dieser Zusammen- arbeit kann insbesondere dann gelingen, wenn die jeweiligen beteiligten Akteure diese spezifi- schen Ausgangsbedingungen kennen und im Rahmen ihrer Kooperation berücksichtigen können.

Ziel des Qualifizierungsvorhabens ist es, die Fachkräfte der verschiedenen Akteursgruppen zu- sammenzuführen und das gegenseitige Verständnis der Akteure für einander zu fördern sowie die Kooperation bzw. Kommunikation der Akteure untereinander zu verbessern.

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7 Darüber hinaus sollen im Laufe der Umsetzung des Qualifizierungsvorhabens Erfahrungen aus- gewertet werden, Qualifizierungsmaterialien und methodische Konzepte entwickelt werden, die auch über NRW hinaus zur Optimierung von Maßnahmen und Projekten am Übergang Schule – Beruf, die ein Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure erfordern, eingesetzt werden können.

Mit den Qualifizierungen sollen Themen im Bereich Übergang Schule – Beruf aufgegriffen wer- den, bei denen eine Kooperation unterschiedlicher Akteure und Fachkräfte für die Umsetzung konstitutiv ist. Die Auswahl und die Zusammensetzung der für die jeweiligen Qualifizierungsan- gebote vorgesehenen Fachkräfte aus den verschiedenen Akteursgruppen ist dabei abhängig von den themenbezogenen Schnittstellen, die sich bei der Umsetzung von KAoA in den vier Hand- lungsfeldern insbesondere bei den Standardelementen der Studien- und Berufsorientierung und den Angeboten im Übergang ergeben.

Das Qualifizierungsangebot richtet sich zum Einen an die direkt an der Umsetzung von KAoA be- teiligten Akteure wie die Fachkräfte kommunaler Stellen, Fachkräfte der Arbeitsagenturen und Jobcenter, der Wirtschaft und der Kammern, Lehrkräfte der allgemeinbildenden und berufsbil- denden Schulen, Mitglieder der oberen und unteren Schulaufsicht sowie Bildungsträger und Trä- ger der freien Jugendhilfe und der Sozialarbeit. Die Teilnahme der Kommunalen Koordinierungs- stellen ist obligatorisch.

Darüber hinaus sollen aber auch Fachkräfte weiterer Institutionen einbezogen werden, die vor Ort an der Umsetzung von z. B. Bundesprogrammen beteiligt sind wie Fachkräfte aus dem Pro- gramm „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“, Transferiniti- ative Kommunales Bildungsmanagement, „Stark durch die Ausbildung (VerA)“, KAUSA Service- stellen.

Eigene Qualifizierungsangebote für Beschäftigte der einzelnen Akteursgruppen (z. B. Studien- und Berufswahlkoordinatorinnen und -koordinatoren in Schulen, Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter oder der Kammern/Verbände) bleiben in der jeweiligen Zuständigkeit (Schulaufsicht, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Kammern/Verbände) unabhängig von der hier beschriebenen Qualifizierung. Sie sind nicht Gegenstand dieses Qualifizierungsvorhabens.

Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des Qualifizierungsvorhabens sollen sich die Wirkungen der einzelnen Qualifizierungsangebote nicht nur auf die individuelle Ebene der teilnehmenden Fach- kräfte beschränken. Nachhaltigkeit bezogen auf die einzelnen Angebote wie auch des Qualifizie- rungsvorhabens insgesamt soll insbesondere auf drei Ebenen erreicht werden:

 Zum einen auf der Ebene der jeweiligen institutionellen Akteure, deren Fachkräfte als Teil- nehmende in das Qualifizierungsvorhaben eingebunden sind. Gegenstand jedes Qualifizie- rungsangebotes soll es sein, gemeinsam mit den Teilnehmenden zu entwickeln, wie die Er- kenntnisse und Ergebnisse der einzelnen Angebote in die Vorgehensweisen und die Praxis der beteiligten Institutionen eingebracht und integriert werden können. Diese Aufgabe soll Bestandteil des Curriculums jedes einzelnen Qualifizierungsangebotes sein und als notwen- diges Element im Leistungsumfang der beauftragten Qualifizierungsanbieter verankert wer- den.

 Zum anderen ist es Ziel und Aufgabe im Rahmen der einzelnen Qualifizierungsangebote, Fragen der themenbezogenen Kooperation nicht nur zum Gegenstand des Austausches und der Reflexion zu machen. Es soll insbesondere erreicht werden, dass in den jeweiligen Quali-

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fizierungsangeboten Handlungsvorschläge und Vereinbarungen entwickelt und verabredet werden, die dazu geeignet sind, die themenbezogene Kooperation auf der kommunalen bzw. regionalen Ebene strukturell und praktisch zu verbessern. Die Kommunalen Koordinie- rungsstellen haben die Aufgabe, diese Vereinbarungen im Nachgang der einzelnen Qualifi- zierungsangebote aufzugreifen und sie sowohl interinstitutionell als auch in den in Frage kommenden Koordinationsgremien vor Ort abzustimmen und in den Kooperationsstrukturen zu verankern.

 Darüber hinaus ist es Aufgabe der G.I.B. als Projektträger, die vor Ort erarbeiteten Ergeb- nisse und getroffenen Vereinbarungen zu sichten und zu prüfen, inwieweit sie für einen Transfer in andere Kommunen bzw. Regionen geeignet sind und sie ggf. so aufzubereiten, dass sie durch die in Frage kommenden Akteure adaptiert und genutzt werden können.

Ziel dieser Sichtung und Prüfung soll aber auch sein, wesentliche Erkenntnisse und Ergeb- nisse aus der Umsetzung der Qualifizierungsangebote in die Arbeitsgremien des Ausbil- dungskonsenses NRW einzubringen und sie im Hinblick auf die Weiterentwicklung allgemei- ner und landesweiter Konkretisierungen der Konzepte und Verfahrensweisen bei der Umset- zung der Standardelemente und Angebote beim Übergang Schule – Beruf zu nutzen.

4. Inhaltliche Schwerpunkte und Themen des Qualifizierungsvor- habens

Der vorrangige Schwerpunkt des Qualifizierungsvorhabens liegt auf der Verbesserung der Zu- sammenarbeit aller an der Umsetzung von KAoA beteiligten Akteure. Ihre jeweiligen Funktionen, Rollen, Handlungsspielräume im Prozess der kommunalen Umsetzung von KAoA und die unter- schiedlichen Anforderung an Kooperation, Koordinierung und Netzwerkarbeit sowie deren Deu- tung und Bewertung stehen im Zentrum. Es sollen aber nicht nur Transparenz und ein Verstehen der Möglichkeiten und Grenzen der anderen Kooperationspartner erreicht werden. Die Qualifizie- rungsangebote sollen darüber hinaus handlungsorientiert im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Kooperationspraxis ausgerichtet sein. Diese Funktion ist in den methodischen Konzepten der einzelnen Qualifizierungsangebote zu berücksichtigen.

Der thematische Zuschnitt der Qualifizierungsangebote orientiert sich an wesentlichen Elementen des Berufs- und Studienorientierungsprozesses sowie an Aufgabenstellungen bei der Gestaltung des Übergangs Schule–Beruf, für deren Umsetzung eine abgestimmte Kooperation verschiedener beteiligter Akteure erforderlich ist.

Das Qualifizierungsangebot umfasst vier unterschiedliche Themen, aus denen von den Akteuren vor Ort jährlich bis zu drei ausgewählt werden können:

Angebot 1: Potenzialanalysen als Einstieg in die Berufs- und Studienorientierung Die Potenzialanalyse ist eine stärken- und handlungsorientierte Analyse von Potenzialen und rich- tet sich an die Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen. Sie markiert den Einstieg in den Berufsorientierungsprozess und ist damit ein wichtiger Grundstein für die nächsten Schritte in Richtung Berufsorientierung und Berufswahl. Die Ergebnisse werden individuell ausgewertet, in den Beratungsprozess einbezogen und in einem von der Schule aus- gewählten Portfolioinstrument, etwa dem Berufswahlpass.NRW, dokumentiert. Die Potenzialana- lyse wird außerhalb der Schule in überbetrieblichen Bildungsstätten oder bei vergleichbaren Bil-

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9 dungsträgern durchgeführt. Wesentliche Bestandteile einer Potenzialanalyse bilden die systema- tische Vor- und Nachbereitung in der Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischen Trägern und die konzeptionelle Einbettung der Potenzialanalyse in die schulische Praxis individu- eller Förderung. Die Eltern werden im Rahmen der regelmäßigen schulischen Beratung in diesen Prozess aktiv einbezogen.

Voraussetzung dafür, dass es gelingt, die Potenzialanalyse flächendeckend in allen allgemeinbil- denden Schulen vor Ort umzusetzen, ist eine enge Kooperation unterschiedlicher Akteure. An der Art der Kooperation an den verschiedenen Schnittstellen entscheidet sich, inwieweit die Potenzi- alanalyse und die umsetzungsrelevanten Prozesse und Verfahren zielgruppengerecht und wir- kungsvoll gestaltet werden können.

Diese erfolgskritischen Schnittstellen liegen auf unterschiedlichen Ebenen:

Die Potenzialanalyse knüpft konzeptionell an dem Ansatz der schulischen individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler an. Schulen, die die Potenzialanalyse in ein umfassendes Konzept der individuellen Förderung eingebettet haben, bereiten diese im Dialog mit den Schülerinnen und Schülern und dem jeweiligen Träger vor. Die Ergebnisse der Potenzialanalyse werden schriftlich dokumentiert und der Selbsteinschätzung des betreffenden Jugendlichen gegenüber- gestellt. Dazu erläutert das außerschulische Personal des Trägers den Jugendlichen in einem in- dividuellen Auswertungsgespräch die aus der Potenzialanalyse gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Nachbereitung. Aus diesem Kontext gegebene Rückmeldungen zu den Möglichkei- ten und der Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler setzen neue Impulse, die im Zu- sammenwirken von Schule, Träger und den betroffenen Schülerinnen und Schülern herausgear- beitet werden. Sie werden so zum Bestandteil der Grundlagen für die weitere Förderung.

Die Eltern werden im Rahmen der regelmäßigen schulischen Beratung in diesen Prozess aktiv einbezogen.

Wichtiger Ansprechpartner in der Gestaltung und Umsetzung der Potenzialanalyse ist für die Schule die Kommunale Koordinierungsstelle im neuen Übergangssystem Schule-Beruf. Sie sorgt für einen kontinuierlichen Informationsfluss für alle Beteiligten, organisiert auf verschiedenen Ebenen einen regelmäßigen Austausch, setzt aus der Kenntnis der vielfältigen Möglichkeiten Im- pulse einer systematischen Gestaltung der Berufs- und Studienorientierung im Zusammenhang mit der schulischen Praxis individueller Förderung, unterstützt eine auf Nachhaltigkeit angelegte Zusammenarbeit zwischen Schulen, Eltern, Trägern und weiteren Partnern vor Ort.

Die Umsetzung dieser Aufgaben und die Gestaltung der darauf bezogenen Schnittstellen der Ko- operation insbesondere von Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrern, Studien- und Berufsorientie- rungskoordinatoren (Stubos), Trägern, Eltern, Kommunalen Koordinierungsstellen und weiteren Akteuren sind Gegenstand des Qualifizierungsangebotes „Potenzialanalysen als Einstieg in die Berufs- und Studienorientierung“.

Die folgenden Fragestellungen bilden das inhaltliche Gerüst für das Konzept und das Curriculum dieses Qualifizierungsangebotes:

 Welche Anknüpfungspunkte ergeben sich aus dem Konzept und orientiert an der Praxis der schulischen individuellen Förderung und wie kann die vom Träger bereitgestellte Potenzial- analyse sinnvoll daran anknüpfen?

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 Wie kann der Vorbereitungsprozess der Potenzialanalyse im Zusammenwirken von Schule, Träger und Eltern gestaltet werden?

 Wie können die Eltern über dieses Standardelement als Einstieg in die Berufs- und Studien- orientierung informiert und bei der Vorbereitung und Nachbereitung aktiv einbezogen wer- den?

 Wie kann die Beteiligung der Lehrkräfte bei der Durchführung der Potenzialanalyse gestaltet werden?

 Wie können die Ergebnisse der Potenzialanalyse in den weiteren Prozess der schulischen in- dividuellen Förderung und insbesondere der weiteren Berufs- und Studienorientierung inte- griert werden?

 Wie kann ein Qualitätsentwicklungsprozess zur Gestaltung der Potenzialanalyse zwischen den beteiligten Akteuren auf der kommunalen bzw. regionalen Ebene gestaltet werden?

Angebot 2: Berufsfelderkundungen und Praxiskurse – Anforderungen und Erfahrun- gen in Berufsfeldern und in der Arbeitswelt

In der 8. Klasse besuchen Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Berufsfelderkundungen Betriebe, um verschiedene Berufsfelder kennenzulernen. Allein oder in Gruppen informieren sie sich über Betriebsabläufe, Beschäftigungsmöglichkeiten und Ausbildungsberufe. Berufliche Tätig- keiten sollen die Jugendlichen bei diesen Gelegenheiten exemplarisch kennenlernen und auspro- bieren. Für Jugendliche mit Förderbedarf, die ggf. einer entwicklungsbedingt erhöhten Betreuung bei der Berufsfelderkundung bedürfen, stehen berufsfeldbezogene Angebote in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten zur Verfügung.

Die Berufsfelderkundung ist ein Baustein des abgestimmten schulischen Konzepts der Berufs- und Studienorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung. Einerseits knüpft sie an die Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse an und hilft, eine begründete Entschei- dung für ein Berufsfeld im Schülerbetriebspraktikum zu treffen. Andererseits soll der Fachunter- richt die in der Berufsfelderkundung hergestellten Anwendungsbezüge aufgreifen und weiterfüh- ren. Dazu sollten Schule und Träger bzw. Betriebe Anknüpfungspunkte zwischen den praktischen Aufgaben und den Inhalten des Fachunterrichts definieren.

Ab dem 9. Jahrgang lernen die Schülerinnen und Schüler berufliche Tätigkeiten praxisbezogen in unterschiedlichen Formaten kennen. Praxiskurse ab Klasse 9 sind vertiefende Berufsorientie- rungsangebote in betrieblichen/betriebsnahen Kontexten. Sie können in Betrieben oder bei Bil- dungsträgern absolviert werden und richten sich an Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf. Sie vertiefen Praxiserfahrungen aufbauend auf Potenzialanalyse und Berufsfelder- kundung. In der Regel finden sie im Anschluss an ein Schülerbetriebspraktikum statt (Ergän- zungspraktikum).

Die Jugendlichen gewinnen dabei einen vertiefenden Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt und können sich so besser auf die Berufswahl vorbereiten. Praxiskurse sollen durch fachpraktische Erfahrungen die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung allgemein oder in einem ange- strebten Berufsfeld unterstützen, zu einer reflektierten und realistischen Anschlussperspektive führen und somit dazu beitragen, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

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11 Eine zielgerechte und erfolgreiche Durchführung von Berufsfelderkundungen und Praxiskursen setzt eine gute Kooperation der verschiedenen beteiligten Akteure voraus.

Die erfolgskritischen Schnittstellen liegen dabei auf unterschiedlichen Ebenen:

Primäre Voraussetzung für die Berufsfelderkundung ist die Bereitschaft der Betriebe bzw.

Träger zur Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in der Schule, der Kommunalen Koordinie- rungsstelle und der Arbeitsagentur (auch mit deren Arbeitgeberservice) unter Wahrung der je- weiligen Zuständigkeiten. Die Berufsfelderkundung wird in der Schule vor- und nachbereitet so- wie von Lehrerinnen und Lehrern punktuell begleitet. Die schulische Vorbereitung bezieht die Be- triebe und ggf. die Träger ein und knüpft an die Ergebnisse der Potenzialanalyse an. In der Nachbereitung dokumentieren die Schüler/-innen die Ergebnisse ihrer Erkundungen im Portfolio- instrument. Auf dieser Basis werten die Jugendlichen ihre subjektiven Beobachtungen und Erfah- rungen in der Lerngruppe vergleichend aus. Sie erfahren neue Perspektiven und Hinweise zur Arbeitswelt, ggf. auch im Kontrast zu bisherigen (Wunsch-) Vorstellungen.

Im Rahmen der kommunalen Koordinierung wird zwischen den Akteuren abgestimmt, welches Angebot die Schulen für die Berufsfelderkundung nutzen können. Die kommunale Koordinierung sorgt für einen regelmäßigen Austausch, setzt aus der Kenntnis der vielfältigen Möglichkeiten Impulse und unterstützt eine auf Nachhaltigkeit angelegte Zusammenarbeit zwischen Schulen, Arbeitsagentur, Hochschulen, Wirtschaftsunternehmen, kommunalen Einrichtungen und Trägern.

Die Kommunale Koordinierungsstelle stimmt mit den Akteuren vor Ort ab, wie eine Unterstüt- zung der erforderlichen Matching-Prozesse zwischen betrieblichen Angeboten und Bedarfen auf Seiten der Schülerinnen und Schüler (z. B. über internetgestützte Portale) organisiert werden kann.

Auf kommunaler Ebene wird so Transparenz hergestellt zum Spektrum der Berufsfelder, dem Bedarf und dem Angebot an Plätzen sowie bzgl. der Zeiträume der Durchführung. Die Berufsbe- ratung und der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit sind dabei wichtige Stützen der ent- sprechenden Aktivitäten der Kommunalen Koordinierungsstelle.

Praxiskurse sind Bausteine der Berufs- und Studienorientierung und Gegenstand der individuel- len Förderung. Der Fachunterricht greift die in den Praxiskursen hergestellten Anwendungsbezü- ge auf und führt sie weiter. Dazu stimmen sich Schule und Träger bzw. Betrieb ab, soweit dies erforderlich ist. Dabei knüpft die Schule an die Ergebnisse der Potenzialanalyse und der Berufs- felderkundung an und bezieht Träger und ggf. Betriebe in die Vorbereitung ein. Eltern und Be- rufsberatung werden dabei beteiligt.

Die Kommunale Koordinierungsstelle koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Ar- beitsagentur, Trägern und Unternehmen sowie kommunalen Einrichtungen, um ein abgestimm- tes Angebot für Schulen sicherzustellen.

Die Umsetzung dieser Aufgaben und die Gestaltung der darauf bezogenen Schnittstellen der Ko- operation insbesondere von Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrern, Studien- und Berufsorientie- rungskoordinatoren (Stubos), Trägern überbetrieblicher Bildungsstätten, Eltern, Arbeitsagentu- ren, Kammern, Kommunalen Koordinierungsstellen und weiteren Akteuren sind Gegenstand des Qualifizierungsangebotes „Berufsfelderkundungen und Praxiskurse – Anforderungen und Erfah- rungen in Berufsfeldern und in der Arbeitswelt“. Im Hinblick auf das Konzept und das Curriculum für dieses Qualifizierungsangebot können u. a. folgenden Fragestellungen handlungsleitend sein:

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 Wie kann es im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortung gelingen, Berufsfelderkundun- gen und Praxiskurse in dem erforderlichen Umfang und entsprechend der vorliegenden Kon- zeption bereitzustellen und umzusetzen?

 Wie kann ein Matching von betrieblichen und trägerbezogenen Angeboten und individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler im Zusammenspiel der beteiligten Partner effektiv gestaltet werden?

 Wie können die Praxisphasen durch Betriebe sowohl zielgruppengerecht als auch didaktisch angemessen vorbereitet und durchgeführt werden?

 Wie können die Erkenntnisse und Ergebnisse der beiden Praxisphasen sinnvoll für die weite- re Berufsorientierung genutzt und mit dem Fachunterricht verknüpft werden?

 Wie können Eltern sinnvoll und angemessen über die Gestaltung und die Ergebnisse der Praxisphasen informiert und wie können sie beteiligt werden?

Angebot 3: Beratung: gezielte Unterstützung im individuellen Berufsorientierungs- und Berufswahlprozess

Im Prozess der Berufs- und Studienorientierung gibt eine begleitende Beratung den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre berufs- und studienbezogenen Perspektiven zu reflektieren.

Alle Schülerinnen und Schüler erarbeiten dabei nach individuellem Bedarf gemeinsam mit den Beratungsfachkräften eine realistische Anschlussperspektive, die in einer Anschlussvereinbarung dokumentiert wird. Die regelmäßige Beratung bezieht die Erziehungsberechtigten, die Agenturen für Arbeit und weitere Akteure ein. Sie stellt ein wesentliches verbindendes Element zur Selbstre- flektion der Schülerinnen und Schüler und zur gemeinsamen Gestaltung des Prozesses und des gelingenden Übergangs dar. Alle Schülerinnen und Schüler erarbeiten dabei nach individuellem Bedarf gemeinsam mit den Beratungsfachkräften der verschiedenen beteiligten Akteure eine rea- listische Anschlussperspektive, die in einer Anschlussvereinbarung dokumentiert wird.

In diesem Beratungsprozess, der sich über mehrere Schuljahre hinzieht, ist eine enge Zusam- menarbeit aller an der individuellen Beratung beteiligten Fachkräfte der verschiedenen Akteure erforderlich. Dazu gehören die verantwortlichen Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen, die Schulaufsicht, die Eltern/-Vertretungen, die Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit, die Job- center, die Schulsozialarbeit, die Jugendhilfe, Berufseinstiegsbegleiter, Kommunale Koordinie- rungsstellen.

Die erfolgskritischen Schnittstellen liegen auf unterschiedlichen Ebenen:

Beratung ist grundsätzlich eine Aufgabe aller Lehrer/-innen. Die Schule legt fest, wer im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung sowohl die Schüler/-innen als auch ihre Eltern berät. Die Schulen beraten alle Schüler/-innen ab dem 8. Jahrgang jeweils halbjährlich individuell zu ihrer Berufs- oder Studienorientierung, z. B. im Kontext von Laufbahnberatungen und Schulsprechta- gen. Es wird empfohlen, mit allen Schüler/-innen ab dem 8. Jahrgang für jedes Halbjahr jeweils individuelle Entwicklungsschritte unter Beteiligung der Eltern zu vereinbaren. Das Portfolio- Instrument eignet sich besonders dafür, den jeweils individuellen Entwicklungsprozess zu doku- mentieren.

Die beauftragten Lehr-/Fachkräfte gestalten diese begleitende Beratung in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und ggf. den Hochschulen auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung. Je-

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13 de allgemeinbildende Schule wird von einer Beratungsfachkraft der Arbeitsagentur betreut. Jähr- lich findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfachkraft und der Schule zur Pla- nung der Berufsorientierung statt. Im Gespräch werden Aktivitäten, Zeitschienen und Qualitäts- standards verabredet und die Ergebnisse in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zeitgerechte und qualitative Umsetzung der Planung liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Beratungsfachkraft und Schule. Verbesserungsansätze sind für das Folgejahr aufzugreifen und neu zu vereinbaren.

In zahlreichen Schulen in NRW wird eine Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III eingesetzt.

Die Berufseinstiegsbegleiter/-innen kümmern sich vor allem um Fragen des Übergangs in die Be- rufsausbildung, helfen bei Bewerbungsunterlagen, bei der Vermittlung in Praktika, bei der Be- rufsorientierung und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Die Begleitung beginnt in der Vorabgangsklasse und läuft weiter bis ins erste Ausbildungsjahr – auch dann, wenn Jugendliche sich zunächst in anderen Maßnahmen des Übergangs befinden. Die Berufseinstiegsbegleiter/- innen betreuen die Jugendlichen persönlich, gemeinsam analysieren sie Stärken und Schwächen und motivieren. Aus den Ergebnissen der Potenzialanalyse leiten sie Förderpläne ab, um die Ju- gendlichen individuell an die einzelnen Stationen im Berufswahlprozess heranzuführen. Bei Be- darf organisieren sie weitere Unterstützungsangebote, zum Beispiel Nachhilfeunterricht. Die Be- gleitung erfolgt in enger Abstimmung mit der Berufsberatung. Die Jugendlichen dokumentieren alle Schritte in einem Dokumentations- und Reflexionsinstrument, z. B. im Berufswahlpass.

Das Land NRW fördert bei Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der Jugendsozialarbeit sozialpä- dagogische Beratung und Begleitung beim Übergang von der Schule in den Beruf. Die angebote- ne Beratung und Begleitung wendet sich an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benach- teiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unter- stützung angewiesen sind. Dabei handelt es sich um sogenannte Frühabgängerinnen und Früh- abgänger, Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss oder mit anderen Beein- trächtigungen. Mit der über die Arbeit in der Schule hinausgehenden intensiven pädagogischen Betreuung unterstützen diese Beratungsstellen junge Menschen, ihre vielfältigen Probleme zu bewältigen. Die Träger der Jugendhilfe und die Schulen informieren sich gegenseitig über Ange- bote für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen und streben so weit wie möglich ge- meinsam getragene Angebote, vor allem der Prävention, an.

Zahlreiche Schulen in NRW halten Angebote der Schulsozialarbeit vor. Schulsozialarbeit soll wie die Jugendsozialarbeit insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachtei- ligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Ein wichtiger Aufga- benbereich besteht u. a. in der Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Fachkräfte für Schulsozialarbeit steuern die Kooperation mit bildungsrelevanten au- ßerschulischen Partnern und vertreten die Schule in Netzwerken mit außerschulischen Partnern im Sozialraum der Schule und im Lebensraum der Kinder und Jugendlichen. Sie wirken bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und unterstützen sie durch Planung und Durch- führung der den Unterricht ergänzenden schulischen Angebote. Dazu gehören u. a. Hilfen in der Übergangsphase von der Schule zum Beruf (Jugendberufshilfe und Berufsvorbereitung) und bei der Förderung zum beruflichen Einstieg.

Beratung zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im schulischen Kontext ist Aufgabe zahl- reicher Akteure, die unter Nutzung der vorhandenen Schnittstellen eng zusammenarbeiten müs-

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sen. Wie Beratung sinnvoll und kooperativ gestaltet werden kann, ist Thema des Qualifizierungs- angebots „Beratung: gezielte Unterstützung im individuellen Berufsorientierungs- und Berufs- wahlprozess“. Für das Konzept und das Curriculum dieses Qualifizierungsangebotes sind u. a.

folgende Fragestellungen handlungsleitend:

 Welche Partner unterstützen vor Ort Jugendliche im individuellen Berufsorientierungs- und Berufswahlprozess durch konkrete Beratungsangebote? Wie sind sie miteinander vernetzt?

Welche Ziele und Methoden liegen den jeweiligen Beratungsansätzen zugrunde? Wie lassen sich Beratungskonflikte im Einzelfall vermeiden, wenn mehrere Partner als Beratende betei- ligt sind?

 Inwieweit ist zwischen den beratenden Partnern eine Abstimmung möglich und hilfreich, damit Beratung auch als verbindendes Element zwischen den einzelnen Standardelementen und KAoA-Handlungsfeldern wirken kann?

 Wie kann die Einbeziehung der Eltern in die unterschiedlichen Beratungsprozesse besser ge- staltet werden?

 Welche Formen der kontextbezogenen Qualitätsentwicklung und –sicherung bieten sich an und wie können sie gemeinsam in den Arbeitsalltag implementiert werden?

 Welche gemeinsamen Fortbildungsbedarfe im Aufgabenfeld der begleitenden Beratung las- sen sich identifizieren und wie können sie u. a. mit gemeinsamen Ressourcen möglichst dauerhaft institutionsübergreifend gedeckt werden?

Angebot 4: Gestaltung des Übergangs mit zielgerichteten Anschlussoptionen

Kernstück des Landesvorhabens KAoA ist eine wirksame Gestaltung gelingender Übergänge von der Schule in die Arbeitswelt. Dabei soll die Gesamtheit der Übergangswege im Gebiet einer Stadt oder eines Kreises in Zusammenarbeit aller relevanten Akteure basierend auf den durch KAoA vorgegebenen Rahmen auf den Prüfstand gestellt werden. Ziel ist, die Angebote im Über- gang zu systematisieren, zu reduzieren und die Zugangssteuerung in die Angebote zu optimie- ren. Vorrangig bleibt die Vermittlung in betriebliche Ausbildung.

Bezugspunkte dieses Planungs- und Abstimmungsprozesses sind zum einen die Ergebnisse der Anschlussvereinbarungen im Rahmen der koordinierten Übergangsgestaltung bei KAoA und zum anderen die Angebotsplanungen insbesondere der Arbeitsagenturen, Jobcenter und Berufskol- legs. Bundesfinanzierte Angebote werden dabei einbezogen.

In der koordinierten Übergangsgestaltung in der Schule wird der individuelle Prozess der Berufs- und Studienorientierung mit Elternbeteiligung bilanziert. Im Ergebnis soll eine – durch Beratung und die Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung unterstützte – realistische indivi- duelle Anschlussperspektive entwickelt werden. Das Ergebnis wird in einer standardisierten An- schlussvereinbarung dokumentiert, die sinnvolle Hinweise für individuelle Anschlussperspektiven gibt mit Blick auf den weiteren Ausbildungsweg und mögliche Berufsfelder. Die Ergebnisse der Anschlussvereinbarungen aller beteiligter Schülerinnen und Schüler werden in einer Datenbank erfasst und bilden in kumulierter Form eine Grundlage für die weiteren Planungsprozesse.

Im Rahmen eines effizienten kommunalen Koordinierungsprozesses muss die Planung von An- gebot und Bedarf unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkterfordernisse der Region und ihrer Umgebung basierend auf einer Übersicht über alle Anschlussvereinbarungen und über alle Ange- bote der Berufsvorbereitung und der Berufsausbildung erfolgen.

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15 Darüber hinaus ist zu verabreden, wie und im welchen Umfang eine individuelle Übergangsbe- gleitung erforderlich ist und gewährleistet werden kann.

Zur Herstellung von Transparenz im Übergangsgeschehen und zur Verbesserung zukünftiger Planungsprozesse ist es zudem hilfreich, ein gemeinsam mit den Partnern vor Ort verabredetes Übergangsmonitoring einzurichten.

Im Rahmen eines kommunalen Koordinierungsprozesses kommt es darauf an, mit den regiona- len Partnern ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken in diesem Übergangsge- schehen zu erreichen, Aufgaben zu klären, Absprachen und Vereinbarungen zu treffen und de- ren Einhaltung nachzuhalten. Diese Abstimmungsprozesse im Bereich des Übergangs können nur erfolgreich gestaltet werden, wenn sich die relevanten Akteure konstruktiv daran beteiligen. Da- zu gehören insbesondere die Agenturen für Arbeit und Jobcenter, die Jugendhilfe, die Berufskol- legs, Kammern und Sozialpartner, Bildungsträger, die Kommunale Koordinierungsstelle.

Wie dieser Prozess effektiv und kooperativ gestaltet werden kann ist Thema des Qualifizierungs- angebots „Gestaltung des Übergangs mit zielgerichteten Anschlussoptionen“. Für das Konzept und das Curriculum des Qualifizierungsangebotes sind u. a. folgende Fragestellungen handlungs- leitend:

 Wie kann eine ausreichende Datenbasis zur Herstellung der Transparenz von Bedarfen auf Seiten der Jugendlichen und Angeboten der verschiedenen Akteure erreicht und bereitge- stellt werden?

 Wie kann eine verbindliche Ausbildungsperspektive realisiert werden im Hinblick auf erfor- derliche betriebliche Ausbildungsangebote, vollzeitschulische u. a. Ausbildungsmöglichkeiten sowie vollzeitschulische Ausbildungsangebote mit Kammerprüfung? Wie können die regiona- len Ausbildungskonsense, die Berufskollegs und die Akteure auf der kommunalen Ebene da- bei zusammenwirken?

 Wie können die unterschiedlichen Planungszeiträume der Leistungsträger (insbesondere Ar- beitsagenturen, Jobcenter und Berufskollegs) angemessen berücksichtigt werden?

 Wie können in gemeinsamer Verantwortung diejenigen Jugendlichen unterstützt werden, für die kein Angebot zur Verfügung steht bzw. für die vorhandene Angebote nicht in Frage kommen?

 Wie kann der Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die folgenden Angebote so organisiert und bei Bedarf begleitet werden, dass die Jugendlichen die angestrebten Lernor- te auch erreichen und die organisierten Angebote nutzen?

 Wie kann ein Übergangsmonitoring aufgebaut werden, um das Übergangsgeschehen da- tengestützt dokumentieren zu können? Welche Datengrundlagen können dafür genutzt werden bzw. müssen neu erarbeitet werden?

Freie Themenwahl

Zusätzlich soll es den Akteuren vor Ort ermöglicht werden, ein weiteres Thema zu verabreden und umzusetzen. Damit können spezifische Bedarfe auf der kommunalen Ebene berücksichtigt werden, die mit den dargestellten vier Themen nicht abgedeckt werden können. Voraussetzung ist, dass diese Themen zur generellen Zielerreichung des Qualifizierungsvorhabens beitragen:

Grundlage müssen spezifische Herausforderungen vor Ort bei der Gestaltung des Übergangs

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Schule – Beruf sein, die kooperativ zu gestalten sind. Bei der Durchführung müssen daher auch die Fachkräfte der beteiligten Akteure mitwirken.

Im Folgenden werden beispielhaft zwei mögliche Qualifizierungsthemen vorgestellt, die diese Grundgedanken aufgreifen:

Beispiel 1: Junge Flüchtlinge beruflich orientieren und in Ausbildung integrieren Im November 2015 leben mehr als 230.000 Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Seit August 2015 hat sich ihre Anzahl mehr als verdoppelt. Der Zuzug von Flüchtlingen wird sich vermutlich in den nächsten Monaten fortsetzen. Über 50 % von ihnen sind jünger als 25 Jahre. Ihre In- tegration hängt wesentlich davon ab, inwieweit es gelingt, ihnen einen Platz in der Gesellschaft und eine Perspektive am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Kein Akteur kann diese Aufgaben alleine bewältigen, sondern es bedarf des Zusammenspiels all der Akteure und Institutionen, die mit un- terschiedlichen Zugängen daran mitwirken. Dabei geht es um die Berufsorientierung der jungen Flüchtlinge, um die Bereitstellung von Angeboten der Berufsvorbereitung, die Integration in Aus- bildung (betrieblich und außerbetrieblich) sowie die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen.

Das Qualifizierungsangebot richtet sich an unterschiedliche Akteure und ihre Fachkräfte wie z. B.

die Agenturen für Arbeit und Jobcenter, die Kammern mit ihren Ausbildungsberatern und Start- helfenden, die Berufskollegs und die entsprechenden Schulaufsichten, die Jugendhilfe, Auslän- derbehörden, die Kommunalen Integrationszentren, die Jugendmigrationsdienste, die KAUSA- Servicestellen, die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Flüchtlingsberatungsstellen, Bildungsträ- ger, die Kommunale Koordinierungsstelle etc.

Mit dem Qualifizierungsangebot „Junge Flüchtlinge beruflich orientieren und in Ausbildung integ- rieren“ soll die Transparenz der Aufgabenstellung hergestellt werden, Angebotslücken identifi- ziert werden und Möglichkeiten der Kooperation der verschiedenen Akteure erarbeitet werden.

Im Hinblick auf ein Konzept sowie ein Curriculum für dieses Qualifizierungsangebot ergeben sich u. a. folgende Fragestellungen:

 Wie kann eine gemeinsame Informationsbasis bezogen auf die Ausgangssituation der jun- gen Flüchtlinge vor Ort hergestellt werden? Welche Informationen sind erforderlich, damit unter Beteiligung der relevanten Akteure eine Strategie entwickelt und abgestimmt werden kann, um zielgruppenadäquate und bedarfsgerechte Angebote aufzubauen?

 Welche Akteure haben bereits einen Zugang zur Zielgruppe, welche sind darüber hinaus einzubeziehen? Wer kann welche Aufgabe übernehmen? Welche Förderangebote sind vor- handen, welche fehlen noch und wie können sie aufgebaut werden?

 Wie können die vorhandenen ehrenamtlichen Strukturen als wichtiges Unterstützungs- instrument einbezogen und genutzt werden?

 Wie kann ein Planungs- und Abstimmungsprozess mit den in Frage kommenden rele- vanten Akteuren organisiert werden, um zielgruppengerechte Angebote für die jugend- lichen Flüchtlinge auf den Weg zu bringen?

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17 Beispiel 2: Ausbildung für schwächere Jugendliche ermöglichen und Ausbildungs- verhältnisse stabilisieren

Ein wichtiger Beitrag zur Besetzung freier Ausbildungsplätze besteht darin, Jugendlichen eine Ausbildungschance zu ermöglichen, die ausbildungsreif sind, aber einer besonderen Förderung bedürfen und gleichzeitig Betriebe zu motivieren, ihre freien Ausbildungsplätze auch für diese Jugendlichen zur Verfügung zu stellen.

Dafür stehen verschiedene Angebote und Instrumente wie die Assistierte Ausbildung, das Bun- desprogramm VerA, ausbildungsbegleitende Hilfen, das Instrument der Berufseinstiegsbeglei- tung, die Beratungsstruktur der Starthelfenden bei den Kammern usw. zur Verfügung.

Bei der Umsetzung dieser Angebote zeigen sich Problemstellungen und Optimierungsbedarfe z. B. bei der Gewinnung von Ausbildungsbetrieben für die genannte Zielgruppe oder bei der so- zialen und ausbildungsbezogenen Stabilisierung der Jugendlichen. Darüber hinaus bestehen Ver- besserungserfordernisse im Hinblick auf eine bessere Transparenz der Angebote vor Ort sowie durch einen organisierten Austausch von Erfahrungen und Herangehensweisen der Fachkräfte der unterschiedlichen beteiligten Institutionen.

Das Qualifizierungsangebot zielt auf den Erfahrungsaustausch der beteiligten Akteure, auf die Identifizierung von Weiterentwicklungsbedarfen sowie die Verbesserung der Kooperation der Fachkräfte.

Das Qualifizierungsangebot richtet sich insbesondere an die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter, die Jugendhilfe, Maßnahmeträger, Berufseinstiegsbegleiter, ehrenamtlich Tätige, die Kammern, die Berufskollegs und die Kommunalen Koordinierungsstellen.

Im Hinblick auf ein Konzept und ein Curriculum für dieses Qualifizierungsangebot ergeben sich u.

a. folgende Fragestellungen:

 Wie kann eine gemeinsame Informationsbasis hergestellt werden im Hinblick auf den Bedarf und die bestehenden Angebote einer begleiteten Ausbildung? Inwieweit bestehen Angebots- lücken und wie und durch wen können zusätzliche Angebote bereitgestellt werden?

 Wie können Betriebe motiviert werden, auch Jugendliche mit Förderbedarf bei entsprechen- der Unterstützung im Betrieb auszubilden? Wer kann dazu welche Beiträge leisten?

 Wie kann möglichen Ausbildungsabbrüchen präventiv begegnet werden? Wie lassen sie sich frühzeitig identifizieren und durch passgenaue Angebote vermeiden?

 Wie kann die Kooperation und Abstimmung zwischen den verschiedenen Lernorten (Betrieb, Träger, Berufskolleg) erfolgreich gestaltet werden?

 Wie können die ehren- und hauptamtlichen Begleitstrukturen voneinander lernen und sich fruchtbar ergänzen? Welche Formate zum Erfahrungsaustausch und zur Abstimmung sind dafür geeignet?

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5. Methodische Konzepte zur Bearbeitung der Qualifizierungs- themen

Methoden sind kein Selbstzweck. Sie müssen eingebunden sein in den Zusammenhang

 von Zielen, die mit der Qualifizierung erreicht werden sollen,

 den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und Themen, die vor Ort für die Qualifizierung prio- ritär ausgesucht werden, und

 dem Entwicklungsstand der Zusammenarbeit, der in den einzelnen Kommunen bereits er- reicht worden ist.

In dem angestrebten Qualifizierungsvorhaben geht es um die reflexive Durchdringung und Be- wertung des alltäglichen beruflichen Handelns zur Stärkung, Verbesserung und Weiterentwick- lung der bestehenden Zusammenarbeit vor Ort. Alle methodischen Konzepte müssen sich daran messen lassen, wie sie durch gezielten Austausch, Reflexion und Evaluation zur praktischen Ver- besserung der Zusammenarbeit der verschiedenen Fachkräfte bei der Umsetzung von KAoA bei- tragen. Die verschiedenen beteiligten Akteure und Fachkräfte müssen sich kennen und eine ziel- gerichtete Kooperationskultur entwickeln wollen. Dafür wesentlich ist die methodisch angeleitete Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Akteursperspektiven mit ihren jeweiligen Zustän- digkeiten, Logiken und Kulturen. Diese sind zu erkunden und mit der eigenen Praxis zu konfron- tieren. Immer geht es dabei darum, die Praxis der anderen Akteure gezielt themenbezogen ken- nenzulernen und dadurch besser zu verstehen und in deren Spiegelung und Reflexion zu einer insgesamt verbesserten Praxis zu gelangen.

Mit solchen akteursübergreifenden gezielten Austauschprozessen sind im Landespilotprojekt „3.

Weg in der Berufsausbildung in NRW“ äußerst positive Erfahrungen gemacht worden. Die multi- professionelle Zusammenarbeit hat oft erst die Praxis der anderen Akteure verstehen lassen und zugleich dazu beigetragen, im eigenen beruflichen Handeln ein höheres Maß an Professionalität zu gewinnen.

Die methodischen Konzepte müssen zudem zu den inhaltlichen Schwerpunkten und Themen des Qualifizierungsvorhabens wie Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung/Praxiskurse, Beratung und koordinierte Übergangsgestaltung sowie frei zu wählenden Themen passen.

Bei der Auswahl und Bestimmung der methodischen Konzepte ist schließlich zu berücksichtigen, welchen Entwicklungsstand die Zusammenarbeit der Fachkräfte bereits erreicht hat.

Folglich kommt für die Qualifizierung eine Vielzahl methodischer Konzepte infrage, die je nach Inhalt und Thema sowie insbesondere nach den kommunalen Gegebenheiten auszuwählen, zu konzipieren und umzusetzen sind. Aus der Erwachsenenbildung, der Lehrerfortbildung, dem Coaching liegen dazu vielfältige Konzepte und Methoden vor, die für das Qualifizierungsvorhaben zu spezifizieren sind. Die Erfahrungen mit dem Einsatz der verschiedenen methodischen Konzep- te sollen dokumentiert und ausgewertet werden und in den Aufbau einer sich ständig erweitern- den Methodensammlung („Methodenkoffer“) einfließen.

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19 Beispiel 1: Umsetzung von Standardelementen in Kommunen, die bereits über mehr- jährige Erfahrungen der Zusammenarbeit verfügen

In Kommunen, die bereits über mehrjährige Erfahrungen der Zusammenarbeit verfügen, kann z.

B. eine Überprüfung der eingespielten Formen der Zusammenarbeit im Sinne eines Qualitätsdia- loges sinnvoll sein: Sind die entwickelten Routinen für die Umsetzung z. B. von Potenzialanalyse und Berufsfelderkundungen optimal? Werden sie dem Ziel, einen übergreifenden Spannungsbo- gen von der Potenzialanalyse über die Berufsfelderkundung, Praktika und Praxiskurse bis hin zur koordinierten Übergangsgestaltung hinzubekommen, gerecht? Werden die Schwierigkeiten, die es möglicherweise bei der Umsetzung gibt, offengelegt und wie wird versucht, zu besseren Lö- sungen zur Überwindung der Schwierigkeiten zu gelangen?

Zur Auseinandersetzung mit der Frage, wie die Ergebnisse von individueller Berufsorientierung und Berufswahl in die Gestaltung des Übergangs mit zielgerichteten Anschlussoptionen einmün- den können, könnte sich die Verwendung von Ansätzen anbieten, die an die sog. Szenariotech- nik oder dem methodischen Konzept der Zukunftswerkstatt anknüpfen.

Beispiel 2: Umsetzung von Standardelementen in Kommunen, die noch am Anfang ihrer Zusammenarbeit stehen

In Kommunen, die noch am Anfang ihrer Zusammenarbeit stehen, steht vielleicht zunächst ein- mal die Frage an, in welchen Gremien auf welche Weise Informations-, Diskussions- und Ent- scheidungsprozesse für die Umsetzung der Standardelemente am besten zu gestalten sind. Hier kann z. B. auf Methoden des Netzwerkmanagements und auf bereits vorliegende Erfahrungen von Kommunalen Koordinierungsstellen zurückgegriffen werden.

Hilfreich kann auch die Einbeziehung von Rollenkonferenzen sein, in denen die jeweils beteiligten Kooperationspartner ihre Handlungsmöglichkeiten und Grenzen unter Berücksichtigung ihrer Rol- le und Zuständigkeiten offen legen und ein kooperatives Vorgehen austarieren.

Mittels „gezielter Erkundungen“ bei verschiedenen Akteuren vor Ort kann es gelingen, die unter- schiedlichen Akteursperspektiven mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten, Logiken und Kulturen besser verstehen und nachvollziehen zu können. Eine mögliche Phasenfolge der Umsetzung des methodischen Ansatzes einer „gezielten Erkundung“ könnte folgendermaßen gestaltet sein: Er- arbeiten einer Erkundungsaufgabe; Entwickeln von Erkundungsfragen; Vorbereiten, Durchfüh- ren, Protokollieren der Erkundung anhand von Beobachtungs-/Erkundungsbögen; individuelles Auswerten und Bewerten der Erkundung; gemeinsames Austauschen über die Ergebnisse der Erkundung und Ziehen von Schlussfolgerungen für die zukünftige Praxis; Weitergabe der ge- wonnenen Erfahrungen in den eigenen institutionellen Zusammenhang hinein.

6. Umsetzungsmodalitäten des Qualifizierungsvorhabens

Die Umsetzung des Qualifizierungsvorhabens erfolgt flächendeckend auf Ebene der 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. In jeder Kommune können pro Jahr bis zu drei Qualifizierungsan- gebote von jeweils bis zu drei Tagen bzw. 24 Qualifizierungsstunden Dauer durchgeführt wer- den.

Davon müssen mindestens zwei Angebote aus den gesetzten und oben dargestellten vier inhalt- lichen Schwerpunktthemen gewählt werden. Die Partner vor Ort können darüber hinaus ein wei- teres Thema selbst bestimmen (siehe mögliche Beispiele oben). Die Klärung der Auswahl der

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durchzuführenden Qualifizierungsthemen erfolgt vor Ort im Rahmen eines kommunalen Koordi- nierungsprozesses unter Einbeziehung der Partner und organisiert durch die jeweiligen Kommu- nalen Koordinierungsstellen.

Die Beauftragung von in Frage kommenden Qualifizierungsanbietern erfolgt auf Basis einer öf- fentlichen Ausschreibung, bei der geeignete Anbieter nach qualitativen und finanziellen Kriterien ausgewählt werden. Die Beauftragung erfolgt jeweils über einen Rahmenvertrag, in dem der maximale Umfang der Leistungen festgelegt wird.

Neben der Klärung der Qualifizierungsthemen erfolgt auch die Auswahl der einzelnen mit einem Rahmenvertrag ausgestatteten Anbieter, die vor Ort Qualifizierungsangebote durchführen sollen, im Rahmen eines kommunalen Abstimmungsprozesses mit den jeweils beteiligten Partnern und organisiert durch die Kommunale Koordinierungsstelle. Diese stimmt auch alle organisatorischen Fragen (Teilnehmerauswahl, Ort, Zeitraum, Veranstaltungsorganisation etc.) mit den Partnern und dem Qualifizierungsanbieter ab. Die Abrechnung der entstehenden Kosten erfolgt einzelfall- bezogen durch die G.I.B.

Die Fahrtkosten zu den Qualifizierungsangeboten müssen von den Teilnehmerinnen und Teil- nehmern bzw. den jeweiligen Anstellungsträgern selbst getragen werden.

Die G.I.B. übernimmt die Gesamtverantwortung für das Qualifizierungsvorhaben, stellt eine fach- liche Begleitung der Umsetzung sicher und sorgt für die finanz- und verwaltungstechnische Ab- wicklung des Vorhabens.

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