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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich

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Academic year: 2022

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Analysen und Berichte

Einleitung

Der folgende Beitrag bietet einen vergleichenden Überblick zur internationalen Besteuerung. Da- bei werden die Ergebnisse aus der Neuauflage der BMF-Broschüre „Die wichtigsten Steuern im inter- nationalen Vergleich 2020“1 zusammengefasst. Die Ländervergleiche erstrecken sich auf die EU-Staa- ten und einige andere Industriestaaten (USA, Ka- nada, Japan, Vereinigtes Königreich, die Schweiz und Norwegen). Sie geben grundsätzlich den Rechtsstand zum Ende des Jahres  2020 wieder, abgesehen vom letzten verfügbaren Vergleichs- jahr 2019 für die Steuer- und Abgabenquoten, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht

1 Die ausführliche Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2020“ kann auf der BMF-Website unter http://www.bundesfinanzministerium.de/mb/20210621 heruntergeladen werden.

werden. Angekündigte oder beschlossene Maßnah- men, die sich erst ab dem Jahr 2021 auswirken, sind noch nicht erfasst. Dies gilt auch für die sehr weit gediehenen Vorschläge der OECD zur Besteuerung multinationaler Unternehmen. Sinnvolle Schluss- folgerungen ergeben sich bei vielen Vergleichen erst aus dem Gesamtkontext. Dies gilt insbesondere für das Zusammenspiel von nominalen Steuersät- zen und unterschiedlich ausgestalteten Bemes- sungsgrundlagen in den einzelnen Staaten.

Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen

Gesamtwirtschaftliche Steuerquoten weisen die in einer Volkswirtschaft gezahlten Steuern bezogen auf die Wirtschaftsleistung aus. Die Aussagekraft dieser Steuerquoten ist jedoch begrenzt, weil die in den Vergleich einbezogenen Staaten ihre staatlichen Sozialversicherungssysteme in unterschiedlichem

Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich

● Die deutsche Abgabenquote – d. h. das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum Brut- toinlandsprodukt – lag mit 38,8 Prozent im Jahr 2019 international im oberen Mittelfeld. Die tarifliche Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften blieb im Jahr 2020 in Deutsch- land insgesamt knapp unter 30 Prozent. Der im Jahr 2020 erhobene Umsatzsteuerregelsatz von 19 Prozent (beziehungsweise befristet 16 Prozent) lag im EU-Vergleich im unteren Drittel.

● Im internationalen Umfeld blieben die Unternehmensteuersätze im Jahr 2020 weitestgehend stabil. In verschiedenen Staaten wurden als Corona-Maßnahmen Verlustvor- und -rückträge ausgeweitet. Zudem wurden in einigen Staaten – wie in Deutschland – die Umsatzsteuersätze befristet ermäßigt.

● Den Steuern und Abgaben stehen in Deutschland umfangreiche öffentliche Leistungen und gut ausgebaute soziale Sicherungssysteme gegenüber. Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich die Leistungsfähigkeit Deutschlands. Um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und um den sozialen Zusammenhalt zu bewahren, wurden die größten Hilfspakete in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht.

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Ausmaß über eigenständige Sozialbeiträge (die nicht in der Steuerquote enthalten sind) oder aus allgemei- nen Haushaltsmitteln und damit über entsprechend höhere Steuern finanzieren. Erst die Abgabenquote, die sowohl Steuern als auch Beiträge zur Sozialver- sicherung ins Verhältnis zum Bruttoinlandspro- dukt (BIP) setzt, ermöglicht einen gesamtwirtschaft- lich sinnvollen Steuer- und Abgabenvergleich.

Abbildung  1 zeigt, dass nach den Abgrenzungs- merkmalen der OECD (Revenue Statistics mit letz- tem Vergleichsjahr 2019) die Abgabenquote insbe- sondere in den meisten skandinavischen Staaten,

aber auch in Frankreich, Belgien, Italien und Ös- terreich vergleichsweise hoch ist (>40 Prozent). Da- gegen weisen Irland, die USA und die Schweiz re- lativ niedrige Abgabenniveaus auf (<30 Prozent).

Die deutsche Abgabenquote bewegt sich im oberen Mittelfeld (2019: 38,8  Prozent). Die niedrigste Ab- gabenquote weist im Jahr 2019 Irland mit 22,7 Pro- zent auf; das höchste Abgabenniveau findet sich mit 46,3 Prozent in Dänemark. Die deutsche Steu- erquote betrug im Jahr 2019 24,1 Prozent. Hier rah- men die USA mit 18,4 Prozent am unteren und Dä- nemark mit 46,3 Prozent am oberen Rand das Feld der Vergleichsstaaten ein.

Steuer- und Abgabenquoten 2019

in % des BIP

1 Stand 2018.

Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2019, Paris 2020

46,3 45,4 42,9 42,9 42,4 42,4 42,2 39,9 39,3 39,2 38,8 38,7 37,7 35,8 35,4 34,9 34,8 34,7 34,6 33,5 33,1 33,0 32,0 31,2 30,3 28,5 24,5 22,7

46,3 30,5

33,7 29,6 27,6

29,2 30,4 29,3 25,8

28,4 24,1

26,8 21,8

24,1 22,1 19,5

25,1 19,8

22,4

28,8 21,5

26,6 19,2

21,6 20,6

21,8 18,4

18,7

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

Dänemark Frankreich Schweden Belgien Österreich Italien Finnland Norwegen Niederlande Luxemburg Deutschland Griechenland

Slowenien Ungarn

Polen Tschechien

Portugal Slowakei

Spanien Kanada Estland Vereinigtes Königreich1 Japan Lettland

Litauen Schweiz USA Irland

Steuerquote Abgabenquote

Abbildung 1

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Analysen und Berichte

Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften

Den nominalen Steuersätzen wird oft eine Signal- funktion bei internationalen Besteuerungsverglei- chen zugesprochen. Die tatsächliche oder auch ef- fektive Steuerbelastung ergibt sich jedoch erst aus dem Zusammenspiel von Steuerbemessungs- grundlage und tariflichem Steuersatz. Dieser Arti- kel beschränkt sich auf einen Vergleich der tarifli- chen Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Im

Jahr 2020 senkten Belgien und Frankreich ihre no- minalen Körperschaftsteuersätze. In den übrigen untersuchten Staaten blieben die nominalen Stan- dardsätze unverändert.

Über die zentralstaatliche Ebene hinaus erhe- ben in mehreren Staaten nachgeordnete Gebiets- körperschaften (Einzelstaaten, Provinzen, Regio- nen, Gemeinden) noch eigene Körperschaftsteuern oder ihnen ähnliche Steuern, wie z. B. in Deutsch- land und Luxemburg die Gewerbesteuer. Hinzu

Unternehmensbesteuerung 2020 im internationalen Vergleich

Tarifliche Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2020 (Körperschaftsteuern, Gewerbe- ertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften)

nominal in %

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

35,0 30,4

29,9 28,9 27,9 26,5 26,1 25,0 25,0 25,0 25,0 24,9 24,0 22,5 22,0 22,0 21,4 21,0 20,7 20,0 20,0 20,0 19,0 19,0 19,0 19,0 18,0 16,0 15,0 12,5 12,5 10,8 10,0

0 5 10 15 20 25 30 35 40

Malta Japan Deutschland Frankreich Italien Kanada (Ontario) USA (Staat New York) Spanien Österreich Niederlande Belgien Luxemburg Griechenland Portugal Norwegen Dänemark Schweden Slowakei Schweiz (Zürich) Lettland Finnland Estland Vereinigtes Königreich Tschechien Slowenien Polen Kroatien Rumänien Litauen Zypern Irland Ungarn Bulgarien

Abbildung 2

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kommen vielfach Zuschläge auf verschiedenen staatlichen Ebenen. Die Höhe all dieser die Kapit- algesellschaften betreffenden Unternehmensteu- ern, die bei der Ermittlung der Bemessungsgrund- lage den Gewinn zugrunde legen, ist in Abbildung 2 dargestellt. Zu beachten ist, dass die von lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Steuern von der Steuerbemessungsgrundlage der übergeord- neten Gebietskörperschaften in manchen Staaten abzugsfähig sind (z. B. in Japan und den USA). Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene ergibt sich demzufolge aus einer abgestuften Rech- nung und nicht aus einer einfachen Addition der nominalen Steuersätze der einzelnen Steuern. Die steuertarifliche Gesamtbelastung von Kapitalge- sellschaften reicht im Jahr 2020 von 10 Prozent in Bulgarien bis über 30 Prozent in Japan (ohne den Sonderfall Malta mit eigenen Sondersätzen bezie- hungsweise -regelungen). Deutschland bleibt wei- terhin knapp unterhalb einer tariflichen Gesamt- besteuerungsmarke von 30  Prozent. Im Jahr  2020 blieben die Unternehmenssteuersätze in den meis- ten betrachteten Staaten weitestgehend stabil.

Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben auf Arbeitseinkommen

Für Arbeitnehmerhaushalte in verschiedenen Fa- milienverhältnissen und Einkommensgruppen veröffentlicht die OECD regelmäßig eine interna- tional vergleichende Untersuchung.2 Abbildung  3 zeigt für das Jahr 2020 die Besteuerung des durch- schnittlichen Bruttoarbeitslohns eines Arbeitneh- merhaushalts mit Lohn-  oder Einkommensteuer klassifiziert nach verschiedenen Familienverhält- nissen (alleinstehend, Familie als Allein-  und als Doppelverdienende). In vielen Ländern sorgen Maßnahmen im Rahmen der Familienbesteue- rung für eine Besserstellung von Familien mit Kin- dern (so auch deutlich erkennbar in Deutschland bei Durchschnittsverdienerinnen und -verdienern vor allem durch das Kindergeld). Abbildung 4 stellt unter zusätzlicher Berücksichtigung des Arbeit- nehmeranteils zur Sozialversicherung den Steuer- und Abgabenanteil am Bruttoarbeitslohn dar. Die Einkommensteueranteile blieben dabei gegenüber dem Vorjahr weitestgehend konstant.

2 Die aktuelle Ausgabe der Taxing Wages der OECD ist abrufbar unter https://www.oecd.org/tax/taxing-wages-20725124.htm

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Analysen und Berichte Einkommen-/Lohnsteuer bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2020

in % des Bruttoarbeitslohns1

1 Definiert als Lohnsteuer (gegebenfalls einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer), gemindert um die familienbezogenen Leistungen (z. B. Kindergeld). Ein negativer Wert bedeutet insgesamt unter Berücksichtigung von Einkommen-/

Lohnsteuerzahlungen und empfangener Familienleistungen eine Steuergutschrift beziehungsweise -erstattung.

Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2019 - 2020, Paris 2021

-5 0 5 10 15 20 25 30 35 40

Dänemark Belgien Irland Finnland Italien Norwegen Deutschland Schweden Lettland USA Luxemburg

Portugal Litauen Niederlande Frankreich Kanada Ungarn Spanien Österreich Vereinigtes Königreich Estland Tschechien Slowenien Schweiz Slowakei Griechenland Japan Polen

Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen

Verheiratet, zwei Kinder, alleinverdienend mit einem Durchschnittseinkommen

Verheiratet, zwei Kinder, ein Durchschnittseinkommen + 67 % eines weiteren Durchschnittseinkommens

Abbildung 3

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Sozialabgaben und Einkommen-/Lohnsteuer bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2020

in % des Bruttoarbeitslohns1

1 Definiert als Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsteuer (gegebenenfalls einschließlich anteiliger

Lohnsummensteuer), gemindert um die familienbezogenen Leistungen (z. B. Kindergeld). Ein negativer Wert bedeutet insgesamt unter Berücksichtigung von Einkommen-/Lohnsteuerzahlungen und empfangener Familienleistungen eine Steuergutschrift beziehungsweise -erstattung.

Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2019 - 2020, Paris 2021

-5 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45

Deutschland Belgien Litauen Dänemark Slowenien Ungarn Österreich Finnland Italien Luxemburg Niederlande Lettland Norwegen Portugal Frankreich Griechenland Tschechien Irland Schweden Polen Slowakei Vereinigtes Königreich Kanada USA Japan Spanien Schweiz Estland

Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen

Verheiratet, zwei Kinder, alleinverdienend mit einem Durchschnittseinkommen

Verheiratet, zwei Kinder, ein Durchschnittseinkommen + 67 % eines weiteren Durchschnittseinkommens

Abbildung 4

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Analysen und Berichte Umsatzsteuer-Normalsätze in der EU 2020

in %

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

27 25 25 25 24 24 23 23 23 22 22 21 21 21 21 21 21 21 20 20 20 20 20 20 19 19 19 18 17 16

0 5 10 15 20 25 30

Ungarn Schweden Kroatien Dänemark Griechenland Finnland Portugal Polen Irland (bis 31.8.2020) Slowenien Italien Tschechien Spanien Niederlande Litauen Lettland Irland (ab 1.9.2020) Belgien Vereinigtes Königreich Slowakei Österreich Frankreich Estland Bulgarien Zypern Rumänien Deutschland (bis 30.6.2020) Malta Luxemburg Deutschland (ab 1.7.2020)

Umsatzsteuersätze

In den meisten Industriestaaten blie- ben die Umsatzsteuersätze im Jahr  2020 un- verändert. Der in Deutschland im Jahr  2020

erhobene Umsatzsteuerregelsatz von 19  Prozent (beziehungsweise 16  Prozent von Juli bis Dezem- ber) liegt im EU-Vergleich im unteren Drittel (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5

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Fazit

Deutschland verfügt insgesamt über ein leistungs- gerechtes und faires Steuersystem. Den Steuern und Abgaben steht ein hohes Niveau an öffentli- chen Leistungen gegenüber. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren vor allem von gut ausgebau- ten sozialen Sicherungssystemen und größten- teils gebührenfreier öffentlicher Infrastruktur (u. a.

in Schulen, Hochschulen, zunehmend auch Kitas).

Aktuell zeigt sich die Leistungsfähigkeit des Staats insbesondere an einem im internationalen Ver- gleich gut ausgestatteten Gesundheitswesen und umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen. Ein verlässlicher Sozialstaat und die fiskalische Fähig- keit zu effektivem Handeln geben den Menschen Sicherheit und sind wichtige ökonomische Fakto- ren, nicht zuletzt, um die gegenwärtige Krise und deren Folgen gut zu bewältigen.

Unternehmen berücksichtigen bei der Standort- auswahl neben dem Besteuerungsniveau auch die „Leistungsseite“ eines Standorts, wie etwa

Infrastruktur, Qualifikation der Fachkräfte, öffent- liche Sicherheit und eine effiziente Verwaltung. Die deutschen Unternehmen sind in der Gesamtschau wettbewerbsfähig und erfolgreich auf den inter- nationalen Märkten tätig. Unterstützung erhalten sie in der Corona-Pandemie u.  a. durch umfang- reiche Kredit- und Bürgschaftsprogramme. Steu- erliche Hilfen, u.  a. in Form von Stundungen von Steuerschulden und Anpassungen von Steuervo- rauszahlungen, haben zur Liquiditätsverbesserung beigetragen. Durch die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfspakete werden Unterneh- men unterstützt und Investitionen erleichtert, z. B.

durch die Ausweitung des Verlustrücktrags und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten. Zusätz- liche öffentliche Investitionen in nachhaltige Zu- kunftstechnologien, Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Bildung tragen nicht nur zur Kri- senbewältigung bei, sondern sichern auch die Wett- bewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland in der Zukunft und unterstützen die Transformation der deutschen Volkswirtschaft zu nachhaltigen Struk- turen sowie das Erreichen der Klimaziele.

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