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Logistikreglement MCH Messe Basel
Allgemeine Bedingungen für Mieter, Veranstalter, Aussteller, Standbauer und Lieferanten, die Güter zum oder vom Gelände der Messe Basel transportieren.
Einleitung
Das vorliegende Logistikreglement legt die Grundregeln fest, die es in den Hallen und Räumlichkeiten der MCH Messe Schweiz (Basel) AG (nachfolgend MCH genannt) im Zusammenhang mit dem An- und Abtransport von Standbau- und Ausstellungsgütern einzuhalten gilt. Es richtet sich an alle Personen, die im Rahmen einer Veranstaltung Güter zum oder vom Gelände der Messe Basel transportieren.
Bezüglich Standbau, Betrieb und Sicherheit während Veranstaltungen auf dem Gelände der Messe Basel gelten die Vorschriften der Betriebsordnung.
1 Anmeldung
1.1 Allgemeines
Sämtliche Transporte von Gütern zum oder vom Gelände der Messe Basel müssen bereits im Vorfeld zwecks Zuweisung eines bestimmten Zeitfensters für den Güterumschlag bei der MCH angemeldet werden.
1.2 Login und Passwort
Wer im Rahmen einer Veranstaltung Güter zum oder vom Gelände der Messe Basel transportiert, erhält von der MCH per Post oder via E-Mail ein persönliches Login und ein Initialpasswort zur Nutzung des Logistiktools der MCH unter https://smartlog.messe.ch. Für das Login und die damit durchgeführte Anmeldung ist jeder Benutzer persönlich verantwortlich. Bitte sorgen Sie dafür, dass ihre Standbauer und/oder Lieferanten bezüglich eines eigenen Logins mit der Logistik-Helpline Kontakt aufnehmen (helpline@messe.ch).
1.3 Anmeldung auf https.ch//ims.messe.ch
Die Anmeldung eines Transports erfolgt über das Logistiktool der MCH mit einem persönlichen Login unter https://smartlog.messe.ch. Für jeden Güterumschlag – auch für Transporte während einer Veranstaltung – ist eine Anmeldung nötig. Innerhalb der pro Veranstaltung definierten Auf- und Abbauzeiten kann ein bestimmtes Zeitfenster für den Güterumschlag gebucht werden. Anschliessend kann der «Anmeldeschein Checkpoint»
kann direkt mit Print@Home ausgedruckt werden. An- und Abtransport sollten möglichst direkt nacheinander gebucht werden, damit kein Transport vergessen wird. Hinweis: Bei abweichenden Angaben (z.B. Fahrzeuggrösse) zwischen der Anmeldung und dem tatsächlichen Transport kann ggfs.
eine kostenpflichtige Neuanmeldung am Checkpoint erforderlich werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf den ursprünglichen Timeslot 1.4 Ausnahmen
Transporte von Catering, Lebensmittel-, Pflanzen- und Tiertransporte, Kran- und Kühlwagen benötigen eine Spezialanmeldung und sind bei der Logistik-Helpline unter helpline@messe.ch oder Tel. + 41 58 206 34 11 anzumelden. Anmeldungen für den letzten Veranstaltungstag unterliegen besonderen Bestimmungen:
1 Stunde nach Veranstaltungsschluss sind Anmeldungen nur für Pkw ohne Anhänger möglich; 1–3 Stunden nach Veranstaltungsschluss sind Anmeldungen für Pkw und Lieferwagen ohne Anhänger nur möglich, wenn Vollgut abtransportiert wird. Transporte mit Lkw/Sattelzügen ohne/mit Anhänge erhalten frühestens 3 Stunden nach Veranstaltungsschluss eine Zufahrtsbewilligung.
1.5 Änderungen und Annullierungen
Änderungen bei den gebuchten und bestätigten Anmeldungen können bis 48 h vor Transportbeginn im Logistiktool kostenlos durch den Kunden selbst, in kurzfristigen Fällen nur vom offiziellen Logistikpartner der MCH (helpline@messe.ch / Tel. + 41 58 206 34 11) vorgenommen werden.
Annullierungen können im Logistiktool unter https://smartlog.messe.ch bis 48 Stunden vor Transportbeginn kostenlos vorgenommen werden.
1.6 Anfahrtsplan zum Checkpoint
Der Anfahrtsplan zum Checkpoint wird automatisch zusammen mit dem «Anmeldeschein Checkpoint» erstellt und kann direkt via https://smartlog.messe.ch ausgedruckt werden.
2 Checkpoint
2.1 Allgemeines
Sämtliche Transporte zum oder vom Messegelände werden über den Checkpoint abgewickelt. Am genehmigten Tag ist es wichtig, in dem auf dem
«Anmeldeschein Checkpoint» bestätigten Zeitfenster am Checkpoint in Basel einzutreffen. Hier werden der Anmeldeschein überprüft und aktuelle Transportdaten ergänzt (z.B. Fahrzeugkennzeichen). Ist alles in Ordnung, wird der Anmeldeschein für die Anlieferzone ausgehändigt und den Fahrzeugen (Lkw, Lieferwagen, Pkw) eine reservierte Umschlagsfläche in der Anlieferzone zugewiesen. Früher ankommende Fahrzeuge haben keinen automatischen Anspruch auf frühere Zufahrt zur Anlieferzone. Wer ohne Anmeldeschein oder zum falschen Zeitpunkt am Checkpoint eintrifft, muss mit längeren Wartezeiten und zusätzlichen Gebühren rechnen.
2.2 Zollabfertigung
Sofern noch keine Warenverzollung vorgenommen wurde, kann diese am Schalter des Checkpoints eingeleitet werden (Details siehe Factsheet
«Zollformalitäten» m-manager oder Messezollamt Tel. 0041 (0)58 467 18 26 / messe.bs-stjakob-zi@ezv.admin.ch)
3 Anlieferzone
3.1 Kontrolle und Barkaution
Bei der Einfahrt in die Anlieferzone wird die Richtigkeit des Anmeldescheins überprüft, eine Barkaution (s. 5. Gebühren) eingezogen und das Fahrzeug auf den richtigen Umschlagsplatz gewiesen. Bei fehlendem Anmeldeschein wird die Zufahrt verweigert und der Transport zur Nachmeldung (kostenpflichtig) an den Checkpoint verwiesen. Die Barkaution wird beim Verlassen der Anlieferzone zurückerstattet, wenn das vorgegebene Zeitfenster für den Güterumschlag eingehalten wurde, andernfalls fällt sie an die MCH.
3.2 Ab- und Aufladen
Es ist nicht gestattet, Standbau- und Ausstellungsgüter selbst ab- und aufzuladen und von der Anlieferzone zum Stand und wieder zurück zu transportieren. Das Ab- und Aufladen der Standbau- und Ausstellungsgüter und deren Transport von der Anlieferzone zum Stand und zurück übernimmt der offizielle Logistikpartner der MCH. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig und wird von der MCH dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Die Tarife sind im m-manager hinterlegt. Sollten spezielle Transportgeräte für das Ab- und Aufladen der Güter notwendig sein, sind diese im Vorfeld beim Logistikpartner der MCH zu bestellen (Tel. + 41 58 206 34 11; helpline@messe.ch). Der Standbau mit eigenen Standbauhilfsmitteln (Leitern, Handhubwagen, Stapler usw.) ist weiterhin gestattet. Diese dürfen jedoch nicht für den Materialtransport von der Anlieferzone in die Halle zum Stand genutzt werden. Hinweis: Bei Anlieferung von kundeneigenen oder gemieteten Transport- oder Hebegeräten bzw. Arbeitsbühnen werden diese grundsätzlich einer gebührenpflichtigen Sicherheits- /Abnahmeprüfung unterzogen.
3.3 Beschriftung der Gebinde
Gebinde müssen an einer gut sichtbaren Stelle beschriftet werden (Name der Veranstaltung, Name des Ausstellers, Hallen- und Standnummer).
Gebinde mit zerbrechlichem Inhalt sind zusätzlich mit der Aufschrift «zerbrechlich» zu kennzeichnen.
3.4 Verpackung der Ware
Die Gebinde/Waren müssen so verpackt sein, dass sie problemlos durch den offiziellen Logistikpartner der MCH in den Anlieferzonen umgeladen und in den Hallen transportiert werden können. Die Verpackung soll ausserdem die Ware vor Beschädigung schützen. Bei nicht korrekten Verpackungen ist mit Mehraufwand und Zusatzkosten beim Handling zu rechnen. Beschädigungen können zudem nicht ausgeschlossen werden.
3.5 Transporte während der Veranstaltung
Die Zufahrt und der Güterumschlag während der Veranstaltung sind für Aussteller und Zulieferer nur mit einem Anmeldeschein möglich.
3.6 Dokumentation
Alle im Zusammenhang mit einer Avisierung gebuchten und erbrachten Leistungen (u.a. Transporte vom Fahrzeug zum Stand / vom Stand zum Fahrzeug) werden ausschliesslich im Logistiktool dokumentiert und sind auch ohne Unterschrift verbindlich. Diese Daten sind jederzeit mit dem persönlichen Login einzusehen.
Mögliche Einwände sind innerhalb von 3 Arbeitstage schriftlich zu richten an: helpline@messe.ch.
4 Logistik im Zusammenhang mit dem Standbau
4.1 Zeitfenster für den Auf- und Abbau der Stände
Jedem Aussteller/Stand wird eine Phase für den Auf- und Abbau des Standes zugewiesen. Das Zeitfenster ist im Logistiktool unter https.ch//ims.messe.ch in Form der freigegebenen Transporttage im Kalender einsehbar und definiert jeweils den Beginn und das Ende des Auf- und des Abbaus des Standes. Ausserhalb dieses Zeitfensters können keine Transporte vorgenommen werden.
4.2 Leergut
Unter Leergut werden leere Gebinde, Ladehilfsmittel usw. verstanden.
Die Lagerung von Leergut und Verpackungsmaterial ausserhalb der Stände ist nicht gestattet. Anfallendes Leergut muss unverzüglich dem offiziellen Logistikpartner der MCH zwecks Abtransport oder Einlagerung übergeben oder wieder mitgenommen werden. Die MCH behält sich vor, widerrechtlich abgestelltes Leergut auf Kosten des Ausstellers zu entfernen und einzulagern, falls dieser der Aufforderung zur Beseitigung nicht nachkommt. Kommt es zu Beschädigungen an Vollgütern, die als Leergut übergeben oder deklariert wurden, besteht grundsätzlich kein Haftungsanspruch.
Am letzten Veranstaltungstag darf extern gelagertes Leergut frühestens 1 Stunde nach Veranstaltungsende zur Anlieferzone transportiert werden.
Bei Missachtung dieser Regelung verfällt das zugewiesene Zeitfenster für den Abbau des Standes.
Die Rücklieferung von Leergut aus dem Lager des offiziellen Logistikpartners erfolgt ab Veranstaltungsende in der Reihenfolge Express (bis ca. 3 Stunden nach Anlassende) und Leergut ohne Expressbezeichnung (bis am nächsten Morgen). Ein Anspruch auf einen Zeitpunkt (z.B. bis 20.00 Uhr) besteht nicht. Für Schäden und Störungen, die aus Nichtbeachtung der Bestimmungen aus der Betriebsordnung, den allgemeinen Bestimmungen sowie der Anweisungen des Messepersonals entstehen, haftet der Aussteller.
Nur Swissbau: Die Rücklieferung von Leergut (i.d.R. Verpackungsmaterial für Ausstellungsgüter) der Kategorie Express A aus dem Lager des offiziellen Logistikpartners erfolgt ab 3 Stunden nach Veranstaltungsende. Die Leergutkategorie Express B wird gemäss vereinbartem Datum in der standspezifischen Abbauphase zurückgeliefert. Ein Anspruch auf einen Zeitpunkt (z.B. bis 10.00 Uhr) besteht nicht.
4.3 Abbauphase
Am letzten Veranstaltungstag ist die Zufahrt zur Anlieferungszone in der ersten Stunde nach Veranstaltungsende nur für das Abholen von Ausstellungsgütern und Dekomaterial (z.B. Computer, Kaffeemaschinen usw.) mit Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht möglich. Leergut, das vom offiziellen Logistikpartner der MCH eingelagert wurde, wird in Abhängigkeit der Leergutkategorie frühestens ab 1 Stunde nach Veranstaltungsende an den Stand gebracht.
4.4 Fluchtwege und technische Einrichtungen
Notausgänge, Treppen, Treppenvorplätze, Verkehrswege, Feuermelder und Löscheinrichtungen müssen stets freigehalten werden. Sie müssen gut sichtbar sein und ohne Hindernis benützt werden können. Alle Einfahrten sind innen und aussen auf ihrer ganzen Breite dauernd freizuhalten. Wer Fluchtwege oder technische Einrichtungen verbaut oder verstellt, haftet für allfällige daraus resultierende Kosten und Schäden.
5 Gebühren
Transporte, die termingerecht angemeldet werden, sind kostenlos. Transporte, die kurzfristig angemeldet werden und angemeldete Transporte, die nicht durchgeführt und nicht rechtzeitig annulliert werden, sind kostenpflichtig. Die Gebühren betragen für:
Barkaution CHF / EUR 100.-- (bei der Einfahrt in die Anliegerzone zu hinterlegen)
Transporte, die kurzfristig am Checkpoint oder beim Disponenten des Logistikteams angemeldet werden (weniger als 48 Stunden vor Beginn des Güterumschlags in der Anlieferzone): CHF 100.--
Transporte, die nicht durchgeführt und nicht annulliert werden: CHF 200.--
Zusätzliche Dienstleistungen:
falls das Checkpoint-Areal ausserhalb der Öffnungszeiten für Fahrzeuge zugänglich gemacht werden muss (z.B. Türöffnungen ausserhalb der Öffnungszeiten, Abklärungen mit Dritten usw.): CHF 150.--
Verifizierung und Anmeldung der Zollpapiere mit WA/Nr.: CHF 40.--
Sicherheits- / Abnahmeprüfung von Fremdgeräten (Stapler, Arbeitsbühnen, Kränen usw.):CHF 1.000.-
6 Verrechnung der Dienstleistungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, stellt die MCH alle logistischen Dienstleistungen (der MCH und des offiziellen Logistikpartners) sowie die o.g. Logistikgebühren dem Aussteller in Rechnung. Falls nichts anderes vermerkt ist, werden die Preise in CHF zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben.
7 Anerkennung der Bedingungen
Mit der Anmeldung eines Transports über das Logistiktool der MCH unter https.ch//ims.messe.ch anerkennen die Mieter, Veranstalter, Aussteller, Standbauer und Lieferanten das vorliegende Logistikreglement sowie das Reglement von spedlogswiss und die AGB's des MCH-Logistikers Sempex als verbindlich. Diese sind auch dafür verantwortlich, dass ihre Angestellten und Hilfspersonen die Vorschriften des Logistikreglements zur Kenntnis nehmen und einhalten.
8 Gültigkeit
Sollte der Wortlaut des vorliegenden Logistikreglements zu Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung Anlass geben, ist die Fassung in deutscher Sprache massgebend. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit aller Bestimmungen nach sich. Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die MCH.
9 Anwendbares Recht und Gerichts stand
Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Mieter, Veranstalter, Aussteller, Standbauer und Lieferanten unterwerfen sich bei Streitigkeiten mit der MCH der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Basel-Stadt. Die MCH kann ihre Ansprüche gegenüber einem Veranstalter, Aussteller, Standbauer oder Lieferanten wahlweise auch beim Gericht des Ortes geltend machen, an dem dieser seinen Wohnort oder Sitz hat.
MCH Messe Schweiz (Basel) AG Die Geschäftsleitung
Basel, September 2019
MCH Messe Schweiz (Basel) AG Messeplatz | CH-4005 Basel | Schweiz Telefon + 41 58 206 34 11 E-mail helpline@messe.ch Internet www.messe.ch
Nützliche Informationen
Veranstaltungs-Websites
Alle relevanten Informationen zum Logistikprozess auf dem Gelände der Messe Basel sind auf den jeweiligen Veranstaltungs-Websites unter der Rubrik «Aussteller-Logistik» zu finden.
Logistik-Helpline
helpline@messe.ch oder Tel. + 41 58 206 34 11 Offizieller Logistikpartner der MCH
Sempex AG Isteinerstrasse 76 P.O. Box 150
CH-4016 Basel (Switzerland) Tel. + 41 58 307 77 00 Fax + 41 58 307 77 01 info@sempex.com www.sempex.com
Der offizielle Logistikpartner der MCH steht für folgende Anliegen zur Verfügung:
Einlagerung von Gebinden und Vollgut (Jahreslager)
Handling und Einlagerung von Leergut (Leergutlager)
Transporte (auch nationale und internationale)
Vernietung von Transportgeräten (Stapler, Handhubwagen u.a.)
Warenumschlag
S4 S3
ROUT E DOUANIÈRE ROUT
E DOUA NIÈRE
ROUTE DO UANIÈRE
RUE DE MULHOUSE
H3
H1 H2
H4 Messe- platz Expo- Shop
SCHW ARZW ALDALLEE
RIEHENSTRASSE
RIEHENSTRASSE
PETER-ROT -STRASSE ROSENT
ALSTRASSE TTENSTRASSE MA MAULBEERSTRASSE
SCHORENWEG
BLEICHESTR.
BADENSTRASSE
FREIBURGERSTRASSE BASLERSTRASSE
GÄR TNERSTRASSE KLEINHÜNINGERSTRASSE
UFERSTRASSE ALTRHEINWEG
DORFSTR. NEUHAUSSTRASSE
WIESENDAMM
MAUERSTRASSE
RIEHENRING ISTEINERSTR.
RIEHENRING
REBGASSE HAMMERSTRASSE
KLYBECKSTRASSE
HORBURGSTRASSE
SCHLACHTHOFSTR. ELSÄSSERSTRASSE
AVENUE DE BÂLE
FELDBERGSTRASSE SPERRSTR.
DRAHTZUGSTRASSE
CLARAGRABEN CLARASTRASSE
RHEIN
RHEIN WIESE
CLARAHOFWEG HOCHBE
RGERSTRASSE
ST. ALBAN-ANLAGE
ST. JACOBS-STRASSE
MÜNCHENSTEINERSTRASSE FASANENSTRASSE
WETTSTEINALLEE ERLENSTRASSE
SCHÖNAUSTRASSE
GRENZACHERSTRASSE
ALLMEN DSTRASSE FLUGHAFENSRASSE
LUZERNERRING
KLINGENTHALSTRASSE
BAD. BAHNHOF BAZ
THOMY FRANK
Messeturm Musical
Theater EuroAirport
Base l/
Mulhouse
Grand Casino Basel
BAHNHOF SBB
H5
EuroAirport.
Cargo Terminal
3 km bis Messe Checkpoint
4 km bis Messe Messe
Checkpoint
3
aus Deutschland venant de France
aus der Schweiz Bad. Bahnhof 1
Messe 2 Claramatte
4
Bad. Bahnhof 1
Messe 2 Claramatte
4
Richtung EuroAirport Richtung EuroAirport
Basel-Kleinhünigen Riehen Mulhouse Bad.Bahnhof
Messe
Mulhouse EuroAirport EuroAirport
Messe
Messe Mulhouse
EuroAirport Messe
Messe
ZOLL DOUANE
Rebgasse 5Rebgasse 5
Messe Checkpoint
Messe Checkpoint
Messe Checkpoint
ZOLL DOUANE
Wettsteinbrücke Mittlere Brücke
Johanniterbrücke Dreirosenbrücke
Schwarzwaldbrücke
ZOLL DOUANE
Parking Checkpoint | Auf- und Abbau für Fahrzeuge über 2 m Höhe Messe Basel
GPS: Zone Sud de la Plateforme Aéroportuaire, 68220 Hésingue, France – 47.583514,7.538172
MCH Messe Schweiz (Basel) AG | 4005 Basel | Schweiz Stand: 08.2018
Messeplatz Exhibition Square Tram 1 / 2 / 6
City Musical
Theater
Halle Hall
Messeturm Exhibition Tower
Tram 1 / 2 / 6 Bad. Bahnhof DB German Railway Station
Parking Messe Basel Halle
Hall
Riehenring
Isteinerstrasse
Clarastrasse
Riehenstrasse
Halle Hall
Congress Center Basel Tram 6 / 14 / 15
City Tram 14
Event Halle L’Entrée
Tram 1 / 14 Dreirosenbrücke
1
Halle Hall2
3
4
Halle Hall
5
Situationsplan Messe Basel MCH Messe Basel
Map Exhibition Square
4 2
4 5
7
1
Messeturm, Empfang Exhibition Tower, Reception Congress Center Basel Empfang / Reception Expo Shop
Bankomat Cash Dispenser Postomat
Post Office dispenser Parkhaus Messe Basel Car Parking Messe Basel Taxis
1
2
3
5
6
7 4
MCH Messe Schweiz (Basel) AG | CH - 4005 Basel info@messe.ch | www.messe.ch
GPS:
Parking Messe Basel Riehenstrasse 101 CH – 4058 Basel
Besucher / Visitors:
Messeplatz CH – 4058 Basel
No QR-Code Reader?
Download at App-Store.
6 7
3
7
S4 S3
ROUTE DOUANIÈRE ROUTE DO
UANIÈ RE
ROUTE DOUANIÈRE
RUE DE MULHOUSE
H3 H1
H2
H4 Messe- platz Expo- Shop
SCHW ARZW ALDALLEE
RIEHENSTRASSE
RIEHENSTRASSE
PETER-ROT -STRASSE ROSENT
ALSTRASSE MA TTENSTRASSE MAULBEERSTRASSE
SCHORENWEG
BLEICHESTR.
BADENSTRASSE
FREIBURGERSTRASSE BASLERSTRASSE
GÄR TNERSTRASSE KLEINHÜNINGERSTRASSE
UFERSTRASSE ALTRHEINWEG
DORFSTR. NEUHAUSSTRASSE
WIESENDAMM
MAUERSTRASSE
RIEHENRING ISTEINERSTR.
RIEHENRING
REBGASSE HAMMERSTRASSE
KL
YBECKSTRASSE HORBURGSTRASSE
SCHLACHTHOFSTR. ELSÄSSERSTRASSE
AVENUE DE BÂLE
FELDBERGSTRASSE SPERRSTR.
DRAHTZUGSTRASSE
CLARAGRABEN CLARASTRASSE
RHEIN
RHEIN WIESE
CLARAHOFWEG HOCH
BERG ERSTRASSE
ST. ALBAN-ANLAGE
ST. JACOBS-STRASSE
MÜNCHENSTEINERSTRASSE FASANENSTRASSE
WETTSTEINALLEE ERLENSTRASSE
SCHÖNAUSTRASSE
GRENZACHERSTRASSE
ALLM ENDS
TRASSE FLUGHAFEN
SRASSE
LUZERNERRING
KLINGENTHALSTRASSE
BAD. BAHNHOF BAZ
THOMY FRANK
Messeturm Musical
Theater EuroAirport
Base l/
Mulhouse
Grand Casino Basel
BAHNHOF SBB
H5
EuroAirport.
Cargo Terminal
3 km bis Messe Checkpoint
4 km bis Messe Messe
Checkpoint 3
aus Deutschland venant de France
aus der Schweiz Bad. Bahnhof 1
Messe 2 Claramatte
4
Bad. Bahnhof 1
Messe 2 Claramatte
4
Richtung EuroAirportRichtung EuroAirport
Basel-Kleinhünigen Riehen Mulhouse Bad.Bahnhof
Messe
Mulhouse EuroAirport EuroAirport
Messe
Messe Mulhouse
EuroAirport Messe
Messe
ZOLL DOUANE
Rebgasse 5Rebgasse 5
Messe Checkpoint
Messe Checkpoint
Messe Checkpoint
ZOLL DOUANE
Wettsteinbrücke Mittlere Brücke
Johanniterbrücke Dreirosenbrücke
Schwarzwaldbrücke
ZOLL DOUANE
GPS: Zone Sud de la Plateforme Aéroportuaire, 68220 Hésingue, France – 47.583514,7.538172
MCH Messe Schweiz (Basel) AG | 4005 Basel | Schweiz Stand: 08.2018
Checkpoint MCH Messe Basel
An- und Abtransport bei der Messe Basel
Der Güterumschlag erfolgt über den Checkpoint der MCH. Sämtliche An- und Abtransporte müssen zuerst avisiert werden. Die MCH legt sodann ein Zeitfenster für den Güterumschlag fest und weist den Fahrzeugen (LKW, Lieferwagen, PkKW) eine reservierte Umschlags- fläche in der Anlieferzone zu.
Delivery to and removal from Basel Exhibition
All goods must be transported via the MCH checkpoint. Notification must be given beforehand of all goods to be transported to and from the show. MCH will then specify a time slot for the loading / unloading and allocate the vehicles (lorries, vans, cars) to a reserved space in the delivery zone.
Livraisons à l’arrivée et au départ de la Foire de Bâle
Le transbordement des marchandi- ses s’effectue par le checkpoint de MCH. Toutes les arrivées et tous les départs doivent avoir fait lʼobjet dʼune notification préalable. MCH définit ensuite un créneau horaire pour le transbordement des mar- chandises et attribue une surface de transbordement aux véhicules dans la zone de livraison.
Forniture in arrivo e in partenza dalla Fiera di Basilea
Lo scarico delle merci viene effet- tuato tramite il checkpoint di MCH.
Tutti i trasporti in entrata e in uscita dalla fiera devono essere avvisati.
MCH stabilisce un periodo di tempo fisso per il trasbordo delle merci e attribuisce ai veicoli (camion, camioncini, auto) il luogo riservato al trasbordo.
WichtigesrundumdieSicherheit
Ein-undAusfuhr
EsistAusstellernnichtgestattet,Ausstellungsgutwährend derMesseein-oderauszuführen.FürdringendeAusnah- menkontaktierenSiedenHallenchef.
Fotografieren
DasFotografierenderStändeistnurmitBewilligungder MesseleitungundderbetroffenenAusstellergestattet.
Diebstahl,Hallenbewachung
AuchunsereMesseplätzewerdenvonDiebennichtver- schont.Dabeimusstenwirfeststellen,dassdieDiebstähle voralleminderletztenPhasedesStandaufbaussowie kurznachderMesseerfolgen.DieserunerfreulichenEnt- wicklungversuchenwirmitgeeignetenMittelnentgegen- zuwirken,jedochmöglichstohnedieArbeitderAussteller beimAuf-undAbbauzubeeinträchtigen.
ImAuftragderMCHExhibitionsführteinBewachungsun- ternehmenwährendderMessesowiewährenddenAuf- undAbbauzeiteneineallgemeineHallenbewachungdurch.
DenbestenDiebstahlschutzjedochkönnenSiealsAus- stellerbewirken,indemSie-insbesonderewährendder Auf-undAbbauphase-IhreExponateundandereWare nichtunbeaufsichtigtlassen.
LassenSiewährenddenMesseöffnungszeitenIhren Standnieunbesetzt.
Einzelstandbewachung
BeiBedarfkannaucheineEinzelstandbewachungange- fordertwerden(Bestellformular5S-SEC).
Kassenschränke/Tresore
MCHExhibitionsbietetdenAusstellernverschiedeneKas- senschränke/Tresorean(Bestellformular4S-KS).
Sicherheitspersonal
DasSicherheitspersonaldarfnurüberMCHExhibitions beauftragtwerden.EigenesSicherheitspersonalinden Hallenistnichtzugelassen.
Haftung
MCHExhibitionsübernimmtkeineHaftung.
Messespediteure allgemein
Firma Ansprechperson
E-Mail Telefon Fax
Agility Luca Brönnimann +41 61 316 57 01
LBroennimann@agility.com
St. Jakobs-Strasse 220 +41 61 316 56 74
4002 Basel Ayhan Uzun +41 61 316 57 03
auzun@agility.com Expo-Cargo AG
Schönaustrasse 33 4058 Basel
Reto Frick
info@expo-cargo.ch
+41 61 666 60 30 +41 61 666 60 39
Int. Expo Services AG
Güterstrasse 145 4053 Basel
Tobias Käser
t.kaeser@intexposervices.com
+41 61 712 02 02 +41 61 712 02 03
Schenker Schweiz AG Christine Trachsler
christine.trachsler@dbschenker.com
+41 58 589 52 55
+41 58 589 57 07
+41 58 589 57 06 Erlenstrasse 1
4058 Basel Estelle Lepage
estelle.lepage@dbschenker.com +41 58 589 57 20
David Weber
david.weber@dbschenker.com Sempex AG
Isteinerstrasse 76 4058 Basel
Logistic Service Center lsc@sempex.com
+41 58 307 77 20
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV Zollinspektorat Basel St. Jakob Standort Messe
1/6
Messen in Basel Ausstellerinfo
Wichtig
Beim Grenzübertritt in die Schweiz mitgeführte Waren sind zollpflichtig, müssen zwingend zollrechtlich angemeldet und in ein Zollverfahren überführt werden (vorübergehende Verwendung, definitive Einfuhr oder Transit).
Waren, die für eine Ausstellung an der Messe bestimmt sind, müssen im Transit der Messezollstelle zugeführt werden (Ausnahme bei Zollanmeldung für die
vorübergehende Verwendung (ZAVV) und Carnet ATA, wenn die Veranlagung ausdrücklich an der Grenze verlangt wird). Ein Transitdokument kann direkt an der Grenze durch eine Verzollungsagentur erstellt werden (bei Carnet ATA mit blauen Transitblättern ist dies jedoch nicht nötig).
Bei einer definitiven Einfuhr in die Schweiz fallen die Mehrwertsteuer (8% des Waren- bzw. Verkaufswertes) und allenfalls Zoll an. Die Zollanmeldung kann elektronisch im System „e-dec“ (durch Verzollungsagentur) oder in der web-basierten Plattform „e- dec web“ (auch durch Privatpersonen nutzbar) erstellt werden.
Wir raten Ihnen allerdings, sich vor Versand der Waren mit einer
Verzollungsagentur bzw. einem Messespediteur in Verbindung zu setzen und die Abfertigung durch diesen Spezialisten vornehmen zu lassen. So können Sie sich Aufwand und allfällige Unannehmlichkeiten ersparen.
(Adressen Verzollungsagenturen und Messespediteure).
2/6
Zollveranlagungsprozesse
Carnet ATA:
Das Carnet ATA kann für die vorübergehende Einfuhr von Messeständen und / oder Ausstellungsgut verwendet werden. Es muss vorgängig bei der Handelskammer Ihres Herkunftslandes beantragt werden.
Für Waren, welche in der Schweiz verkauft werden und somit im schweizerischen Zollgebiet verbleiben, ist das Dokument nicht vorgesehen.
Grundsätzlich ist das Carnet ATA eine einfache und schnelle Möglichkeit eine Zollveranlagung zur vorübergehenden Verwendung abzuwickeln. Es bietet folgende Vorteile:
o Keine Bargeldhinterlage an der Grenze: Hingegen muss ein Depot bei Ihrer Handelskammer geleistet werden.
o Die Blätter für Einfuhr, Ausfuhr, Transit, Wiedereinfuhr und Wiederausfuhr sind alle in einem Dokument enthalten.
o Die Flexibilität betreffend des Orts des Grenzübertritts ist höher. Ein Carnet ATA kann prinzipiell bei jedem besetzten Grenzübergang abgefertigt werden
(Öffnungszeiten und Strassenverkehrsvorschriften etc. müssen beachtet werden).
Halten Sie am Grenzübergang an, gehen Sie zur Zollstelle Ihres Herkunftslandes und lassen Sie dort die Ausfuhr beglaubigen. Anschliessend gehen Sie zu der
schweizerischen Zollstelle und lassen sich einen Transit (blaue Blätter) bis zur Messezollstelle im Inland ausstellen.
Innerhalb der vorgegebenen Transitfrist haben Sie sich bei der Messezollstelle einzufinden, wo die Einfuhr in die Schweiz beglaubigt wird.
Informationen finden Sie unter:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04203/04306/04314/05209/index.html?lang=de
Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV 11.73 oder 11.74):
Das Formular 11.73 berechtigt Sie für den einmaligen grenzüberschreitenden Transport und ist zwei Jahre gültig (ab Datum Zollstempel). Für die Zollveranlagung und das
Papierhandling können Sie vorgängig eine private Verzollungsagentur kontaktieren. Diese übernimmt für Sie alle Zollformalitäten.
Das Formular 11.74 können Sie ohne Einbezug einer Verzollungsagentur verwenden.
Erhältlich ist dieses Dokument direkt bei der Schweizer Grenzzollstelle, während den Öffnungszeiten. Füllen Sie das Dokument gemäss Vordruck aus und übergeben Sie es den Zollmitarbeitenden.
Zu diesem Zeitpunkt sind die Mehrwertsteuer und allfällige Zollabgaben vorübergehend bis zur definitiven Wiederausfuhr als Hinterlage zu entrichten. Dies kann in bar oder via Kreditkarte erfolgen. Das Dokument 11.74 ist nun Ihr Nachweis, dass die mitgeführte Ware unter Zollbehandlung steht.
Weitere Informationen zur vorübergehenden Verwendung mit Formular 11.73 und 11.74 finden Sie unter:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04203/04306/04314/index.html?lang=de
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Wiederausfuhr nach der Messe
Carnet ATA: Begeben Sie sich nach oder unmittelbar vor Ende der Messe zur Messezollstelle wo die Ausfuhr und der Transit an die Grenze beglaubigt werden.
11.73: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Verzollungsagentur auf. Diese wird Sie weiter instruieren.
11.74: Das Formular muss direkt an der Grenze (nicht bei der Messezollstelle) mit dem Formular 11.87 gelöscht werden. Ihnen werden dabei die bei der Einfuhr entrichteten Abgaben zurückerstattet.
Verkauf von Messegut / in der Schweiz verbleibendes Ausstellungsgut
Falls ein Teil oder die komplette Sendung in der Schweiz verbleibt, muss sie definitiv zur Einfuhr angemeldet und veranlagt werden.
Für besagte Waren muss der Verkaufspreis, Gewicht und Warenart bekannt sein und mit Dokumenten (Rechnung, Verkaufsliste, Inventarliste o.ä.) nachgewiesen werden können.
Anlässlich der Verzollung werden die Schweizer Mehrwertsteuer von 8% und allenfalls Zollabgaben fällig.
Für die Zollanmeldung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.
Entweder lassen Sie die kompletten Zollformalitäten gegen Entgelt durch eine private Verzollungsagentur abwickeln oder sie erstellen die elektronische Zollanmeldung selbst, wobei für Sie nebst den Zollabgaben keine weiteren Kosten entstehen.
Definitive Einfuhr (Veranlagung mit ZAVV nicht möglich oder Verkauf)
Falls die Zollanmeldung durch eine Verzollungsagentur abgehandelt werden soll,
kontaktieren Sie diese (vor der Messe) und klären Sie sämtliche Abwicklungsformalitäten ab. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet oder auf Nachfrage.
Die Verzollungsagentur erstellt aufgrund Ihrer Angaben eine komplette Einfuhrverzollung mit allen dazu notwendigen Unterlagen. Nach Beendigung des Verfahrens erhalten Sie eine Abrechnung.
Zollanmeldungen können auch ohne Verzollungsagentur erstellt werden. Dafür steht Ihnen das elektronische Erfassungstool der eidgenössischen Zollverwaltung „e-dec web“
zur Verfügung.
Beachten Sie, dass Sie die elektronisch erstellte Zollanmeldung der Messezollstelle zur Kontrolle vorlegen müssen.
Nach erfolgter Freigabe durch die Zollstelle erhalten Sie die Veranlagungsverfügung Zoll und Mehrwertsteuer, welche als Nachweis für die korrekte Zollabwicklung gilt. Bewahren Sie diese Belege sorgfältig auf.
Informationen über die Selbstanmeldung und den Link zur Plattform mit dem Erstellungstool e-dec web finden Sie unter:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04425/index.html?lang=de
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Weitere Informationen
Allgemeine Informationen finden Sie unter:
www.ezv.admin.ch
Informationen betreffend Vorschriften über Strassenabgaben:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04338/index.html?lang=de Informationen über Öffnungszeiten der Grenzübergänge:
http://www.ezv.admin.ch/dienstleistungen/04051/index.html?lang=de Informationen über Verbote, Beschränkungen und Auflagen:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04202/index.html?lang=de Informationen über Zolltarifnummern:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04016/index.html?lang=de Das Zolltarifnummernverzeichnis:
www.tares.ch
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Zu beachten / Checkliste
Halten Sie auf jeden Fall bei der Einfuhr in die Schweiz an der Grenzzollstelle an.
Erwähnen Sie gegenüber den Grenzzollangestellten, dass Sie auf Platz Basel an einer Messe ausstellen werden und befolgen Sie deren Anweisungen.
Führen Sie im grenzüberschreitenden Verkehr stets Identitätsdokumente und gegebenenfalls Fahrzeugpapiere mit sich.
Finden Sie sich nach Eintreffen bei der Messe schnellstmöglich im Büro der Messezollstelle Basel ein.
Stellen Sie sicher, dass die ordnungsgemässe Zollanmeldung der mitgeführten Ware jederzeit mit Dokumenten nachgewiesen werden kann. Halten Sie deshalb während der Messe Ihre Zolldokumente und sonstigen Unterlagen am Stand bereit (Kopie wird toleriert).
Bei einer allfälligen Standkontrolle seitens des Zolls während der laufenden Messe müssen sie (innert nützlicher Frist) zwingend vorgelegt werden können.
Informieren Sie unbedingt allfällige Standmitarbeiter/innen über diese Formalitäten, Abläufe und Vorschriften.
Wird anlässlich einer Kontrolle festgestellt, dass Sie zu irgendeinem Zeitpunkt unverzollte / nicht angemeldete Ware in der Schweiz mit sich führen, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Planen Sie, Waren tierischer oder pflanzlicher Herkunft mit sich zu führen, welche allenfalls unter Artenschutz stehen, setzen Sie sich vor der Verbringung in die Schweiz mit dem grenztierärztlichen Dienst oder dem Pflanzenschutzdienst in Verbindung.
Planen Sie, Waren aus Edelmetallen oder in Verbindung mit Edelmetallen mit sich zu führen, setzen Sie sich vor der Verbringung in die Schweiz mit der Edelmetallkontrolle in Verbindung.
Planen Sie, Waffen oder gefährliche Gegenstände zu transportieren, welche allenfalls dem Schweizer Waffengesetz unterliegen, setzen Sie sich mit dem Bundesamt für Polizei „Zentralstelle Waffen“ in Verbindung.
Beachten Sie, dass für die Benutzung auf schweizerischen Autobahnen mit einem Fahrzeug bis 3500 kg eine Autobahnvignette zu erwerben ist (40.00 CHF, kann direkt an der Grenze gekauft werden).
Während Ihres Aufenthalts in der Schweiz müssen geltende Rechte und Gesetze
eingehalten werden. Vergehen werden behördlich verfolgt.
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Kontaktdaten
Messezollstelle Basel St. Jakob Messeplatz 7
4058 Basel Postadresse:
Postfach 133 4019 Basel
Tel.: +41 (0)58 206 21 22 Fax: +41 (0)58 206 21 81 www.ezv.admin.ch
Zentralamt für Edelmetallkontrolle Oberzolldirektion
Monbijoustrasse 40 3003 Bern
Tel. +41 (0)58 462 66 22 Fax +41 (0)58 464 84 41
http://www.ezv.admin.ch/dienstleistungen/04062/index.html?lang=de
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
Tel. +41 (0)58 463 30 33
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home.html
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Eidg. Pflanzenschutzdienst (EPSD) Mattenhofstrasse 5
3003 Bern
Tel. +41 (0)58 462 25 50 Fax +41 (0)58 462 26 34
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-
produktion/pflanzenschutz/pflanzengesundheit-eidg-pflanzenschutzdienst.html
Bundesamt für Polizei Zentralstelle Waffen (ZSW) 3003 Bern
Tel. +41 (0)58 464 54 00
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/die_zentralstelle.html oder
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04414/04416/index.html?lang=de
Auskünfte
MCHExhibitions Tel.+41582062314 Fax+41582062167 E-Mailexposhop@messe.chExpoShopundHallenchefbüroinderMesseBasel
StandortundÖffnungszeitenExpoShop
DerExpoShopbefindetsichinderIsteinerstrasse54(zwi- schenHalle1undHalle2).
DerExpoShopistwährenddemAuf-undAbbausowie währendderMessegeöffnet.BittebeachtenSiedieange- schlagenenÖffnungszeiten.
AngebotExpoShop
ImExpoShoperhaltenSiegegenBarzahlung:
Handwerkzeuge
(Schraubenzieher,Hammer,Zangen,Steckschlüsselsätze, EinsätzefürAkku-Schrauber,Holz-undStahlbohrer,etc.) Malermaterial
(Pinsel,Abdeckmaterial,etc.) Elektromaterial
(Verlängerungskabel,Kabelrollen,Steckerleisten,Mehr- fachstecker,Adapter,Bauscheinwerfer,etc.)
Schrauben
(Schlosserschrauben,Gewindeschrauben,Spanplatten- schrauben,Gewindestangen,Nägel,etc.)
Klebstoffe
(Kitte,Baukleber,Leim,Doppelklebebänder,etc.) Papeterie
(Bostichklammern,Kleberollen,Bleistifte,Filzschreiber, etc.)
Batterien
(DiegängigstenGrössen,diverseKnopfbatterien,etc.) Verpackungsmaterial
(Folien,Klebebänder,etc.) WeitereDienstleistungen
– AusgabeundRücknahmederMietkellerschlüssel – VerkaufvonParkhauskarten(nurAuf-undAbbau)
ÖffnungszeitenHallenchefbüro
DasHallenchefbüroistwährenddemAuf-undAbbauso- wiewährendderMessegeöffnet.BittebeachtenSiedie angeschlagenenÖffnungszeiten.
AuskunftbeimHallenchef1.0/Tel.0582062375 AuskunftbeimHallenchef2.0/Tel.0582062380
AngebotHallenchefbüros
DerHallenchefistmitseinemTeamAnlaufstellefürStand- bauerundAusstellerinnerhalbderihmzugeteiltenHallen.
HierwerdendiebetrieblicheInfrastrukturdesStandbaues undweitereDienstleistungenangebotenundkoordiniert.
DerHallenchefnimmtNachbestellungensämtlicherLeis- tungenanundleitetsieandieentsprechendenStellen weiter.
– ImHallenchefbürowerdensämtlicheAbfallgebindever- kauft.
– Arbeitsverlängerungen,Schweissbewilligungenwerden erteilt.
– SchadenannahmeundwennnötigSchadenaufnahmen.
Abfallentsorgung
Informationen über die Abfallbehältnisse
Falls nicht anders vermerkt, alle Preise in CHF, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Preise pro Einheit.
Die Entsorgungsangebote beinhalten:
• Abholung der Abfälle in den gefüllten Gebinden am Stand während der festgelegten Hallenöffnungszeiten
• Die fachgerechte Entsorgung von Mischabfall bzw. die Weiterverwendung von sortenreinen Abfällen
• Sämtliche anfallenden Transportkosten und Entsorgungsgebühren
Allgemeiner MischabfallAbfallsäcke 60 Liter, Bund à 5 Stück CHF 25.- / Bund, beim Hallenchef erhältlich Abfallsäcke 110 Liter, Bund à 5 Stück CHF 40.- / Bund, beim Hallenchef erhältlich Big Bag, Abfallgebinde, 800 Liter CHF 85.- / Stück, bei Sempex* erhältlich Abfallmulde 5m³ (nur während Abbau und auf Vorbestellung) CHF 650.- / Stück, bei Sempex* erhältlich
Wichtig: Benützen Sie während Veranstaltungen und Messen in Basel ausschliesslich den offiziellen MCH Abfallsack.Bei Verwendung von anderen Abfallsäcken wird zusätzlich zu den regulären Gebühren ein Bearbeitungs-zuschlag für den Mehraufwand verrechnet. Der Bezug von Behältnisse wird dem Aussteller per Schlussrechnung belastet. Sie dürfen nicht mit Sonder- oder flüssigen Abfällen gefüllt werden.
Sonderabfall
Altöl Entsorgungsbehälter 25 Liter CHF 30.- / Stück, beim Hallenchef erhältlich Organische Abfälle Entsorgungsbehälter 50 Liter CHF 30.- / Stück, beim Hallenchef erhältlich
Sortenreiner AbfallFür die Möglichkeiten der Abfalltrennung und deren Kosten wenden Sie sich direkt an Sempex.
Wichtig: Für kleine Mengen von Glas und PET stehen während der Veranstaltung kostenlos spezielle Sammelcontainer im Recycling Center der Hallen zur Verfügung. Für nicht sortenrein bereitgestellten Abfall wird automatisch der
Mischabfallpreis verrechnet.
Grössere Abfallmengen
Grössere Abfallmengen und sperrige Güter entsorgt Sempex fachgerecht (nach Aufwand) und zu Sonderkonditionen in Spezialmulden von 4m³ bis 40m³. Entsprechende Angebote und Preise können beim Sempex angefragt werden.
Fehlbefüllungen oder falsche Bereitstellung
Für Abfälle bzw. Reststoffe, die lose oder in anderen Behältnissen in den Hallen verbleiben, wird eine spezielle Entsorgungsgebühr von CHF 250.- pro angefangenen Kubikmeter (m³) verrechnet.
* Der Sempex-Leitstand befindet sich in der Isteinerstrasse 76, 4058 Basel, gegenüber Tor 114 der Halle 1.
Auskünfte
Sempex MCH Messe Basel
Tel. +41 58 307 77 20 Tel. +41 58 206 34 34
E-Mail lsc@sempex.com Fax +41 58 206 34 35
E-Mail techoffice@messe.ch
Allgemeine Bestimmungen zur Abfallentsorgung
Generell
Bei der Abfallbewirtschaftung der Messe Basel gilt das Verursacherprinzip. Jeder Aussteller ist für seinen Abfall verant- wortlich und muss die anfallenden volumenabhängigen Entsorgungskosten tragen, sofern der Abfall auf dem Gelände der Messe Basel verbleibt und nicht zurückgenommen wird.
Aussteller und ihre Standbauer sind verpflichtet, während der Auf- und Abbauzeit des Standes sowie der gesamten Veranstaltung für die sachgerechte Beseitigung von Abfällen zu sorgen und geeignete Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen bzw. zur Reduzierung des Volumens zu ergreifen. Beim Standbau sollten umweltfreundliche, wieder verwendbare Materialien eingesetzt werden.
Aussteller und Standbauer erhalten die gewünschten Entsorgungsbehälter auf Rechnung bei Sempex. Grössere Behälter werden auf Ihre Standfläche geliefert. Zudem werden Sie von Mitarbeitern in der Auf- und Abbauzeit angesprochen, Abfälle direkt von Ihrer Standfläche zu entsorgen. Sie erhalten eine entsprechende Quittung, die massgebend ist für die Verrechnung der anfallenden Entsorgungskosten. Transport und Entsorgung der Abfälle erfolgt ausschliesslich durch die von der MCH beauftragten Dienstleister.
Aus Sicherheitsgründen müssen alle Durchgänge und Zonen ausserhalb der Standflächen stets von Abfällen und anderem Material freigehalten werden. Sämtliche Abfälle sind sofort durch den Verursacher zu entfernen Für Abfälle, die lose oder in anderen Behältnissen in den Hallen verbleiben, wird eine erhöhte Entsorgungsgebühr von 250.00 CHF pro angefan- genem Kubikmeter (m³) zu Lasten des Ausstellers verrechnet.
Organische und sonstige Sonderabfälle
Organische und sonstige Sonderabfälle Sonderabfälle gehören nicht in den normalen Abfall respektive dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden. Wir entsorgen auch organische Küchenabfälle, die bei Bewirtung, Gerätedemonstrationen und Degustationen anfallen. Auf Anfrage gibt der Hallenchef die Sammelstellen bekannt oder liefert die entsprechenden Behälter gegen Gebühr.
Reinigung und Rückgabe der Mietfläche
Die MCH übergibt den Ausstellern die Standfläche besenrein. Mängel sind vom Aussteller bei der Übernahme der MCH schriftlich mitzuteilen. Aussteller und deren Standbauer sind verpflichtet, die Flächen in gleichem Zustand zu verlassen, wie Sie diese übernommen haben.
Insbesondere sind Klebebänder von Teppichböden und Verschmutzungen vom Aussteller selbst oder von einem von ihm beauftragten Unternehmen zu entfernen. Der Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu füllen und am Rande der Standfläche zu deponieren. Auf Verlangen des Ausstellers oder des Standbauers nimmt der Hallenchef den geräumten Standplatz ab und erstellt ein entsprechendes Protokoll. Eine allfällige Nachreinigung durch die MCH wird dem Aussteller (Vertragspartner) nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bei Vandalismus kann die MCH zusätzlich vom Verursacher neben Schadenersatz eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 5000.- verlangen.
Ausstellern wird empfohlen, ihre Lieferanten (Standbauer, Spediteure, Handwerker, etc.) anzuweisen, die vorlie- genden allgemeinen Bestimmungen zur Abfallentsorgung und die Betriebsordnung der MCH ebenfalls schriftlich anzuerkennen.
Auskünfte
Sempex MCH Messe Basel
Tel. +41 58 307 77 20 Tel. +41 58 206 34 34
E-Mail lsc@sempex.com Fax +41 58 206 34 35
E-Mail techoffice@messe.ch
Bestelltermin
arbeitsbuehnen_bs@winkler.ch
19.12.2021
Formular
2 S-HB
MCH Messe Schweiz (Basel) AG, CH-4005 Basel
Arbeitsbühnen-Service Messe Basel
Rabatte bei Langzeitmiete:
20% ab 15. Kalendertag 30% ab 22. Kalendertag 35% ab 29. Kalendertag Längere Perioden auf Anfrage!
Andere Arbeitsgeräte auf Anfrage an:
Winkler Arbeitsbühnen-Service Basel Depot Basel: Halle 1, UG 1
Tel. +41 61 511 35 16 Mobile +41 79 663 08 61
E-Mail arbeitsbuehnen_bs@winkler.ch Teleskopbühne
Scherenbühne Materiallift
Übersicht über Arbeitsbühnen-Mietpark
Personenlift
MCH Messe Schweiz (Basel) AG, CH-4005 Basel
Menge Gerätetyp Von Bis Betrag Interne Seriennummer
(Bestellnummer!) (Datum/Uhrzeit) (Datum/Uhrzeit) (CHF) (durch Service auszufüllen)
Code 620.000
Bestellen von Arbeitsbühnen
Wir bestellen folgende Arbeitsbühnen und Leistungen unter Anerkennung der Preise, der Betriebsordnung der MCH Messe Schweiz (Basel) AG – insbesondere Artikel 2.8 – und die allgemeinen Bestimmungen am Ende dieses Formulars. Falls nicht anders vermerkt, alle Mietpreise in CHF, zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, Preise pro Einheit.
Auszufüllen bei Übergabe und bei Rücknahme der Arbeitsbühne
Übergabe Rücknahme
Datum/Uhrzeit
Ausbildungsnachweis für das Führen Schäden: Ja Nein der Arbeitsbühnen vorhanden (z.B. PAL-Card):
Ja Nein
- Arbeitsbühne betriebsbereit - Bedienungsinstruktion erfolgt Unterschrift Mieter / Vermieter
Name in Druckbuchstaben
Mieter von Arbeitsbühnen Rechnungsempfänger
(sofern nicht identisch mit Mieter!)
Firma
Kontaktperson / Projektnr.
Strasse, Nr.
PLZ, Ort
Unterschrift Mieter von Arbeitsbühnen Zuständig für Rückfragen
Name Name
Ort / Datum Mobile
Unterschrift Halle / Stand
Auszufüllen bei Bestellung
Bestelltermin
arbeitsbuehnen_bs@winkler.ch
19.12.2021
Formular
2 S-HB
Auskünfte
Winkler Arbeitsbühnen-Service Basel Depot Basel: Halle 1, UG 1
Tel. +41 61 511 35 16 Mobile +41 79 663 08 61
E-Mail arbeitsbuehnen_bs@winkler.ch
Offizieller Logistikpartner
Der offizielle Logistikpartner für Arbeitsbühnen – basierend auf der Betriebsordnung – ist aktuell Winkler Multi Media Events AG mit der Filiale «Winkler Arbeitsbühnen-Service Basel».
Auszug aus der Betriebsordnung (Ziff. 2.8.)
«Der Betrieb von eigenen Kränen, Staplern oder Hebe- bühnen auf dem Messegelände ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Es dürfen nur Geräte der MCH oder der offiziellen Logistikpartner der MCH betrieben werden. Stapler- und Kranleistungen auf dem Messegelände sind aus-
schliesslich über die MCH zu bestellen, und werden von den Logistikpartnern der MCH ausgeführt. Elektrisch betriebene Hubwagen sind ausschliesslich für Montagearbeiten auf der Standfläche und nicht für Be- und Entladungen gestattet.»
Rechtzeitige Bestellung
Um eine termingerechte Auslieferung zu gewährleisten ist ein Bestelleingang 48h vorher notwendig.
Bereitstellung
Die reservierte Hebebühne wird zum vereinbarten Termin in Ihrer Ausstellungshalle für Sie zur Verfügung gehalten.
Untervermietung
Eine Untervermietung ist nicht zulässig.
Einsatz der Geräte
Das Risiko des Einsatzes der Geräte trägt der Mieter. Er ist für die sach- und fachgerechte Bedienung des Gerätes verantwortlich. Ausserdem verpflichtet er sich, das Gerät sorgfältig einzusetzen und am Ende der Mietdauer gereinigt der Vermieterin wieder zu übergeben.
Die Vermieterin schliesst jede Haftung für einen Schaden aus, der durch den Einsatz des Gerätes an Personen und oder Sachen entsteht. Die Vermieterin lehnt ebenfalls die Übernahme einer Haftung ab, die unmittelbar oder mittelbar durch Versagen oder Unfall des Gerätes entsteht.
Der Mieter verpflichtet sich, sich und/oder beigezogene Hilfspersonen gegen die Risiken, die aufgrund des Ein satzes dieses Gerätes entstehen, zu versichern.
Bei Verlust, Beschädigung, vorzeitigem Verschleiss und bei vorübergehendem Ausfall des Gerätes ist die Ver mieterin umgehend zu benachrichtigen.
Allgemeine Bestimmungen zur Bestellung Arbeitsbühnen
Wichtiges zu Formular
2 S-HB
Versicherung
Eine Maschinenkasko mit Neuwertdeckung ist im Miet preis inbegriffen. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1‘500.– pro Gerät und Schadenfall.
Sicherheit
Das vermietete Gerät entspricht den SUVA- und/oder den CE-Normen. Die SUVA setzt für das Führen von Hubarbeitsbühnen grundsätzlich eine Ausbildung der jewei- ligen Hubarbeitsbühnen-Kategorie voraus.
Zuwiderhandlung/Haftung
Für Schäden und Störungen, die aus Nichtbeachtung der Bestimmungen aus der Betriebsordnung, der allgemeinen Bestimmungen zu diesem Formular oder der Anwei sungen des Messepersonals entstehen, haftet der Mieter der Arbeitsbühne.
Verrechnung
Die Verrechnung der Leistungen erfolgt über die Firma Winkler Multi Media Events AG.
Spezialbewilligung für Einsatz von
Arbeitsbühnen, welche nicht vom offiziellen Logistikpartner eingemietet werden
Die MCH kann in Ausnahmefällen eine Spezial bewilligung erteilen. Für die Erteilung müssen folgende Dokumente vor- gelegt werden: Zulassungspapiere, Jahresprüfdokumente (CE-Normen), technische Datenblätter (Gewicht, Hubhöhe, Hubgewicht, Länge, Breite, Höhe, Anschluss, etc.). Das Gerät entspricht den SUVA-Normen.
Die Spezialbewilligung pro Arbeitsbühne wird mit CHF 1‘000.- verrechnet.
Kühlwagen-Stellplatz und Stromanschluss
Wir bestellen unter Anerkennung der Betriebsordnung und der allgemeinen Bestimmungen zu diesem Formular, welche Ver trags bestandteile sind, folgende Leistungen. Falls nicht anders vermerkt, alle Preise in CHF, zuzüglich gesetzlicher Mehr
wertsteuer, Preise pro Einheit, Mietpreise.
Bestelltermin Fax +41 58 206 34 35 techoffice@messe.ch
14.11.2021
Formular
2 S-KPA
Kühlwagen-Stellplatz im UG der Halle 1
Menge Einheit Leistung Preis / Einheit Code
Stk. KühlwagenStellplatz bis 6 m Länge CHF 400.— 000.070
Stk. KühlwagenStellplatz ab 6 m Länge CHF 500.— 000.071
Stromanschluss für Kühlwagen-Stellplatz
Menge Einheit Leistung Preis / Einheit Code
Stk. 1 Steckdose Typ 23, 16 A, 230 Volt, 3,6 kW, für Kühlwagen CHF 260.— 450.212 Stk. 1 Steckdose Typ CEE 16 (Euro), 230/400 Volt, 16 A, 11 kW, für Kühlwagen CHF 430.— 450.215 Stk. 1 Steckdose Typ CEE 32 (Euro), 230/400 Volt, 32 A, 22 kW, für Kühlwagen CHF 490.— 450.216
Auskünfte
MCH Exhibitions Tel. +41 58 206 34 34 Fax +41 58 206 34 35 Email: techoffice@messe.ch
MCH Messe Schweiz (Basel) AG, CH4005 Basel
Zuständig für Rückfragen
Name Halle Telefon Stand Ort Datum EMail
Rechtsverbindliche Unterschrift
Adresse des Ausstellers:
Wichtig:
Aus feuerpolizeilichen Gründen muss die Batterie aller Fahrzeuge, welche innerhalb der Hallen parkiert sind, abgehängt werden.
Gewünschter Anliefertermin:
So, 16.01.2022 Mo, 17.01.2022
Abholung:
Aus logistischen Gründen können die Fahrzeuge ausschliesslich in den folgenden Zeitfenstern abgeholt werden:
Sa, 22.01.2021 20.00 h 22.00 h So, 23.01.2022 08.00 h 09.00 h
Fahrzeug Art
(bitte unbedingt angeben):Lieferwagen LKW mit Anhänger Sattelzug
Fahrzeug Kennzeichen :
Abmessung Fahrzeug: Länge: m Breite: m Höhe: m
Abmessung Anhänger: Länge: m Breite: m Höhe: m
AdressedesAusstellers:
ZuständigfürRückfragen
Name Halle
Telefon Stand
Ort Datum
Rechtsverbindliche Unterschrift
MCHMesseSchweiz(Basel)AG,CH-4005Basel
Formular Bestelltermin
Fax+41582063435 techoffice@messe.ch
14.11.2021 2S-LK
Lagerkeller
WirbestellenunterAnerkennungderBetriebsordnungundderallgemeinenBestimmungenzudiesemFormular,welcheVertrags- bestandteilesind,folgendeLeistungen.Fallsnichtandersvermerkt,allePreiseinCHF,zuzüglichgesetzlicherMehrwertsteuer, PreiseproEinheit.
LagerkellerimAuf-undAbbau
Menge Einheit Leistung Preis/Einheit Code
m² AbschliessbarerKellerraum,Auf-/Abbau(Verrechnungjem²) CHF35.- 660.005
Stk 1Steckdosemax.10Abismax.2kW,inkl.Stromverbrauch230Vmax. CHF289.- 660.006
LagerkellerwährendderMesse
Menge Einheit Leistung Preis/Einheit Code
m² AbschliessbarerKellerraum,Messe(Verrechnungjem²) CHF35.- 660.000
Stk 1Steckdosemax.10Abismax.2kW,inkl.Stromverbrauch230Vmax. CHF289.- 660.001
DieSchlüsselsindgegeneinDepotvonCHF50.-proSchlüsselbeimHallenchefindenHallen1.0,1.1und2.0abzuholen.
Auskünfte
MCHMesseBasel Tel.+41582063434 Fax+41582063435 E-Mailtechoffice@messe.chWichtigeszuFormular
2S-LK
AllgemeineBestimmungenzuLagerkeller
Angebot
AufWunschvermietetdieMCHdenAusstellernLagerkel- lerfürVorräteundNachschub.
UnterVorräteundNachschubverstehenwirfolgendes:
Kataloge,Giveaways,Getränke,Dekorationsmaterial.
FürEinlagerungenvonLeergut,Hebe-undTransportgerä- tenoderHebebühnenwährendderMessekontaktieren SiebittedenoffiziellenMessespediteurSempexAGunter folgenderRufnummer:+41616258011.
Lagerkeller
DieLagerkellersindmitEuro-Paletten(120x80cm)zu- gänglich.FürAbtransport,EinlagerungundRetournierung desLeergutesverweisenwiraufdieBetriebsordnung.
Schlüssel(gegeneineDepotgebühr)undKellerstandort könnenjeweilsvorderMessebeimHallenchefindenHal- len1.0,1.1und2.0abgeholtresp.eingeholtwerden.
DieMCHübernimmtkeineObhutspflichtfürAusstellungs- güterundStandeinrichtungenundschliesst-ausserfür rechtswidrigeAbsichtsowiegrobeFahrlässigkeit(ORArt.
100Abs.1,Art101Abs.2)-jedeHaftungfürSchäden aus.
NutzungsdauerLagerkeller
DieLagerkellersindzweiTagevorMessebeginbiszwei TagenachMesseendebelegbar.
RückgabederLagerkeller
DieLagerkellermüssendemVermieterleerundbesenrein übergebenwerden.AllfälligeKostenfürAufräumarbeiten undEntsorgunggehenzuLastendesAusstellers.
DieAbfallentsorgungistSachedesMieters.DieKehricht- säckeoderContainerkönnenbeiderMessebezogenwer- den.AuskunftbeimHallenchefindenHallen1.0,1.1und 2.0.
Verrechung
BeiAbsagewenigerals2WochenvorMessebeginnwird dervolleBetragverrechnet.DieGebührenwerdendirekt nachderMesseinRechnunggestellt.
BittebeachtenSie,dassjenachVerfügbarkeitdieIhnen zugeteilteFlächevonderbestelltenFlächeabweichen kann.VerrechnetwirddietatsächlicheFläche.
Zuwiderhandlung/Haftung
FürSchädenundStörungen,dieausNichtbeachtungder BestimmungenausderBetriebsordnung,derallgemeinen BestimmungenzudiesemFormularoderderAnweisungen desMessepersonalsentstehen,haftetderAussteller.