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Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der Jugendgerichtshilfe des Fach- bereichs für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück

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Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der Jugendgerichtshilfe des Fach- bereichs für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück

Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben und verarbeitet, um die Aufgaben der Ju- gendgerichtshilfe im Rahmen ihrer Mitwirkung in Jugendstrafverfahren sowie Bußgeldverfah- ren wahrnehmen zu können.

Die Rechtsgrundlage dafür sind § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) und den Bestimmungen zur Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung gemäß § 67 – § 80 SGB X.

Ihre Angaben gegenüber der Jugendgerichtshilfe sind freiwillig. Wenn Sie keine oder keine vollständigen Angaben machen, können wir unsere gesetzlichen Aufgaben nicht bzw. nur unzureichend erfüllen.

Ihre erforderlichen Daten speichern wir sowohl in einer elektronischen Akte als auch bis auf weiteres noch parallel in einer Papierakte. Wir speichern Ihre Daten solange wir sie zur Erfül- lung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Daten werden 5 Jahre, mindestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Betroffenen und längstens bis zu dessen 26. Le- bensjahr gespeichert/aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben übermitteln wir Ihre Daten im jeweils erforderli- chen Umfang an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft sowie, sofern erforderlich und rechtlich vorgesehen, an andere Behörden und Stellen wie z. B. die Bewährungshilfe und Institutionen zur Durchführung von jugendgerichtlichen Weisungen und Auflagen wie Betreuungen und Ableistung von Sozialstunden. Falls darüber hinaus ein weiterer Austausch mit Dritten nötig sein sollte, weisen wir Sie gesondert darauf hin und werden zu dem Zweck eine Schweigepflichtentbindung mit Ihnen abschließen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Jugendgerichtshelferin/Ihrem zuständigen Jugendgerichtshelfer.

Die Stadt Osnabrück als verantwortliche datenschutzverarbeitende Stelle können Sie per E- Mail unter redaktion@osnabrueck.de bzw. postalisch unter Stadt Osnabrück, Postfach 4460, 49034 Osnabrück kontaktieren.

Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte der Stadt Osnabrück per E-Mail unter datenschutz@osnabrueck.de bzw. postalisch unter Stadt Osnabrück, Städtische Daten- schutzbeauftragte Postfach 4460, 49034 Osnabrück kontaktieren.

Sie können gegenüber der Stadt Osnabrück folgende Rechte geltend machen:

Recht auf Auskunft

Recht auf Berichtigung oder Löschung Einschränkung der Verarbeitung

Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Daten- schutz/Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen wenden und dort ein Be- schwerderecht geltend machen.

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