• Keine Ergebnisse gefunden

Bebaute Grundstücke Am Seegarten 1 und Brandenburg an der Havel OT Kirchmöser

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bebaute Grundstücke Am Seegarten 1 und Brandenburg an der Havel OT Kirchmöser"

Copied!
15
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

Bebaute Grundstücke

Am Seegarten 1 und 2

14774 Brandenburg an der Havel

OT Kirchmöser

(2)

2

Lage

Die Liegenschaften befinden sich in der etwa 60 km von der Bundeshauptstadt Berlin entfernten kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel im zugehörigen Ortsteil Kirchmöser. Die räumliche Entfernung zum Stadtzentrum sowie die unmittelbare Nähe zum Landschaftsschutzgebiet „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ verleihen der Halbinsel Kirchmöser den Charakter eines ländlichen geprägten eigenständigen Ortes.

© GeoBasis-DE/LGB © GDI.BRB © OpenStreetMap contributors

Verkehrsanbindung

Brandenburg an der Havel ist Knotenpunkt der Bundesstraßen 1 und 102. Die B 1 verläuft wenige Kilometer nördlich durch den ebenfalls zu Brandenburg an der Havel gehörenden Ortsteil Plaue. Die Autobahn 2 an der Anschlussstelle Brandenburg ist ca. 18 km, die Anschlussstelle Wollin ca. 15 km entfernt. Öffentliche Nahverkehrsmittel sind vorhanden, eine Bushaltestelle befindet sich in direkter Grundstücksnähe.

(3)

3

Grundstück ehemaliges „Klubhaus der Eisenbahner“ – „Seegarten“

Angaben zum Grundstück

Gemarkung Brandenburg Flur 141

Flurstück 302

Größe 9.642 m² (vermessen)

Anschrift Am Seegarten 1, 14774 Brandenburg an der Havel

In Abteilung II und III des Grundbuches befinden sich keine Eintragungen.

© GeoBasis-DE/LGB © GDI.BRB © OpenStreetMap contributors – Am Seegarten 1

Angaben zum Gebäude

Das ehemalige „Klubhaus der Eisenbahner“ oder auch „Seegarten“ genannt, wurde um 1915/16 erbaut und umfasst das Saalgebäude, den Flügelbau sowie ein Hofnebengebäude mit Garagenanbau. Der Leerstand des Gebäudes besteht seit etwa 25 Jahren.

(4)

4 Die Außenhülle des Gebäudes ist grundsätzlich intakt. Aufgrund des langen Leerstandes sind Vandalismusschäden zu verzeichnen. Es sind darüber hinaus partielle Undichtigkeiten des Daches festzustellen. Für das gesamte Gebäude besteht ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Aufgrund der Denkmaleigenschaft des aufstehenden Gebäudes entfällt die Übergabe eines Energieausweises (§ 16 Abs. 5 EnEV).

©Stadt Brandenburg an der Havel – Das ehemalige „Klubhaus der Eisenbahner“, Am Seegarten 1;

Im Hintergrund der Plauer See

(5)

5

©Stadt Brandenburg an der Havel – Der Seegarten; Rückansicht des ehemaligen „Klubhauses der Eisenbahner“

Bootsanleger

Bei Bedarf und einem entsprechend ausgelegten Nutzungskonzept besteht optional die Möglichkeit, den nördlich am Plauer See gelegenen Bootsanleger zu nutzen und in die Gesamtnutzung zu integrieren.

(6)

6

©Stadt Brandenburg an der Havel – Foto aus nördlicher Richtung; Plauer See mit Bootsanleger

©Stadt Brandenburg an der Havel – Bootsanleger

(7)

7

Grundstück ehemaliges „Klinikum Kirchmöser“

Angaben zum Grundstück

Gemarkung Brandenburg

Flur 141

Flurstück 2/40

Größe 17.585 m² (vermessen)

Anschrift Am Seegarten 2, 14774 Brandenburg an der Havel

In Abteilung II und III des Grundbuches befinden sich keine Eintragungen.

© GeoBasis-DE/LGB © GDI.BRB © OpenStreetMap contributors – Am Seegarten 2

(8)

8 Angaben zum Gebäude

Das ehemalige „Klinikum Kirchmöser“ wurde um 1916 erbaut. Ursprünglich als Verwaltungsgebäude errichtet, erfolgte die spätere Umnutzung für medizinische und pflegerische Zwecke bis ins Jahr 2004. Neben dem „Klinikum“ wurden auf dem Grundstück weitere Nebengebäude errichtet. Erwähnenswert ist insbesondere das rechts vom Klinikgebäude befindliche Nebengebäude. Der Leerstand aller Gebäude besteht seit ca. 2004.

Die Außenhülle des Gebäudes ist grundsätzlich intakt. Aufgrund des langen Leerstandes sind Vandalismusschäden zu verzeichnen. Es sind darüber hinaus partielle Undichtigkeiten des Daches festzustellen. Für das gesamte Gebäude besteht ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Aufgrund der Denkmaleigenschaft des aufstehenden Gebäudes entfällt die Übergabe eines Energieausweises (§ 16 Abs. 5 EnEV).

©Stadt Brandenburg an der Havel – Das ehemalige Klinikum, Am Seegarten 2

(9)

9

©Stadt Brandenburg an der Havel – Rückansicht des ehemaligen Klinikums, Am Seegarten 2

©Stadt Brandenburg an der Havel – Nebengebäude des ehemaligen Klinikums, Am Seegarten 2

(10)

10

Verkehrswert und Kaufpreis

Durch Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien wurden zum Bewertungsstichtag 18.08.2021 für das Grundstück mit dem ehemaligen „Klubhaus der Eisenbahner“ sowie für das Grundstück mit dem ehemaligen „Klinikum“ Verkehrswerte von jeweils 150.000,00 Euro, insgesamt demnach ein Verkehrswert von 300.000,00 Euro ermittelt.

Bau- und Planungsrecht

Beide Grundstücke befinden sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Sie sind jedoch im Bebauungszusammenhang gelegen, weshalb sich die Zulässigkeit für Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Westlich der Grundstücke grenzt der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Kirchmöser-West an.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Brandenburg an der Havel sind die Grundstücke als Sondergebietsfläche dargestellt, hier konkret mit der Zweckbindung „Tourismus“

(landschaftsbezogene und auf kulturelle Einrichtungen bezogene Erholung sowie sportliche Betätigung). Eine Wohnnutzung ist ausgeschlossen. Vielmehr kommen bspw.

Fremdenverkehrsnutzungen wie Beherbergungen durch Ferienwohnungen, Gewerbe-, Bildungs- oder Klinikeinrichtungen in Betracht.

Erschließung

Die Versorgungsleitungen für Trink- und Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation liegen mindestens im öffentlichen Bereich an. Die Versorgungsleitungen auf den Grundstücken und in den Gebäudeinneren sind unter Umständen nicht mehr funktionsfähig und müssen daher auf eigene Kosten instandgesetzt und erneuert werden.

Denkmalschutz

Beide Gebäude sind Bestandsteile der ehemaligen königlichen Pulverfabrik Kirchmöser und wurden 1992 als Denkmale in das Verzeichnis der Denkmale der Stadt Brandenburg an der

(11)

11 Havel eingetragen. Die 1915-1918 angelegte königliche Pulverfabrik gilt als eines der Hauptbeispiele für den Industriebau der späten Kaiserzeit im Land Brandenburg. Zu den repräsentativen Gebäuden der Anlage gehören das 1915/16 als Offizierskasino errichtete und später als Gaststätte Seegarten bzw. Kultur- und Klubhaus der Eisenbahner genutzte Gebäude Am Seegarten 1 und das 1916 als Hauptverwaltung fertiggestellte und später als Krankenhaus genutzte Gebäude am Seegarten 2. Die Erhaltung, denkmalgerechte Sanierung und Nutzung der denkmalgeschützten Gebäude liegt insbesondere aus stadt-, bau- und industriegeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.

Aus diesem Grund sind folgende Eckpunkte des denkmalpflegerischen Sanierungsziels maßgebend.

Am Seegarten 1

Bei dem Haupthaus des ehemaligen Kasinos handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude von elf Achsen mit hohem ziegelgedeckten Walmdach und zentraler runder Laterne. Die bauzeitliche Dacheindeckung aus roten S-Pfannen sowie die bauzeitlich vorhandenen Fledermausgauben sind nicht mehr erhalten. Bei der notwendigen Erneuerung der Dachdeckung ist die Dachdeckung in roten S- Pfannen auszuführen, die Wiederherstellung der Fledermausgauben wäre im Sinne des Gesamterscheinungsbildes wünschenswert.

Die ziegelsichtige Fassade des Haupthauses ist durch stark hervortretende, an den Ecken abgeschrägte Wandpfeiler gegliedert, zwischen denen hohe Fenster an die Stelle der Wandflächen treten und den dahinterliegenden großen, repräsentativen Saal mit Empore, Bühne und gewölbter Decke belichten.

Rückwärtig an das Haupthaus schließt sich ein eingeschossiger langgestreckter Anbau mit Mansarddach an. Nördlich des Gebäudes ist ein als Terrasse ausgebildeter Freisitz, rasterförmig mit Linden bestanden.

Neben den ziegelsichtigen Fassaden des Gebäudes Am Seegarten 1, die im Bestand zu erhalten und zu sanieren sind, sind hier teilweise bauzeitliche Fenster und Außen- und Innentüren erhalten. Diese haben für zu erneuernde Elemente hinsichtlich des Materials, der Flügligkeit, Gliederung, Ausführung und Farbigkeit Vorbildwirkung.

(12)

12 Einbauten in den Saal sind denkmalrechtlich nur soweit zulässig, wie sie die Saalarchitektur in ihrer Substanz und ihrer Erlebbarkeit erhalten und sich nicht nachteilig auf das äußere Erscheinungsbild auswirken. Änderungen im Inneren des Anbaus sind nur unter Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes möglich. Der denkmalpflegerische Erhaltungs- und Sanierungsanspruch gilt auch für die bauzeitlichen Bauteile im Außenbereich (Treppen, Terrasse, Einfriedung). Der „KdE"-Schriftzug am Gebäude ist als zeitgeschichtliches Dokument zu erhalten.

Am Seegarten 2

Bei dem ehemaligen Hauptverwaltungsgebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit Walmdach. Die ziegelsichtigen Fassaden werden durch rhythmisierende Lisenen, vergleichbar mit denen der einfachen Lagergebäude, gegliedert. Diese Grundgliederung wird hier jedoch durch die symmetrisch angelegten Seitenrisalite und den fünfachsigen Mittelrisalit mit seinem vorgesetzten Portikus durch Schmuckformen ergänzt, so dass sich das Gebäude als repräsentatives und monumentales Gebäude von den anderen Gebäuden der ehemaligen Pulverfabrik abhebt.

Bei einer früheren Dacherneuerung wurden einige bauzeitliche Gauben und die Dachlaterne beseitigt. Ihre Wiederherstellung wäre im Sinne des Gesamterscheinungsbildes wünschenswert. Die Erneuerung der Dachdeckung ist entsprechend der bauzeitlichen Deckung mit roten S-Pfannen auszuführen. Die Gaubendächer waren bauzeitlich mit Zinkblech (Stehfalz) gedeckt und sind entsprechend wiederherzustellen.

Für die Erneuerung nicht mehr erhaltener bauzeitlicher Fenster und Außentüren haben die original überlieferten Bauteile des ehemaligen Offizierskasinos/Klubhauses hinsichtlich des Materials, der Flügligkeit, Gliederung, Ausführung und Farbigkeit Vorbildwirkung.

Der nachträglich errichtete Aufzugsanbau stört in seiner Positionierung, Dimension und Gestaltung das Erscheinungsbild des Gebäudes empfindlich und ist daher abzubrechen. Ein notwendiger Aufzug könnte ggf. rückwärtig als moderner Aufzug an das mittige Treppenhaus angebaut werden. Sonstige Erweiterungen als Anbauten werden aufgrund der Gebäudearchitektur (Fassadengliederung, Walmdach) ausgeschlossen.

Sowohl das repräsentative Haupttreppenhaus mit den sich daran anschließenden repräsentativen Räumen als auch beide seitlichen Treppenhäuser sind zu erhalten,

(13)

13 denkmalgerecht zu sanieren und ihrer bauzeitlichen Qualität wiederherzustellen. Bauzeitliche Ausstattungselemente im Inneren (z.B. Innentüren) sind grundsätzlich zu erhalten. Änderungen im Inneren des Gebäudes sind nur unter Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes möglich.

Der denkmalpflegerische Erhaltungs- und Sanierungsanspruch gilt auch für die bauzeitlichen Bauteile im Außenbereich (z.B. Treppen einschließlich Geländer).

Wie beschrieben, zeichnet sich das Gebäude durch seine strenge Symmetrie und harmonische Architekturgliederung der Fassaden und des Daches aus. Seine repräsentative Wirkung wird durch das monumentale Eingangsportal und seine Lage weit hinter der Fluchtlinie der übrigen Bebauung mit vorgelagertem großzügigem Platz als Grünfläche unterstützt. Die Erhaltung bzw.

Wiederherstellung der Platzfläche als Grünfläche mit den bauzeitlichen Wegeachsen ist denkmalpflegerische Zielsetzung.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch das eingeschossige, ziegelsichtige Gebäude rechts der ehemaligen Hauptverwaltung als Denkmal geschützt ist und somit auch für dieses die denkmalgerechte Sanierung und Nutzung erwartet wird. Die denkmalrechtlichen Anforderungen beschränken sich hier jedoch auf das Gebäudeäußere.

Nähere Informationen können bei der Fachgruppe Denkmalschutz bereits im Vorfeld eingeholt werden (Fr. Witt, 03381/58 6331).

Umwelt- und Naturschutz

Baumschutz

Auf den Grundstücken befindet sich ein umfangreicher Baumbestand, der gemäß der Baumschutzverordnung der Stadt Brandenburg an der Havel geschützt ist. Es wird daher darauf hingewiesen, dass erforderliche Baumfällungen und Gehölzentfernungen im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren zu beantragen sind.

Der Baum- und Gehölzbestand muss bei der weiteren Planung berücksichtigt und soll möglichst erhalten werden. Zum Teil handelt es sich um Stadt- und Landschaftsbild prägende Bestände.

Bei erforderlichen Baumfällungen und Gehölzentfernungen ist auf den Außenanlagen eine Ersatzpflanzung anzustreben, andernfalls wird eine Ersatzzahlung festgesetzt.

(14)

14 Die auf dem Flurstück 2/40 rückseitig des Klinikgebäudes befindliche und mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche weist aufgrund waldtypischer Baumarten und des flächenhaften Eindrucks Waldeigenschaft auf und ist daher teilweise Wald im Sinne des Gesetzes.

Artenschutz

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück und in den Gebäuden Quartiere, Nist- oder Brutstätten (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) von geschützten Tierarten befinden. Dadurch wird die Erstellung eines Artenschutzgutachtens notwendig werden. In jedem Fall sind die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG einzuhalten.

Biotopschutz

Teile der Rasenfläche des Flurstückes 2/40 sind möglicherweise geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG, deren Zerstörung verboten ist. Eine Ausnahme kann zulässig sein, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können.

Nähere Informationen können bei der Fachgruppe Umwelt- und Naturschutz bereits im Vorfeld eingeholt werden (Tel.: 03381/58 31 00).

Verkaufsbedingungen / Informationen zur Ausschreibung

(1) Der Kaufpreis richtet sich nach Gebot. Das Mindestgebot für beide Liegenschaften beträgt 300.000,00 Euro.

(2) Ein Einzelverkauf beider Grundstücke kommt nicht in Betracht.

(3) Stufenweise Gebote unter der Bezugnahme auf die Gebote anderer Interessenten sind nicht zulässig.

(4) Erforderliche Antragsunterlagen: Formloser Kaufantrag mit Kaufpreisangebot, Benennung des/der Erwerber/s mit postalischer Anschrift, Angaben zur vorgesehenen Nutzung (inkl. Sanierungs- und Nutzungskonzept), Referenzen (sofern vorhanden), Finanzierungsnachweis für das Gesamtvorhaben (mindestens LOI bzw.

Eigenmittelnachweis der Hausbank), geplanter Investitionszeitraum, Einwilligungserklärung gem. Art. 7 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(15)

15 (5) Ende der Ausschreibung: 30.11.2021. Die Ausschreibung verlängert sich um jeweils

einen Monat, falls bis zum Ablauf der Frist kein zuschlagsfähiges Angebot eingeht.

(6) Das Angebot der Stadt Brandenburg an der Havel erfolgt freibleibend. Die Stadt Brandenburg an der Havel ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.

(7) Alle Angaben erfolgen nach bestem Gewissen und auf der Grundlage der derzeitig zur Verfügung stehenden Unterlagen. Jeder Bieter ist aufgefordert, sich über das angebotene Objekt zusätzlich selbst zu informieren. Für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

(8) Bei dieser Anzeige handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der UVgO/VOB unterliegen.

(9) In dem Kaufvertrag wird eine Investitionsverpflichtung in einem angemessenen Zeitraum vereinbart werden.

(10) Besichtigungstermine: Nach Vereinbarung.

Grundrisse, Gebäudepläne und Querschnitte sind als PDF unter https://www.stadt- brandenburg.de/leben/mieten-bauen-kaufen/immobilien/bebaute-grundstuecke-gewerblich hinterlegt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Brandenburg an der Havel, Eigenbetrieb Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Klosterstr. 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel.-Nr.: 03381 / 58 23 08, Fax: 03381 / 582904, E-Mail: liegenschaftsamt@stadt- brandenburg.de. Ihr Angebot einschließlich der oben geforderten Antragsunterlagen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot für Am Seegarten 1 und 2“ an

Stadt Brandenburg an der Havel

Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Bereich Liegenschaftsmanagement

Klosterstraße 14

14770 Brandenburg an der Havel

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1.1.3 Personen, denen von der Stadt, von der die Testung vornehmenden Person oder von der die Testung auswertenden Stelle mitgeteilt wird, dass eine nach

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel vom

Angaben zum Grundstück 4: Bahntechnikerring 73 – Gebäude 159 Flur 141, Flurstück 243, Grundstücksgröße ca.

Schautermin für die Gewässerschau 2000, Verbandsgebiet Brandenburg an der Havel des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Havel - Brandenburger Havel" - Rathenow..

Mai 2018 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 515) jeweils in der bei Erlass dieser Verordnung geltenden Fassung wird von dem Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel

9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. I/Seite 286) in der zur Zeit geltenden Fassung und § 106 des Gesetzes über die Schulen im Land

Der Hauptausschuss beauftragte den Oberbürgermeister in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der Technischen Werke Brandenburg GmbH über deren Geschäftsführung,

Umgestaltung des bestehenden Querschnitts, so dass eine Nutzung für den Fuß- und Radverkehr auch möglich wird.. Damit können Fuß- und Radverkehrsströme