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GARS.NRW - Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Rechte

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Academic year: 2022

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Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

1. Bezeichnung der Datenverarbeitung

Bearbeitung Ihres Antrages auf Erstattung eines Gutachtens gem. § 193 BauGB

Bearbeitung Ihres Antrages auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 195 (3) BauGB

2. Verantwortliche/r

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dinslaken Geschäftsführerin Frau Martina Guttenberg

Telefon: 02064 – 66 443

E-Mail: gutachterausschuss@dinslaken.de

3. Datenschutzbeauftragte/r

Die Datenschutzbeauftragte ist Frau Delia Kirchhoff Telefon: 02064 – 66 577

E-Mail: datenschutz@dinslaken.de

4. Zweck der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrages inklusive der Erstellung einer ggf. erforderlichen Gebührenrechnung benötigt.

5. Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e DSGVO; § 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB);

Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermitt- lungsverordnung - GrundWertVO NRW)

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

FD 2.2 Fachdienst Finanzbuchhaltung, Vollstreckung der Stadt Dinslaken zum Zweck der Gebührener- hebung und -verbuchung. Bei Anträgen auf Gutachtenerstellung: Antragsteller, Eigentümer und weitere von Ihnen in der Antragstellung benannte Personen und Stellen.

7. Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen

Anträge werden im Allgemeinen zwei Jahre aufbewahrt (KGSt-Bericht Nr. 4/2006 „Aufbewahrungsfris- ten für Kommunalverwaltungen“, S. 32); die Gebührenrechnungen werden mindestens 10 Jahre oder länger gespeichert (S. 58). In Gutachten enthaltene personenbezogene Daten werden dauerhaft (S. 64) gespeichert.

8. Rechte der betroffenen Person

Sie haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

 Art. 15: Auskunftsrecht der betroffenen Person über die verarbeiteten personenbezogenen Daten

 Art. 16: Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten

 Art. 17: Recht auf Löschung (Recht auf „Vergessenwerden“)

 Art. 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

 Art. 20: Recht auf Datenübertragbarkeit

 Art. 21: Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

 Art. 77: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

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9. Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf Telefon: 0211 – 38424-0 Telefax: 0211 – 38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de

10. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier durch Ihre Antrag- stellung vorgeschrieben.

11. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Bearbeitung Ih- res Antrages erforderlich.

12. Eine (rechtliche) Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten be- steht hier nicht.

13. Die Nichtbereitstellung der Daten hat zur Folge, dass eine Bearbeitung Ihres

Antrages nicht möglich ist.

Referenzen

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