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Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 13/2012 (25. Oktober 2012) __________________________________________________________________________ Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Dualen Hochschule Baden- Württe

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Duale Hochschule Baden-Württemberg · Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 13/2012

(25. Oktober 2012)

__________________________________________________________________________

Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Dualen Hochschule Baden- Württemberg für Masterstudiengänge

Vom 25. Oktober 2012

Auf Grund der §§ 2 und 13 Absatz 1 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) und § 19 Absatz 1 Satz 2 Nr. 10 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Dualen Hochschule Baden-Württemberg („DHBW“) in seiner Sitzung am 10. Oktober 2012 die nachfolgende Satzung beschlossen. Der Präsident hat dieser Satzung nach § 2 Absatz 2 Satz 2 LHGebG am 25. Oktober 2012 zugestimmt (Az.: 2.0.5.6).

Die in dieser Satzung benutzten Bezeichnungen für die Mitglieder der Hochschule sowie für deren Ämter, Tätigkeiten und Funktionen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Frauen führen alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in der entsprechenden weiblichen Form. Dies gilt auch für die Führung von Hochschulgraden, akademischen Bezeichnungen und Titeln.

Artikel 1

Die Gebührensatzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Masterstudiengänge vom 15. Juli 2011, geändert durch die Satzung vom 14. Mai 2012, wird wie folgt geändert:

§ 3 Gebührenhöhe

In § 3 Absatz 1 wird die Tabelle zur Gebührenhöhe wie folgt ergänzt:

(2)

2 / 2 Masterstudiengang Profil(e) Standort Anmeldegebühr Studiengebühr

pro Semester Master in Business

Management in Kooperation mit der Graduate School of Management and Law gGmbH

- Marketing Mosbach/

Heilbronn

300 € 3.750 €

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in den „Amtlichen Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ in Kraft.

Stuttgart, den 25.10.2012

Prof. Reinhold R. Geilsdörfer

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