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Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 06/2012 (14. Mai 2012) __________________________________________________________________________ Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

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Herausgeber:

Duale Hochschule Baden-Württemberg · Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 06/2012

(14. Mai 2012)

__________________________________________________________________________

Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Dualen Hochschule Baden- Württemberg für Masterstudiengänge

Vom 14. Mai 2012

Auf Grund der §§ 2 und 13 Absatz 1 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) und § 19 Absatz 1 Satz 2 Nr. 10 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Dualen Hochschule Baden-Württemberg („DHBW“) in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 die nachfolgende Satzung beschlossen. Der Präsident hat dieser Satzung nach § 2 Absatz 2 Satz 2 LHGebG am 14. Mai 2012 zugestimmt (Az.: 2.0.5.2).

Die in dieser Satzung benutzten Bezeichnungen für die Mitglieder der Hochschule sowie für deren Ämter, Tätigkeiten und Funktionen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Frauen führen alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in der entsprechenden weiblichen Form. Dies gilt auch für die Führung von Hochschulgraden, akademischen Bezeichnungen und Titeln.

Artikel 1

Die Gebührensatzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Masterstudiengänge vom 15. Juli 2011 wird wie folgt geändert:

§ 1 Gebührenpflicht

In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Studiengebühren“ die Worte „sowie Gebühren für Anpassungsmodule nach § 5 Absatz 3 und Absatz 4 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Zulassung und Immatrikulation für Masterstudiengänge“

eingefügt.

§ 2 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

§ 2 Absatz 2 Halbsatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

(2)

„(2) Die Anmeldegebühr sowie die Studiengebühren für das erste Semester werden in der Regel mit Stellung des Antrags auf Immatrikulation fällig, die Studiengebühren für das zweite und die folgenden Semester zu Beginn des jeweiligen Semesters;“

In § 2 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 eingefügt:

„(4) Zur Zahlung der Gebühren für die Anpassungsmodule nach § 1 Absatz 1 ist verpflichtet, wer den Antrag auf Teilnahme an den Anpassungsmodulen stellt; die Gebühren für die Anpassungsmodule werden mit Stellung des Antrags fällig.“

§ 3 Gebührenhöhe

In § 3 Absatz 1 wird die Tabelle wie folgt ergänzt:

Masterstudien- gang

Profil(e) Standort Anmelde-

gebühr

Studien- gebühr pro Semester

Master Automotive Systems

Engineering

diverse 300 € 5.175 €

Master Informatik - Knowledge & Information Management

- IT Services - Computing &

Communications

Mann- heim/

Stuttgart

300 € 3.750 €

Master

Maschinenbau

- Allgemeiner Maschinenbau

- Produktionstechnik und Produktionsmanagement - Konstruktion und

Entwicklung

diverse 300 € 4.500 €

Master Wirtschafts- ingenieurwesen

- Allgemeines Wirtschafts- ingenieurwesen

- Strategischer Einkauf und internationales Vertriebs- management

- Produkt- und

Innovationsmanagement - Produktion und Logistik - Bau- und Energie-

management

diverse

300 € 4.500 €

(3)

Nach § 3 Absatz 2 werden folgende Absätze 3 und 4 eingefügt:

„(3) Die Gebühren für die Anpassungsmodule betragen:

Masterstudiengang Anpassungsmodul Studiengebühr je Anpassungsmodul

Master Automotive Systems

Engineering

Große Projektarbeit** 1500 €

Master in Business Management

Anpassungsmodul* 1.800 €

Master Governance Sozialer Arbeit

Anpassungsmodul* 500 €

Anpassungsmodul***

250 €

Master Informatik

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre** 610 € Projektmanagement**

610 € Datenbanken**

610 € Algorithmen und Datenstrukturen**

610 € Webengineering**

610 € Objektorientiertes Programmieren**

610 € Grundlagen des Software Engineering**

610 € Grundlagen Kommunikationsnetze**

610 € Grundlagen Formale Sprachen**

610 €

Große Projektarbeit**

1.500 €

Master

Maschinenbau

Mathematik** 610 €

Vertiefung Technische Mechanik** 610 €

Thermodynamik** 610 €

(4)

Vertiefung Konstruktionslehre** 610 € Grundlagen Regelungstechnik** 610 € Grundlagen Messtechnik** 610 € Fertigungsmaschinen und

Maschinendynamik**

610 €

Projektarbeit** 900 €

Große Projektarbeit** 1500 €

Master Wirtschafts- Ingenieurwesen

Grundlagen Betriebswirtschaftslehre** 610 € Grundlagen Rechnungswesen** 610 € Grundlagen Investition und Finanzierung** 610 € Grundlagen Konstruktion** 610 € Grundlagen Fertigungstechnik** 610 € Grundlagen Werkstoffkunde** 610 €

Projektarbeit** 900 €

Große Projektarbeit** 1500 €

* Anpassungsmodul im Sinne des § 5 Absatz 3 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Zulassung und Immatrikulation für Masterstudiengänge

** Anpassungsmodul im Sinne des § 5 Absatz 3 und 4 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Zulassung und Immatrikulation für Masterstudiengänge

*** Anpassungsmodul im Sinne des § 5 Absatz 4 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Zulassung und Immatrikulation für Masterstudiengänge

(4) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Studiengebühr ab dem fünften Semester 300 € pro Semester.“

(5)

§ 4 Rückerstattung

§ 4 wird um folgenden Satz ergänzt: „Bereits bezahlte Gebühren für die Anpassungsmodule werden nicht zurückerstattet.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in den „Amtlichen Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ in Kraft.

Stuttgart, den 14.05.2012

Prof. Reinhold R. Geilsdörfer Präsident

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