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Zweite Satzung zur Änderung der Grundordnung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vom 13

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Duale Hochschule Baden-Württemberg · Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 20/2016

(14. Dezember 2016)

__________________________________________________________________________

Zweite Satzung zur Änderung der Grundordnung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vom 13. März 2015

Vom 14. Dezember 2016

Aufgrund von § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) hat der Senat der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 30. September 2016 folgende Änderung der Grundordnung beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 30. September 2016 dazu Stellung genommen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit Schreiben vom 2. November 2016 (Az: 45-7323.1-600/11/1) dieser Änderung zugestimmt.

Artikel 1

Die Grundordnung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vom 13. März 2015 (veröffentlicht in der Amtlichen Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vom 13. März 2015, Nummer 04/2015), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. August 2016, wird wie folgt geändert:

„In § 7 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „als Präsidiumsmitglied für den Bereich Qualität und Lehre“ gestrichen.“

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ in Kraft.

Stuttgart, den 14. Dezember 2016

Prof. Arnold van Zyl Ph.D./Univ. of Cape Town

Präsident

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