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Verlag und Copyright:

Georg Thieme Verlag KG Postfach 30 11 20 70451 Stuttgart ISSN

Alle Rechte liegen beim Verlag

Regina Lösch, Nadja Amler, Hans Drexler

Arbeits- und

Gesundheitsschutz und Betriebliches

Eingliederungsmanagement in Deutschland – Ein...

DOI 10.1055/a-1354-6227 Gesundheitswesen

© 2021 by

0941-3790

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Übersichtsarbeit Thieme

Arbeits- und Gesundheitsschutz und Betriebliches

Eingliederungsmanagement in Deutschland – Ein systematisches Review zum Umsetzungsstand gesetzlicher Vorgaben

Occupational Safety and Health and Company Integration Management in Germany – A Systematic Review on

Implementation of Legal Requirements

Autoren

Regina Lösch1 , Nadja Amler2, Hans Drexler1, 2

Institute

1 Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umwelt- medizin (IPASUM), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Erlangen

2 Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umwelt- medizin e.V. (DGAUM), München

Schlüsselwörter

Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gesetzliche Vorgaben, Gefährdungsbeurteilung, Psychische Belastungen, Betriebli- ches Eingliederungsmanagement

Key words

occupational safety and health, legal requirements, workplace risk assessment, psychosocial risk assessment, company integration management

online publiziert 2021 Bibliografie

Gesundheitswesen

DOI 10.1055/a-1354-6227 ISSN 0941-3790

© 2021. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG, Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany

Korrespondenzadresse Regina Lösch

Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedi- zin (IPASUM)

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Schillerstraße 29

91054 Erlangen Deutschland regina.loesch@fau.de

   Zusätzliches Material zu diesem Beitrag finden Sie unter  https://doi.org/10.1055/a-1354-6227

ZusAmmeNfAssuNg

Ziel der Studie Zur Frage der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Betrieb- lichen Eingliederungsmanagement in Deutschland weisen einzelne Studien aus den letzten Jahren auf teilweise erhebliche Mängel hin. Ziel dieser Übersichtsarbeit ist eine nach Unter- nehmensgrößen und im Zeitverlauf differenzierte, quantitati- ve Analyse der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben im betriebli- chen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Betrieblichen Eingliederungsmanagement in deutschen Betrieben.

Methodik Es wurde im Oktober 2019 in den Datenbanken Pub- Med, PsycInfo und WISO eine systematische Literaturrecherche deutsch- und englischsprachiger, repräsentativer Befragungen zu Umsetzungsquoten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in Deutschland durchgeführt. Ein Update der Studienlage erfolgte im Oktober 2020. Querverweise sowie graue Literatur wurde ebenfalls in die Suche mit einbezogen. Die Bewertung erfolgte durch 2 unabhängige Gutachter.

Ergebnisse  Es konnten 16 relevante Studien identifiziert wer- den. Für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung zeigt sich im Zeitverlauf ein leichter Rückgang der Umsetzungsquoten. Hinsichtlich des Betreuungsmodells lässt sich feststellen, dass mit steigender Mitarbeiterzahl sowohl die Regelbetreuung als auch die bedarfsorientierte Betreuung zu- nimmt. Im Zeitverlauf und über alle Unternehmensgrößen hinweg steigen die Umsetzungsquoten der Gefährdungsbeur- teilung (inkl. Beurteilung psychischer Belastungen) kontinuier- lich an. Auch die Umsetzungsquoten der Betriebsbegehungen und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements können über die Zeit einen Zuwachs verzeichnen.

Schlussfolgerung Trotz steigender Umsetzungsraten in vielen Teilbereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes bzw. des Betrieblichen Eingliederungsmanagements innerhalb der letzten 20 Jahre zeigt sich insgesamt, dass eine flächendecken- de Umsetzung gesetzlicher Vorgaben noch nicht erreicht ist. Für die zukünftige Konzeption von Studien in diesem Bereich indizie- ren die Ergebnisse eine Vereinheitlichung der methodischen Vor- gehensweisen. Für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der

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Einleitung

Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz blickt in Deutsch- land auf eine lange Geschichte zurück. Das 1996 in Kraft getretene Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschut- zes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) verpflichtet Unternehmen aller Größen, „die Arbeit […] so zu gestal- ten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“ (§4 Satz 1 ArbSchG).

Die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG (seit 2013 auch die verpflichtende Berücksichtigung psychischer Belange) in Verbindung  mit DGUV Vorschrift 2 gilt als Kernprozess des betrieblichen Arbeits- schutzes [1–3]. Die Rechtsgrundlage zur DGUV Vorschrift 2 ist das  Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fach- kräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 31.12.1973. Das ASiG regelt u. a. die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkäften für Arbeitssicherheit, wonach jedes Unternehmen unabhängig von der Größe grundsätzlich sowohl einen Betriebsarzt als auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vorhalten und ihnen die per Gesetz zu erfüllenden Aufgaben übertragen muss. Die Fachleu- te sind dabei dazu angehalten zusammenzuarbeiten und zum Bei- spiel regelmäßig Betriebsbegehungen vorzunehmen. Ebenfalls ge- setzlich geregelt ist die Durchführung von Unterweisungen. So sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl vor der Aufnahme ihrer Tä- tigkeit als auch während ihrer Beschäftigung, in regelmäßigen Ab- ständen, zu unterweisen (§§ 12,14 ArbSchG, § 81 Betriebsverfas- sungsgesetz, § 6 Arbeitsstättenverordnung). Diese Vorschrift gilt ebenso wie die meisten anderen Regelungen für alle Betriebe unab- hängig von der Unternehmensgröße. Neben dem ASiG bzw. dem ArbSchG existiert eine Fülle weiterer Gesetzestexte und Verordnun- gen wie bspw. Vorgaben aus den Sozialgesetzbüchern, der Verord- nung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, die Gefahrstoffverordnung,  das Mutterschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung.

Unternehmen sind – neben dem Arbeits- und Gesundheits- schutz – seit 2004 ebenso verpflichtet ihren Beschäftigten ein Be- triebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. „Sind  Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen [un- unterbrochen oder wiederholt] arbeitsunfähig, klärt der Arbeitge- ber […] wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden  und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähig- keit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (be- triebliches Eingliederungsmanagement)“ (§ 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB IX]).

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung einerseits  [4, 5] und den Veränderungen der Arbeitswelt [6] andererseits ist ein  funktionierender und effizienter Arbeits- und Gesundheitsschutz heute nicht nur das Erfüllen gesetzlicher Vorgaben, sondern – im Rah- men eines umfassenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) – als integraler Bestandteil einer modernen Unternehmenskul- tur zu sehen [7, 8]. Daher – und aufgrund der langen Historie des Ar- beits- und Gesundheitsschutzes – sollte man von einer flächendecken- den Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ausgehen dürfen. Der Be- richterstattung in Zeiten der Corona-Krise zufolge bestehen in manchen Branchen, wie bspw. in der Fleischindustrie, jedoch teils schwerwiegende Defizite [9, 10]. Einzelne Studien der letzten Jahre  weisen zum Teil auf erhebliche Mängel in der Umsetzung der einschlä- gigen Vorschriften hin [11]. Insgesamt präsentieren bisher durchge- führte Übersichtsarbeiten zur Gefährdungsbeurteilung [12] oder zum  BGM bzw. zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) [13] eine  eher dürftige Studienlage. Zwar liegen Veröffentlichungen zur Ver- breitung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des BEMs vor, differenzierte Aussagen im Sinne eines ganzheitlichen Über- blicks sind jedoch kaum möglich. Um aus der Perspektive der Versor- gungsforschung (1.) den Umsetzungsstand der gesetzlichen Vorga- ben im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im BEM differenziert beurteilen und (2.) in einem nächsten Schritt die Umset- zung in den Betrieben, über alle Unternehmensgrößen hinweg, för- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt die Umsetzung ge-

setzlicher Vorgaben eine wichtige Voraussetzung dar.

AbstRAct

Aim  Several studies have pointed out considerable deficits in  the implementation of legal requirements regarding occupa- tional safety and health (OSH) as well as company integration management in Germany. The aim of this review was a quan- titative analysis of company size and fulfilment of legal require- ments in OSH and company integration management in German companies over a period of time.

Methods In October 2019, we performed a systematic litera- ture search of German and English language publications with representative data which include the rates of OSH implemen- tation along with company integration management in Germany.

This was done using the databases Pubmed, PsycInfo and WISO.

The study was updated in October 2020, while cross-referencing, with grey literature also included in the search. The analysis was carried out by 2 independent reviewers.

Results A total of 16 relevant studies were examined with resp- ect to OSH and company integration management. A slight decline in implementation rates of OSH care was apparent over time. In the care model, an increase in the number of employees resulted in increased need for both regular and demand-oriented care. Regardless of size, all companies were characterized by a steady rise in the implementation rates of risk assessment (in- cluding psychosocial risk assessment). In addition, the imple- mentation rates of company inspections and company integra- tion management exhibited an increase over time.

Conclusion Despite moderately increasing implementation rates in almost all sub-areas of OSH and company integration management over the last 20 years, it is evident that an area- wide implementation of legal requirements has not yet been achieved. The results indicate a standardization of method- ological aspects for further studies. The implementation of legal requirements is an important factor for maintaining the employability of employees.

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dern zu können, ist es notwendig, vorhandene Erhebungen zu identi- fizieren und die Ergebnisse zusammenzufassen.

Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, einen differenzierten,  quantitativen Überblick im Sinne einer Bestandsaufnahme über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Betrieblichen Eingliederungs- managements in Deutschland anhand bisher publizierter, empiri- scher Daten zu generieren. Das Review rückt sowohl den zeitlichen Verlauf der jeweiligen Umsetzungsquoten als auch die Quoten nach Betriebsgrößen (sofern berichtet) in den Fokus.

Hinweis: Ist in diesem Beitrag vom „erweitertem betriebli- chen Arbeits- und Gesundheitsschutz“ die Rede, so wird darunter die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben im Rahmen des „klassischen“ Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des BEMs subsummiert. Die dritte Komponente im Sinne des BGMs, die BGF [14], ist aufgrund ihres in weiten Teilen  freiwilligen Charakters nicht Gegenstand dieses Beitrags.

Methodik

Es erfolgte eine systematische Literaturrecherche nach den Vorga- ben des „Cochrane Handbook for Systematic Reviews“ [15]. Um  ein möglichst breites Spektrum abzudecken, wurde die Suche in den drei wissenschaftlichen Literatur-Datenbanken PubMed, Psyc- INFO und WISO durchgeführt. Zusätzlich wurden über eine Hand- suche weitere Publikationen (bspw. Forschungsberichte) von ein- schlägigen Institutionen (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar- beitsmedizin [BAuA], Europäische Agentur für Sicherheit und  Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [EU-OSHA], usw.) identifiziert  sowie Querverweise relevanter Studien ausgewertet. Die Suche war dabei thematisch breit angelegt. Grundsätzlich wurden alle Studien, die Aussagen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, etwa zur Bestel- lung von Fachkräften für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsärzten, zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsbe- gehungen treffen, oder aber das Angebot eines BEMs untersucht 

haben, eingeschlossen. Die einzige Voraussetzung bestand darin, dass die Studien auf repräsentativen Daten beruhen bzw. man auf- grund der dargestellten Methodik davon ausgehen kann, dass die berichteten Daten als repräsentativ für die Situation in Deutsch- land angenommen werden können. Eingeschlossen wurden deutsch- und englischsprachige Beiträge unabhängig des Veröf- fentlichungsjahrs. Eine Übersicht über alle Ein-/Ausschlusskriteri- en enthält ▶tab. 1.

Der Suchalgorithmus (▶tab. 2) umfasste als Titel- und Schlag- wortsuche die Themenfelder Arbeits- und Gesundheitsschutz und BEM sowie die Begrenzung auf die Bundesrepublik Deutschland.

Die Eingrenzung erfolgte, da zwar die 1989 verabschiedete euro- päische Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Richtlinie 89/391/EWG) für Europa als Mindeststan- dard gilt, jedoch auf nationaler Ebene strenger umgesetzt werden darf und dies auch in Anspruch genommen wird [16]. Aufgrund der  nationalen Unterschiede bzgl. der gesetzlichen Vorschriften er- schien ein Vergleich auf europäischer Ebene wenig zielführend. Die Suche erfolgte im vierten Quartal 2019. Im Oktober 2020 wurde ein Update der Studienlage durchgeführt, wobei von 27 weiteren Treffern in den Datenbanken und 3 weiteren Treffern durch Hand- suche 1 Studie als relevanter Treffer hinzukam. Die Auswahl und  Beurteilung der Studien hinsichtlich Ein- und Ausschlusskriterien erfolgten unabhängig voneinander durch 2 Gutachter. Eine Quali- tätsbewertung der Studien wurde nicht vorgenommen. Dies er- schien nicht zielführend, da aufgrund der Art der eingeschlossenen Studien (überwiegend graue Literatur) keine allgemein gültigen Qualitätskriterien verwendet werden konnten. Bestehende Kata- loge zur Qualitätsbewertung, z. B. QATAS [17] wurden für die Be- wertung von randomisierten, klinischen ([Fall]-Kontroll-)Studien  und Kohortenanalysen entwickelt und sind daher für die vorliegen- de Arbeit nicht anwendbar. Die Entwicklung eigener Kriterien er- schien ebenfalls nicht zielführend. Stattdessen wird in der Diskus- sion besonderer Wert auf die kritische Reflexion und Darstellung  der methodischen Limitationen gelegt. Insbesondere werden mög- liche Verzerrungen berichtet und deren Auswirkungen auf die Aus- sagekraft der Ergebnisse hinsichtlich der Repräsentativität der ein- geschlossenen Studien erläutert.

▶tab. 1 Fragestellung und Ein-/Ausschlusskriterien.

fragestellung untersuchung der umsetzung gesetzlicher Vorgaben im betrieblichen Arbeits- und gesundheitsschutz bzw. bem

einschluss Ausschluss

Daten ▪  Originaldaten

▪  Sekundäranalysen ohne Redundanzen1

▪  Keine Originaldaten

▪  Sekundäranalysen mit Redundanzen² Stichprobe Repräsentativ (z. B. betriebsproportional3 bzw.

beschäftigtenproportional4 für Deutschland)

nicht repräsentativ (z. B. lokale Beschränkung auf Bundesland;

keine Hinweise auf Repräsentativität)

Sprache ▪  Deutsch

▪  Englisch

▪  nicht in Deutsch oder Englisch

Erhebungsgebiet Deutschland außerhalb von Deutschland

Jahr Keine zeitliche Eingrenzung (entfällt)

1  Meint eine Sekundäranalyse ohne sich überschneidende Inhalte mit der zugrundeliegenden Originalarbeit. ²Meint eine Sekundäranalyse mit sich  überschneidenden Inhalten aus der zugrundeliegenden Originalarbeit (kein weiterer Erkenntnisgewinn). 3 Eine betriebsproportionale Gewichtung erlaubt repräsentative Aussagen darüber, auf wie viel Prozent der Betriebe in Deutschland eine Aussage zutrifft [28]. 4 Eine beschäftigtenproportio- nale Gewichtung erlaubt repräsentative Aussagen darüber, wie viel Prozent der (abhängig) Beschäftigten in Betrieben arbeiten, auf die eine entsprechende Aussage zutrifft [27].

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Ergebnisse

Suchergebnisse und Ergebnisse im Überblick

Insgesamt wurden via Datenbanksuche, Handsuche und durch die Identifikation von Querverweisen 971 Studien (nach Entfernung  von Duplikaten n = 844) gefunden. Nach dem Titel- und Abstract- Screening konnten 786 Studien ausgeschlossen werden, während 58 Volltexte auf ihre weitere Eignung beurteilt wurden. 16 Studien erfüllten die Einschlusskriterien des Reviews (▶Abb. 1) und wur- den weitergehend untersucht.

Es wird darauf hingewiesen, dass einige Studien zwar Zahlen zur Umsetzung des erweiterten, betrieblichen Arbeits- und Gesund- heitsschutzes enthielten, diese jedoch aufgrund des Ausschlusskri- teriums der Repräsentativität (z. B. Regionalität bzw. Fokussierung auf bestimmte Wirtschaftszweige vieler Studien und damit keine Generalisierbarkeit) aus der endgültigen Auswahl entfernt werden mussten (z. B. die Arbeiten von Amler und Kollegen [11], der Ar- beitskammer des Saarlandes [18] oder des Instituts für Betriebli- che Gesundheitsberatung [19]). Eine Übersicht der 58 geprüften  Volltexte (incl. Begründung hinsichtlich des Ein-/Ausschlusses) kann dem (▶tab. 1s) Online-Supplement entnommen werden.

Die berücksichtigten Studien setzen sich jeweils in unterschied- lichem Umfang mit der Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des BEMs in Deutschland auseinander.

▶tab. 3 zeigt eine Übersicht aller in das Review eingeschlossenen Studien mit Informationen zur Fragestellung, der Methodik sowie zur Schlussfolgerung der jeweiligen Autoren.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse große Unterschiede im Hin- blick auf Breite und Tiefe der behandelten Teilgebiete. So existie- ren für den Teilbereich Arbeitsmedizinische Betreuung 7 Studien, für die sicherheitstechnische Betreuung 8 Studien, hinsichtlich des Betreuungsmodells 2 Studien, für Betriebsbegehungen 1 Studie und für das BEM 2 Studien. Der Teilbereich Gefährdungsbeurtei- lung wird in 14 Studien umfassend repräsentiert. Keine der Studi- en gibt einen vollumfänglichen Überblick über die Umsetzung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben im erweiterten, betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Befragt wurden beim überwie-

genden Teil der Studien vor allem Betriebs- bzw. Personalräte [20–

23], Geschäftsführende und (ranghöchste,) für den Arbeitsschutz  Verantwortliche [3, 24–31] bzw. diejenigen Personen, die sich am  besten mit Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen aus- kennen [24, 26, 31]. Die Rücklaufquoten lagen zwischen 8,1 % [25] 

und 53,1 % [23]. Beschäftigte wurden in 3 Studien befragt [32–34]. 

Hier lagen die Rücklaufquoten zwischen 15 % [34] und 63,4 % [33]. 

Eine detaillierte Ergebnisübersicht nach Teilbereichen und Unter- nehmensgrößen findet sich in ▶tab. 4.

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Zwischen 35,5 % [28] und 75,5 % [27] der Betriebe geben an, einen  Betriebsarzt zu haben. Im Zeitverlauf von 2009 bis 2015 zeigt sich bei den betriebsproportional gewichteten Studien ein stetiger Ab- wärtstrend (2009: 65,6 %–2015: 35,5 %). Erst im Jahr 2019 steigt  die Umsetzungsquote wieder auf 56,6 % [31]. Die Studien, welche  auf Beschäftigtenbefragungen bzw. beschäftigtenproportional ge- wichteten Auswertungen beruhen, zeigen im zeitlichen Verlauf (2011–2015) einen geringgradigen Anstieg (von 47,6 auf 52,9 %  [Beschäftigtenbefragungen]) bzw. einen leichten Rückgang (von  75,5 auf 71,5 % [beschäftigtenproportional gewichtete Auswer- tungen]).

Im Bereich der sicherheitstechnischen Betreuung schwanken die Umsetzungsraten für die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zwischen 44,7 % [28] und 82,8 % [27]. Die sicher- heitstechnische Betreuung ist im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2011 leicht rückläufig (betriebsproportional und beschäftigten- proportional gewichtete GDA-Befragungen [27, 28]). Im Jahr 2019  zeigt sich in der ESENER-Studie wiederum ein Anstieg um 17,2 Pro- zentpunkte [31]. Auffällig gestaltet sich in beiden Bereichen die  große Spannweite der Ergebnisse. Anzumerken ist zu diesen Ergeb- nissen, dass bei den angeführten Studien unterschiedliche Pro- bandengruppen befragt, die Daten in den Jahren 2011, 2015 und 2019 erhoben und – die GDA-Befragungen betreffend – nach un- terschiedlichen Gewichtungen (betriebs- bzw. beschäftigtenpro- portional) ausgewertet wurden. Eine Analyse hinsichtlich der Un-

▶tab. 2 Suchalgorithmus der Literaturrecherche.

#1 (Arbeits- und gesundheitsschutz, bem)a #2 begrenzung auf

deutsche betriebeb Arbeitsschutz OR Arbeitssicherheit OR „sicherheitstechnische Betreuung“ OR Arbeitsmedizin OR Betriebsarzt OR 

Betriebsärzte OR Werksarzt OR Werksärzte OR „arbeitsmedizinische Betreuung“ OR „arbeitsmedizinische Versor- gung“ OR „arbeitsmedizinische Vorsorge“ OR Sicherheitsbeauftragte OR DGUV OR „Deutsche Gesetzliche Unfallversi- cherung" OR Gefährdungsbeurteilung OR Unterweisung OR Gesundheitsschutz OR Betriebsbegehung OR Arbeitssi- cherheitsgesetz OR Arbeitsschutzgesetz OR „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ OR „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ OR  Sicherheitsfachkraft OR Sicherheitsfachkräfte OR SiFa OR FaSi OR Sicherheitsingenieur OR Arbeitsschutzausschuss OR ASA OR Mutterschutzgesetz OR Mutterschutz OR „Erste Hilfe“ OR Ersthelfer OR BEM OR "Betriebliches Eingliederungs- management“ OR Eingliederungsmanagement OR Wiedereingliederung OR Arbeitsplatzsicherheit OR „Betriebliche  Reintegration“ OR Unfallschutz OR „84 SGB IX“ OR „167 Abs. 2 SGB IX“ „occupational safety“ OR „occupational  medicine“ OR „occupational health" OR „health and safety“ OR „risk assessment“ OR „site inspection“ OR „industrial  safety committee“ OR „Industrial Safety Specialist“ OR „company integration management“ OR „reintegration  management“ OR „maternity protection“ OR „first aid“ OR „first aider“

Deutschland OR deutsch OR Germany OR german OR

„Bundesrepublik Deutschland“

#3 (#1 AND #2)

a In allen Datenbanken nur Titel-Suche b In PubMed als Titel/Abstract-, in PsycINFO als Abstract- und in WISO als Titelsuche.

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ternehmensgröße erfolgte [25] nur in der ESENER-Studie aus 2019. 

Demnach verzichten Kleinstunternehmen deutlich häufiger auf das  Hinzuziehen eines Betriebsarztes bzw. einer Fachkraft für Arbeits- sicherheit als kleine bzw. mittlere Betriebe [25].

Betreuungsmodell

Bezüglich des Betreuungsmodells lässt sich konstatieren, dass mit steigender Beschäftigtenzahl sowohl die Regelbetreuung als auch die bedarfsorientierte Betreuung zunimmt [25]. Deutliche Schwan- kungen gibt es im zeitlichen Verlauf der Studien. Demnach liegt die Inanspruchnahme bedarfsorientierter Betreuung im Jahr 2010 bei 27,4 % in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten [25] – im Jahr 2015  liegt die alternative Betreuung in dieser Betriebsgröße bei nur noch 15 % [30]. Zahlen für die Regelbetreuung liegen im Zeitverlauf nicht  vor.

Gefährdungsbeurteilung

Zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in deutschen Betrie- ben ist die Datenlage am umfangreichsten. Hierbei ist aus ▶Abb.

2 zu entnehmen, dass die Umsetzungsquoten der Gefährdungsbe- urteilung im Zeitverlauf ab 2005 kontinuierlich ansteigen. Es wird

deutlich, dass die Quoten mit der Betriebsgröße ebenfalls zuneh- men. Im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung psychischer Be- lastungen zeigt sich im zeitlichen Verlauf eine deutliche Steigerung der Umsetzungsquoten, insbesondere seit der verpflichtenden Be- rücksichtigung psychischer Belange seit dem Jahr 2013. Auch hier fällt auf, dass große Unternehmen höhere Quoten als mittlere Un- ternehmen und mittlere Unternehmen wiederum höhere Quoten als Kleinst- und Kleinbetriebe vorweisen können [21, 23, 25, 27, 30].

Betriebsbegehungen

Aussagen zur Durchführung von Betriebsbegehungen trifft ledig- lich die GDA Beschäftigtenbefragung [34]. Hiernach fand in 56,6 %  (2011) bzw. 58,8 % (2015) der Betriebe eine Besichtigung des Ar- beitsplatzes statt. Die Umsetzungsquote steigt hier im zeitlichen Verlauf ebenfalls an.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bei den Umsetzungsquoten des Betrieblichen Eingliederungsma- nagements ist ▶tab. 4 ein moderater Anstieg im zeitlichen Verlauf zu entnehmen. So weist die Studie von Ahlers [23] für 2015 eine  um 12,2 Prozentpunkte gestiegene Umsetzung im Vergleich zur

▶Abb. 1 Flussdiagramm.

In das Review eingeschlossene Studien (n = 16)

Ausgeschlossene Studien (n = 786) Identifizierte Reviews (n = 2)

Identifiziert zur Volltextbeurteilung (n = 56)

Volltexte auf Eignung beurteilt

(n = 58) – Identifizierte Reviews nach Querverweisen durchsucht

(n = 2)

– Volltexte ausgeschlossen, mit Begründung (n = 40)

• Keine Umsetzungsquoten (n = 10)

• Keine Repräsentativität (n = 16)

• Keine Primärdatenerhebung (n = 4)

• Bereits in anderer Publikation enthalten (n = 5)

• Nicht auf Deutschland bezogen (n = 1)

• Thematisch nicht passend (n = 4) Verbleiben nach Entfernen von Duplikaten

(n = 844)

Screening der Titel und Abstracts (n = 844)

Gefunden durch Datenbanksuche in PubMed, PsycINFO, WISO (n = 913)

Gefunden durch Handsuche auf google scholar u. Websites v.

Institutionen (n = 32)

IdentifikationVorauswahlEignungEingeschlossen

Gesamt inklusiv Duplikaten (n = 971)

Weitere Quellen durch Querverweise identifiziert (n = 26)

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tab. 3 Übersicht der eingeschlossenen Studien. Autor/ Herausgeber, Jahrerhe- bungsjahrtitelthema/fragestellungmethodeschlussfolgerung der Autoren Ahlers, e.; brussig, m., 20042004Gesundheitsbelastungen und Prävention am Arbeitsplatz – WSI- Betriebsrätebefragung 2004 Belastungssituationen und Strukturen im Betrieb; Umsetzung der Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

▪ quantitative, schriftliche Befragungen ▪ Anzahl der um Teilnahme gebetenen Betriebe: 16.000 ▪ n = 2 177 Betriebsräte und n = 1396 Personalräte ▪ Rücklaufquote: 13,6 % ▪ Betriebe ab 20 Beschäftigten ▪ gewichtete, repräsentative Stichprobe

▪  Institutionelle Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nur unzureichend ausgebaut ▪  Unzureichende Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zum Abbau von Belastungen Ahlers, e.; brussig, m., 20052004Gefährdungsbeurteilun- gen in der betrieblichen Praxis

Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen▪ quantitative, schriftliche Befragungen ▪ Anzahl der um Teilnahme gebetenen Betriebe: 16 000 ▪ n = 2177 Betriebsräte ▪ Rücklaufquote: 13,6 % ▪ Betriebe ab 20 Beschäftigten ▪ Gewichtete, repräsentative Stichprobe

▪  Enorme Umsetzungsdefizite bei der Gefährdungsbeurteilung ▪  Wesentliche Qualitäts-/Umsetzungsunter- schiede hinsichtlich Betriebsgröße und Branche (je gßer der Betrieb, desto eher wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt) Ahlers, e., 20102008/2009Belastungen am Arbeitsplatz und betrieblicher Gesund- heitsschutz vor dem Hintergrund des demografischen Wandels

Ergebnisse der PARGEMA/ WSI-Betriebsrätebefragung: Gestaltung des Arbeits- schutzes im Betrieb und Umsetzungsstand der Gefährdungsbeurteilung

▪ Quantitative, telefonische Interviews (CATI) ▪ Anzahl der um Teilnahme gebetenen Betriebe: n. v.² ▪ n = 1700 Betriebsräte ▪ Rücklaufquote: n. v.² ▪ Betriebe ab 20 Beschäftigten ▪ repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe

▪  Umsetzungsstand von Gefährdungsbeur- teilungen kaum verbessert ▪  Schwierige Handhabbarkeit von Gefährdungsbeurteilungen, besonders bei psychischen Belastungen Dgb-Index gute Arbeit gmbH, 20082008DGB-Index Gute Arbeit 2008Messung von Arbeitsqualität und Arbeitsbedingungen▪  Quantitative, schriftliche Befragung mit standardisierten Fragebögen ▪  Anzahl der um Teilnahme gebetenen Beschäftigten: 10 781³ ▪ n = 6835 abhängig Beschäftigte ab 15 Jahren ▪ Rücklaufquote: 63,4 % ▪ repräsentative Zufallsstichprobe

▪  Gefährdungsanalysen unterbleiben häufig ▪  Gefährdungsbeurteilungen häufig mangelhaft beck, D.; Lenhardt, u., 20092005/2006Verbreitung der Gefährdungsbeurteilung in Deutschland

Repräsentative Aussagen über die Verbreitung von Gefährdungsbeurteilungen in Deutschland

▪  Sekundäranalyse der BIBB/BAuA-Erwerbstigenbefragung  2005/2006 ▪ Quantitative, telefonische Interviews (CATI) ▪ Anzahl der um Teilnahme gebetenen Personen: 141 573 ▪ n = 20 000 Erwerbstätige ab 15 Jahren ▪ Rücklaufquote: 44 % ▪ repräsentative, geschichtete Zufallsstichprobe

▪  Unzureichende Verbreitung der Gefährdungsbeurteilung ▪  Erheblicher Beratungs- und Unterstüt- zungsbedarf (insbesondere für Kleinst-/ Kleinunternehmen) bei der Gefährdungs- beurteilung Rial gonzález, e .; cockburn, W.; Irastorza, X., 2010

2009European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks. Managing safety and health at work (ESENER) Management von Risiken im Sicherheits- und Gesund- heitsschutzbereich am Arbeitsplatz (Schwerpunkt psychosoziale Risiken)

▪ 31 Länder ▪ Quantitative, telefonische Interviews (CATI) ▪ Anzahl der um Teilnahme gebetenen Personen:n. v.² ▪  n = 1510 (deutsche Stichprobe) Arbeitgeber bzw. Führungs- kräfte und Arbeitnehmervertreter, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz zuständig sind ▪ Rücklaufquote: n. v.² ▪ Betriebe ab 10 Beschäftigten ▪  Disproportionaler Stichprobenplan, im Nachgang durch Gewichtung berichtigt

▪ I m Ländervergleich große Unterschiede hinsichtlich einzelner Bereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ▪  Gefährdungsbeurteilungen vor allem in größeren Betrieben und Risikosektoren

(8)

tab. 3 Übersicht der eingeschlossenen Studien. Autor/ Herausgeber, Jahrerhe- bungsjahrtitelthema/fragestellungmethodeschlussfolgerung der Autoren sczesny, c.; Keindorf, s.; Droß, P., 2014 2010Kenntnisstand von Unternehmen und Beschäftigten auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU Umsetzung und Handeln im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz in KMU

▪ Quantitative telefonische Interviews (CATI) ▪  Anzahl der um Teilnahme gebetenen Personen bzw.  Betriebe: 12 307 ▪ n = 1000 Geschäftsführer ▪ Rücklaufquote: 8,1 % ▪ Klein- und Kleinstunternehmen bis 49 Beschäftigte ▪  Disproportional geschichtete Stichprobe nach Betriebsgröße,  Branche und Region, Gewichtung bei Auswertung

▪  Gesetzliche Arbeitsschutzregelungen  weitgehend unbekannt ▪  Verantwortung des Arbeitgebers jedoch  bekannt ▪  Weniger als die Hälfte aller Betriebe führen Gefährdungsbeurteilungen durch Ahlers, e., 20162015Arbeit und Gesundheit im Betrieblichen Kontext. Befunde aus der Betriebsrätebefragung des WSI 2015

Betriebliche Umsetzung des Arbeits- und Gesundheits- schutzes und Bedeutung in betrieblicher Interessenver- tretung

▪ Quantitative, telefonische Interviews (CATI) ▪  Anzahl der um Teilnahme gebetenen Personen bzw.  Betriebe: 3783³ ▪ n = 2009 Betriebsräte ▪ Rücklaufquote: 53,1 % ▪ Betriebe ab 20 Beschäftigten ▪ repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe

▪  Rechtliche Möglichkeiten des ArbSchG werden wenig genutzt ▪  Gravierende Umsetzungsdefizite bei der Gefährdungsbeurteilung Irastorza, X.; milczarek, m.; cockburn, W., 2016

2014Second European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks (ESENER-2). Overview Report: Managing Safety and Health at Work Management von Risiken im Sicherheits- und Gesund- heitsschutzbereich am Arbeitsplatz

▪ 36 Länder ▪  Quantitative, telefonische Interviews (CATI) und Online- Befragung (CAWI) ▪ Anzahl der um Teilnahme gebetenen Personen:n. v.² ▪  n = 2261 (deutsche Stichprobe) Arbeitgeber bzw. Führungs- kräfte und Arbeitnehmervertreter, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz zuständig sind ▪ Rücklaufquote: n. v.² ▪ Betriebe ab 5 Beschäftigten ▪  Disproportionaler Stichprobenplan, im Nachgang durch Gewichtung berichtigt

▪  Im Ländervergleich deutliche Unterschie- de bei der Gefährdungsbeurteilung ▪  Unternehmensgröße spielt bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheits- schutzes eine Rolle ▪  Informationsdefizite im Hinblick auf Integration psychosozialer Risiken bei Gefährdungsbeurteilung Lenhardt, u.; beck, D., 20162011Prevalence and quality of workplace risk assessments – Findings from a representative company survey in Germany

Umsetzung und Qualität von Gefährdungsbeurteilungen▪ Sekundäranalyse der GDA Betriebsbefragung 2011 ▪ Quantitative, telefonische Befragung (CATI) ▪  Anzahl der um Teilnahme gebetenen Personen bzw.  Betriebe: 43 305 ▪  n = 6500 ranghöchster für den Arbeitsschutz  Verantwortlicher ▪ Rücklaufquote: 15 % ▪ Betriebe mit mindestens 1 Beschäftigtem ▪  Disproportionale, geschichtete Zufallsstichprobe,  Gewichtung bei Auswertung

▪  Großteil der Unternehmen verzichtet auf Durchführung von Gefährdungsbeurtei- lungen ▪  Implementierung von Gefährdungsbeur- teilungen in den Arbeits- und Gesund- heitsschutz von Unternehmen als Herausforderung geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonfe- renz (gDA), 2016

2011; 2015Grundauswertung der Beschäftigtenbefragung 2015 und 2011 – be- schäftigtenproportional gewichtet Ermittlung von Stand und Umfang ergriffener  Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheits- schutz in deutschen Betrieben

  Quantitative, computergestützte Telefoninterviews (CATI) ▪  Anzahl der um Teilnahme gebetenen Personen bzw.  Betriebe: 43 305 (2011) bzw. 42 279 (2015) ▪ n = 5512 Beschäftigte (2011) bzw. ▪ n = 5000 Beschäftigte (2015) ▪ Rücklaufquote: 15 % (2011) bzw. 15,4 % (2015) ▪ Betriebe mit mindestens 1 Beschäftigtem ▪ Beschäftigtenproportional gewichtet

▪ keine1

Fortsetzung

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