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Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro

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Academic year: 2022

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HEUREKA!

Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro

Erarbeitet von der Projektgruppe HEUREKA im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt,

Fachbereich 5 - Arbeitsschutz

SACHSEN-ANHALT

Abschlussbericht

(2)

Zusammenfassung

In dem landesweiten Projekt HEUREKA wurden in Sachsen-Anhalt 1060 Bildschirmarbeitsplätze kontrolliert.

Fehlende Gefährdungsbeurteilungen für die Bildschirmarbeit und nicht vorhandene gezielte Unterweisung zu möglichen Gefährdungen bei der Büroarbeit wurden hauptsächlich bemängelt. Die technischen Ausgangsbedin- gungen und die räumlichen Arbeitsbedingungen konnten deutlich besser bewertet werden. Durch umfangreiche Beratungstätigkeit wurden an einer Vielzahl von Bildschirmarbeitsplätzen Verbesserungen erreicht.

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Schlüsselwörter: Büro – Bildschirmarbeit – Kontrolle der Einhaltung von Mindestvorschriften – Gestaltungshin- weise – Perspektive – Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 Aufgabenstellung – Ziel des Projektes HEUREKA ... 5

2 Rechtsgrundlagen ... 5

3 Zeit, Ort und Ausführende ... 6

4 Methodisches Vorgehen ... 6

4.1 Fortbildung ... 6

4.2 Öffentlichkeitsarbeit... 7

4.3 Kontrolle und Beratung der Betriebe ... 8

5 Prüfliste - Darstellung der Ergebnisse und Bewertung ... 9

5.1 Betriebsorganisation ... 9

5.1.1 Befragung des Arbeitgebers ... 9

5.1.2 Befragung der Beschäftigten zur Arbeitsorganisation ... 10

5.1.3 Gegenüberstellung der vergleichbaren Angaben von Arbeitgebern und Beschäftigten ... 11

5.1.4 Zusammenfassung... 11

5.2 Die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ... 11

5.2.1 Gerätesicherheit ... 11

5.2.2 Bildschirm... 11

5.2.3 Zeichengestaltung ... 12

5.2.4 Tastatur und Maus ... 12

5.2.5 Arbeitstisch... 12

5.2.6 Arbeitsstuhl ... 12

5.2.7 Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße ... 13

5.2.8 Vorlagenhalter ... 13

5.2.9 Platzbedarf, Arbeitsplatzanordnung und Arbeitsmittel ... 14

5.3 Arbeitsumgebungsbedingungen ... 14

5.3.1 Beleuchtung ... 14

5.3.2 Lärm ... 15

5.3.3 Raumklima und Innenraumbelastungen ... 15

5.3.4 Softwareergonomie ... 15

5.4 Spezifische Arbeitsbedingungen ... 15

5.4.1 Möblierung und Ausstattung ... 16

5.4.2 Zugriff auf Informationen ... 16

5.4.3 Störungen am Arbeitsplatz ... 17

5.4.4 Allgemeine Arbeitszufriedenheit... 17

5.5 Maßnahmen und Verwaltungshandeln ... 18

6 Schlussfolgerungen und Produkte ... 20

6.1 Vorgehensweise und Methodik ... 20

6.2 Resonanzen in der Arbeitsschutzverwaltung und in den Betrieben ... 20

6.3 Schlussfolgerungen für die Arbeit der Arbeitsschutzverwaltung ... 20

6.4 Produkte ... 22

7 Zusammenfassung ... 22

8 Anhang ... 24

8.1 Abbildungsverzeichnis ... 24

8.2 Tabellenverzeichnis ... 25

8.3 Anlagenverzeichnis ... 25

8.4 Abkürzungsverzeichnis ... 26

8.5 Weiterführende Literatur ... 27

(4)

9 Anlagen ... 28

9.1 Anlage 1: HEUREKA – Poster ... 28

9.2 Anlage 2: HEUREKA – Beratungsunterlagen ... 34

9.3 Anlage 3: HEUREKA – Auftaktschreiben ... 34

9.4 Anlage 4: HEUREKA – Prüfliste: Teil 1 – Befragung des Arbeitgebers ... 37

9.5 Anlage 5: HEUREKA – Prüfliste: Teil 2 – Bildschirmarbeitsplatz ... 39

9.6 Anlage 6: HEUREKA – Prüfliste: Teil 3 – Spezifische Arbeitsbedingungen ... 43

9.7 Anlage 7: Checkliste Beurteilung Bildschirmarbeitsplatz, begründet auf den Untersuchungsergebnissen ... 44

9.8 Anlage 8: Textbausteine für den Vollzug der Bildschirmarbeitsverordnung ... 47

9.9 Anlage 9: Mitglieder der Arbeitsgruppe HEUREKA ... 47

10 Landesamt für Verbraucherschutz, Kontaktadressen der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen- Anhalts ... 48

(5)

Aufgabenstellung – Ziel des Projektes HEUREKA 1

Was hat das Archimedische Prinzip vom Auftrieb aus der Zeit vor Christi Geburt mit moderner Bildschirmarbeit im 21. Jahrhundert zu tun?

Auf den ersten Blick eigentlich nichts. Dennoch wurde der nach einer über- lieferten Anekdote berühmte Ausruf von Archimedes von Syrakus HEURE- KA! HEUREKA! (griech. Ich hab`s [gefunden]) Projekttitel für die landesweite Kontrolle von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro in Sachsen-Anhalt.

Archimedes von Syrakus war ein bedeutender Mathematiker und Ingeni- eur. Der Überlieferung nach nahm Archimedes in angenehmer Atmosphä- re ein Bad, als er die Gesetzmäßigkeiten des Auftriebs erkannte. Er war entspannt. Er fühlte sich wohl. Er machte eine bahnbrechende Entde- ckung. HEUREKA! HEUREKA! Das ist auch mehr als 2000 Jahre nach Archimedes ein viel genutzter Ausruf, wenn schöpferisches Denken zum Ziel führt.

Deutschland befindet sich auf dem Weg von der Industriegesellschaft zur Wissensgesellschaft. Die Büroarbeit wird die Zukunft des Standortes Deutschland wesentlich mit bestimmen. Neue Ideen, Produkte, Verfahren und gesellschaftliche Entwicklungen nehmen im Büro ihren Anfang. Sollen Arbeitsergebnisse richtig, innovativ und kreativ sein, sind optimal gestal- tete Büros, gute Arbeitsorganisation und motivierte gesunde Mitarbeiter dafür Voraussetzung. Menschengerechte Arbeitsbedingungen und wett- bewerbsfähige Arbeitsplätze beeinflussen einander.

Vor diesem Hintergrund hat die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern, Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, Stiftungen und Unternehmen den Thematischen Initiativ- kreis INQA Büro ins Leben gerufen mit dem Ziel, Büros in der Arbeitswelt so zu gestalten, dass sie optimale Be- dingungen für Beschäftigte bieten, damit sie sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen. Dabei ist jeder Initiativpartner in seinem Verantwortungsbereich tätig.

Für die staatliche Arbeitsschutzverwaltung bedeutet dies, Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzvor- schriften zu kontrollieren und dort wirksam zu werden, wo Mindestvorschriften nicht eingehalten sind. Das Pro- jekt HEUREKA verfolgte darüber hinaus das Ziel, auf die oft als „einfach“ und „belastungsarm“ eingeschätzte Bildschirmarbeit intensiver bei Betriebskontrollen aufmerksam zu machen und durch fundierte Beratung der Verantwortlichen die Büro- und Bildschirmarbeit in den Fokus betrieblicher Arbeitsschutzbemühungen zu stellen.

Zielgedanke war es, Fehlbelastungen zu erkennen, durch konkrete betriebliche Veränderungen abzubauen und das Sicherheitsbewusstsein der Arbeitgeber und der Beschäftigten zu stärken.

Rechtsgrundlagen 2

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und

des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeits-

verordnung – BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1843)

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. De-

zember 1973 (BGBl. I S. 1885)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Be-

nutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Orga- nisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777)

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S.

• 2179)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)

Archimedes von Syrakus, Grie- Abb. 1

chischer Mathematiker und Naturforscher, in Syrakus geboren und gestorben (285 – 212 v. Chr.) http://www.anderegg-web.ch/

philinhalt-frame.htm Antike Philosophie

(6)

Zeit, Ort und Ausführende 3

Das landesweite Projekt „HEUREKA! Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt – Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro“ wurde in Sachsen-Anhalt von 2006 bis 2008 durchgeführt. Die Schulung der Mitar- beiter der Arbeitsschutzverwaltung, das Festlegen des einheitlichen methodischen Vorgehens bei Betriebskon- trollen, die Erarbeitung und Herausgabe von Beratungsunterlagen rund ums Büro und weiterer Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit erfolgten 2006. Im Jahr darauf wurden 1060 Bildschirmarbeitsplätze in 177 Unternehmen kontrolliert. 2008 wurden die Ergebnisse ausgewertet und 2009 mit diesem Bericht veröffentlicht. An der Unter- suchung beteiligt waren Außendienstmitarbeiter der fünf Dezernate der Arbeitsschutzverwaltung. Die Schulung und Einweisung erfolgte durch die Mitglieder der Projektgruppe HEUREKA.

Methodisches Vorgehen 4

Zur Umsetzung des Projektes wurden die Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung fortgebildet und die Öffent- lichkeit durch verschiedene Aktionen informiert. Zur Gewinnung der Daten erfolgten Kontrollen und Beratungen in den Betrieben.

Fortbildung 4.1

Das Aufgabengebiet eines Mitarbeiters der Arbeitsschutzverwaltung ist außerordentlich breit gefächert. Von ihm werden weit reichende Kenntnisse auf zum Teil sehr unterschiedlichen Gebieten erwartet. Beginnend beim sozialen Arbeitsschutz, über die Vorschriften zum Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, den Regeln zur Sicherheit am Bau bis hin zu technischen und stoffspezifischen Vorschriften muss er darüber hinaus die Wirk- samkeit betrieblicher Arbeitsschutzorganisationen beurteilen können und Marktüberwachungen durchführen.

Für das Gelingen des Projektes HEUREKA war es daher von grundlegender Bedeutung, den Blick der eigenen Mitarbeiter auf die als „belastungsarm“ und „ungefährlich“ geltende Büro- und Bildschirmarbeit zu lenken.

Die optimale Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Möglichkeiten des Selbstmanagements sowie eine kollegiale und informelle Kommunikation sind die Erfolgsfaktoren für ein innovatives Arbeiten im Büro. Aber nicht all diese Aspekte sind durch Aufsichtsbeamte kontrollierbar. Dies geht über den gesetzlichen Auftrag hinaus und über- schreitet personelle sowie zeitliche Ressourcen. Dessen ungeachtet muss ein Mitarbeiter der Arbeitsschutz- verwaltung den Gesamtzusammenhang der optimalen Büroarbeitsgestaltung kennen und beratend vermitteln können. Daher wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin das Ko- operationsseminar „Wellness at Work – Soft Factors in der Büroarbeit“ für die Mitarbeiter der Projektgruppe HEUREKA und Außendienstmitarbeiter durchgeführt. In der zweitägigen Veranstaltung wurden der Einfluss der Soft Factors auf das Wohlbefinden und die Produktivität der Be-

schäftigten erläutert, die Berücksichtigung menschlicher Bedürf- nisse bei Raumplanung und Einrichtung dargestellt, die Elemente eines gesunden Führungsstils vorgestellt, die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung eröffnet, die gesundheitsgerechte Kom- munikation und Gesprächsführung erprobt sowie die Organisation günstiger Arbeitsprozesse demonstriert.

Ein zweiter wichtiger Schritt zur Vorbereitung auf die Kontrolltä- tigkeit in den Betrieben war die Vorstellung der Ergebnisse der Ex-Post Evaluation der Bildschirmarbeitsverordnung durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Dieter Lorenz, Fachhochschule Giessen-Friedberg.

Durch die Befragung von 1000 Geschäftsführern bzw. Personal- verantwortlichen und 1004 am Bildschirmgerät tätigen abhängig Beschäftigten wurde der Grad der Umsetzung für die Bekanntheit der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen zu Bildschirmarbeit, die Relevanz der gesetzlichen Bestimmungen in betriebliche Ent- scheidungsprozesse, die förderlichen bzw. hemmenden Faktoren sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis ermittelt. Die Evaluierungs- ergebnisse gaben wesentliche Hinweise, wo schwerpunktmäßig die Kontroll- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung in den Betrieben ansetzen müsste.

Außerdem wurden getreu dem Motto „Klug wird man nur aus Er- fahrung“ in den Dienststellen der Arbeitsschutzverwaltung Sach-

Musterarbeitsplatz im Dezernat 56 – Abb. 2

Gewerbeaufsicht Nord, Stendal

(7)

sen-Anhalts fünf Büromusterarbeitsplätze (siehe Abb. 2) eingerichtet. An diesen Musterarbeitsplätzen können die Aufsichtskräfte Arbeitgeber, Architekten und Beschäftigte praxisnah beraten. Kollegen mit gesundheitlichen Einschränkungen konnten optimale Arbeitsbedingungen zur Verfügung gestellt bzw. es konnten präventiv gute Bürolösungen als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten werden. Mit der Gestaltung der Musterarbeitsplätze wurden Mitarbeiter zur ergonomischen Gestaltung ihres Büroarbeitsplatzes motiviert, denn, dies zeigten später auch die betrieblichen Kontrollen, die technischen Voraussetzungen sind meist vor- handen. Es müssen nur manchmal persönlich lieb gewordene Gewohnheiten abgelegt werden. Zu der Ausstat- tung der Musterarbeitsplätze gehören ein stufenlos höhenverstellbarer Schreibtisch mit Stellmotor einschließlich der Installationskanäle und Zugentlastung der Kabel, ein Bürodrehstuhl in Vollpolsterung, der dynamisches er- gonomisches Sitzen unterstützt und ein Rollcontainer mit geräuschloser Führung, gedämpfter Schließung und Doppelauszugssperre. Ergänzt wird die Ausstattung durch CPU-Halter, Handballen- und Mausauflage sowie Kabelkanal.

Öffentlichkeitsarbeit 4.2

Aktivitäten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes setzen meist in den Be- reichen eines Betriebes an, in denen produziert wird, technische Anlagen laufen oder Gefahrstoffe eingesetzt werden. Sekretariate, Buchhaltungen, Informations- und Kommunikationsbereiche – das Büro an sich – stehen selten im Zentrum der Bemühungen. Mit dem Projekt HEUREKA wurde das Ziel verfolgt, das Büro mit seinem Bildschirmarbeitsplatz nun auch in den Fokus betrieblicher Arbeitsschutzmaßnahmen zu rücken. Mit einer breit gefächerten Öffentlichkeitsarbeit wurden diese Bemühungen unter- stützt.

Das Projekt erhielt ein eigenes prägnantes Logo (Abb. 3). Es taucht immer im Zusammenhang mit dem Projekt HEUREKA auf und dient dem Ziel, den Wiedererkennungswert zu erhöhen.

Inhalte und Ziele des Projektes wurden erstmalig zum Arbeitsschutztag 2006 des Landes Sachsen-Anhalt im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau (Abb. 4) mit einer Posterausstellung (Anlage 1) sowie ausführlichen Bera- tungsunterlagen (Anlage 2) präsentiert.

Bei der populären Gestaltung der sehr ansprechenden Poster, im Sinne von Schautafeln unter anderem zu den Themen Arbeitsplatzgestaltung und bewegtes Arbeiten, wurde die Projektgruppe HEUREKA von der Hochschu- le für Kunst und Design Halle Burg Giebichenstein unterstützt. Die Dezernate 53 bis 57 der Arbeitsschutzverwal- tung Sachsen-Anhalts stellen das Material für Ausstellungen und Unterweisungen kostenfrei zur Verfügung.

Die erstellten Beratungsunterlagen informieren interessierte Leser kurz und präzise über folgende Themenbe- reiche:

Warum wird gerade die Büroarbeit untersucht?

Arbeitsschutz organisieren, aber wie?

Das Arbeitssicherheitsgesetz – Gesetzlich ver-

ordnete Unterstützung für Arbeitgeber

Vorschlag für eine Unterweisung für die Arbeit

am Bildschirmarbeitsplatz

Arbeitsmedizinische Hinweise zur Bildschirmar-

• beit

Softwareergonomie

Gestaltungshinweise für den Bildschirmarbeits-

• platz

Büroraumplanung

Unternehmensinterne Informationsvermittlung

Gesund im Betrieb – Betriebliche Gesundheits-

förderung

Energieverbrauch und Kosten minimieren

Pflanzen fördern das Wohlbefinden

Psychische Belastungen – wie ermitteln und be-

urteilen?

Das Wohlfühlbüro – eine Vision!

Logo des Projektes HEUREKA Abb. 3

- Das Logo wurde gestaltet von der Gra- fikerin Simone Schardt, Grünauring 25, CH 8064 Zürich

Posterpräsentation auf dem Arbeitsschutztag 2006 des Abb. 4

Landes Sachsen-Anhalt im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau

(8)

Den Autoren der Beratungsunterlagen war es bei der inhaltlichen Gestaltung wichtig, Impulse zu geben und Interesse zu wecken sowie durch die Angabe weiterführender Links zum Weiterlesen zu motivieren.

Zusätzlich wurde der Internetauftritt auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz zum Projekt HEUREKA mit weiterführenden Hinweisen gestartet.

Wo es der Arbeitsschutzverwaltung möglich war, wurde die Chance genutzt, über die Gesundheitsrisiken im Büro zu referieren und auf das landesweite Projekt aufmerksam zu machen, wie z.B. bei der Fachvereinigung Arbeitssicherheit im März 2008.

Kontrolle und Beratung der Betriebe 4.3

Im Rahmen des Projektes HEUREKA kontrollierten die Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung Betriebe mit mindestens fünf Büroarbeitsplätzen aus einem breit gefächerten Branchenspektrum.

Die jeweilige Betriebsleitung wurde im Vorfeld mit einem Auftaktschreiben (Anlage 3) über das Projekt HEURE- KA und den vorgesehenen Besichtigungstermin informiert. Den Betrieben war es somit möglich, erforderliche Unterlagen beizubringen, mit betrieblichen Arbeitsschutzakteuren Vorbereitungen zu treffen und gegebenenfalls die Personalvertretung einzubeziehen. Durch die landesweit einheitliche Verwendung des Auftaktschreibens, als Teil der Öffentlichkeitsarbeit, wurde die Bedeutsamkeit des Anliegens zum Ausdruck gebracht.

Nach einem einheitlich vorbereiteten Methodeninventar setzte sich die Betriebskontrolle aus einem einleitenden Gespräch zu den Zielen und Möglichkeiten des Projektes HEUREKA, der umfassenden prüflistenunterstützten Beurteilung der Büroarbeitsplätze sowie einem abschließenden Beratungsgespräch über festgestellte Defizite und Vorschläge zum Erreichen einer verbesserten Büroarbeitssituation zusammen.

Neben der Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften war es auch beabsichtigt,

auf den Arbeitsplatz Büro und seine Bedeutung im betrieblichen Prozess aufmerksam zu machen,

konkrete Veränderungen im Büro zu erzielen, um Fehlbelastungen abzubauen,

Eigenverantwortung der Beschäftigten durch Aufklärung zu stärken und schlechte Gewohnheiten zu besei-

• tigen,

das Wohlbefinden zu fördern und damit

Freude an betrieblicher Tätigkeit als Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg neu zu schüren.

Untersucht wurden Büroarbeitsplätze, an denen ganztägig, mindestens sechs Stunden, in einem Büro mit Ar- beitsplatzbindung in vorwiegend sitzender Körperhaltung schwerpunktmäßig am Bildschirm gearbeitet wurde.

Die Prüfliste HEUREKA – Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro (Anlage 4) besteht aus drei Teilen:

Teil 1 – Befragung des Arbeitgebers Teil 2 – Bildschirmarbeitsplatz

Teil 3 – Spezifische Arbeitsbedingungen.

Mit Hilfe der Prüfliste wurde schwerpunktmäßig die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Bildschirmarbeit,

zur Bildschirmeinstellung,

zur Büroausstattung,

zu den räumlichen Bedingungen,

zur Bürotechnik einschließlich der Anzahl der zu bedienenden Geräte und

zur Körperhaltung

ermittelt. Zusätzlich wurden Aussagen zur Arbeitszufriedenheit erhoben.

Für Teil 2 der Prüfliste wurde der LASI Leitfaden 14 „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedin- gungen bei der Bildschirmarbeit“ und die LASI Veröffentlichung „Bildschirmarbeitsverordnung: Auslegungshin- weise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen – Ergänzung zur Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeits- bedingungen bei der Bildschirmarbeit (LV 14)“ genutzt.

Es wurde ein Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Feststellung des Prüfenden oder mittels Messungen durchgeführt.

Im Teil 3 der Prüfliste – Spezifische Arbeitsbedingungen - kamen die Beschäftigten selbst zu Wort. Hier wurden im Rahmen der durchgeführten Arbeitsplatzbegehungen die Arbeitsplatzinhaber befragt. Die Auswahl der Fra- gen erfolgte angelehnt an die Ergebnisse des Projektes „OFFICE 21“ der Initiative „Neue Qualität der Büroarbeit“

(9)

(INQA Büro). Danach gehören zu den Kernfaktoren für Produktivität und Wohlbefinden neben anderen Faktoren der „Zugriff auf Informationen, Störungen am Arbeitsplatz, die empfundene Attraktivität des Büroraumes und die allgemeine Arbeitszufriedenheit“. Alle Beschäftigten wurden zu diesen Sachverhalten in gleicher Weise befragt und konnten aus drei Möglichkeiten die jeweils für ihre Arbeit bzw. für ihre Person zutreffende Antwortkategorie auswählen und wurden gegebenenfalls aufgefordert, die Wahl inhaltlich zu begründen. Die Antworten wurden durch den Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht protokolliert. Den Beschäftigten wurde Anonymität zugesichert, das heißt, die gegebenen Antworten wurden den Arbeitgebern nicht personenbezogen mitgeteilt.

Die abschließende Beratung bezog sich nicht nur auf den ermittelten Ist-Zustand, sondern beinhaltete da- rüber hinaus die Vermittlung der ausführlichen Informationen aus den Beratungsunterlagen für eine optimale Büroraumgestaltung. Offenen sehr interessierten Arbeitgebern konnten zusätzliche Gespräche zum Thema Ar- beitsambiente und Farbenlehre angeboten werden

Prüfliste - Darstellung der Ergebnisse und Bewertung 5

Im Jahre 2007 überprüften die Aufsichtsbeamten in 177 Betrieben 1060 Büro- bzw. Bildschirmarbeitsplätze in 22 verschiedenen Branchen. Schwerpunkt war die komplexe Kontrolle der Einhaltung von Regelungen aus Bild- schirmarbeits- und Arbeitsstättenverordnung sowie dem Arbeitsschutzgesetz. Die statistische Auswertung der Ergebnisse der Befragung zur Betriebsorganisation erfolgte sowohl hinsichtlich der 177 Unternehmen, als auch hinsichtlich der 1060 Arbeitsplätze, welche in die Untersuchung einbezogen worden waren. Alle Prozentangaben wurden auf ganze Zahlen gerundet.

Dem Untersuchungsanliegen, die Bedingungen an den Arbeitsplätzen zu verbessern, folgend, wird in diesem Kapitel unter Punkt 5.1. bis 5.4 ausschließlich die Statistik zu den Arbeitsplätzen dargestellt. Dies wird als mög- lich angesehen, weil sich die Ergebnisse über Unternehmen und Arbeitsplätze in den Grundaussagen ähneln.

Unter Punkt 5.5 wurden die Angaben auf die Gesamtheit der kontrollierten Betriebe bezogen ausgewertet.

Betriebsorganisation 5.1

Befragung des Arbeitgebers 5.1.1

Die Befragung des Arbeitgebers oder des von ihm Beauftragten hat zu Beginn der Revision stattgefunden.

Dabei wurde gemeinsam festgelegt, welche Arbeitsplätze in das Projekt HEUREKA einbezogen werden sol- len. Hauptsächlich wurden jedoch

Angaben über die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen und insbesondere über die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz erhoben.

Aus den allgemeinen Angaben geht hervor, dass für 1051 der 1060 in die Untersuchung einbezogenen Arbeitsplätze eine sicherheitstech- nische Betreuung vorhanden war.

Das entspricht 99%. Dabei war für 984 Arbeitsplätze eine Regel- und für 67 eine alternative Betreuung organisiert. Eine betriebsärztliche Betreuung bestand für 97% der Ar- beitsplätze.

Weitere Prüfergebnisse aus der Prüfliste Teil 1 - Befragung des Ar- beitgebers - werden in Tabelle 1 dargestellt.

Grundsätzliche gesetzliche Forde- rungen zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Beratung waren in der deutlich überwiegen-

Lfd.

Nr. Ja

[%]

11 Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz vorhanden 87

12 Maßnahmen festgelegt 84

13 Wirksamkeitskontrolle erkennbar 77

14 prinzipiell Beschaffung von Arbeitsmitteln nach ergonomischen

Kriterien 95

15 Erfolgt Unterweisung der Beschäftigten? 93

16 Wird die Untersuchung von Augen und Sehvermögen bei Bildschirm-

arbeit angeboten? 92

17 Werden die Beschäftigten oder ihre Vertretung (Betriebsrat/Personal- rat) bei der Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes beteiligt? 85 18 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung vorhanden? 58 19 Gibt es keine technische Leistungsüberwachung ohne Wissen der

Beschäftigten? 78

20 Trägt der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaß-

nahmen am Bildschirmarbeitsplatz? 96

21 Ist für die Beschäftigten ein Ansprechpartner für IuK-Technik

benannt? 98

22 Werden elektrische Betriebsmittel durch eine befähigte Person

geprüft? 96

23 Werden Mängel an Arbeitsmitteln unverzüglich behoben oder mangel- hafte Arbeitsmittel zuverlässig der Weiterbenutzung entzogen? 98

Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 1, laufende Nummer 11 bis 23 Tab. 1

(arbeitsplatzbezogen)

(10)

den Zahl der in die Untersuchung einbezogenen Arbeitsplätze umgesetzt.

Unterweisungen zur Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz erfolgten an 93% der einbezogenen Arbeitsplätze. Nur bei etwa 87% der Arbeitsplätze lagen spezielle Gefährdungsbeurteilungen für Bildschirmarbeitsplätze vor. D.h. mehr als jeder zehnte Arbeitsplatz wurde nicht hinsichtlich der Forderungen der Bildschirmarbeitsverordnung beurteilt.

Dies ist widersprüchlich, denn die Unterweisung soll auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen.

Eine Wirksamkeitskontrolle war nur in 77% der Fälle nachweisbar.

Alle anderen Angaben, die sich auf Arbeitgeberpflichten beziehen, zeugen mit jeweils über 90% Ja-Antworten für die positive Berücksichtigung von Bildschirmarbeit im Unternehmen. Die Beteiligung der Beschäftigten oder de- ren Vertretung bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes (85%) und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (58%) sind keine Pflichten, sondern eher freiwillige Leistungen der Arbeitgeber. Insoweit sind die Angaben als durchaus positiv im Sinn der Gestaltung von Bildschirmarbeit zu werten.

Befragung der Beschäftigten zur Arbeitsorganisation 5.1.2

Sachverhalte, die vom Prüfer nicht gemessen bzw. eingeschätzt wer- den konnten, wurden durch Befra- gen der Beschäftigten ermittelt (Ta- belle 2).

Den Sachverhalt „Bei Erfordernis wird eine spezielle Sehhilfe zur Ver- fügung gestellt“ beantworteten ledig- lich 37% der Beschäftigten mit „Ja“.

Die Frage nach der Sehhilfe zielt auf den Bedarf ab. Das Ergebnis lässt sich nicht eindeutig interpretieren, weil nicht erfasst wurde, wer bereits über eine spezielle Sehhilfe verfügt oder wer von den Beschäftigten aus medizinischen Gründen tatsächlich eine spezielle Sehhilfe benötigt.

Die Frage „Sind Regelungen/Be- triebsvereinbarungen zur Arbeit an Bildschirmgeräten bekannt?“ wurde von der Hälfte der Beschäftigten be- jaht.

Jeder zweite Beschäftigte gibt an,

dass für ihn Maßnahmen der Gesundheitsförderung vom Unternehmen angeboten werden. Das zeigt, dass viele Arbeitgeber auch im Bereich der Büroarbeit präventiv tätig werden, dass es aber auch Unternehmen gibt, die diese Chance zur Erhaltung gesunder und leistungsfähiger Mitarbeiter noch nicht nutzen. Auf Qualität und Effektivität einer Maßnahme kann anhand der Erhebung nicht geschlossen werden.

Es folgt eine differenzierte Betrachtung für

13.1 Unterweisung zur Nutzung der Büromöbel 83%

13.2 Unterweisung zum Umgang mit dem Bildschirmgerät 89%

14.1 Gesundheitsgefahren/Fehlverhalten bekannt 87%.

Diese drei Sachverhalte betreffen die Kenntnisse der Beschäftigten über die Besonderheiten eines Arbeitsplat- zes mit Bildschirmunterstützung. Diese Kenntnisse sollen vom Arbeitgeber vermittelt werden. Allerdings be- einflussen sie das Arbeitsergebnis nur sekundär. Die Vermittlung dieser Kenntnisse erfolgt, wie es aus den Bemerkungen, die bei der Befragung erfasst wurden, auf mehrere Arten, z. B. schriftlich als Information an die Beschäftigten oder sie ist im Intranet des Unternehmens zum Abruf für die Beschäftigten verfügbar. Sie erfolgt auch durch unterschiedliche Personen, zum Beispiel Büroausstatter, Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft.

Dementsprechend wissen Beschäftigte über die optimale Einrichtung des Arbeitsplatz mehr oder weniger gut Bescheid. Anders war es bei Kenntnissen über die zur Aufgabenerledigung notwendige Software. Die Vermitt- lung dieser Kenntnisse wurde von 97% der Beschäftigten bejaht. Sie wurden vorwiegend durch professionelle

Lfd.

Nr. Ja

[%]

13.1 Unterweisung zur Nutzung von Büromöbeln, u. a. zur Höhenverstellbar-

keit von Tisch und Stuhl ist erfolgt? 83

13.2 Unterweisung zum Umgang mit Bildschirmgerät ist erfolgt? 89 13.3 Unterweisung zum Umgang mit Software ist erfolgt? 97 13.4 Gibt es einen Ansprechpartner für IuK – Fragen? 98 13.5 Sind Regelungen/Betriebsvereinbarungen zur Arbeit an Bildschirmge-

räten bekannt? 50

13.6 Besteht die Möglichkeit, die Bildschirmarbeit durch Tätigkeitswechsel

oder Kurzpausen zu unterbrechen? 97

14.1 Die Beschäftigten sind über mögliche Gesundheitsbeeinträchti- gungen durch Fehlverhalten informiert und kennen Maßnahmen zur Vermeidung.

87

14.2 Erst- und Nachuntersuchung des Sehvermögens wurde, falls notwendig,

angeboten (bei Bildschirmarbeit). 93

14.3 Bei Erfordernis wurde eine spezielle Sehhilfe zur Verfügung gestellt. 37 14.4 Körperhaltungswechsel möglich (z. B. durch räumliche Anordnung der

Arbeitsmittel bzw. Mischarbeit) 98

14.5 Gesundheitsfördernde Maßnahmen werden angeboten (z. B. Aus-

gleichsgymnastik, Physiotherapie). 50

Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 13.1 bis 14.5 Tab. 2

(11)

Schulungen erlangt. Zusätzlich werden diese Softwarekenntnisse durch wiederholtes meist ständiges Nutzen als Bedienfertigkeiten manifestiert. Sie sind also meistens in guter Qualität vorhanden.

Gegenüberstellung der vergleichbaren Angaben von Arbeitgebern und 5.1.3

Beschäftigten Tabelle 3 stellt dar, wie sich die Be- wertung durch Arbeitgeber und Be- schäftigte für gleiche bzw. vergleich- bare Sachverhalte unterschied.

Die Angaben differieren besonders bezüglich der Unterweisungen zu Büromöbeln, der Information der Beschäftigten über Gesundheitsbe- einträchtigungen durch Fehlverhal- ten und des Wissens über Angebo- te von gesundheitsfördernden Maß- nahmen. Die Arbeitgeber gaben häufiger an, dass den Beschäftigten diese Sachverhalte bekannt seien.

Zusammenfassung 5.1.4

Überwiegend werden die Bedingungen, unter denen Beschäftigte im Büro an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind, von den Arbeitgebern, aber auch von den Beschäftigten selbst als gut bewertet.

Verbesserungswürdig sind die Kenntnisse der Beschäftigten zur Handhabung der Büromöbel und zur Anordnung der Arbeitsmittel. Die entsprechenden Unterweisungen sollten dies mehr berücksichtigen. Es ist nachzufragen, ob den Arbeitgebern die Kenntnisse über die Wirksamkeit der so genannten weichen Faktoren fehlen oder die Umsetzung von Maßnahmen, die genau auf diese Faktoren wirken, als fakultativ und technische Maßnahmen als zwingend umzusetzen betrachtet werden. Es scheint, dass Arbeitgeber hauptsächlich an der Ausführbarkeit einer Arbeit am PC selbst interessiert sind. Sie schulen deshalb mehr zum Umgang mit der Software als zur gesundheitsförderlichen Nutzung der Arbeitsmittel.

Die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes 5.2

Gerätesicherheit 5.2.1

Hinsichtlich der Gerätesicherheit wurde an den Personalcomputern und Bildschirmen das Vorhandensein der CE–Kennzeichnung überprüft. Sie war an allen überprüften Geräten vorhanden.

Bildschirm 5.2.2

An 88 Arbeitsplätzen (8%) wurde festgestellt, dass der Bildschirm zu hoch eingestellt bzw. zu hoch auf Unterlagen gestellt war. Die Ursache bestand nur selten darin, dass die Bildschirme nicht höhenverstellbar waren, sondern in der unergonomi- schen Einstellung der Bildschirmhö- he durch die Beschäftigten selbst.

Der Bildschirm sollte grundsätzlich so aufgestellt sein, dass die Ober- kante der Bildschirmfläche etwa fünf bis zehn cm unter der Augenhöhe

liegt (Neigungswinkel des Kopfes ca. 35°) und der Beschäftigte mit gesenktem Blick auf die Bildschirmmitte sehen kann. Zu hoch eingestellte Bildschirme können auf lange Sicht zu Verspannungen im Nackenbereich und damit auch zu permanenten Kopfschmerzen führen.

Inhalt Ja [%]

Arbeit- geber

Ja [%]

Beschäf- tigte

Diffe- renz[%]

15 und 13.1 Unterweisung Büromöbel 93 83 -10

15 und 13.2 Unterweisung Bildschirmgerät 93 89 - 4

15 und 13.3 Unterweisung Software 93 97 + 4

16 und 14.2 Untersuchung Sehvermögen/Augen 92 93 + 1 15 und 14.1 Info über Gesundheit / Fehlverhalten 93 87 - 6

16 und 13.4 Ansprechpartner IuK 98 98 0

18 und 14.5 gesundheitsfördernde Maßnahmen 58 50 - 8 Vergleich von Arbeitgeber- und Beschäftigtenangaben

Tab. 3

Lfd.

Nr. Nein

[%]

2.1 oberste Bildschirmzeile liegt höchstens in Augenhöhe 8

2.2 Bildschirm ist leicht dreh- und neigbar 2

2.3 Bildschirm ist strahlungsarm 0

2.4 Bildschirmdiagonale beträgt ≥ 15 Zoll bzw. für Grafik- u.Ä. Anwen-

dungen ≥ 17 Zoll 1

2.5 Bildschirm ist stabil und flimmerfrei 2

2.6 auf Bildschirm sind keine störenden Reflexionen und Blendungen 5 Bildschirm - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 2.1 bis 2.6

Tab. 4

(12)

Blendungen und Reflexionen wurden an 56 Arbeitsplätzen (5%) festgestellt. Ursächlich dafür waren teils eine ungünstige Aufstellung des Bildschirmes, teils fehlende bzw. ungünstige Verschattungseinrichtungen an den Fenstern. Durch Umplatzieren dieser Arbeitsplätze bzw. durch die Verwendung geeigneter Lamellenvorhänge konnten diese Beeinträchtigungen weitestgehend abgestellt werden.

Insgesamt wurden bezüglich der Anforderungen an den Bildschirm nur geringfügige Mängel festgestellt, die sich durch entsprechende Geräteaufstellung und Raumumgestaltung verändern ließen. Durch den zunehmenden Ersatz von Röhrengeräten durch flimmerfreie, strahlungsarme und der Arbeitsaufgabe entsprechende Flachbild- schirme wird weiterhin eine Abnahme der Mängel zu erwarten sein.

Zeichengestaltung 5.2.3

Die hinsichtlich der Zeichengestal- tung festgestellten, geringfügigen Mängel resultieren fast ausnahms- los aus fehlerhaften Bildschirmein- stellungen, die durch Beratung der Beschäftigten zum Teil sofort beho- ben wurden.

Tastatur und Maus 5.2.4

An 62 Arbeitsplätzen fehlte vor der Tastatur die Auflagefläche von 100 bis 150 mm für die Handballen.

Durch das Umstellen der Tastatur und andere Veränderungen am Ar- beitsplatz konnte ein Großteil der Mängel umgehend beseitigt wer- den.

Arbeitstisch 5.2.5

Bei der Ausstattung der Büroarbeits- plätze mit Arbeitstischen bestanden grundsätzlich nur sehr geringe Pro- bleme. Bemerkenswert war, dass bei den 3% der Arbeitsplätze die zu geringe Beinraumtiefe darauf zu- rückzuführen war, dass die Mitarbei- ter sich den Beinraum selbst einge- engt haben, indem dort z.B. der PC u. Ä. abgestellt wurden. Ein Beispiel hierfür ist in Abbildung 5 zu sehen.

Dieses eher geringe Problem ließe sich von jedem Mitarbeiter schnell und selbstständig lösen. Es zeigt,

dass einige Beschäftigte unzureichend auf ergonomisches Sitzen ach- ten oder unzureichend über die gesundheitlichen Risiken unterwiesen wurden.

Arbeitsstuhl 5.2.6

Die Ausstattung mit Arbeitstühlen konnte insgesamt als gut bewertet werden. Ein Teil der Arbeitsstühle (10%) war noch nicht mit solchen Rückenlehnen ausgestattet, die eine Unterstützung im Lendenwir- belbereich ermöglichen. Bei 4% der untersuchten Arbeitsstühle war das dynamische Sitzen, bei dem die Rückenlehne dem Vor- und Zu-

Lfd.

Nr. Nein

[%]

3.1 Schriftzeichen sind ausreichend groß (Großbuchstabenhöhe

≥ 3,2 mm; Zeichenhöhe (mm) = Sehabstand (mm)/155) 4 3.2 Zeichenschärfe entspricht der Qualität von Druckbuchstaben 4 3.3 Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenhintergrund ist ausreichend

groß und einstellbar 1

Zeichengestaltung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 3.1 bis 3.3 Tab. 5

Lfd.

Nr. Nein

[%]

4.1 Tastatur getrennt vom Bildschirm 1

4.2 Tastatur ist neigbar (die mittlere Buchstabenreihe hat eine Bauhöhe

von ≤ 30mm) 2

4.3 vor der Tastatur ist ein Auflegen der Handballen möglich (100 bis

150 mm tiefe Auflagefläche) 6

4.4 Maus und Unterlage befinden sich im kleinen Greifraum (≤ 300 mm

Radius ab Tischvorderkante/Körperachse) 4

Tastatur und Maus - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 4.1 bis 4.4 Tab. 6

Lfd.

Nr. Nein

[%]

5.1 Tischbreite ausreichend 2

5.2 Tischtiefe ausreichend 3

5.3 Gesamtfläche der Tischkombination ≥ 1,28 m² 2

5.4 Tischhöhe ausreichend 1

5.5 Beinraumhöhe ausreichend 1

5.6 Beinraumbreite ausreichend 2

5.7 Beinraumtiefe ausreichend 3

Arbeitstisch - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 5.1 bis 5.7 Tab. 7

Eingeengter Beinraum Abb. 5

(13)

rückneigen des Körpers stufenlos folgt, nicht möglich. Auffällig war bei der Auswertung im Bereich der Arbeitsstühle außerdem, dass die Mitarbeiter oft nicht über die richti- ge Benutzung und auch nicht über die Einstellungsmöglichkeiten ihres Arbeitsstuhles informiert worden waren. Zum Beispiel wussten vie- le Beschäftigte nicht, dass ihr Ar- beitsstuhl ein dynamisches Sitzen erlaubt.

Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße 5.2.7

Die Anpassung der Arbeitsmittel an unterschiedliche Körpermaße war zum großen Teil möglich. Bei 3%

der untersuchten Büroarbeitsplätze wurden keine Fußauflagen bereit- gestellt, obwohl der Bedarf bestand.

In Abb. 6 ist zu sehen, wie dann von den Mitarbeitern zu provisorischen und unergonomischen Lösungen gegriffen wurde. An diesen Arbeits- plätzen bestand Handlungsbedarf.

Vorlagenhalter 5.2.8

An den untersuchten Arbeitsplät- zen kamen Vorlagenhalter selten zum Einsatz. Die vorgefundenen Vorlagenhalter entsprachen bis auf 2% den Anforderungen.

Lfd.

Nr. Nein

[%]

7.1 Unterarm waagerecht, Winkel zwischen Ober- und Unterarm ≥ 90° 5 7.2 Oberschenkel waagerecht, Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel

≥ 90° 5

7.3 volle Auflage der Füße 4

7.4 Fußstütze bei Bedarf bereitgestellt 3

7.5 Fußauflage ganzflächig auf der Fußstütze möglich 3 Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße - Prüfliste Teil 2, laufende Tab. 9

Nummer 7.1 bis 7.5

Provisorische und unergonomische Fußauflagen Abb. 6

Lfd.

Nr. Nein

[%]

8.1 stabil 2

8.2 frei positionierbar 4

8.3 Sehabstand zur Vorlage ist etwa gleich dem Sehabstand zum

Bildschirm 5

Vorlagenhalter - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 8.1 bis 8.3 Tab. 10

Lfd.

Nr. Nein

[%]

6.1 5-Rollen-Untergestell mit gebremsten Rollen 3

6.2 Rollen mit geeigneter Lauffläche 3

6.3 Stuhl höhenverstellbar 2

6.4 gepolsterte Sitzfläche, abgerundete Vorderkante 1 6.5 gepolsterte, verstellbare Rückenlehne mit Unterstützung im

Lendenwirbelbereich 11

6.6 dynamisches Sitzen möglich 4

Arbeitsstuhl - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 6.1 bis 6.6 Tab. 8

(14)

Platzbedarf, Arbeitsplatzanordnung und Arbeitsmittel 5.2.9

Bezüglich der Anordnung der Ar- beitsplätze im Raum und der An- ordnung der Arbeitsmittel auf dem Arbeitstisch wurde folgendes fest- gestellt.

22% der untersuchten Arbeitsplätze waren nicht parallel zur Fensterfront angeordnet. Bei einem Teil dieser Arbeitsplätze wurde das Schutzziel, den Arbeitsplatz blendfrei zu gestal- ten, durch das schräge Sitzen zum Fenster in Kombination mit Ver- schattungseinrichtungen erreicht.

In 13% der Fälle waren die Leuchtbänder nicht parallel zur Blickrichtung der Beschäftigten angeordnet. Das hätte Reflexionen und Blendungen erwarten lassen. Da jedoch in aller Regel blendfreie Leuchten verwendet wurden, waren derartige Mängel kaum festzustellen.

Laut einer BIBB/BAuA-Befragung nutzen 77% der im Büro Beschäftigten für ihre Tätigkeit einen PC. In dieser Studie gaben 46% der Befragten an, während der Arbeit unter Schmerzen im Rückenbereich zu leiden. Mehr als 60% der Betroffenen befinden sich aus diesem Grund in ärztlicher Behandlung. Muskel- und Skeletterkran- kungen sind der häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird daher in den nächsten Jahren ein weiterer Anstieg der Beschwerden erwartet. Der Bewegungsmangel und ungünstige Körperhaltungen, ständiges Verdrehen des Kopfes/Rumpfes führen zu Muskelverspannungen, Rü- ckenschmerzen oder auch Kopfschmerzen. Durch das richtige Einstellen von Tisch, Stuhl, Bildschirm und Fuß- stütze sowie die optimale Anordnung der Arbeitsmittel auf dem Arbeitsplatz ist ein beschwerdefreieres Arbeiten möglich. Geeignete ergonomische Arbeitsbedingungen tragen dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu steigern, Beeinträchtigungen zu reduzieren und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern.

Bei den hier untersuchten Arbeitsplätzen entsprach in 97% der Fälle die Anordnung der Arbeitsmittel der Arbeits- aufgabe. In den davon abweichenden Fällen war die ungünstige Anordnung meistens durch die Beschäftigten selbst gewählt. Ihnen war nicht bekannt, welche Anordnung ergonomisch gut ist. Daraus kann man auf diesem Gebiet auf einen Beratungsbedarf schließen.

Arbeitsumgebungsbedingungen 5.3

Beleuchtung 5.3.1

Eine Auswertung der Untersu- chungsergebnisse zum Beleuch- tungsniveau zeigt die Tabelle 12.

An 6% der untersuchten Bildschirm- arbeitsplätze wurde die Beleuchtung als zu dunkel beurteilt. Ein Anteil von 5% der Befragten war durch zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld beeinträchtigt. Ursäch- lich dafür war meistens die Aufstel- lung des Monitors vor dem Fenster.

Bei 5% der besichtigten Bildschir- marbeitsplätze waren die Fenster in den Arbeitsräumen nicht bzw.

nur mit unregulierbaren Innen- oder Außenverschattungseinrichtungen ausgestattet.

Lfd.

Nr. Nein

[%]

10.1 hell genug (≥ 500 lx) 6

10.2 Lampen/Leuchten blenden nicht 2

10.3 große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtfeld sind vermieden 5

10.4 Beleuchtung flimmert nicht 3

10.5 nur Lampen gleicher Lichtfarbe sind vorhanden 3 10.6 Außen- oder Innenverschattungseinrichtungen regulieren den Tages-/

Sonnenlichteinfall 5

10.7 Oberflächen der Geräte und Tische sind matt 1

10.8 Tageslicht ist vorhanden 2

Beleuchtung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 10.1 bis 10.8 Tab. 12

Lfd.

Nr. Nein

[%]

9.1 Fläche je Arbeitsplatz ≥ 8 m² 2

9.2 freie Bewegungsfläche ≥ 1,5 m² 1

9.3 Mindesttiefe ausreichend 1

9.4 Verbindungsgang zum Arbeitsplatz ≥ 60 cm 3

9.5 stolperfrei 2

9.6 Blick parallel zur Fensterfront 22

9.7 Blick parallel zu Leuchtenband 13

9.8 Anordnung der Arbeitsmittel entsprechend Arbeitsaufgabe 3 Platzbedarf und Arbeitsplatzanordnung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer Tab. 11

9.1 bis 9.8

(15)

Lärm 5.3.2

Die Tabelle 13 stellt die Lärmsituati- on in den überprüften Büros dar.

Von den Befragten empfanden 6%

nicht selbstbeeinflussbare Lärm- quellen als störend, z.B. lüftungs- technische Anlagen, Klimaanlagen, Telefonate an benachbarten Ar- beitsplätzen, Durchgangsverkehr,

Straßenverkehr und technische Bürogeräte (z.B. Nadeldrucker, Aktenvernichter).

Raumklima und Innenraumbelastungen 5.3.3

Eine Auswertung der Untersu- chungsergebnisse zu klimatischen Verhältnissen und zur Innenraum- belastung zeigt die Tabelle 14.

An 93% aller betrachteten Bildschir- marbeitsplätze empfanden die Be- schäftigten die Raumtemperaturen als angenehm.

Für die 7% der Arbeitsplätze, an denen die Raumtemperaturen für

Büroräume unangemessen waren, wurden als Gründe die Aufheizung im Sommer, defekte oder nicht optimierte Klimaanlagen oder Fehler beim Bau der Arbeitsstätte, z.B. Glasfassaden ohne Wärmeschutz, genannt.

An 7% der messtechnisch überprüften Bildschirmarbeitsplätze wurde eine Luftfeuchtigkeit von weniger als 30%

ermittelt. Dies kann zu trockenen Mund-, Nasen- und Augenschleimhäuten führen.

Von 1060 Befragten empfanden 98% die Atemluft ohne Einschränkungen als zuträglich. Die Probleme/Beschwer- den der Beschäftigten, die mit der Atemluft unzufrieden waren, lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

Gerüche, Feinstaub, Ozon und Lösungsmittel aus Druckern, Kopierern oder PC

Belästigung durch Raucher

Lüftungsprobleme (unzureichende Öffnung von Fensterflächen, Klimaanlagen, Gerüche von außen)

sonstiges (z.B. fehlende Grundreinigung, keine Pflanzen)

Messungen waren kaum notwendig, da die aufgeführten Probleme durch organisatorische und technische Maß- nahmen zu lösen waren.

Softwareergonomie 5.3.4

Die Beschäftigten an den untersuchten Arbeitsplätzen hatten ganz überwiegend keine Probleme bei der Nut- zung der vorhandenen Software. Von den befragten Beschäftigten sahen weniger als 1% das anders und gaben Probleme an. Allerdings wurden vereinzelt, in 26 von 1019 Fällen, noch Negativdarstellungen, das heißt, helle Zeichen auf dunklem Grund, angetroffen. Die Augen werden bei dieser Darstellung durch ständig wechselnde Helligkeitsunterschiede in besonderer Weise belastet. Es ist eine Umstellung der Software auf Positivdarstel- lung, das heißt, dunkle Zeichen auf hellem Grund, wie bei allen üblichen Vorlagen, zu empfehlen.

Spezifische Arbeitsbedingungen 5.4

An den insgesamt 1060 im Projekt beurteilten Arbeitsplätzen, beantworteten 981 Beschäftigte die Befragung zu spezifischen Arbeitsbedingungen. Das bedeutet, dass an 79 Arbeitsplätzen (8%) die Beschäftigten nicht befragt worden sind, da Arbeitgeber oder die Beschäftigten selber mit der Befragung nicht einverstanden waren. Die Antworten der Beschäftigten zur Zufriedenheit mit verschiedenen Faktoren der Arbeit und mit der Arbeit insge- samt waren durchaus unterschiedlich und es wurden nicht immer alle vier Fragen beantwortet. Im Einzelnen ergab sich folgendes Bild:

Lfd.Nr. Nein

[%]

11.1 Lärm: hinreichend leise (Büros ≤ 55 dB(A)) u.a. schöpferisches Denken bzw.70 dB(A) für Daten – und Textverarbeitung, wiederkeh- rende Aufgaben mit befriedigender Sprachverständlichkeit)

3

11.2 keine akustische Störquelle innerhalb des Büros vorhanden 6 Lärm - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 11.1 und 11.2

Tab. 13

Raumklima und Innenraumbelastung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 11.3 Tab. 14

bis 11.6

Lfd.Nr. Nein

[%]

11.3 Klima: - Raumtemperatur 20°C bis 26°C 7

11.4 - Luftfeuchtigkeit angenehm (30-60%) 7 11.5 - zugluftfrei (Luftgeschwindigkeit ≤ 0,15m/s) 3 11.6 Atemluft gesundheitlich zuträglich (keine Gerüche, Schimmel, Zigaret-

tenrauch usw.) 2

(16)

Möblierung und Ausstattung 5.4.1

Befragt nach der Zufriedenheit mit der Möblierung und Aus- stattung des Büros, äußerten 81% der Befragten, dass sie

‚sehr zufrieden’ sind. Fast 20% der Beschäftigten sahen das anders und waren nur mäßig zufrieden bzw. wünschten sich Veränderungen. Das heißt, jeder fünfte Beschäftigte fühlt sich nicht recht wohl im Büro, in dem er häufig mehr als ein Drittel des Tages verbringt.

In Abb. 8 ist eine Auswahl der zahlreichen Bewertungen zu den Ursachen für die Unzufriedenheit bzw. zu den Wünschen nach Verbesserungen wiedergegeben.

Das Fraunhofer IAO ging in Auswertung des Office-Excellence- Checks1 der Frage nach, ob es einen Zusammenhang zwischen

der Gestaltungs- und Ausstattungsqualität (Office-Design) eines Büros und der Produktivität der Büroarbeiter (Office-Performance) gibt. Die Zwischenauswertung ergab einen hochsignifikanten Zusammenhang zwischen den beiden Parametern, das bedeutet, je mehr Gestaltungsqualität im Büro realisiert ist, desto mehr trägt dies zu einer Verbesserung der Produktivität bei. Mit anderen Worten, Wohlbefinden der Beschäftigten zahlt sich offenbar auch für das Unternehmen aus. Dieses Ergebnis sollte bei Beratungen zur Gestaltung von Büroarbeit gegenüber den Arbeitgebern nicht unerwähnt bleiben.

Zugriff auf Informationen 5.4.2

Bei den meisten befragten Arbeitsplatzinhabern stellte der Zugriff auf alle zur Ausführung der Arbeit notwendigen Informationen wie Daten, Unterlagen und Nachrichten offensichtlich kein Pro- blem dar. Fast 96% der Beschäftigten gaben an, dass sie immer oder überwiegend alle Informationen zur Verfügung haben bzw.

sie sich einfach und schnell beschaffen können. Die Anzahl der Befragten, bei denen dies häufig nicht der Fall war, ist zahlenmä- ßig zwar gering, allerdings war in diesen Fällen Veränderungs- bedarf erforderlich. Die angegebenen Veränderungswünsche waren hier sehr differenziert und mussten somit spezifisch für den jeweiligen Fall ermittelt und dann bearbeitet werden.

1 Office-Excellence-Check, das webbasierte Selbst-Bewertungssystem zur Ermittlung einer ganzheitlichen Büroqualität des Fraunhofer IAO, http://www.oexc.web-erhebung.de/calc3.php

andere farbliche Gestaltung der Wände

alte Möbel, Art und Zustand schlecht

Möbel passen nicht zur Körpergröße

Qualität von Bildschirm und Nadeldrucker nicht gut

zusammengewürfeltes Mobiliar, Besucherstuhl fehlt

freundliche Elemente fehlen

fehlendes Tageslicht, Klimaanlage stört

Kopierer soll nicht im Raum stehen, größeres Zimmer erforderlich für Ordnerablagen

größerer Tisch, besserer Stuhl, bessere Beleuchtung, Abdichtung gegen Zugluft im Winter

nur künstliches Licht, keine Fenster nach außen, Klimaanlage muss ständig laufen

keine grauen, sondern holzfarbene Möbel

Stehpult erwünscht, Stuhl für dynamisches Sitzen

mehr Platz, mehr Luft, mehr Licht, mehr Ablagemöglichkeit

moderne, freundliche Möbel, freundlicheres Design

Arbeitsraum dient gleichzeitig der Archivierung, hohe Schrankwände wirken erdrückend

Stühle mit höherer Rückenlehne

• u.v.a.

Auswahl der Ursachen für Unzufriedenheit und der genannten Wünsche für Verbesserungen der mit der Raumausstattung/

Abb. 8

Möblierung unzufriedenen Beschäftigten

Stehen Ihnen alle notwendigen Informationen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, immer ausreichend zur Verfügung bzw. können sie sich die Informationen einfach und schnell beschaffen?

96%

4% ja,

überwiegend nur teilweise häufig nicht

Anteil der Beschäftigten bezüglich der vor- Abb. 9

handenen Informiertheit

Wie sind Sie mit der Möblierung und Ausstattung Ihres Büroraumes insgesamt zufrieden?

81%

13% 6% sehr zufrieden

nur mäßig zufrieden könnte besser sein

Anteil der Beschäftigten hinsichtlich der Abb. 7

Zufriedenheit mit der Möblierung und Ausstattung des Büros

(17)

Störungen am Arbeitsplatz 5.4.3

Störungen und Ablenkungen bei der Arbeit, z. B. durch Besucher, andere Arbeiten, Telefonanrufe und ähnliches, hatten teilweise bzw. häufig knapp ein Drittel aller Befragten zu verkraften.

Die angegebenen Ursachen für Unterbrechungen bei der Arbeit waren sehr vielfältig, aber es gibt deutliche Häufungen wie Tele- fonanrufe, Besucher, vorhandene Geräuschkulisse, Ablenkung durch andere Personen im Büro, Durchgangszimmer, Kopierer und Fax, die sich im Büro befinden. Die wörtlich notierten Be- merkungen der Beschäftigten zeigten, dass man die Störun- gen und Ablenkungen bei der Arbeit hinsichtlich der Bewertung durch die Beschäftigten in zwei Kategorien einordnen kann: in zwar registrierte, aber durch den Beschäftigten akzeptierte Un- terbrechungen und in Unterbrechungen, die als sehr lästig und

stark belastend wahrgenommen wurden. Diese Unterbrechungen waren meistens nicht direkt mit der Tätigkeit verbunden oder in anderen Büros besser geregelt. Die Abb. 11 enthält beispielhaft Aussagen von Beschäftigten, die die unterschiedlichen Bewertungen von Störungsursachen erkennen lassen.

Aus der Erfahrung ist bekannt, dass Unterbrechungen der Arbeit, die als Störung erlebt werden, sich in vielen Fällen durch organisatorische oder andere Maßnahmen abbauen bzw. abschwächen lassen. Um störende Un- terbrechungen vermeiden zu können, müssen sie bekannt sein. Dies zeigt wie wichtig es ist, die Mitarbeiter in die Beurteilung ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen mit einzubeziehen, wenn die Effektivität der Büroarbeit erhöht werden soll und eine Fehlbeanspruchung der Beschäftigten vermieden werden soll. Die Einbeziehung kann z. B. durch eine schriftliche Mitarbeiterbefragung oder Gespräche am Arbeitsplatz erfolgen.

Allgemeine Arbeitszufriedenheit 5.4.4

Ein beachtenswertes Ergebnis ist, dass über 90% der befrag- ten Beschäftigten mit ihrer Arbeit insgesamt zufrieden waren.

Dieses Ergebnis ist überdurchschnittlich hoch. Bundesweit sind in Umfragen weit weniger der Beschäftigten, je nach Umfragetenor, mit ihrer Arbeit zufrieden. Zum Beispiel ergab eine EMNID-Umfrage, dass nur etwa jeder Dritte mit seiner Arbeit ‚voll und ganz zufrieden ist’ und ‚voll und ganz bzw.

eher zufrieden’ sind 78% der Berufstätigen. Der Schluss, dass Beschäftigte im Büro eine höhere Berufszufriedenheit als der Durchschnitt der Berufstätigen aller Branchen haben, lässt sich daraus allerdings nicht ziehen. Es könnte auch auf den Unterschied im methodischen Herangehen - anonyme Telefonbefragungen gegenüber einer Befragung von Ange- sicht zu Angesicht - zurückzuführen sein.

Betrachtet man die geringe Anzahl der „Unzufriedenen“ (61 von 957 Beschäftigten) so zeigt sich, dass die ge- nannten Ursachen für die Unzufriedenheit stark variieren, sowohl Faktoren der Arbeitsorganisation, der Arbeits- platzbedingungen als auch der Arbeitsaufgabe werden benannt. Am häufigsten wurde eine zu hohe Arbeitsin- Anteil der Beschäftigten, die Störungen und Abb. 10

Ablenkungen bei der Arbeit angeben

Unterbrechungen werden als Störung erlebt:

Besucher, Telefonanrufe, keine störungsfreien Arbeitszeiten

da fünf Beschäftigte Büro nutzen - Tür geht nur auf und zu - Telefonate durch die anderen Mitarbeiter

Drucker und Fax-Gerät für das gesamte Gruppenbüro stehen im direkten Arbeitsbereich - Störungen

Geräuschkulisse des großen Büros stört, besonders bei Arbeiten mit hoher Konzentration

Unterbrechungen werden akzeptiert

Besucher und Telefonanrufe, gehören zum normalen Arbeitsalltag

Gespräche anderer Mitarbeiter, gehört zum Tagesablauf, lässt sich nicht ändern

Publikumsverkehr und Telefon, das gehört zur Arbeit

Auswahl von Aussagen der Beschäftigten zu den Ursachen von Störungen bei der Arbeit - Beispiele für die unterschiedli- Abb. 11

che Akzeptanz dieser Störungen

Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit Ihrer Arbeit?

92%

6% 2% ja, zufrieden

nur teilweise zufrieden häufig nicht zufrieden Anteil der mit ihrer Arbeit insgesamt zufriede- Abb. 12

nen Beschäftigten

Können Sie Ihre Arbeit ohne Störungen und Ablenkungen durchführen?

68%

26%

6% ja,

überwiegend nur teilweise häufig nicht

(18)

tensität beklagt (zu hohe Belastung, Erfolgsdruck, Zeitdruck).

Korrelationsstatistisch ergab sich ein positiver Zusammenhang zwischen der Beteiligung der Beschäftigten bzw.

der Beschäftigtenvertretung bei der Einrichtung der Bildschirmarbeitsplätze und der allgemeinen Arbeitszufrie- denheit. Das heißt, wer mitreden darf bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes ist auch zufriedener mit der Arbeit.

Maßnahmen und Verwaltungshandeln 5.5

Nach dem Erfassen des Ist-Zustandes und dem Beratungsge- spräch nahm der Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung eine abschließende Einschätzung vor, ob im Betrieb Maßnahmen an den Bildschirmarbeitsplätzen notwendig waren und in welcher zeitlichen Frist der Arbeitgeber die nötigen Veränderungen ein- zuleiten hatte.

In etwa zwei von drei Betrieben ergab die Überprüfung der Bild- schirmarbeitsplätze Veränderungsbedarf. Die Beseitigung von Mängeln war in 31% kurzfristig, in 58% mittelfristig und in 11%

langfristig erforderlich.

Mängel wurden in allen Branchen festgestellt. Es gab keine Branchen, die besonders positiv auffielen. Dieses wird in Abb.

14 sichtbar.

In den 105 Betrieben, in denen Maßnahmen erforderlich waren, wurden die folgenden Sachverhalte in der angegebenen prozen- tualen Häufigkeit fest- gestellt (siehe Tab.

15).

In 82 Fällen erhielten Betriebe zusammen- fassende schriftliche Mitteilungen, in denen besprochene notwen- dige Maßnahmen terminlich fixiert und Nachkontrollen ver- einbart wurden. In den anderen Fällen wur- den die Mängel an Ort und Stelle besprochen und konnten gleich behoben werden.

Die Bildschirmarbeits- verordnung stammt aus dem Jahr 1996.

Die 2007/2008 durch- geführte Ex-Post-Eva- luation der Bildschirm-

arbeitsverordnung ergab, dass nur eine Minderheit von 17% der Betriebe angab, die Bildschirmarbeitsverord- nung zu kennen. Die Ergebnisse von 177 im Rahmen des Projektes HEUREKA untersuchten Betrieben Sach- sen-Anhalts stellen die Situation deutlich verbessert dar. Es wurden in 60% der untersuchten Betriebe Mängel festgestellt und Veränderungen angemahnt. Dieses Ergebnis ist andererseits erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die Forderungen zur sicherheitstechnischen Betreuung zu über 90% erfüllt waren.

Maßnahmen in verschiedenen Branchen

0 10 20 30 40 50

Chemie Metall Bau, Steine, Erden Entsorgung, Recycling Hochschulen, Gesundheitswesen Elektrotechnik Holzbe- und Verarbeitung Metallerzeugung Fahrzeugbau Kraftfahrzeugreparatur, Tankstellen Nahrungs- und Genussmittel Handel Kredit- und Versicherungsgewerbe Datenverarbeitung, Fernmeldedienste Dienstleistungen Verwaltung Papier- und Zellstoffherstellung Verkehr Druckereien, Verlags- und Pressewesen Versorgung Feinmechanik Maschinenbau

Anzahl der Betriebe

Maßnahmen nicht erforderlich Maßnahmen erforderlich Maßnahmen in verschiedenen Branchen

Abb. 14

Sind Maßnahmen im Ergebnis der Revisionen erforderlich?

72

105

0 20 40 60 80 100 120

Anzahl der Betriebe

Nein Ja

Erforderliche Maßnahmen im Ergebnis der Abb. 13

Kontrollen

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